BT-Drucksache 17/3003

Energiekonzept der Bundesregierung - Strom

Vom 21. September 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/3003
17. Wahlperiode 21. 09. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Hans-Josef Fell, Ingrid Nestle, Sylvia Kotting-Uhl,
Oliver Krischer, Bärbel Höhn, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch,
Dr. Hermann Ott, Dorothea Steiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Energiekonzept der Bundesregierung – Strom

Die Bundesregierung hat angekündigt, ein langfristig ausgelegtes Energiekon-
zept vorzulegen. Als Basis soll die Studie von EWI (Energiewirtschaftliches In-
stitut an der Universität zu Köln), der Prognos AG und der GWS (Gesellschaft
für Wirtschaftliche Strukturforschung mbH) dienen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Erneuerbare Energien

1. Welche Boni sollen konkret bei der Biomassevergütung des Erneuerbare-
Energien-Gesetzes (EEG) geprüft werden?

2. Bis wann rechnet die Bundesregierung derzeit mit einer „Netzparität“ bei
der Photovoltaik in Bezug auf den Haushaltsstrom?

3. Welche Überlegungen gibt es in der Bundesregierung zur Gestaltung der
Photovoltaikvergütung zum Zeitpunkt des Erreichens der „Netzparität“?

4. Welche Ausbauziele hat die Bundesregierung für den Ausbau der einzelnen
erneuerbaren Energien bis 2020 im Stromsektor?

5. Welche Offshore-Windparks dürften nach derzeitiger Einschätzung der Bun-
desregierung in den Genuss der angekündigten KfW-Förderung kommen?

6. Sollen auch Unternehmen bzw. Töchter von Unternehmen an der KfW-
Finanzierung partizipieren können, die bereits durch verlängerte Laufzeiten
für Atomkraftwerke geldwerte Vorteile erhalten haben?

7. Sollen die angekündigten zusätzlichen Mittel für das Marktanreizprogramm
für erneuerbare Energien im entsprechenden Haushaltstitel zusätzlich zu den
Haushaltsmitteln des Haushaltsjahres 2010 eingestellt werden oder bezieht
sich diese Aufstockung auf den deutlich verringerten Mittelansatz des Re-
gierungsentwurfs für das Jahr 2011?

8. Wie will die Bundesregierung ihren nach Brüssel gemeldeten Ausbau der
erneuerbaren Energien im Strombereich von 38,6 Prozent bis 2020 einhal-

ten, wenn sie das vorliegende Energiekonzept umsetzt?

9. Was versteht die Bundesregierung unter „bedarfsgerechter Erzeugung und
Nutzung des Stromes aus erneuerbaren Energien“?

Ist damit gemeint, dass erneuerbare Energien abgeregelt werden sollen,
sofern ihre Einspeisung höher wäre als die Spitzen- und Mittellast, oder
sollen in diesem Fall die Atomkraftwerke (AKW) abgeregelt werden?

Drucksache 17/3003 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

10. Sind der Bunderegierung die Ergebnisse zu Ausschreibungen für die Wind-
kraft in Großbritannien bekannt, wo über Jahre hinweg Ausschreibungen
einer EEG ähnlichen Gesetzgebung vorgezogen wurden mit dem Effekt,
dass im wesentlich windreicheren Großbritannien nur etwa 10 Prozent
gegenüber der installierten Windleistung in Deutschland aufgebaut wurden
und dass gleichzeitig die Kosten für die kWh etwa doppelt so hoch sind
wie in Deutschland?

Wie bewertet die Bundesregierung diese Ergebnisse, angesichts der Über-
legung im Energiekonzept bei Offshore-Wind Ausschreibungen statt feste
Vergütungen einzuführen?

