BT-Drucksache 17/2745

Das iranische Atomprogramm und die Verhängung von Sanktionen seitens der EU gegen den Iran

Vom 12. August 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/2745
17. Wahlperiode 12. 08. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Niema Movassat, Dr. Diether Dehm, Inge Höger, Alexander Ulrich
und der Fraktion DIE LINKE.

Das iranische Atomprogramm und die Verhängung von Sanktionen seitens der EU
gegen den Iran

Am 26. Juli 2010 haben die EU-Außenminister neue Sanktionen gegen den Iran
beschlossen, die weit über die vom UN-Sicherheitsrat beschlossenen Sanktionen
hinausgehen. Diese Sanktionen wurden nach Auskunft der europäischen Regie-
rungen erlassen, weil Zweifel am friedlichen Charakter des Atomprogramms be-
stünden und keine ausreichende Kooperation mit der Internationalen Atomener-
giebehörde (IAEA) stattfände. Die iranische Regierung ihrerseits hat erklärt,
keine Atombombe anzustreben und dass das Nuklearprogramm ausschließlich
zivilen Zwecken, beispielsweise der Energieversorgung und medizinischen
Zwecken, diene. Öffentlich überprüfbare Beweise dafür, dass der Iran den Bau
einer Atombombe anstrebt, hat die Bundesregierung bisher nicht vorgelegt.

Der Iran ist Unterzeichner des Atomwaffensperrvertrags, auch Vertrag über die
Nichtverbreitung von Kernwaffen („Treaty on the Non-Proliferation of Nuclear
Weapons“, NPT) genannt, der eine zivile Nutzung der Atomtechnologie aus-
drücklich erlaubt. Auch die Anreicherung von Uran im eigenen Land ist dem
Iran laut NPT gestattet. Eine Begründung, warum dem Iran im Gegensatz zu an-
deren Ländern die Anreicherung von Uran untersagt werden soll, bleibt die Bun-
desregierung bis heute schuldig. Laut dem Auswärtigen Amt ist die Urananrei-
cherung problematisch, weil sie nicht nur zur Versorgung von Atomkraftwerken,
sondern auch für die Produktion von Spaltmaterial für den Bau von Kernwaffen
verwendet werden kann. Diese Problematik ist jedoch in jedem Staat gegeben.

Abgesehen davon, ob und wie der Iran gegen den NPT verstoßen hat, ob dies
Sanktionen rechtfertigen würde und ob Sanktionen überhaupt der richtige Weg
zur Konfliktlösung sind, verstoßen andere Staaten erwiesenermaßen gegen den
NPT und sein Zusatzprotokoll, ohne dass deshalb Sanktionen gegen sie verhängt
würden. So kooperiert Deutschland mit Brasilien im Nuklearbereich, obwohl
Brasilien Kontrolleuren der Internationalen Atomenergiebehörde IAEA nicht
vollen Zugang zu seinen Nuklearanlagen gewährt und über das technische
Know-how verfügt, eine Atombombe zu bauen. Israel, Pakistan und Indien ver-
weigern nach wie vor die Unterzeichnung des NPT, verfügen aber bereits über
Atombomben und lassen teilweise keine Kontrollen ihrer Nuklearanlagen zu.

Mit diesen Ländern pflegt die Bundesregierung uneingeschränkte und sogar prä-
ferierte Handelsbeziehungen und exportiert im Fall Israels sogar von Steuergel-
dern subventionierte U-Boote, die vermutlich zu Atom-U-Booten umfunktio-
niert werden können, dorthin. Zudem begrüßte die Bundesregierung 2008 die
Entscheidung der Gruppe der 45 sogenannten Nuklearlieferstaaten, laut der In-
dien fortan Kerntechnologie und Nuklearmaterial legal importieren darf. Hier
werden eindeutig Doppelstandards angelegt.

