BT-Drucksache 17/2767

Die europäische Rolle bei der Reform des Sicherheitssektors der Demokratischen Republik Kongo

Vom 18. August 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/2767
17. Wahlperiode 18. 08. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sevim Dag˘delen, Dr. Diether Dehm, Heike Hänsel, Inge Höger,
Harald Koch, Niema Movassat, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.

Die europäische Rolle bei der Reform des Sicherheitssektors der Demokratischen
Republik Kongo

Von den 28 Missionen, die bislang im Rahmen der Europäischen Sicherheits-
und Verteidigungspolitik bzw. der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidi-
gungspolitik (ESVP/GSVP) durchgeführt wurden oder werden, fanden bzw.
finden alleine fünf auf dem Territorium der Demokratischen Republik Kongo
(RDC) statt. Die erste eigenständige EU-Militärmission (ohne Rückgriff auf
NATO-Strukturen im Rahmen des Berlin-Plus-Abkommens), die Mission
Artemis im Osten der RDC, gilt als Geburtsstunde der ESVP. Von Kritikern
wurde die RDC deshalb mehrfach als „Experimentierfeld“ europäischer Mili-
tärpolitik bezeichnet. Basierend auf den Erfahrungen der Artemis-Mission, die
in enger Abstimmung mit der bereits seit 1999 in der RDC aktiven UN-Mis-
sion MONUC (heute: MONUSCO) stattfand, wurden ein EU-UN-Lenkungs-
ausschuss eingerichtet und eine gemeinsame Erklärung zur zukünftigen Zu-
sammenarbeit beim militärischen Krisenmanagement verfasst. 2006 fand eine
weitere europäische Militärmission zur Absicherung der Wahlen in der Haupt-
stadt Kinshasa statt (EUFOR RDC), die von der bis dato größten EU-Wahlbe-
obachtermission flankiert und auch zum größten Teil durch die EU und ihre
Mitgliedstaaten finanziert worden waren. Sowohl Wahlbeobachtung als auch
finanzielle Unterstützung wurden von der Kommission koordiniert und
finanziert. Bereits zuvor war in der RDC mit einem „säulenübergreifenden“
Ansatz, wie er nach dem Vertrag von Lissabon im „Europäischen Auswärtigen
Dienst“ institutionalisiert werden soll, experimentiert worden: Im Dezember
2003 beschloss das Politische und Sicherheitspolitische Komitee der EU, den
Aufbau und die Ausrüstung so genannter Integrierter Polizeieinheiten (IPUs)
in Kinshasa zu unterstützen. Die ersten beiden Phasen dieses Programms – der
Wiederaufbau der Polizeischule, Ausstattung mit Waffen und Ausrüstung so-
wie die Ausbildung fanden unter der Aufsicht der EU-Kommission bis April
2005 statt. Finanziert wurden sie durch den Europäischen Entwicklungsfonds
sowie Beiträge der Mitgliedstaaten. Die dritte Phase bestand von April 2005
bis Juni 2007 aus einer ESVP-Mission, in deren Rahmen zunächst 30 europäi-
sche Polizeibeamte und Soldaten nach Kinshasa entsandt wurden, um die Aus-
bildung abzurunden, die Aktivitäten der IPUs zu kontrollieren, ihre Ausrüs-

tung für „Crowd and Riot Control“ zu verbessern und Einsätze zur Auflösung
von Menschenansammlungen im Umfeld der Wahlen zu koordinieren. 2007
ging diese Mission EUPOL Kinshasa in der Mission EUPOL RDC auf, deren
Aufgabe seither der landesweite Aufbau Integrierter Polizeieinheiten ist. Eben-
falls im Juni 2005 begann die EU-Mission EUSEC RDC, in deren Rahmen eu-
ropäische Militärberater den Kommandostrukturen der kongolesischen Streit-
kräfte beigestellt wurden, um diese zu modernisieren und die Eingliederung

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ehemaliger Milizionäre und Rebellen zu verbessern. Auch diese Mission dau-
ert bis heute an.