11. Hat die Bundesregierung bei den jährlichen Ausbauraten exakt die gleichen
mittleren jährlichen Zubauraten in ihrem Energiekonzept Strom aus Sonne,
Wind, Wasser, Geothermie und Bioenergie angenommen wie EWI,
Prognos AG und GWS in ihren Szenarien, oder wurden andere Ausbauraten
zugrunde gelegt (falls andere zugrunde gelegt wurden, bitte im Detail an-
geben: Höhe der installierten mittleren jährlichen Leistung differenziert
nach Primärenergiequelle und Zeitraum in welchem die mittlere Ausbau-
leistung angenommen wurde)?

12. Welche konkreten Maßnahmen für den Zubau erneuerbarer Energien sieht
die Bundesregierung in ihrem Energiekonzept vor, die nicht bereits in dem
Aktionsplan für erneuerbare Energien im Sommer dieses Jahres vom Kabi-
nett verabschiedet und an die Europäische Kommission geschickt wurden?

13. Welche konkreten Maßnahmen für den Zubau erneuerbarer Energien sieht
die Bundesregierung in ihrem Energiekonzept vor, die nicht bereits in dem
von der Vorgängerregierung verabschiedeten IEKP (Integriertes Energie-
und Klimaprogramm) beinhaltet waren?

Energiespeicher

14. Beabsichtigt die Bundesregierung bei der Erschließung der verfügbaren
deutschen Potenziale für Pumpspeicherkraftwerke, die jetzt von Atom-
strom belegten Speicherkapazitäten, welche den überschüssigen Grundlast-
strom in Spitzenlast veredeln, zukünftig umzuwidmen, so dass diese Pump-
speicherkapazitäten frei werden für die Zwischenspeicherung von über-
schüssigen Strom aus Wind und Sonne?

Wenn ja, wie hoch sind die freiwerdenden Kapazitäten?

Wenn nein, warum nicht?

15. Beabsichtigt die Bundesregierung die Nutzung von deutschen Pump-
speicherkraftwerken für Überschussstrom aus ausländischen Kraftwerken,
z. B. französischer oder tschechischer Atomstrom zu unterbinden, damit
ihre Kapazitäten für die Zwischenspeicherung von Überschuss aus Wind
und Solarstrom frei werden?

16. Verfolgt die Bundesregierung das Ziel, an bestehenden Wasserkraftwerken,
z. B. an den Staustufen deutscher Flüsse technische Ergänzungen anzubrin-
gen, damit auch diese Wasserkraftwerke als Speicher genutzt werden kön-
nen?

Atomenergie

17. Sollen aufgrund der Auswirkungen, die Laufzeitverlängerungen für Atom-
kraftwerke (AKW) auf den Strommarkt haben, auch mit anderen Energie-
versorgern wie z. B. den Stadtwerken Vereinbarungen abgeschlossen wer-
den, oder beabsichtigt die Bundesregierung, im Zusammenhang mit der

AKW-Laufzeitverlängerung nur Vereinbarungen mit den AKW-Betreibern
und ihren Mutterkonzernen abzuschließen?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/3003

18. Wie rechtsverbindlich ist die Vereinbarung der Bundesregierung mit
den AKW-betreibenden EVU (Energieversorgungsunternehmen) vom
6. September 2010 (sogenanntes Termsheet1)?

19. Wer kann die Einhaltung der Vereinbarung einklagen?

20. Welche weiteren Vereinbarungen und Verträge im Zusammenhang mit die-
ser (Eckpunkte-)Vereinbarung sind zwischen den dort genannten Vertrags-
parteien geplant?

Welcher Zeitplan ist hierfür nach aktuellem Stand vorgesehen?

21. Welchen genauen Berechnungsmechanismus legt die Bundesregierung
ihren Aussagen über zusätzliche AKW-Laufzeiten von acht und 14 Jahren,
die auf den von ihr geplanten zusätzlichen Reststrommengen (vgl. TWh-
Angaben im sogenannten Termsheet)?

22. Welche AKW-scharfen Durchschnittswerte der tatsächlichen Strompro-
duktionsmengen aus mehreren Jahren (z. B. Durchschnitt der jeweiligen
Stromproduktionsmenge eines AKW aus den letzten zwei, drei, vier, fünf
oder sechs Jahren) liegen der Bundesregierung für die letzten zehn Jahre
vor?