Drucksache 17/2745 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Es ist zu befürchten, dass die verhängten Sanktionen Armut und soziale Miss-
stände im Iran verschärfen und erhebliche negative Auswirkungen sowohl auf
die iranische als auch die deutsche Wirtschaft haben werden. Des Weiteren tra-
gen Sanktionen zu einer weiteren Verschärfung und Verhärtung der Fronten in
diesem Konflikt bei. Das iranische Parlament hat bereits Gegenmaßnahmen als
Antwort auf die Sanktionen beschlossen. Der durch die Sanktionen verstärkte
Druck von außen kann dazu führen, dass die iranische Oppositionsbewegung,
die gegen das diktatorische Regime im Iran aufbegehrt, geschwächt wird und
Oppositionelle noch mehr gefährdet werden. Die Fraktion DIE LINKE. spricht
sich daher gegen Sanktionen gegen den Iran aus.

Im Oktober 2009 schlug die IAEA vor, dass der Iran schwach angereichertes
Uran gegen stärker angereichertes Uran aus dem Ausland tauschen sollte. Dieser
Vorschlag wurde seinerzeit von der Bundesregierung begrüßt. Im Mai 2010 nun
unterzeichneten der Iran, die Türkei und Brasilien ein Abkommen, in dem sich
der Iran bereit erklärte, schwach angereichertes Uran in der Türkei gegen höher
angereichertes Uran, das der Iran für medizinische Zwecke benötigt, zu tau-
schen. Es ist ein Kompromissangebot des Irans, auf eine höhere Anreicherung
als 3,5 Prozent im eigenen Land zu verzichten, obwohl ihm dies laut NPT zu-
steht. Trotz allem wurde dieses Abkommen weder von der Bundesregierung,
noch der EU noch den USA ernst genommen und aufgegriffen. Stattdessen wur-
den neue Sanktionen verhängt und damit die Fronten in dem Moment verhärtet,
in dem sich gerade neue Türen zum Dialog eröffnet hatten.

Wir fragen die Bundesregierung:

I. Sanktionsverhängung

1. Was genau sind die Gründe, aufgrund derer die Bundesregierung der Verhän-
gung der EU-Sanktionen gegen den Iran zugestimmt hat?

2. Welche politischen Interessen für Deutschland verfolgt die Bundesregierung
mit der Verhängung von Sanktionen gegen den Iran?

3. Welche konkreten politischen Forderungen richten EU und Deutschland an
die iranische Führung als Bedingung für eine Lockerung bzw. Aufhebung der
Sanktionen?

4. Welche Unterschiede bestehen zwischen den vom UN-Sicherheitsrat ver-
hängten Sanktionen und den Sanktionen der EU (bitte detailliert auflisten)?

5. Warum betrachtete es die Bundesregierung als notwendig, durch die EU
schärfere Sanktionen gegen den Iran zu verhängen, als die bereits vom UN-
Sicherheitsrat beschlossenen?

6. Inwiefern hat die Bundesregierung im Vorfeld der EU-Verhandlungen über
verschärfte Iran-Sanktionen untersucht, ob diese zu einer Verhärtung der
Fronten und einer Eskalation des Atomstreits beitragen könnten?

Wie beurteilt es die Bundesregierung unter diesem Gesichtspunkt, dass das
iranische Parlament als Reaktion auf die EU-Sanktionen seinerseits Gegen-
maßnahmen beschlossen hat, beispielsweise was das Auftanken von Flug-
zeugen im Iran sowie die Durchsuchung iranischer Schiffe betrifft?

7. Hat die Bundesregierung – bilateral und/oder im Rahmen der EU – im Vor-
feld der Verabschiedung der EU-Sanktionen den Dialog mit China und Russ-
land über eine möglicherweise gemeinsame Haltung gegenüber dem Iran ge-
sucht, und mit welchem Ergebnis?

8. Inwiefern haben Deutschland und die EU die Positionen Chinas und Russ-

lands in den Sanktionserlass der EU einbezogen?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/2745

9. Wie beurteilt die Bundesregierung die Kritik Russlands, Sanktionen außer-
halb des vom UN-Sicherheitsrat beschlossenen Vorgehens seien „inakzep-
tabel“?

10. Unterstützt die Bundesregierung im Falle dessen, dass die Sanktionen nicht
die von der EU gewünschte Wirkung zeigen, eine weitere Verschärfung von
Sanktionen?

11. Welche Ansätze und flankierenden politischen Maßnahmen außer Sanktio-
nen erwägt die Bundesregierung – bilateral und im europäischen Kontext –,
um die von ihr und der EU angestrebten Wirkungen zu erzielen?

