BT-Drucksache 17/2717

EU-Projekt zur Erfassung von "Radikalen"

Vom 6. August 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/2717
17. Wahlperiode 06. 08. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Dr. Diether Dehm, Inge Höger,
Andrej Hunko, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.

EU-Projekt zur Erfassung von „Radikalen“

Der Rat der Europäischen Union empfiehlt den Mitgliedstaaten die breit an-
gelegte Erfassung von Daten oppositioneller politischer Aktivistinnen und
Aktivisten, die als „radikal“ eingestuft werden. Sollte das Projekt wie beschrie-
ben umgesetzt werden, entstünde die bislang umfassendste Datensammlung
über oppositionelle politische Aktivisten.

Der vorgeschlagene Einsatz eines „standardisierten, multidimensionierten se-
mistrukturierten Instruments zur Erfassung von Daten und Informationen über
die Radikalisierungsprozesse in der EU“ beinhaltet unter anderem einen Frage-
bogen mit 70 Fragen, die sich mit politischen, aber auch höchst privaten Daten
als „radikal“ eingeschätzter Personen sowie deren Umfeld beschäftigen (EU-Rat,
7984/10 ADD 1 sowie 8570/10). In einer Auflistung „gewaltunterstützender“
Ideologien werden genannt: „rechts/linksextrem, islamistisch, nationalistisch,
Antiglobalisierung etc“. Außerdem werden Verbindungen zu „anderen ideologi-
schen Bewegungen“ abgefragt. Vorgesehen ist ein umfangreicher Austausch
dieser Informationen zwischen den einzelnen Sicherheitsbehörden innerhalb der
EU bzw. der Mitgliedstaaten. Das „Instrument“ soll ausdrücklich von „Polizei-
kräften, Sicherheitsdiensten und Geheimdiensten“ und von weiteren, nicht näher
genannten „Institutionen, die an der Bekämpfung von Radikalisierung, Anwer-
bung und Terrorismus beteiligt sind“, angewandt werden. Zudem soll EUROPOL
dabei helfen, „Listen von Personen aufzustellen, die an der Radikalisierung/An-
werbung oder Übermittlung von radikalisierenden Botschaften beteiligt sind“.

Angegebenes Ziel des „Instruments“ ist es, eine Vielzahl möglicher Faktoren
(persönliche, psychologische, politische, familiäre …) zu erfassen, die eventuell
zu „Radikalisierung und Terrorismus“ beitragen können: „Strategische Analy-
sen auszuarbeiten, aus welchen Gründen und auf welche Weise es bei Personen
zu einer Radikalisierung und Beteiligung am Terrorismus kommt, damit Maß-
nahmen und Strategien dazu ausgearbeitet werden können, wie gegen diese Phä-
nomene vorzugehen ist.“

Kritiker des Projektes beklagen vor allem die mangelnde Unterscheidung „radi-
kaler“ und „terroristischer“ Bestrebungen. Im Fragebogen wie auch in den
Schlussfolgerungen des EU-Rates werden die Begriffe „Terrorismus“ und „Ra-

dikalisierung“ durchweg vermischt und offenkundig synonym benutzt. Die
Definitionen bleiben offenbar jeder beteiligten Institution oder Behörde selbst
überlassen. Dies lässt letztlich uferlose Erfassungen von Personen mit „abwei-
chender“ Meinung befürchten. Die britische Bürgerrechtsorganisation State-
watch warnt davor, das ausufernde Überwachungsprojekt drohe das politische
Leben zu „kontaminieren“ und aus legitimen politischen Diskussionen ein wei-
teres Opfer des „Krieges gegen den Terror“ zu machen.

Drucksache 17/2717 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Besteht in der Bundesregierung Einvernehmen über die Notwendigkeit und
rechtliche Zulässigkeit des genannten Instruments in der vom Rat vorge-
schlagenen Fassung?

2. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung diesem Instrument bei?