23. Welche AKW-Laufzeiten-Verlängerungsdauer in Jahren ergibt sich, wenn
man dem Berechnungsmechanismus der Bundesregierung, mit dem sie ihre
Aussagen über zusätzliche AKW-Laufzeiten von rund acht und 14 Jahren
ausgehend von den von ihr geplanten zusätzlichen Reststrommengen trifft
(vgl. TWh-Angaben im sogenannten Termsheet), die AKW-scharfen
Durchschnittswerte der tatsächlichen Stromproduktionsmengen der letzten
zwei, vier und sechs Jahre zugrunde legt (bitte tabellarische Übersicht)?

Fonds für Erneuerbare Energien

24. Auf welcher Rechtsform soll der Fonds für erneuerbare Energien beruhen?

25. Wer legt fest,

a) für welche Zwecke die Mittel verwendet werden und

b) wer antragsberechtigt ist und wer nicht?

26. Sollen auch Unternehmen Zugriff auf die Fondsmittel haben, die selbst in
diesen Fonds eingezahlt haben, und falls ja, wer kontrolliert, dass diese
Unternehmen nicht bevorzugt behandelt werden?

27. Können die Mittel, die die Atomkraftwerksbetreiber in den Fonds ein-
zahlen seitens der AKW-Betreiber von der Steuer abgesetzt werden, und
falls ja, mit welchen Steuerausfällen rechnet die Bundesregierung (Steuer-
ausfallschätzung bitte aufteilen nach den einzelnen Gebietskörperschaf-
ten)?

28. Schließt die Bundesregierung aus, dass sie im Gegenzug zu Zahlungen der
Atomkonzerne in den angekündigten Fonds früher oder später die eigenen
Ausgaben für erneuerbare Energien kürzen wird bzw. dass sie in der
Zukunft Haushaltsinitiativen z. B. in Form von Regierungsentwürfen unter-
nehmen wird, die zu Mittelkürzung bei Ausgaben für erneuerbare Energien
führen würden, sollte das Parlament diese bestätigen?

29. Ist der Fonds als Schattenhaushalt vorgesehen, soll es einen Untersuchungs-
ausschuss zur Kontrolle geben, und sollen dem Bundesrechnungshof
Kontrollrechte eingeräumt werden?
1 http://www.bundesregierung.de/nn_1264/Content/DE/Artikel/2010/foerderfondsvertrag-breg.

Drucksache 17/3003 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Förderprogramm für neue Kohlekraftwerke

30. Wie genau definiert die Bundesregierung den Begriff „CCS-fähig?

31. Was genau versteht die Bundesregierung unter „ineffizienten emissions-
intensiven Altanlagen“ im Zusammenhang mit der Stilllegung solcher
Anlagen als Förderbedingung für den Bau neuer Kraftwerke?

32. Sollen auch „CCS-fähige“ Kraftwerke gefördert werden, die bereits im
Bau, im Genehmigungsverfahren oder in Planung sind, oder bezieht sich
die Förderfähigkeit nur auf Anlagen, die ohne diese Förderung nicht auf
den Weg gebracht würden, um Mitnahmeeffekte zu vermeiden?

33. In welcher Höhe will die Bundesregierung die neuen Kraftwerke fördern,
und worauf bezieht sich die jeweils für ein Kraftwerk zu veranschlagende
Fördersumme?

34. Sollen auch marktbeherrschende Unternehmen in den Genuss der Förde-
rung kommen?

35. Soll die Förderung an Mindestnutzungs- oder Mindestwirkungsgrade oder
das Vorhandensein einer minimalen Wärmeauskopplung gekoppelt sein?

36. Ab wann sollen die Fördermittel zur Verfügung gestellt werden?

37. In welcher Höhe sollen Fördertitel eingerichtet werden?

38. Soll die Förderung aus vorhandenen oder neuen Haushaltstiteln generiert
werden, und falls Ersteres, um welche Titel soll es sich dabei handeln?