Während der humanitäre Nutzen der bisherigen EU-Missionen in der RDC auch
von regierungsnahen Beobachtern bezweifelt wird, profitierte von ihnen vor
allem der frühere Präsident der Übergangsregierung und heutige Präsident der
RDC, Joseph Kabila, der bereits zuvor von Belgien und Frankreich – den trei-
benden Kräften hinter dem europäischen Engagement in der RDC – massiv un-
terstützt wurde und für dessen Wahl sich EU-Vertreter während des Wahlkamp-
fes 2006 offen ausgesprochen hatten. Trotz der enormen natürlichen Reichtümer
in der RDC gehört das Land weiterhin zu den zehn unterentwickeltsten Ländern
der Erde und ist dort weiterhin jedes dritte Kind unterernährt (Human Develop-
ment Index 2009). Auch der Konflikt im rohstoffreichen Osten der RDC, der
Schätzungen zufolge mehrere Millionen Opfer gefordert hat, wütet ungebremst
weiter, u. a. durch die Einflussnahme westlicher Verbündeter wie Ruanda und
Uganda. So urteilte die Stiftung Wissenschaft und Politik im Dezember 2008:
„Seit ihrer Wahl 2006 hat die Regierung Kabila keinerlei Bereitschaft gezeigt,
die Bewältigung der immensen Probleme des Landes in Angriff zu nehmen.
Politische Opposition sieht sich überall im Land mit massiver Repression kon-
frontiert“ (SWP-Aktuell 85). Human Rights Watch berichtet von Einschüchte-
rungen vor der Wahl (siehe auch: Amnesty International Report 2007 DR
Congo) und anschließenden Vergeltungsmissionen durch Polizei- und Militär-
einheiten, die Joseph Kabila nahestehen und die in den Regionen stattfanden, in
denen er die schlechtesten Wahlergebnisse hatte: „Mindestens 500 angebliche
Gegner der Regierung wurden ermordet oder ohne Verfahren hingerichtet. In der
Phase stärkster Gewalt warfen staatliche Sicherheitskräfte Leichen in den Fluss
Kongo oder verscharrten sie heimlich, um die Verbrechen zu verheimlichen …
Journalisten, die mit der Opposition in Kontakt stehen oder die Gewalt offen kri-
tisieren, werden bedroht, willkürlich verhaftet und teilweise gefoltert. Die Re-
gierung schloss Radio- und Fernsehsender, die mit der Opposition in Verbin-
dung stehen oder über sie berichten.“ An vielen dieser Übergriffe sollen nach
Angaben von Menschenrechtsgruppen die von der EU ausgebildeten und ausge-
rüsteten Integrierten Polizeieinheiten beteiligt gewesen sein, insbesondere bei
den Niederschlagungen von Demonstrationen der Bundu-Dia-Kongo-Sekte im
Februar 2007 und März 2008 in Bas-Congo, bei denen über 300 Menschen ge-
tötet wurden (Human Rights Watch: „We Will Crush You“ – The Restriction of
Political Space in the Democratic Republic of Congo).

Die kongolesischen Streitkräfte (FARDC), deren Bezahlung über die EUSEC-
RDC-Mission koordiniert wird, macht sich im Osten des Landes in vergleichba-
rem Ausmaß an Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen schuldig.
Auch die MONUC warnte, dass die FARDC „überall, wo sie stationiert ist“,
schwere Menschenrechtsverletzungen begeht. Mehrfach plünderten FARDC-
Soldaten Städte und humanitäre Einrichtungen, wobei es nach Angaben des UN-
Menschenrechtskommissariats (OHCHR), etwa im Oktober 2008 in der Region
um Goma, auch zu Massenhinrichtungen und zahlreichen Vergewaltigungen ge-
kommen sein soll. Im jüngsten Bericht des Sonderbeauftragten der Vereinten
Nationen für Kinder und bewaffnete Konflikte kritisierte dieser, dass Jean-Pierre
Biyoyo, Bosco Ntaganda und Ndayambaje Nyangara Kipanga in die Komman-
dostrukturen der FARDC aufgenommen bzw. befördert wurden, obwohl alle
drei bereits wegen der Rekrutierung von Kindersoldaten und teilweise sogar
wegen Vergewaltigung von Kindern verurteilt oder angeklagt wurden. Der be-
kannteste kongolesische Menschenrechtsaktivist, Floribert Chebeya, hatte erst
im März dieses Jahres gewarnt, dass sich im Vorfeld der für 2011 geplanten
Wahlen der Autoritarismus der Regierung weiter verschärfen würde, und im
April der FARDC „summarische Hinrichtungen“ bei der Bekämpfung eines