3. Wie soll das Instrument operativ gehandhabt werden, und wie schätzt die
Bundesregierung seine Praktikabilität ein?

Ab wann werden nach Einschätzung der Bundesregierung das vorgeschla-
gene Instrument sowie der Fragebogen zum Einsatz kommen?

4. Ist eine Forschungsphase geplant, und wenn ja, wann wird diese voraus-
sichtlich beginnen, wie lange soll sie dauern, wer genau beteiligt sich
hieran, welche konkreten Forschungsprojekte soll es dabei geben, und wer
ist für die Auswertung verantwortlich?

5. Auf welche Dateien welcher deutschen Sicherheitsbehörden wird zugegrif-
fen, um das Instrument zu erstellen?

6. Auf welcher Rechtsgrundlage werden Daten aus diesen verschiedenen Da-
tensammlungen zusammengeführt, um das Instrument zu entwickeln und
seine Ziele zu erreichen?

7. Welche Dateien bzw. Daten welcher militärischen, zivilen und privaten Si-
cherheitsbehörden oder -institutionen der Mitgliedstaaten der Europäischen
Union werden zur Erstellung und Pflege des Instruments genutzt, und wel-
che genau sollen das Instrument später nutzen?

8. Welche materiellen und personellen Ressourcen sollen welche deutschen
Sicherheitsbehörden, einschließlich der Nachrichtendienste, zur Umset-
zung dieser Schlussfolgerungen bereitstellen, und welche Kosten werden
zur Vorbereitung dieses „Instruments“ kalkuliert?

a) Mit welchen laufenden Kosten für den Betrieb wird nach Fertigstellung
kalkuliert?

b) Welcher Zeitplan liegt dem zugrunde?

9. Welche rechtlichen Grundlagen müssen aus Sicht der Bundesregierung in
Zusammenhang mit der Umsetzung des Ratsbeschlusses noch geschaffen
werden, und wann will sie mit ihrer Erarbeitung beginnen?

10. Welche Relevanz für die Kriminalitätsbekämpfung soll die Informations-
sammlung über „radikale“, nicht aber gewaltförmige bzw. strafbare Ent-
wicklungen haben?

11. Wie beurteilt die Bundesregierung das Fehlen einer begrifflichen Unter-
scheidung zwischen „radikal“ und „terroristisch“ in den genannten EU-
Dokumenten?

12. Gibt es eine gemeinsame, verbindliche Definition der Begriffe „radikal“
bzw. „radikalisierend“ in der EU (bitte ggf. nennen), und wenn nein, wie
lautet die Definition der Bundesregierung, und was will sie tun, um EU-weit
zu einer gemeinsamen Definition zu kommen?

13. Inwiefern macht die Bundesregierung die deutsche Mitwirkung am In-
strument von der Einigung auf eine klare Definition der Begriffe „radikal“,
„radikalisierend“ sowie weiterer Begriffe wie etwa „radikale Botschaft“,
„Übermittlung“, „Agenten“ und „Empfänger“ solcher Botschaften abhän-
gig, und welche Schritte unternimmt sie, um zu verhindern, dass bei der An-
wendung des Instruments völlig unterschiedliche Auffassungen dessen, was

„radikal“ sein könnte, zugrunde liegen?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/2717

14. Soll EUROPOL dazu beitragen, „Listen derjenigen Personen aufzustellen,
die an der Radikalisierung/Anwerbung oder Übermittlung von radikalisie-
renden Botschaften beteiligt sind“ (EU-Rat, 8570/10), oder soll es auch
selbst solche Listen aufstellen und führen?

a) Welche Schritte sollen deutsche Sicherheitsbehörden bei der Aufstellung
einer solchen Liste gehen, und auf welcher Rechtsgrundlage könnte diese
beruhen?

