BT-Drucksache 17/2911

Nachrüstanforderungen im Zusammenhang mit einer Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke

Vom 13. September 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/2911
17. Wahlperiode 13. 09. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Bettina
Herlitzius, Dr. Anton Hofreiter, Oliver Krischer, Nicole Maisch, Ingrid Nestle,
Friedrich Ostendorff, Dr. Hermann Ott, Brigitte Pothmer, Dorothea Steiner,
Markus Tressel, Daniela Wagner, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN

Nachrüstanforderungen im Zusammenhang mit einer Laufzeitverlängerung für
Atomkraftwerke

Seit Anfang des Jahres arbeitet eine Gruppe von Fachbeamten aus dem Bun-
desministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und
den Atomaufsichtsbehörden der fünf Bundesländer mit Atomkraftwerken an
einer Liste von Nachrüstanforderungen oder -maßnahmen für Atomkraftwerke
im Falle einer Laufzeitverlängerung (vgl. Bundestagsdrucksache 17/1535, Ant-
wort auf die Schriftliche Frage 104). Diese Bund-Länder-Arbeitsgruppe (im
Weiteren auch kurz Arbeitsgruppe oder Gruppe) hat weitgehend unbemerkt von
der Öffentlichkeit gearbeitet; auf der Webseite des BMU finden sich zu ihr keine
Angaben. Offiziell bestätigt ist bislang nur ihre Existenz und das Datum eines
ihrer Treffen am 7./8. Juni 2010 (vgl. Plenarprotokoll 17/45).

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Besprechungen der Arbeitsgruppe gab es insgesamt, und wann ge-
nau fanden sie statt?

2. Wann hat sie zuletzt ein Ergebnis vorgelegt?

3. Wurde die Gruppe vom BMU ins Leben gerufen?

4. Gab es konkretere Aufgaben und Arbeitsaufträge für die Arbeitsgruppe als
„technische Möglichkeiten, die Sicherheitsreserven der in Deutschland be-
triebenen Kernkraftwerke weiter zu erhöhen,“ zu diskutieren (vgl. Bundes-
tagsdrucksache 17/1535, Antwort auf die Schriftliche Frage 104), und falls
ja, welche?

5. Wie war die Organisation der Arbeitsgruppe geregelt?

6. Auf welche Quellen hat sich die Gruppe bei ihrer Arbeit gestützt?

7. Wurden die Besprechungen der Arbeitsgruppe protokolliert?
Falls nein, weshalb nicht?

8. Gab es (eine) mündliche oder schriftliche Anweisung(en), die Besprechun-
gen nicht zu protokollieren, und falls ja, von wem?

9. Werden Besprechungen des BMU mit den Landesatomaufsichtsbehörden zu
Reaktorsicherheitsfragen üblicherweise protokolliert oder nicht?

Drucksache 17/2911 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

10. Wurden beispielsweise von den Besprechungen des BMU mit der Landes-
atomaufsicht Schleswig-Holstein nach den Trafobrandvorfällen im Atom-
kraftwerk Krümmel im Sommer 2007 und im Sommer 2009 (Ergebnis-)
Protokolle angefertigt?

Werden von den Sitzungen des Länderhauptausschusses für Atomkernener-
gie und seiner Unterausschüsse (Ergebnis-)Protokolle angefertigt?

11. Wie wurde sichergestellt, dass am Ende nachvollziehbar ist, wie die Arbeits-
gruppe zu ihrem Ergebnis kam?

12. Wie wurde insbesondere sichergestellt, dass nachvollziehbar ist, welche
Teilnehmer der Arbeitsgruppe im Laufe des Prozesses bestimmte weiterge-
hende Anforderungen definieren wollten, hinter denen das Endergebnis der
Gruppe zurückblieb?

13. War es Ziel der Gruppe, einen möglichst systematischen und vollständigen
Katalog von Anforderungen (im Unterschied zu Maßnahmen) zu erarbeiten,
aus denen dann systematisch einzelne Nachrüstmaßnahmen abgeleitet wur-
den bzw. abgeleitet werden können?

Falls nein, weshalb nicht?

14. Kann das BMU die „SPIEGEL“-Meldung (Ausgabe 28/2010) bestätigen,
dass die Landesatomaufsicht Schleswig-Holstein in einem Brief Kritik an
der Arbeit der Gruppe äußerte und die eigene Weiterarbeit in der Gruppe in-
frage stellte?

Von wann stammt das Schreiben, und was waren die wesentlichen Kritik-
punkte des Schreibens?

15. Welche Kritikpunkte des Schreibens teilt das BMU, und inwiefern ging es
auf sie ein?

16. An welchen Besprechungen der Arbeitsgruppe hat die Landesatomaufsicht
Schleswig-Holstein nicht teilgenommen?

17. Nach welchen Besprechungen der Arbeitsgruppe gab es schriftliche Zwi-
schenergebnisse?

18. Welche behördenexternen Sachverständigen und Experten welcher Institu-
tionen und Organisationen wurden in welchem Zeitraum in die Arbeit der
Arbeitsgruppe mit einbezogen (bitte vollständige Angabe aller nichtbehörd-
lichen Experten, die einbezogen wurden)?

19. Von welchen dieser Sachverständigen und Experten liegen dem BMU in
diesem Zusammenhang welche schriftlichen Stellungnahmen welchen Da-
tums vor?

20. In welcher Weise wurde ermittelt, in welchen Anlagen die von der Arbeits-
gruppe festgelegten Maßnahmen zum Teil bereits umgesetzt sind?

21. Gibt es eine Übersicht, welche der von der Arbeitsgruppe festgelegten Maß-
nahmen in welchen Anlagen bereits umgesetzt sind und welche nicht?

22. Welche von der Gruppe erarbeiteten Maßnahmen gehen über die nach dem
aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge ge-
gen Schäden hinaus?

23. Kann das BMU bestätigen, dass es bislang nur bei den Atomkraftwerken
Grohnde und Biblis einsatzfähige Vernebelungsanlagen gibt?

Wann wird voraussichtlich die Vernebelungsanlage am Atomkraftwerk Phi-
lippsburg 1 in Betrieb gehen, und befindet sie sich bereits im Bau?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/2911

24. Weshalb gibt es an den anderen Standorten noch keine einsatzfähigen Ver-
nebelungsanlagen?

An welchen anderen Standorten ist der Bau und Einsatz entsprechender Ver-
nebelungsanlagen zumindest schon beantragt?

25. Liegen dem BMU von allen 17 Atomkraftwerken die Lastfallzähllisten vor,
die den jeweiligen damaligen Betriebsgenehmigungen direkt oder indirekt
zugrunde lagen?

Berlin, den 13. September 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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