12. Hält die Bundesregierung eine militärische Intervention für eine Lösung,
sollten Sanktionen nicht die von der EU gewünschte Wirkung zeigen?

13. Erwägt die Bundesregierung, in diesem und dem nächsten Jahr iranische
Organisationen oder Einzelpersonen auf die deutsche oder europäische
Terrorliste zu setzen?

Wenn ja, wer sind die Betroffenen, und was sind im Einzelnen die Gründe
dafür?

14. Wie erklärt die Bundesregierung, dass sie einerseits der Siemens Aktien-
gesellschaft eine Hermesbürgschaft für den Bau eines Atomkraftwerkes in
Brasilien erteilt hat, obwohl bekannt ist, dass Brasilien den Bau eines Atom-
U-Boots plant und Brasilien über das notwendige Know-how verfügt,
Atomkraft auch militärisch zu nutzen und Inspektoren der IAEA in der Ver-
gangenheit nicht immer Zutritt zu sämtlichen nuklearen Anlagen gewährt
hat, und sie andererseits Sanktionen gegen den Iran verhängt?

15. Wie erklärt die Bundesregierung, dass sie einerseits mit Israel, Pakistan und
Indien, welche die Unterzeichnung des NPT nach wie vor verweigern, be-
reits über Atombomben verfügen und teilweise keine Kontrollen ihrer
Nuklearanlagen zulassen, uneingeschränkte bzw. sogar präferierte Handels-
beziehungen pflegt, von Steuergeldern subventionierte U-Boote, die sich
vermutlich zu Atom-U-Booten umrüsten lassen, nach Israel liefert und die
Entscheidung der Gruppe der 45 sogenannten Nuklearlieferstaaten, laut der
Indien fortan Kerntechnologie und Nuklearmaterial legal importieren darf,
unterstützt hat, und andererseits Sanktionen gegen den Iran verhängt?

16. Bezeichnet die Bundesregierung die nun von der EU verhängten Sanktio-
nen als „smart sanctions“ (Antwort bitte mit Begründung)?

a) Wenn ja, wie kann die Bundesregierung davon ausgehen, dass die nun
verhängten Sanktionen nicht die Bevölkerung des Irans treffen?

b) Wenn nein, warum, und seit wann ist sie von dem zuvor propagierten
Konzept der „smart sanctions“ abgerückt?

Sanktionen im Finanzsektor

17. Von welchen iranischen Unternehmen, Institutionen oder Einzelpersonen
wurden Konten oder andere finanzielle Ressourcen eingefroren (bitte ge-
naue Auflistung mit Gründen, die zum jeweiligen Einfrieren geführt haben)?

a) In welchen Ländern ist dieses Geld angelegt?

b) Welche Bedingungen müssen die betroffenen Unternehmen, Institutio-
nen und Einzelpersonen erfüllen, damit ihre Konten und finanziellen
Ressourcen wieder freigegeben werden?

18. Wie begründet es die Bundesregierung, dass iranische Banken keine neuen
Zweigstellen oder Vertretungen in Europa mehr eröffnen dürfen?

Drucksache 17/2745 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

19. Ist es für die Bundesregierung im Rahmen der EU vorstellbar, durch künf-
tige Sanktionen dem Iran die Teilnahme am globalen Geld- und Kreditkreis-
lauf zu erschweren (bitte mit Begründung), und was wären zu erwartende
Konsequenzen eines solches Schrittes?

Sanktionen im Öl- und Gassektor

20. Wie begründet die Bundesregierung das im Rahmen der EU-Sanktionen
beschlossene Verbot des Verkaufs und des Transfers von Technologie und
Equipment sowie der Kreditgewährungen für die iranische Öl- und Gas-
industrie, namentlich für die Bereiche des Raffinierens, der Produktion und
der Erkundung?

21. Gibt es Überlegungen der Bundesregierung oder kann sie sich vorstellen,
im Rahmen der EU auch Benzinlieferungen an den Iran zu verbieten, und
warum?

Auswirkungen der Sanktionen auf den Iran

22. Hat die Bundesregierung genaue Analysen der wirtschaftlichen, politi-
schen, sozialen Auswirkungen der beschlossenen EU-Sanktionen auf den
Iran und die iranische Bevölkerung angestellt?

a) Wenn ja, zu welchen Ergebnissen kommen diese Analysen (bitte ge-
trennt auf wirtschaftliche, politische, soziale Auswirkungen eingehen)?

b) Wenn nein, auf welchen Erkenntnissen basiert die Unterstützung der
Bundesregierung für den Sanktionserlass der EU gegen den Iran?

