BT-Drucksache 17/2996

Verbraucherschutz gegen überhöhte Telefongebühren

Vom 17. September 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/2996
17. Wahlperiode 17. 09. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Nicole Maisch, Bärbel Höhn, Cornelia Behm, Ulrike Höfken,
UndineKurth (Quedlinburg), FriedrichOstendorff,MarkusTressel undder Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Verbraucherschutz gegen überhöhte Telefongebühren

Die Liberalisierung der Telekommunikationsmärkte gilt als gelungenes Beispiel
eines deregulierten, wettbewerbsintensiven Marktes. Dennoch hat die Europä-
ische Kommission im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr immer wieder
Fälle vonMarktversagen festgestellt und in die Preisbildung eingegriffen.

Mit den Verordnungen (EG) Nr. 717/2007 und 544/2009 werden Obergrenzen
für telefonische, SMS- und Datenroamingdienste im Mobilfunk europaweit ge-
regelt. Seit dem 1. Juli 2010 beträgt der Höchstpreis für grenzüberschreitende
Mobilfunkgespräche in Europa 39 Cent pro Minute, für angenommene Ge-
spräche maximal 15 Cent. Für das Surfen per Handy oder Laptop darf der
Höchstbetrag von 80 Cent pro Megabyte, für eine SMSmaximal 11 Cent verlangt
werden.

Auch der deutsche Gesetzgeber hat für verschiedene Rufnummergassen natio-
nale Preisobergrenzen und -ansagepflichten vorgeschrieben. Mittlerweile ist die
Lage für Verbraucherinnen und Verbraucher dadurch unübersichtlich und recht-
lich uneinheitlich geworden. Vor jedem Minutentelefonat ist eine aufwändige
Preisrecherche erforderlich. Hinweise auf missbräuchliche Geschäftspraktiken
mehren sich. So berichtet die Fernsehsendung „WISO“ am 8. Februar 2010 über
massive Verbraucherbeschwerden bezüglich überraschender Tarifänderungen
von Call-by-Call-Diensten.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Für welche Rufnummernbereiche gelten welche Preisobergrenzen (tabella-
rische Übersicht von Rufnummernbereich und Preisobergrenze)?

2. In welchen Zeiträumen dürfen Telefonanbieter ihre Tarife verändern?

Gibt es eineMindesthaltbarkeit für Telefontarife?

3. Für welche Rufnummernbereiche gelten

a) keine Preisobergrenzen und

b) keine Preisansagepflichten?

4. Beabsichtigt die Bundesregierung eine allgemeine Preisansagepflicht vor
Telefonaten, insbesondere im Mobilfunk und bei sogenanntem Call-by-Call,
einzuführen, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

5. Ist der Bundesregierung bekannt, welche Mobilfunkunternehmen innerhalb
Deutschlands Entgelte von privaten Verbraucherinnen und Verbrauchern
oberhalb der europäischen Obergrenzen für telefonische, SMS- und Daten-
roamingdienste verlangen?

Drucksache 17/2996 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
6. Wie bewertet die Bundesregierung Forderungen von Mobilfunkunterneh-
men, die oberhalb der europäischen Grenzwerte liegen?

7. Warum gibt es keine nationalen Obergrenzen für telefonische, SMS- und
Datenroamingdienste imMobilfunk?

8. Beabsichtigt die Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag noch in die-
sem Jahr einen Gesetzesvorschlag für die Einführung der Kostenfreiheit von
Warteschleifen vorzulegen?

9. Wie viele Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen Telefonunter-
nehmen die Preisansagen abgeschaltet haben?

10. In wie vielen Fällen beklagen sich Verbraucher gegenüber der Aufsicht füh-
renden Bundesnetzagentur über unseriöse bzw. betrügerischeMachenschaf-
ten im Zusammenhang mit Telefongebühren?

11. Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung der Bundesnetzagentur,
eine Verpflichtung zur Schaltung einer Tarifansage bei Call-by-Call-Diens-
ten einzuführen?

Gibt es eine Geringfügigkeitsgrenze für Regulierungsmaßnahmen?

12. Wie viele Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen Telefonunter-
nehmen die Tarife innerhalb weniger Tage um das Vielfache angehoben
haben?

13. Wie bewertet die Bundesregierung das Anheben von Telefongebühren in-
nerhalb weniger Tage um das Vielfache?

14. Welche Voraussetzungen müssen für die Sittenwidrigkeit von Telefonge-
bühren erfüllt sein?

15. Ist der Bundesregierung bekannt, dass sich insolvente Telefonunternehmen
mit dem Abschalten von Tarifansagen und dem kurzfristigen und massiven
Anheben von Telefongebühren finanziell saniert haben?

16. Welche aufsichtsrechtlichen Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu dem
Unternehmen PM2 Telecommunication GmbH?

17. Wie viele Beschwerden hat die Bundesnetzagentur von August 2009 bis Au-
gust 2010 zum Rufnummernmissbrauch und zu unlauterer Telefonwerbung
erfasst (schriftlich, mündlich und online)?

18. Wie oft hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) in den vergangen zwei Jahren
jeweils Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbote bei 0900er-Nummern
ausgesprochen?

19. Auf welche finanzielle Summe addieren sich diese Verbote?

20. Wie viele 0900er-Nummern wurden in den letzten zwei Jahren insgesamt
wegenMissbrauch abgeschaltet?

21. Wie viele Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbote wurden von den
Telefongesellschaften umgesetzt?

22. Wo gab es Probleme, und inwiefern hat die BNetzA hier interveniert?

23. Kann es einenMissbrauch von 0900er-Nummern geben, und können die Be-
treiber vonAbzocknummernGeld erhalten, wenn die BNetzA schnell genug
die Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbote ausspricht?

Berlin, den 17. September 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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