b) Wie beurteilt die Bundesregierung das Risiko, dass bei Fehlen gemein-
samer EU-Definitionen der Begriffe „radikal“/„radikalisierend“ in sol-
chen „Radikalendateien“ Personen gespeichert werden, deren Handlun-
gen oder Äußerungen in manchen Mitgliedstaaten als „radikal“ gelten,
in anderen hingegen als unverdächtige Form der Meinungsäußerung?

c) Welche Verabredungen gibt es darüber, welche Möglichkeiten techni-
scher und juristischer Art Behörden der Mitgliedstaaten haben sollen,
sach- oder personengebundene Daten von der EUROPOL-Liste abzuru-
fen (falls es noch keine Verabredungen gibt, welche Vorstellungen hat die
Bundesregierung über Zugriffsmöglichkeiten und Verwendungszwecke)?

15. Was wird in der EU unter dem Begriff „radikale“ bzw. „radikalisierende
Botschaft“ („radical message“) verstanden?

a) Inwiefern gibt es eine gemeinsame Definition (ggf. nennen)?

b) Welche Definition nutzen deutsche Sicherheitsbehörden?

c) Welche Definition beabsichtigt die Bundesregierung in der EU vorzu-
schlagen?

d) Wie beurteilt die Bundesregierung, dass im Fragebogen nicht zwischen
„radikalen Botschaften“ und einem Aufruf zu Straftaten unterschieden
wird (A 3), und wie grenzt sie den Begriff der „radikalen Botschaft“ von
der Aufforderung zu Straftaten ab?

16. Was wird in der EU unter dem Begriff „Übermittlung“ radikaler Botschaf-
ten verstanden, nach denen im Fragebogen gefragt wird?

a) Inwiefern gibt es eine gemeinsame Definition (ggf. nennen)?

b) Welche Definition nutzen deutsche Sicherheitsbehörden?

c) Welche Definition beabsichtigt die Bundesregierung in der EU vorzu-
schlagen?

d) Inwiefern bezieht sich die Anwendung des Begriffs „Übermittlung“ auf
das technische Zurverfügungstellen solcher Botschaften, unabhängig da-
von, ob damit ein „Werben“ für die Botschaft verbunden ist (z. B. durch
Bereitstellen von Webspace für Homepages etc.)?

e) Inwiefern wird ausgeschlossen, dass sich die „Übermittlung“ auf Journa-
listen und Wissenschaftler bezieht und diese als „Übermittler“ gespei-
chert werden?

17. Wie ist der Begriff des „Agenten“ einer „radikalen Botschaft“ definiert (Fra-
gebogen B 6), und inwieweit gibt es hierbei Unterschiede innerhalb der EU?

18. Wie ist der Begriff des „Empfängers“ „radikaler Botschaften“ definiert?

a) Ist damit jeder gemeint, der Statements oder sonstige Verlautbarungen
von „Agenten“ zur Kenntnis nimmt?

b) Inwieweit ist dieser Begriff in der EU einheitlich definiert, und wenn
nein, welche Unterschiede gibt es?

Drucksache 17/2717 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

19. Wie beurteilt die Bundesregierung, dass danach gefragt werden soll, in-
wiefern sogenannte radical messages auch von gewaltfreien Bewegungen
unterstützt werden (Fragebogen A 4)?

a) Auf welcher Rechtsgrundlage werden gewaltfreie Bewegungen beob-
achtet oder erfasst, wenn sie erkanntermaßen gewaltfrei sind und ledig-
lich „radikale“ – nicht aber zwingend gewaltbejahende – Positionen ein-
nehmen?

b) Was ist mit dem Begriff Unterstützung genau gemeint, und inwiefern
herrscht hier Konsens über eine EU-weite gemeinsame Definition?

20. Beabsichtigt die Bundesregierung, aufgrund von EUROPOL gelieferter
Daten „Listen von Personen aufzustellen, die an der Radikalisierung/An-
werbung oder Übermittlung von radikalisierenden Botschaften beteiligt
sind“, und wenn ja, wer konkret soll diese Listen aufstellen bzw. führen, und
wer soll nach welchen Regelungen Zugriff hierauf erhalten?