23. Sollte die Bundesregierung eigene Analysen der wirtschaftlichen, politi-
schen und sozialen Auswirkungen der Sanktionen auf den Iran und die ira-
nische Bevölkerung angestellt haben oder sollten ihr solche der EU vorlie-
gen, wird sie diese Analysen dem Deutschen Bundestag und/oder der
Öffentlichkeit offenlegen?

a) Wenn ja, wann wird dies geschehen?

b) Wenn nein, warum nicht?

24. Inwiefern hat die Bundesregierung untersucht, ob Sanktionen gegen den
Iran innenpolitisch zu einer größeren Unterstützung der iranischen Bevöl-
kerung für die iranische Regierung und damit zu einer Schwächung der Op-
positionsbewegung beitragen könnten und durch den höheren außenpoliti-
schen Druck Oppositionelle im Iran einer größeren Gefährdung ausgesetzt
sein werden?

25. Wie garantiert die Bundesregierung, dass durch die Restriktionen des
Exportes sogenannte Dual-Use-Güter in den Iran nicht auch die Bereit-
stellung und Reparatur medizinischer und anderer ziviler technologischer
Geräte im Iran eingeschränkt wird?

Handelsbeziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Iran

26. Welche deutschen Unternehmen sind im Iran in welchen Wirtschaftssekto-
ren aktiv (bitte Auflistung nach Unternehmen und Wirtschaftssektoren)?

27. Welchen Umfang hatten die Handelsbeziehungen zwischen Deutschland
und dem Iran im Zeitraum von 2000 bis 2009 (bitte getrennt nach Import
und Export auflisten)?

28. Hat die Bundesregierung genaue Analysen der wirtschaftlichen Auswirkun-
gen der EU-Sanktionen gegen den Iran auf deutsche Unternehmen ange-
stellt, und wenn ja, welche Unternehmenszweige sind durch die Sanktionen

und Exportrestriktionen betroffen, und in welcher Höhe bewegen sich die
zu erwartenden finanziellen Verluste (bitte genaue Auflistung)?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/2745

29. Sollte die Bundesregierung eigene Analysen der wirtschaftlichen Auswir-
kungen der Sanktionen auf deutsche Unternehmen angestellt haben oder
sollten ihr solche Analysen seitens der EU vorliegen, wird sie diese Analy-
sen dem Deutschen Bundestag und/oder der Öffentlichkeit offenlegen?

a) Wenn ja, wann wird dies geschehen?

b) Wenn nein, warum nicht?

30. Welchen Restriktionen unterliegt der Export von Gütern aus dem Iran nach
Europa nach der Verhängung der Sanktionen gegen den Iran durch die EU?

31. Welchen Restriktionen unterliegt der Export von Gütern aus Europa in den
Iran nach der Verhängung der Sanktionen gegen den Iran durch die EU?

32. Werden Exportrestriktionen generell einer individuellen Fall-zu-Fall-Über-
prüfung unterzogen werden?

33. Mit welchen Konsequenzen müssen EU-Bürger und EU-Staaten und euro-
päischem Recht unterliegende Firmen rechnen, die sich nicht an die gegen
den Iran verhängten Sanktionen halten?

34. Nach welchen Kriterien wird entschieden, welche iranischen Unternehmen
und Banken auf die sogenannte Schwarze Liste gesetzt werden, mit denen
Geschäfte fortan also untersagt sind?

a) Welche Unternehmen und Banken befinden sich derzeit auf der
„Schwarzen Liste“?

b) Welche Gründe haben jeweils im Einzelnen zu dem Blacklisting geführt
(bitte für jedes Unternehmen/jede Bank die Gründe einzeln auflisten)?

35. Welche Flüge vom Iran in die EU werden in Zukunft verboten und aufgrund
welcher Kriterien?

Wie wird mit Flügen umgegangen werden, die sowohl Fracht als auch Per-
sonen transportieren?

