BT-Drucksache 17/2987

Realisierung der zweiten Staffel von Projekten nach dem A-Modell bei Bundesfernstraßen

Vom 17. September 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/2987
17. Wahlperiode 17. 09. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Winfried Hermann, Cornelia Behm,
Bettina Herlitzius, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Undine Kurth (Quedlinburg),
Nicole Maisch, Ingrid Nestle, Dr. Hermann Ott, Daniela Wagner, Dr. Valerie Wilms
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Realisierung der zweiten Staffel von Projekten nach dem A-Modell
bei Bundesfernstraßen

Bei den Betreibermodellen für den mehrstufigen Autobahnausbau (A-Modell),
die den Haushaltsgesetzgeber für 30 Jahre binden, ist auf größtmögliche Trans-
parenz zu achten.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Projekte sind im Rahmen der zweiten Staffel der A-Modell-/PPP-
Projekte (PPP – Public Private Partnership) nach aktuellem Stand geplant?

2. Wie ist der Stand der Vorbereitung bzw. des Vergabeverfahrens und wie ist
die weitere Planung für die Durchführung der Vergabe bei den A-Modell-/
PPP-Projekten auf der A 8 (Bayern, 2. Abschnitt) und der A 9 (Thüringen)?

3. Welche Vergütungsmechanismen werden nach derzeitigem Planungsstand
bei den geplanten weiteren A-Modell-Projekten (einschließlich A 8,
2. Abschnitt und A 9) angewendet?

4. Welche Leistungsbestandteile sollen nach derzeitigem Planungsstand bei den
weiteren A-Modell-Projekten einbezogen werden?

5. Sind oder werden im Rahmen der zu erstellenden Wirtschaftlichkeitsunter-
suchungen die Vor- und Nachteile des Einbezugs der Bereiche „Lärmschutz-
wände“ und „Beschilderung“ ausgewertet?

6. Welcher Anteil (Prozentzahl) des Autobahnnetzes wird von den bisher ver-
gebenen vier A-Modell-Projekten, den in der Vergabephase befindlichen
A-Modell-Projekten (A 9 und A 8 – 2. Bauabschnitt) und den geplanten wei-
teren A-Modell-Projekten abgedeckt?

7. Welcher Anteil an den zukünftigen Lkw-Mauteinnahmen wird bei Durchfüh-
rung der oben genannten Projekte in den Jahren 2015, 2020 und 2025 durch
Vergütungszahlungen bei diesen Projekten nach derzeitigen Prognosen ge-

bunden sein?

8. Inwieweit wird vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwick-
lung (BMVBS) verfolgt, welche internationalen Erfahrungen mit der Wirt-
schaftlichkeit von PPP-Projekten im Autobahnbau gesammelt werden?

Drucksache 17/2987 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

9. Welche Bedeutung misst das BMVBS veröffentlichten Wirtschaftlichkeits-
untersuchungen sowie wissenschaftlichen Analysen zur Wirtschaftlichkeit
von PPP-Projekten bei, und inwieweit finden diese Anwendung?

10. Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, mit dem A-Modell Vor-
haben zu realisieren, die aufgrund von Haushalts- und Schuldenregeln
durch eine Bereitstellung von Haushaltsmitteln nicht realisierbar sind?

11. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass beim A-Modell lang-
fristige staatliche Zahlungsverpflichtungen eingegangen werden, die sich
der politischen Selbstbeschränkung durch Haushalts-/Schuldenregeln weit-
gehend entziehen?

12. Inwieweit trifft es zu, dass gemäß der Anfang Februar 2010 veröffentlichten
Ausschreibung „Begleitung/Beratung des Bundesministeriums für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung bei der Vergabe von vier ÖPP-Projekten im Bun-
desfernstraßenbau“ (ÖPP – Öffentlich-Private Partnerschaft) Beratungs-
unternehmen bzw. einzelne Mitglieder eines Beratungskonsortiums bei an-
deren als den vom ausgeschriebenen Auftrag abgedeckten Projekten auch
für Unternehmen (ggf. als Mitglieder von Konsortien) arbeiten dürfen, wel-
che als Bieter (ggf. in Konsortien) bei den A-Modell-Projekten beteiligt
sind?

