BT-Drucksache 17/2984

Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes

Vom 17. September 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/2984
17. Wahlperiode 17. 09. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Nicole Maisch, Dorothea Steiner, Bettina
Herlitzius, Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter, Stephan Kühn, Ingrid Nestle,
Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes

Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) ist eine der größten
Behörden des Bundes. ImGegensatz zur Deutschen Bahn AG, die sich von einer
Behörde zu einem Unternehmen gewandelt hat, um Personen- und Gütertrans-
porte effizienter zu organisieren, werden die Verwaltung, Instandsetzung, Rege-
lung des Schiffsverkehrs und der Ausbau der Binnen- und Seeschifffahrtsstraßen
(Bundeswasserstraßen) weiterhin durch eine Behörde organisiert und sind in der
Hand des Bundes. Die WSV gliedert sich in sieben Wasser- und Schifffahrts-
direktionen, 39Wasser- und Schifffahrtsämter und siebenWasserstraßenneubau-
ämter und hat rund 13 000 Beschäftigte (Stand: August 2009). Die Aufgaben,
Struktur und Größe der WSV waren in den vergangenen Jahren Gegenstand von
politischen Diskussionen. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP
ist festgelegt worden, unnötige bürokratische Hindernisse für die Schifffahrt zu
beseitigen und ein Gesetz zur Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung
vorzulegen (S. 40). Die letzte Personalbedarfsermittlung für die Wasser- und
Schifffahrtsverwaltung wurde im Jahr 2001 durchgeführt (Bundestagsdruck-
sache 17/2398, S. 17).

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche sind die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP erwähn-
ten unnötigen bürokratischen Hindernisse für die Schifffahrt, die beseitigt
werden sollen, und warum ist eine Reform der Wasser- und Schifffahrtsver-
waltung notwendig?

2. Wie viele Mitarbeiter sind derzeit in der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung
mit welchen Aufgaben beschäftigt, und wie hat sich die Beschäftigtenzahl in
den letzten zehn Jahren in den verschiedenen Aufgabenbereichen derWasser-
und Schifffahrtsverwaltung entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Direktionen
und Ämtern sowie Zentralaufgaben und Aufgaben für die jeweiligenWasser-
straßen)?

3. Wie hoch ist das Verkehrsaufkommen auf den Bundeswasserstraßen in den
Zuständigkeitsbereichen der einzelnen Wasser- und Schifffahrtsdirektionen
undWasser- und Schifffahrtsämter, und wie hat sich das Verkehrsaufkommen
in der Zuständigkeit der einzelnen Ämter in den letzten zehn Jahren entwi-
ckelt (bitte aufschlüsseln nach Direktion, Amt undWasserstraße)?

4. Wie hoch ist der Anteil des Verkehrsaufkommens auf Wasserstraßen im Ver-
hältnis zum Verkehrsaufkommen auf Schiene, Straße und in der Luft, aufge-
schlüsselt auf die einzelnenWasserstraßen?

Welche Entwicklungen sind innerhalb der letzten zehn Jahre festzustellen?

Drucksache 17/2984 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

5. Wie viele vom Bund Beschäftigte sind in den übrigen, dem Bundesministe-
rium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung angegliederten Behörden, tätig
(insbesondere Kraftfahrt-Bundesamt, Luftfahrt-Bundesamt, Bundesstelle
für Flugunfalluntersuchungen, Bundesamt für Bauwesen und Raumord-
nung, Bundesanstalt für Gewässerkunde, Bundesamt für Güterverkehr,
Eisenbahn-Bundesamt, Bundesanstalt für Straßenwesen, Bundesstelle für
Seeunfalluntersuchungen, Bundesanstalt für Wasserbau, Bundesamt für
Seeschifffahrt und Hydrographie)?

6. Welche Aufgaben übernehmen die sieben Wasserstraßenneubauämter der-
zeit, welche Projekte sind durch dieÄmter inHelmstedt, Datteln, Aschaffen-
burg, Berlin, Magdeburg, Heidelberg und Hannover in den letzten zehn Jah-
ren angegangen und auch umgesetzt worden, und wie viele Mitarbeiter sind
in den einzelnenNeubauämtern undmit welchenArbeiten (Neubauten, Aus-
bauten, Unterhaltung) beschäftigt?