36. Welche Frachtschifflieferungen vom Iran in die EU werden in Zukunft ver-
boten und aufgrund welcher Kriterien?

37. Welchen wirtschaftlichen Umfang hatten Frachtschifflieferungen aus dem
Iran in die EU und nach Deutschland in den Jahren 2000 bis 2009?

II. Das iranische Atomprogramm

38. Nimmt die Bundesregierung an, dass der Iran die politische Entscheidung
getroffen hat, eine Atombombe bauen zu wollen?

a) Wenn ja, welche konkreten Beweise und Anhaltspunkte liegen der Bun-
desregierung für diese Annahme vor (bitte mit Nennung der Quellen)?

b) Wie bewertet die Bundesregierung die Aussagen aus iranischen Regie-
rungs- und Parlamentskreisen, die Atombombe nicht anzustreben?

39. Unterstützt die Bundesregierung den Grundsatz des NPT, nach dem Unter-
zeichnerstaaten Uran zur zivilen Nutzung der Atomkraft selbst anreichern
dürfen?

Wenn ja, warum wird dies dem Iran untersagt?

40. Welche Fälle wertet die Bundesregierung als Verstoß des Irans gegen Auf-
lagen des NPT (bitte genaue Auflistung der Fälle mit Datum und Erklärung,
gegen welche Auflage des NPT verstoßen wurde)?

41. Betrachtet bzw. bewertet die Bundesregierung das von der iranischen

Regierung unterzeichnete aber noch nicht ratifizierte NPT-Zusatzprotokoll
als politisch bindend für die Handlungen der iranischen Regierung?

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Wenn ja, welche Fälle wertet die Bundesregierung als Verstoß gegen Auf-
lagen des Zusatzprotokolles des NPT (bitte genaue Auflistung der Fälle mit
Datum und Erklärung, gegen welche Auflage des Zusatzprotokolls versto-
ßen wurde)?

42. Welche Unterzeichnerstaaten des NPT haben laut Einschätzung der Bun-
desregierung bisher gegen den NPT verstoßen (bitte genaue Auflistung der
Fälle mit Datum und Erklärung, gegen welche Auflage des NPT verstoßen
wurde)?

a) Welche Konsequenzen hatten die Verstöße für die betreffenden Staaten?

b) Hat die Bundesregierung in diesen Fällen politische Konsequenzen ge-
fordert bzw. entsprechende politische Initiativen eingeleitet?

c) Falls die Verstöße keine Konsequenzen nach sich zogen, warum nicht?

43. Welche Unterzeichnerstaaten des NPT haben laut Einschätzung der Bun-
desregierung bisher gegen das Zusatzprotokoll des NPT verstoßen (bitte ge-
naue Auflistung der Fälle mit Datum und Erklärung, gegen welche Auflage
des NPT-Zusatzprotokolls verstoßen wurde)?

a) Welche Konsequenzen hatten die Verstöße für die betreffenden Staaten?

b) Hat die Bundesregierung in diesen Fällen politische Konsequenzen ge-
fordert bzw. entsprechende politische Initiativen eingeleitet?

c) Falls die Verstöße keine Konsequenzen nach sich zogen, warum nicht?

44. Wie beurteilt die Bundesregierung die zwischen Brasilien, der Türkei und
dem Iran ausgehandelte Vereinbarung („Teheraner Abkommen“) nach der
der Iran eigenes Uran im Ausland anreichern lässt (Antwort bitte unter
Beachtung der Tatsache, dass der Iran laut NPT sogar berechtigt wäre, Uran
auch im eigenen Land anzureichern)?

45. Warum wurde die Vereinbarung zwischen dem Iran, der Türkei und
Brasilien nicht als eine mögliche Lösung des Konfliktes erwogen (Antwort
bitte mit Bezug darauf, dass die Bundesregierung ein ähnliches Konzept der
IAEA im Oktober 2009 begrüßte)?

a) Wie bewertet die Bundesregierung das Engagement Brasiliens und der
Türkei?

b) Wie steht die Bundesregierung zur weiteren Mittlerrolle der Türkei und
Brasiliens, und wünscht man sich ein weiteres Agieren der beiden Staa-
ten in diesem Konflikt?

c) Unterstützt die Bundesregierung die Einbeziehung Brasiliens und der
Türkei in weitere diplomatische Schritte in der Iran-Frage?

Berlin, den 6. August 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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