BT-Drucksache 17/2978

Energiekonzept der Bundesregierung - Verkehrssektor

Vom 17. September 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/2978
17. Wahlperiode 17. 09. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter, Dr. Valerie Wilms,
Bettina Herlitzius, Stephan Kühn, Ingrid Nestle, Daniela Wagner
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Energiekonzept der Bundesregierung – Verkehrssektor

Der Anteil des Verkehrs am Energiebedarf der Bundesrepublik Deutschland be-
trägt gut 30 Prozent. Der Verkehr ist zudem mit rund 20 Prozent an den Treib-
hausgasemissionen beteiligt. Für die Reduzierung des Energiebedarfs und eine
Verringerung der Treibhausgasemissionen des Verkehrs braucht es plausible und
transparente Annahmen über die zukünftige Entwicklung wichtiger Kernindika-
toren, Ziele und Maßnahmen, mit denen diese Ziele erreicht werden können.
Diese sollten sich im Energiekonzept der Bundesregierung wiederfinden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Annahmen

1. Von welcher Entwicklung der Verkehrsleistung im Personenverkehr nach
Verkehrsarten in Milliarden Personenkilometern geht die Bundesregierung in
ihrem Energiekonzept in den Jahren 2020, 2030, 2040 und 2050 aus, und in-
wieweit unterscheiden sich diese von den in der EWI-/GWS-/Prognos-Studie
(EWI – Energiewirtschaftliches Institut an der Universität zu Köln; GWS –
Gesellschaft für Wirtschaftliche Strukturforschung) „Energieszenarien für
das Energiekonzept der Bundesregierung“ getroffenen Annahmen (tabellari-
sche Aufstellung)?

2. Von welcher Entwicklung der Verkehrsleistung im Güterverkehr nach Ver-
kehrsarten in Milliarden Tonnenkilometern geht die Bundesregierung in ih-
rem Energiekonzept in den Jahren 2020, 2030, 2040 und 2050 aus, und in-
wieweit unterscheiden sich diese von den in der EWI-/GWS-/Prognos-Studie
„Energieszenarien für das Energiekonzept der Bundesregierung“ getroffenen
Annahmen (tabellarische Aufstellung)?

3. Von welcher Höhe der Treibhausgasemissionen in Millionen Tonnen CO2-
equivalent im Sektor Verkehr geht die Bundesregierung in ihrem Energiekon-
zept in den Jahren 2020, 2030, 2040 und 2050 aus, und inwieweit unterschei-
den sich diese von den in der EWI-/GWS-/Prognos-Studie „Energieszenarien
für das Energiekonzept der Bundesregierung“ getroffenen Annahmen (tabel-
larische Aufstellung)?

4. Von welchem Endenergiebedarf in Petajoule im Sektor Verkehr geht die
Bundesregierung in ihrem Energiekonzept in den Jahren 2020, 2030, 2040
und 2050 aus, und inwieweit unterscheiden sich diese von den in der EWI-/
GWS-/Prognos-Studie „Energieszenarien für das Energiekonzept der Bun-
desregierung“ getroffenen Annahmen (tabellarische Aufstellung)?

Drucksache 17/2978 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

5. Von welchen Rohölpreisen in US-Dollar pro Barrel geht die Bundesregie-
rung in ihrem Energiekonzept in den Jahren 2020, 2030, 2040 und 2050 aus,
und inwieweit unterscheiden sich diese von den in der EWI-/GWS-/Prog-
nos-Studie „Energieszenarien für das Energiekonzept der Bundesregie-
rung“ getroffenen Annahmen (tabellarische Aufstellung)?

6. Von welchem Anteil von Biokraftstoffen in Petajoule und welchem Anteil
am Kraftstoffverbrauch des Straßenverkehrs geht die Bundesregierung in
ihrem Energiekonzept in den Jahren 2020, 2030, 2040 und 2050 aus, und
inwieweit unterscheiden sich diese von den in der EWI-/GWS-/Prognos-
Studie „Energieszenarien für das Energiekonzept der Bundesregierung“ ge-
troffenen Annahmen (tabellarische Aufstellung)?

7. Von welchen Verbraucherpreisen für Benzin und Diesel in Euro pro Liter
geht die Bundesregierung in ihrem Energiekonzept in den Jahren 2020,
2030, 2040 und 2050 aus, und inwieweit unterscheiden sich diese von den
in der EWI-/GWS-/Prognos-Studie „Energieszenarien für das Energiekon-
zept der Bundesregierung“ getroffenen Annahmen (tabellarische Aufstel-
lung)?