21. Wie definiert die Bundesregierung den Begriff der „geographical area“ von
„Agenten“ in Frage 43 („orientation of terrorist groups or networks in the
agent’s geographical area“)?

a) Auf welchen Radius erstreckt sich dieses „geographische Gebiet“, oder
bezieht sich der Begriff auf administrative Räume wie Staaten/Provinzen?

b) Inwieweit besteht über die Anwendung dieses Begriffs Einvernehmen
innerhalb der EU?

22. Wie beurteilt die Bundesregierung die Notwendigkeit, im Fragebogen auch
gewaltlose Organisationen oder Bewegungen zu erfassen, nur weil sie in
räumlicher Nähe zu „Agenten“ leben (Frage 44)?

23. Warum enthält der Fragebogen Fragen danach, ob Personen, die sich
politisch äußern, dabei „Argumente nutzen, die auf radikalen Botschaften
basieren“ (Frage 65)?

a) Wie und von wem will die Bundesregierung die hierbei unterstellte Ab-
hängigkeit der politischen Äußerungen von der „radikalen Botschaft“ er-
mitteln lassen?

b) Teilt die Bundesregierung die Sorge der Fragesteller, dass mit solchen
Formulierungen einer völlig ausufernden Erfassung und Speicherung
nahezu jeglicher politischer Äußerungen Tür und Tor geöffnet wird, und
wenn nein, warum nicht?

24. Was genau ist mit den Ergebnissen der Analyse von Daten über Umfelder,
die zur Radikalisierung führen und die die Mitgliedstaaten über EUROPOL/
EUROJUST oder SitCen austauschen sollen, gemeint?

Betrifft dies lediglich die Analyse der Daten (in welcher Form) oder die
Daten selbst, und wenn Letzteres, geht es um den kompletten Datensatz
oder nur Teile davon?

25. Welche Position nimmt die Bundesregierung dazu ein, dass die Geg-
nerschaft zur Globalisierung im Fragebogen mit Links- und Rechtsex-
tremismus, Islamismus und Nationalismus gleichgesetzt wird (Fußnote 1 zu
Frage 1 des Fragebogens)?

Welche „extremistischen“ Antiglobalisierungsideologien sind ihr bekannt?

26. Welche Antiglobalisierungsbewegungen, die, wie es im Fragebogen heißt,
direkt Gewalt unterstützen oder die „gewaltsame Radikalisierung befürwor-
ten“, sind der Bundesregierung bekannt, auf welcher Grundlage erfolgt

diese Einschätzung, und inwiefern stützt sich die Bundesregierung auf
rechtskräftige Urteile?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/2717

27. Was ist mit der Prüfung von Informationen über Radikalisierungsprozesse
gemeint, „die auch mit anderen Regionen der Welt in Zusammenhang stehen,
in denen es zu einer Radikalisierung kommen kann“ (EU-Rat, 8570/10)?

a) Welcher Art muss dieser Zusammenhang sein?

b) Wie soll ausgeschlossen werden, dass Solidaritätsbewegungen mit legi-
timen Widerstandsorganisationen, seien es bewaffnete oder unbewaff-
nete, erfasst werden?

c) Welcher Grad an Wahrscheinlichkeit muss für die Annahme, es könne zu
einer Radikalisierung kommen, gegeben sein, und mit welchen Metho-
den, und von wem soll diese Wahrscheinlichkeit bestimmt werden?

28. Inwiefern verfügen deutsche Sicherheitsbehörden über eine Sammlung
„radikaler Botschaften“ (bitte ggf. Titel/Inhalt dieser Botschaften angeben,
bzw. inwiefern ist geplant, eine solche Sammlung anzulegen, und wie soll
diese angelegt sein?