7. Welche Aufgaben der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung werden mit eige-
nem Personal oder in Regiebetrieb erfüllt, welche Aufgaben mit Hilfe von
Unternehmen, und nach welchen Kriterien werden Unternehmen mit diesen
Aufträgen betraut?

8. Wie hat sich der Anteil der von Unternehmen übernommenen Leistungen in
den einzelnen Aufgabenbereichen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung
in den letzten zehn Jahren entwickelt, und für welche Aufgabenfelder und
mit welcher Begründung ist es erforderlich, Leistungen als Bund mit eige-
nem Personal zu erbringen?

9. Welche Aufgaben übernimmt die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, die
dem Umweltschutz allgemein und dem Erhalt einer hohen ökologischen
Qualität der Gewässer im speziellen dienen?

Welche Organisationseinheit ist mit diesen Aufgaben betraut?

10. Wie hat sich die wasserwirtschaftliche Unterhaltung der Bundeswasserstra-
ßen durch die Einführung und Umsetzung der europäischenWasserrahmen-
richtlinie verändert?

Welche organisatorischen und personellen Veränderungen haben sich da-
durch ergeben?

11. Wie erfüllt dieWSV ihreAufgaben zur Erhaltung undWiederherstellung der
Durchgängigkeit an Bundeswasserstraßen?

Welche personellen und organisatorischen Veränderungen haben sich durch
die neue Zuständigkeit des WSV bis heute ergeben, und welche sind ge-
plant?

12. Wie ist der Sachstand bei der Erarbeitung des Priorisierungskonzeptes zur
Erhaltung und Wiederherstellung der Durchgängigkeit an Bundeswasser-
straßen (Bundestagsdrucksache 17/166)?

13. Inwieweit werden die Vorgaben für zukünftige Wasserstraßenbewirtschaf-
tung des Leitfadens „Ökologische Neuorientierung der Bundeswasserstra-
ßenbewirtschaftung“ des Umweltbundesamtes aus dem Jahr 2007 (insbe-
sondere im Bezug auf Wasserrahmenrichtlinie, Fauna-Flora-Habitat-Richt-
linie, Managementpläne der Natura-2000-Gebiete, Vogelschutzrichtlinie)
von derWasser- und Schifffahrtsbehörde umgesetzt?

Welche Dienststellen sind mit der Umsetzung betraut, und welche ökologi-
schen Entwicklungsziele (bezüglich Gewässerstruktur, Fischfauna, Arten-
schutz) sind in welchem Zeitraum angestrebt?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/2984

14. Hat die Bundesregierung die Tätigkeiten der Wasser- und Schifffahrtsver-
waltung und der Wasser- und Schifffahrtsdirektionen nach 1996/1997 noch
einmal von Unternehmensberatern auf ihre Effizienz prüfen lassen?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?

15. In welcher Form soll die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und
FDP festgelegte Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung umgesetzt
werden, ist für diese Aufgabe eine Arbeitsgruppe zustande gekommen, wer
ist ggf. Mitglied dieser Gruppe, und wann tagt sie?

Wann ist mit Ergebnissen zu rechnen, und gibt es bereits Zwischenergeb-
nisse?

16. Welche Anzahl von Mitarbeitern ist nach Ansicht der Bundesregierung für
die Wahrnehmung der Aufgaben langfristig erforderlich, und ist eine aktuelle
Personalbedarfsermittlung geplant, die der im Koalitionsvertrag zwischen
CDU, CSU und FDP vereinbarten Reform der Wasser- und Schifffahrtsver-
waltung als Zielvorgabe dient, und wenn ja, wann ist mit einem Ergebnis zu
rechnen, und wenn nein, warum nicht?

17. Welche Wasserstraßen beabsichtigt die Bundesregierung aus dem Bundes-
wasserstraßennetz zu nehmen, und inwelcherWeise ist die Bundesregierung
mit diesem Ziel bislang zu welchen Zeitpunkten aktiv geworden?

18. Welche künftigen Träger dieser Gewässer hält die Bundesregierung für sinn-
voll, und welche haushälterischen und rechtlichen Bedingungen sieht die
Bundesregierung für die Übertragung als realistisch an?

Berlin, den 17. September 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.