8. Von welcher Höhe der Energiesteuer in Eurocent für Benzin und Diesel pro
Liter geht die Bundesregierung in ihrem Energiekonzept in den Jahren
2020, 2030, 2040 und 2050 aus?

9. Von welchen Antriebsarten im Pkw-Bestand (Benzin, Diesel, Hybrid, Plug-
in-Hybrid, Elektro) geht die Bundesregierung in ihrem Energiekonzept in
den Jahren 2020, 2030, 2040 und 2050 aus, und inwieweit unterscheiden
sich diese von den in der EWI-/GWS-/Prognos-Studie „Energieszenarien
für das Energiekonzept der Bundesregierung“ getroffenen Annahmen (ta-
bellarische Aufstellung)?

10. Von welchen Anteilen erneuerbarer Energien bei der Deutschen Bahn AG
geht die Bundesregierung in ihrem Energiekonzept in den Jahren 2020,
2030, 2040 und 2050 aus, und inwieweit unterscheiden sich diese von den
in der EWI-/GWS-/Prognos-Studie „Energieszenarien für das Energiekon-
zept der Bundesregierung“ getroffenen Annahmen (tabellarische Aufstel-
lung)?

Ziele

11. Wird die Bundesregierung sektorspezifische CO2-Minderungsziele für den
Verkehrsbereich für die Jahre 2020, 2030, 2040 und 2050 benennen, und
wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?

12. Inwieweit werden die verkehrsbezogenen Ziele der Nationalen Nachhaltig-
keitsstrategie in das Energiekonzept der Bundesregierung einfließen und
fortgeschrieben werden, und wenn nicht, warum nicht?

13. Wird die Bundesregierung Ziele für die Steigerung des Fahrradanteils am
Modal Split in verschiedenen Stufen bis 2050 als Ziel in ihrem Energiekon-
zept benennen und mit Maßnahmen unterlegen, und wenn ja, mit welchen
konkreten Zielen und Maßnahmen, und wenn nein, warum nicht?

14. Wird die Bundesregierung Ziele für die Steigerung des öffentlichen Nah-
und Fernverkehrs am Modal Split in verschiedenen Stufen bis 2050 als Ziel
in ihrem Energiekonzept benennen und mit Maßnahmen unterlegen, und
wenn ja, mit welchen konkreten Zielen und Maßnahmen, und wenn nein,
warum nicht?

15. Wird die Bundesregierung Ziele für die Steigerung des Eisenbahnverkehrs-
anteils im Personen- und im Güterverkehr beim Verkehrsaufkommen und
bei der Verkehrsleistung in verschiedenen Stufen bis 2050 als Ziel in ihrem
Energiekonzept benennen und mit Maßnahmen unterlegen, und wenn ja,
mit welchen konkreten Zielen und Maßnahmen, wenn nein, warum nicht?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/2978

Maßnahmen

16. Durch welche Maßnahmen soll gewährleistet werden, dass eine Million
Elektrofahrzeuge bis 2020 und fünf Millionen bis 2030 in Deutschland zu-
gelassen sind?

17. Bezieht sich das Ziel für 2020 ausschließlich auf reine batterieelektrische
Fahrzeuge (BEV) oder auch auf Plug-in-Hybride (PHEV) und Brennstoff-
zellenfahrzeuge (FCHV)?

18. Bezieht sich das Ziel eine Million Fahrzeuge bis 2020 auf solche aus inlän-
discher Produktion, von deutschen Herstellern, oder werden auch andere
Fahrzeuge auf dieses Ziel angerechnet?

19. Unterstützt die Bundesregierung eine Kennzeichnungsverordnung für
Elektrofahrzeuge, die mit erneuerbaren Energien betrieben werden („Blaue
Umweltplakette“) im Rahmen des § 40 des Bundes-Immissionsschutzgeset-
zes, um die Voraussetzung für die Privilegierung von Elektrofahrzeugen,
wie z. B. kostenloses Parken, zu schaffen?

20. Inwieweit wird die Bundesregierung mit der anstehenden Bedarfsplanüber-
prüfung Schiene sicherstellen, dass Investitionen in die Schieneninfrastruk-
tur auf die Knotenpunkte und Engpässe konzentriert werden, die für das
Netz von zentraler Bedeutung sind?