13. Trifft es zu, dass ein im Rahmen dieses Ausschreibungsverfahrens ausge-
wähltes Beratungsunternehmen beispielsweise bei kommunalen PPP-Pro-
jekten ein Bauunternehmen beraten darf, welches als Bieter (ggf. im Rah-
men eines Konsortiums) an den Ausschreibungsverfahren für die A-Modell-
Projekte teilnimmt?

14. Inwieweit sieht das BMVBS bei der Leistungserbringung für die Anfang
Februar 2010 veröffentlichte Ausschreibung „Begleitung/Beratung des
Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bei der Vergabe
von vier ÖPP-Projekten im Bundesfernstraßenbau“ das Problem, dass das
beauftragte Beratungsunternehmen/-konsortium bei der Erstellung der Wirt-
schaftlichkeitsuntersuchungen einem Fehlanreiz unterliegt, da lediglich bei
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, die eine Vorteilhaftigkeit für PPP an-
zeigen, das Beratungsunternehmen/-konsortium die Leistungen bei der wei-
teren Vergabe-/Projektbetreuung erbringen kann?

15. Welche Maßnahmen werden vom BMBVS ergriffen, um dem aufgezeigten
Fehlanreiz entgegenzuwirken?

16. Verfügt das BMVBS über das erforderliche eigene Know-how im ingenieur-
wissenschaftlichen, finanztechnischen und im betriebswirtschaftlichen Be-
reich, um die vom Beratungsunternehmen/-konsortium zu erstellenden
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zu überprüfen?

17. Wie viele Mitarbeiter des BMVBS (mit wie viel Projekt- und Berufserfah-
rung) sind in den zuständigen Organisationseinheiten des BMVBS tätig, um
die Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zu prüfen?

18. Welche Regelungen sind im Vertrag bzw. in der Leistungsbeschreibung für
die vom BMVBS Anfang Februar 2010 veröffentlichte Ausschreibung „Be-
gleitung/Beratung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtent-
wicklung bei der Vergabe von vier ÖPP-Projekten im Bundesfernstraßen-
bau“ vorgesehen, das Beratungsunternehmen/-konsortium zu vergüten/
kompensieren, wenn die Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen anzeigen, dass
keine Vorteilhaftigkeit für PPP vorliegt, und damit keine weiteren Be-
ratungsleistungen bei der weiteren Vergabe-/Projektbetreuung durch das
Beratungsunternehmen/-konsortium zu erbringen sind?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/2987

19. Inwieweit sind im Vertrag bzw. in der Leistungsbeschreibung für die vom
BMVBS Anfang Februar 2010 veröffentlichte Ausschreibung „Begleitung/
Beratung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
bei der Vergabe von vier ÖPP-Projekten im Bundesfernstraßenbau“ Kündi-
gungsrechte für das BMVBS vorgesehen, wenn die bisherigen Projekter-
fahrungen oder die Erfahrungen bei einem der ersten der geplanten weiteren
A-Modell-Projekte anzeigen, dass die PPP-Projekte unwirtschaftlich sind?

20. Wird die Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft mbH (VIFG) bei
der vom BMVBS Anfang Februar 2010 veröffentlichten Ausschreibung
„Begleitung/Beratung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadt-
entwicklung bei der Vergabe von vier ÖPP-Projekten im Bundesfernstra-
ßenbau“ bei der Auswahl der Auftragnehmer einbezogen, und welche Rolle
kommt ihr dabei zu?

21. Werden die Leistungsbeschreibung sowie die weiteren der zur Angebots-
abgabe eingeforderten Dokumente bei der vom BMVBS Anfang Februar
2010 veröffentlichten Ausschreibung „Begleitung/Beratung des Bundes-
ministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bei der Vergabe von
vier ÖPP-Projekten im Bundesfernstraßenbau“ für Bundestagsabgeordnete
und Bürger zugänglich gemacht, und wenn nicht, mit welcher Begründung?

Berlin, den 17. September 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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