Aufstandes in der Hauptstadt der Provinz Equateur, Mbandaka, vorgeworfen.
Am 2. Juni 2010 wurde Floribert Chebeya tot auf dem Rücksitz seines Wagens

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/2767

aufgefunden, nachdem er einer Vorladung des Kommandierenden der Kongole-
sischen Nationalpolizei Folge geleistet hatte.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die meisten Menschenrechtsverlet-
zungen in der RDC mit großer Wahrscheinlichkeit durch staatliche Sicherheits-
kräfte begangen werden, an deren Bezahlung, Ausbildung und Ausrüstung die
Europäische Union wesentlich beteiligt ist. Deutschland hatte sich am Artemis-
Einsatz 2003 mit rund hundert Soldaten und am EUFOR-RDC-Einsatz mit 780
Einsatzkräften beteiligt und übernahm für die EUFOR-Mission von Potsdam-
Geltow aus das Oberkommando. Gegenwärtig werden drei Soldaten der Bun-
deswehr im Rahmen der EUSEC-RDC-Mission eingesetzt; als deutscher An-
sprechpartner für Unterstützungsvorhaben der Sicherheitssektorreform koope-
riert zudem der deutsche Militärattaché in Kinshasa sowohl mit der EUSEC- als
auch der EUPOL-Mission. Die Mandate für beide Missionen sollen im Septem-
ber 2010 verlängert werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie bewertet die Bundesregierung die bisherige Bilanz der Regierung Joseph
Kabila hinsichtlich der humanitären Lage, der Menschenrechte und der fried-
lichen Lösung der Konflikte im Osten der RDC?

2. Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse ihres bisherigen Engage-
ments und des bisherigen Engagements der EU in der RDC?

3. In welchem Verhältnis standen und stehen aus Sicht der Bundesregierung
„innereuropäische Integrationsagenden“ und „öffentlich reklamierte Befrie-
dungs- und Demokratisierungsziele“ bei der Ausgestaltung der europäischen
Politik gegenüber der RDC (vgl. www.imi-online.de)?

4. Welche Erfahrungen konnten durch die GASP-Missionen in der RDC hin-
sichtlich späterer Missionen zur Sicherheitssektorreform und der Zusammen-
arbeit zwischen Rat und Kommission in der Außen- und Sicherheitspolitik
gewonnen werden?

5. Welche einsatzbedingten Mehrkosten und Beträge über den Athena-Mecha-
nismus wurden bislang für die GASP-Missionen in der RDC durch die Bun-
desrepublik Deutschland entrichtet (bitte nach Einsätzen und Jahren auf-
schlüsseln)?

6. Welcher Betrag wurde von der Kommission seit 2003
a) für die Durchführung der Wahlen 2006 und
b) für den Aufbau, die Ausbildung und Ausrüstung Integrierter Polizeiein-

heiten bereitgestellt,
wie hoch war der deutsche Betrag hierbei, und aus welchen Budgetlinien
setzte sich dieser Betrag jeweils anteilig zusammen?

7. Welche Beträge oder Sachwerte stellte die Bundesrepublik Deutschland seit
2003
a) für die Durchführung der Wahlen 2006 und
b) für den Aufbau, die Ausbildung und Ausrüstung Integrierter Polizeiein-

heiten zur Verfügung,
wofür wurden diese Beträge verwendet, und um welche Ausrüstungsgegen-
stände handelte es sich hierbei?

8. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die EU-Kommission oder
die EUPOL-Missionen auch Polizeieinheiten unterstützt, ausgerüstet oder
ausgebildet, die zuvor von Angola ausgebildet wurden, und mit welchen
Maßnahmen verhinder(te)n die EUPOL-Missionen, dass von ihrer Aus-

bildung Einheiten profitieren, die ihre Loyalität gegenüber Joseph Kabila
über ihre Verfassungstreue stellen?

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9. Über welche Ausrüstung und Waffen verfügen die von den EUPOL-Mis-
sionen ausgebildeten und überwachten Integrierten Polizeieinheiten nach
Kenntnis der Bundesregierung?

10. Welche Ausrüstungsgegenstände und Waffen für „Crowd and Riot Control“
wurden nach Kenntnis der Bundesregierung auf Initiative oder Vermittlung
der EUPOL-Missionen für die Polizeikräfte der RDC bereitgestellt (www.
egmontinstitute.be)?

11. Welche Informationen hat die Bundesregierung zur Rolle Integrierter Poli-
zeieinheiten bei der Eskalation zwischen Polizeikräften und bewaffneten
Anhängern Jean-Pierre Bembas beim Versuch, am 20. August 2006 eine
dem Präsidentschaftskandidaten Jean-Pierre Bemba nahestehende Rund-
funkstation kurz vor der Verkündung der Wahlergebnisse zu schließen, aus
denen sich die schwersten Gefechte während der regulären EUFOR-Trup-
penstationierung in Kinshasa entwickelten (International Crisis Group:
Africa Briefing No. 42)?

12. Befanden sich die hieran beteiligten Polizeieinheiten nach Kenntnis der
Bundesregierung zu diesem Zeitpunkt unter der Aufsicht der EUPOL-
Mission, und hatte diese der Schließung des Rundfunksenders Canal Congo
Television (CCTV) zugestimmt?

13. Waren an diesen Auseinandersetzungen auch Polizeieinheiten beteiligt, die
von der Unterstützung der Europäischen Kommission oder der EUPOL-
Mission bei Ausbildung und Ausstattung profitiert haben?

14. Welche Informationen hat die Bundesregierung über die Beteiligung Inte-
grierter Polizeieinheiten und der von Frankreich ausgebildeten „Police
d’Intervention Rapide“ (PIR) an den schweren Menschenrechtsverletzun-
gen gegenüber Anhängern der Bundu Dia Kongo im Februar 2007 und
März 2008 in Bas-Congo, und welche Reaktionen der EUPOL-Mission
hierauf sind der Bundesregierung bekannt?

15. Welche Informationen hat die Bundesregierung über die Beteiligung der
FARDC an den schweren Menschenrechtsverletzungen gegenüber Anhän-
gern der Bundu Dia Kongo im Februar 2007 und März 2008 in Bas-Congo,
und welche Reaktionen der EUSEC-Mission hierauf sind der Bundesregie-
rung bekannt?

16. Welche Informationen hat die Bundesregierung über die Beteiligung der
FARDC an den schweren, dreitägigen Gefechten im März 2007 gegen die
Leibgarde des damaligen Oppositionsführers Bemba, bei denen hunderte
Zivilisten umkamen und in deren Folge dieser zunächst in die südafrikani-
sche Botschaft und später nach Portugal floh, und welche Reaktionen der
EUSEC-Mission hierauf sind der Bundesregierung bekannt?

17. Welche Informationen hat die Bundesregierung über die Beteiligung Inte-
grierter Polizeieinheiten und der von Frankreich ausgebildeten „Police
d’Intervention Rapide“ (PIR) an den während und im Anschluss an diese
Gefechte begangenen willkürlichen Verhaftungen, Folterfällen und Mas-
senhinrichtungen von mutmaßlichen Oppositionellen (Human Rights
Watch: „We Will Crush You“ – The Restriction of Political Space in the De-
mocratic Republic of Congo), und welche Reaktionen der EUPOL-Mission
hierauf sind der Bundesregierung bekannt?