39. Welche Wirkungen erwartet die Bundesregierung auf den europäischen
Emissionshandel bis 2020 infolge einer Laufzeitverlängerung für Atom-
kraftwerke?

Laufzeitverlängerungen und CO2-Einsparungen

40. Wie viele Tonnen CO2 werden im Kontext des europäischen Emissions-
handels aus Sicht der Bundesregierung im Falle einer Laufzeitverlängerung
bis 2020 eingespart?

41. Beabsichtigt die Bundesregierung sich in Brüssel dafür einzusetzen, das
Emissionshandelscap für die nächste Emissionshandelsperiode abzusen-
ken, damit die längeren Laufzeiten für Atomkraftwerke nicht durch höhere
CO2-Emissionen an anderer Stelle ausgeglichen werden?

Laufzeitverlängerungen und Wettbewerb

42. Welche Wirkungen erwartet die Bundesregierung für die Ertragssituation
der Stadtwerke infolge von Laufzeitverlängerungen von Atomkraftwer-
ken?

43. Beabsichtigt die Bundesregierung Kompensationsmaßnahmen für Energie-
versorgungsunternehmen, die nicht von längeren Laufzeiten für Atomkraft-
werke profitieren und in ihrer Wettbewerbsfähigkeit eingeschränkt wer-
den?

44. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Energieszenarienstudie
von EWI-Prognos-GWS, dass durch die Kosten der Umlage des EEG für
stromintensive Industriekunden keine höheren Strompreise induziert wer-
den, da die Kosten dieser Unternehmen zum einen von der Härtefallrege-
lung des EEG begrenzt werden und zum anderen der EEG-Strom an der
Börse einen strompreissenkenden Effekt hat, von dem die Stromkunden
profitieren?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/3003

Laufzeitverlängerungen und Sicherheit von Atomkraftwerken

45. Wieso hat die Bundesregierung darauf verzichtet, den Atomkraftwerks-
betreibern zur Auflage zu machen, die Atomkraftwerke gegen den Absturz
von größeren Passagierflugzeugen auszulegen?

46. Beabsichtigt die Bundesregierung, den Betreibern von Atomkraftwerken
künftig aufzuerlegen, dass die Atomkraftwerke zukünftig dem Beschuss
von Panzerabwehrlenkwaffen mit Hohlladungssprengköpfen standhalten
können, und falls nein, wieso nicht?

47. Wenn die erneuerbaren Energien im Stromsektor wie in der Vergangenheit
auch schneller ausgebaut werden als von der Regierung geplant und deren
Einspeisevorrang den Atomstrom verdrängt, ist es dann möglich, dass die
jetzigen Laufzeitverlängerungen zu einem Betrieb von AKWs in Deutsch-
land bis

a) 2040,

b) 2045,

c) 2050 führen?

Kapazitätsmärkte

48. Welche konkreten Vorstellungen hat die Bundesregierung bezüglich der
Schaffung von Kapazitätsmärkten, und welche Studien liegen diesen Vor-
stellungen zu Grunde?

Steinkohlesubventionen

49. Wie ist der gegenwärtige Stand der im Eckpunktepapier zum Energiekon-
zept der Bundesregierung (siehe S. 18) angesprochenen Verhandlungen auf
Ebene der Europäischen Union zu einem Ausstieg aus der Steinkohlesub-
ventionierung, und wann ist mit einer Einigung in dieser Frage zu rechnen?

CCS

50. Welche zwei im Energiekonzept genannten CCS-Projekte plant die Bun-
desregierung in Deutschland bis zum Jahr 2020 bauen zu lassen?

51. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über das im Energie-
konzept (S. 18) benannte Speicherprojekt für industrielle CO2-Emissionen
(z. B. für industrielle Biomasse) vor?