21. Den Ausbau welcher Knotenpunkte und die Beseitigung welcher Engpässe
mit welchem Mitteleinsatz, und bis wann sieht die Bundesregierung dabei
als prioritär an (Auflistung nach Projekten und Umsetzungsstand)?

22. Welchen jährlichen Mittelbedarf für den Neu- und Ausbau der Schienen-
wege in Mio. Euro pro Jahr unterstellt die Bundesregierung für die Jahre
2010, 2020, 2030, 2040 und 2050?

23. Will die Bundesregierung für die zentralen, aufkommensstarken Verbin-
dungen spezielle Korridore für den Schienengüterverkehr entwickeln und
prioritär ausbauen, und wenn ja, welche?

24. Plant die Bundesregierung über die bereits angekündigte Ausweitung der
Lkw-Maut auf vierspurige Bundesstraßen auch eine Erweiterung der Lkw-
Maut auf alle Bundesstraßen, auf Lkw unterhalb von 12 Tonnen?

25. Inwieweit plant die Bundesregierung im Falle einer Einigung auf eine neue
Wegekostenrichtlinie die sofortige Eins-zu-Eins-Umsetzung der Anlastung
externer Kosten für den Lkw-Verkehr in Deutschland?

26. Inwieweit setzt sich die Bundesregierung für eine stärkere Spreizung der
emissionsbasierten Kfz-Steuer ein, und wenn ja, welche Spreizung ist dann
z. B. für Euro-5-Pkw mit 80, 120, 160, 200 oder 240 g CO2/km im Unter-
schied zur heutigen Kfz-Steuer vorstellbar?

27. Wird die Bundesregierung die Maßnahmen City-Maut, Pkw-Maut, zeitliche
Fahrverbote, Tempolimits, Parkplatzkontigentierung, Erhöhung der Kraft-
stoffbesteuerung, Verbot von Kraftstoffen auf Mineralölbasis (also von
Diesel und Benzin), die in der Studie von EWI/GWS/Prognos „Energie-
szenarien für das Energiekonzept der Bundesregierung“ genannt werden, in
ihr Energiekonzept übernehmen?

Wenn nein, durch welche anderen Maßnahmen im Verkehrsbereich, die in
den Energieszenarien nicht oder nicht vollständig berücksichtigt wurden,
soll sichergestellt werden, dass der Energieverbrauch im Verkehrsbereich in
dem Maße sinkt, wie es in den Szenarien unterstellt wird?

28. Kann oder will die Bundesregierung ausschließen, dass die Maßnahmen
City-Maut, Pkw-Maut, zeitliche Fahrverbote, Tempolimits, Parkplatzkonti-
gentierung oder Erhöhung der Kraftstoffbesteuerung bis zum Jahr 2020 not-

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wendig werden, um das von der Bundesregierung international zugesagte
CO2-Minderungsziel von 40 Prozent gegenüber 1990 zu erreichen?

29. Mit welchen konkreten Maßnahmen und Angeboten will die Bundesregie-
rung umweltverträgliche Mobilitätsformen als Alternativen zum motori-
sierten Individualverkehr fördern?

30. Setzt sich die Bundesregierung für verbindliche Grenzwerte für Pkw ab
2020 von mindestens 80 g/km und von 50 g/km ab 2030 ein?

31. Wird die Bundesregierung sich für Grenzwertfestschreibungen für den
durchschnittlichen Flottenverbrauch aller anderen Fahrzeugtypen mit ver-
bindlichen Zielwerten für die Jahre 2015, 2020 und 2030 einsetzen, die ei-
nen weitergehenden Reduktionspfad frühzeitig festlegen?

32. Unterstützt die Bundesregierung die Festlegung eines Grenzwerts ab 2012
für leichte Nutzfahrzeuge von 160 g CO2/km und 125 g CO2/km ab 2020
ohne Anrechnung zusätzlicher Maßnahmen?

33. Wird die Bundesregierung einer verbindlichen Tempobegrenzung von
100 km/h für leichte Nutzfahrzeuge zustimmen?

34. Wird die Bundesregierung sich in der Europäischen Union für CO2-Grenz-
werte und Grenzwerte für Luftschadstoffe bei mobilen Maschinen und
Geräten einsetzen?

Berlin, den 17. September 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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