18. Wie bewertet die Bundesregierung die anschließende Verhaftung Jean-Pierre
Bembas durch die belgische Polizei bei Brüssel angesichts der Tatsache,
dass sich der kongolesische Oppositionsführer zu dieser Zeit nach eigenen
Angaben „im Exil“ befand und zuvor von einer der belgischen Regierung

nahestehenden kongolesischen Regierung militärisch zum Verlassen der
RDC gezwungen worden war, und vor dem Hintergrund, dass gegen Bosco

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/2767

Ntaganda ebenfalls ein Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs
(IStGH) vorliegt, dieser aber weiterhin eine führende Position innerhalb der
FARDC einnimmt?

19. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die belgische „Operation
Avenir“, an der neben Frankreich, den Niederlanden und Luxemburg auch
zwei deutsche Offiziere teilgenommen haben sollen und die seit 2004 an der
Ausbildung und Ausrüstung der Ersten Integrierten Brigade beteiligt sein
soll (www.iap-dienst.de)?

20. Wird die „Operation Avenir“ bis heute fortgeführt, und welche Formen der
Zusammenarbeit bestehen und bestanden zwischen EUSEC und dieser?

21. Welchen Einfluss hat die EUSEC-Mission auf den Einkauf von Waffen und
Ausrüstungsgegenständen durch die FARDC?

22. Welche Waffen und militärischen Ausrüstungsgegenstände haben Mitglied-
staaten der EU nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2003 an die RDC
geliefert?

23. Welche Rolle spielt nach Kenntnis der Bundesregierung Belgien bei der
Ausrüstung der Integrierten Brigaden, und wird diese mit der EUSEC-Mis-
sion koordiniert?

24. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Verwendung von Kin-
dersoldaten durch die FARDC, und wie wird sichergestellt, dass sich die EU
über deren Projekt EUSEC FIN nicht an deren Finanzierung beteiligt?

25. Hat die EUSEC-Mission nach Kenntnis der Bundesregierung versucht, die
Beförderung von Jean-Pierre Biyoyo und Bosco Ntaganda zu verhindern
und deren sowie Ndayambaje Nyangara Kipangas – welcher wegen dreifa-
cher Vergewaltigung verurteilt ist – Ausschluss aus der FARDC zu errei-
chen?

26. Welche „Unterstützungsvorhaben der Sicherheitssektorreform, wie z. B.
der biometrischen Erfassung kongolesischer Soldaten“ (Bundestagsdruck-
sache 17/776) wurden bislang an den deutschen Militärattaché in der RDC
herangetragen, und welche Unterstützungsleistungen hat die Bundesregie-
rung bislang bewilligt?

27. Welche weiteren Initiativen von EU-Mitgliedstaaten seit 2001 zur „Sicher-
heitssektorreform“ in der RDC sind der Bundesregierung bekannt, worin
besteht die jeweilige Zielsetzung, und welche dieser Initiativen beinhalten
die Bereitstellung von Ausrüstungsgegenständen an die Justizpolizei, die
Polizei oder die Streitkräfte der RDC?

28. Welche Initiativen wurden bislang von der Bundesregierung und der EU
unternommen, um die folgenden, de facto unter unmittelbarer Kontrolle
Joseph Kabilas stehenden und für schwere Menschenrechtsverbrechen ver-
antwortlichen Organisationen effektiv aufzulösen:
a) die Republikanische Garde,
b) das „Maison militaire“,
c) die „Agence Nationale de Renseignements“ (ANR),
d) das „Simba Battalion“ und
e) die „Police d’Intervention Rapide“ (PIR)?

29. Welche Initiativen unterstützten EU und Bundesregierung bislang zur fried-
lichen Beilegung der Konflikte im Osten der RDC, und wie bewertet die
Bundesregierung deren Erfolg?

Drucksache 17/2767 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

30. Welche Rolle spielen die Ausbeutung und der Export von Rohstoffen aus
dem Osten der RDC über Uganda, Ruanda und Kenia nach Auffassung der
Bundesregierung in diesem Konflikt, und welche Informationen liegen ihr
über die Rolle der deutschen Unternehmen Issa, Chpistopa Floss, Geologi-
stics Hannover, Masingiro, Union-Transport, Bayer A. G. Chemical Indus-
try, H. C. Starck GmbH & Co. KG und KHA International AG vor?

Berlin, den 17. August 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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