29. Welche Quellen, außer Angaben der „Agenten“ selbst, können genutzt wer-
den, um Angaben zu den Fragen im Abschnitt C 8 des Fragebogens (persön-
liche Lebensumstände der „Agenten“ der „gewaltsamen Radikalisierung“)
zu erhalten?

30. Wie können nach Vorstellung der Bundesregierung Angaben insbesondere
zu psychischen Krankheiten oder Auffälligkeiten der „Agenten“ erhoben
werden, ohne in das ärztliche Schweigegeheimnis einzugreifen (Frage 25),
und welche Absprachen gibt es hierüber innerhalb der EU, bzw. welche
Absprachen möchte die Bundesregierung innerhalb der EU treffen?

31. Auf welche Weise und von wem sollen die teilweise sehr persönlichen, auf
kognitive Prägungen und emotionale Zustände der „Empfänger“ „radikaler
Botschaften“ sowie deren Gewohnheiten und Verhaltensweisen (bis hin
zum Hygieneverhalten und zur Ernährung) zielenden Fragen (54 bis 70) be-
antwortet werden, und welche Rolle kommt hierbei dem Schutz des Kern-
bereichs der Privatsphäre zu?

a) Auf welcher Rechtsgrundlage sollte eine solche Erfassung möglich sein?

b) Welche Quellen, welche Methoden könnten hierbei zum Einsatz kom-
men?

c) Aus welchen Quellen wollen die Sicherheitsbehörden anderer Mitglied-
staaten die zur Ausfüllung des Fragebogens notwendigen Informationen
erlangen?

d) Was ist mit den „non specific means or instruments“ (EU-Rat, 7984/10
ADD 1) gemeint, die ebenfalls Daten beisteuern können (bitte vollstän-
dige, falls möglich, oder wenigstens exemplarische Auflistung)?

32. Welche Rolle sollen bei Erfassung, Speicherung und Austausch der durch
das Instrument gewonnenen Daten EUROPOL, EUROJUST und das SitCen
zukommen (bitte Kompetenzen und Zuständigkeiten für die entsprechen-
den Institutionen gesondert auflisten)?

33. Wer ist auf deutscher Seite für die Erhebung und Speicherung dieser Daten
zuständig, und welche Regeln gelten für den Austausch bzw. für die Zu-
griffsrechte anderer Sicherheitsbehörden?

a) Gibt es eingeschränkte Rechte zum Zugriff/Austausch zwischen Poli-
zeien und Nachrichtendiensten sowie militärischen Stellen, und wenn ja,
wie soll diese Einschränkung in der Praxis umgesetzt und gewährleistet
werden?

Drucksache 17/2717 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

b) Falls diese Fragen noch ungeklärt sind, welche Haltung nimmt die Bun-
desregierung hierzu ein?

c) Ist in Zusammenhang mit dem Instrument auch die Einrichtung einer ge-
meinsamen Datenbank beabsichtigt (bitte ggf. Ausführungen hierzu ma-
chen)?

34. Wie soll der Zugriff bzw. der Datenaustausch von/mit Behörden oder Insti-
tutionen außerhalb der EU geregelt werden?

35. Wer sind – in Europa – neben den staatlichen Sicherheitsbehörden die sons-
tigen „Institutionen, die an der Bekämpfung von Radikalisierung, Anwer-
bung und Terrorismus beteiligt sind“ (EU-Rat, 7984/10 ADD 1), und
schließt dies auch private Sicherheitsdienstleister mit ein?

36. Auf welchen Rechtsgrundlagen werden auch diese privaten Sicherheits-
dienstleister und sonstigen „Institutionen, die an der Bekämpfung von
Radikalisierung, Anwerbung und Terrorismus beteiligt sind“ (EU-Rat,
7984/10 ADD 1) in den Austausch dieser Daten einbezogen, und welche
Regelungen sollen hier getroffen werden, bzw. für welche Regelungen will
sich die Bundesregierung einsetzen?

Berlin, den 4. August 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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