52. Als wie realistisch bewertet die Bundesregierung den im Energiekonzept
genannten Zeitplan für den CCS-Evaluierungsbericht, schon im Jahr 2017
auf Grund der abzusehenden langen Zeiträume für Projektierung und
Genehmigungsverfahren, sowie den angekündigten Klagen?

Kraft-Wärme-Kopplung

53. Wird durch die Mittelaufstockung im Rahmen der Nationalen Klima-
schutzinitiative (NKI) auch das in der Vergangenheit erfolgreiche Impuls-
programm zur Förderung von Mini-KWK-Anlagen wieder eingeführt?

Wenn ja, mit welchem Etat?

Falls nein, mit welcher Begründung?

54. Bedeutet die im Eckpunktepapier zum Energiekonzept (S. 17) vorgesehene
Überprüfung der Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) die Auf-

gabe des noch im IEKP formulierten Ziels, den Anteil der KWK auf
25 Prozent an der Stromerzeugung bis zum Jahr 2020 zu erhöhen?

Drucksache 17/3003 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

55. Welche Auswirkungen hat das Energiekonzept der Bundesregierung auf
die für das Jahr 2011 vorgesehene Novellierung des KWKG?

Energieeinsparung und Energieeffizienz

56. Worin unterscheidet sich die angekündigte „Initiative Energieeffizienz“
von der bereits unterstützten und seit 2002 laufenden Kampagne „Initiative
Energieeffizienz“ der dena?

57. Wird sich die Bundesregierung beim Vorantreiben transparenter Kenn-
zeichnung des Energieverbrauchs für einen TOP-Runner-Ansatz einsetzen,
und wenn nein, warum nicht?

58. Wann beginnt die Bundesregierung mit der Durchführung des Pilotvorha-
bens „Weiße Zertifikate“?

59. Welche Marktakteure (Energielieferanten, Netzbetreiber, Brennstoffhänd-
ler) werden an dem Pilotvorhaben teilnehmen?

60. Welche Einsparquote wird bei dem Pilotvorhaben „Weiße Zertifikate“ zu-
grunde gelegt?

61. Wie soll der Energieeffizienzfonds finanziert werden?

62. Sieht es die Bundesregierung vor, den Effizienzfonds gezielt für einkom-
mensschwache Haushalte einzusetzen, und wenn nein, warum nicht?

63. Welche Energieproduktivität erreicht die Bundesregierung mit dem vorge-
legten Maßnahmenpaket?

Netze

64. Welche Rolle spielen die Interkonnektoren bei der Erstellung des deutsch-
landweiten Zehnjahres-Netzausbauplans?

65. Mit welcher konkreten Maßnahme wird der Um- und Ausbau des Verteil-
netzes angegangen, damit die Einspeisung dezentraler erneuerbarer Ener-
gien gewährleistet wird?

66. Welche Rolle spielt dabei die Schaffung einer Netzgesellschaft wie sie im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP vereinbart wurde?

67. Welche Rolle spielt beim Energiekonzept die Schaffung einer EU-Netzge-
sellschaft?

68. Werden die Netzausbaupläne daraufhin optimiert, dass die optimale Netz-
struktur für den schnellstmöglichen Ausbau der erneuerbaren Energien ent-
steht?

69. Welche konkreten Maßnahmen für den Netzausbau unterscheiden sich wie
von denen der Vergangenheit mit dena Netz 1 und EnLAG (Energie-
leitungsausbaugesetz), und warum hofft die Bundesregierung in Zukunft
zu einem deutlich schnelleren Ausbau zu kommen?

70. Inwiefern wird die Bundesregierung dafür sorgen, dass die Netzbetreiber
alle relevante Daten, die für den Um-, Ausbau der Netze benötigt werden,
(Netzmodelle, Bedarfspläne) öffentlich zugänglich gemacht werden?

71. Wird die Bundesregierung bei der Frage der Akzeptanz für den Leitungs-
ausbau dafür Sorgen, dass in Zukunft der Netzausbau für erneuerbare Ener-
gien getrennt ausgewiesen wird, und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 21. September 2010
Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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