BT-Drucksache 17/27

Gewässerprivatisierung

Vom 12. November 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 17/27
17. Wahlperiode 12. 11. 2009

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Cornelia Behm, Nicole Maisch, Undine Kurth (Quedlinburg),
Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bettina Herlitzius, Winfried Hermann,
Ulrike Höfken, Dr. Anton Hofreiter, Bärbel Höhn und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Gewässerprivatisierung

Seen und diesen ähnliche Gewässer wie beispielsweise Flussarme sind von gro-
ßer ökologischer und sozialer Bedeutung. Mit ihren weitläufigen Schilf- und
vielfältigen Uferbereichen sind sie wertvolle Orte der biologischen Vielfalt.
Darüber hinaus sind sie für die Regulierung des Landschaftswasserhaushalts,
als landschaftsbildende Elemente sowie für Tourismus und Fischerei unver-
zichtbar. Eingebettet in ihre jeweilige spezifische Landschaft mit den dort le-
benden Menschen bilden sie eine natürliche und kulturelle Einheit.

Der offene Zugang zu den Seen und das Engagement der Bürgerinnen und Bür-
ger für die weitere touristische Erschließung der heimischen Gewässer werden
vielerorts jedoch durch Privatisierungsbemühungen des Bundes und der Länder
gefährdet.

Viele Gemeinden sind aufgrund ihrer Haushaltssituation nicht in der Lage, die
auf ihrem Gebiet befindlichen Seen vom Bund zu kaufen. Durch den Verkauf
der Seen an Private besteht die Gefahr, dass die Einwohner beispielsweise Ba-
destellen und Stege nicht mehr oder nicht mehr kostengünstig nutzen können,
Fauna und Flora wirtschaftlichen Interessen weichen müssen und sich die Was-
serqualität durch fehlende oder nicht sachgerechte Pflege verschlechtert. Es ist
beispielsweise zu befürchten, dass private Eigentümer mit dem Erhalt der Seen,
insbesondere mit der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie im Einzelfall
überfordert sein könnten, da die Gewässergüte oftmals von Faktoren beein-
flusst wird, die sich dem Einfluss von Privatpersonen entziehen.

Seen mit überwiegender Bedeutung für ihr ökologisches Umfeld, den Land-
schaftswasserhaushalt, die Naherholung und den Naturtourismus sollten des-
halb im Besitz der öffentlichen Hand verbleiben.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Seen, Teile von Seen oder diesen ähnliche Gewässer wie beispiels-

weise Flussarme befinden sich im Besitz des Bundes, aufgelistet nach Bun-
desländern mit Namen des Gewässers und der jeweiligen Flurstückangaben?

2. Welche dieser Gewässer sind im engeren Sinne keines natürlichen Ur-
sprungs wie beispielsweise Bergbaufolgeseen?

3. Bei welchen Gewässern umfassen die dazugehörigen Flurstücke auch Ufer-
bereiche, und wie groß sind diese jeweiligen Flächen?

Drucksache 17/27 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
4. Von welchen Einrichtungen des Bundes wie beispielsweise der Bundes-
anstalt für Immobilienaufgaben oder der Bodenverwertungs- und -verwal-
tungs GmbH werden die jeweiligen Gewässer verwaltet bzw. gegebenen-
falls privatisiert?

5. Bedeutet die Bekanntmachung der Bodenverwertungs- und -verwaltungs
GmbH, dass sie bis zum Jahresende 2009 keine weiteren Gewässer zum
Verkauf ausschreiben wolle, dass auch Gewässer, für die das Ausschrei-
bungsverfahren bereits abgeschlossen, der Verkauf aber noch nicht vollzo-
gen wurde, bis zu diesem Datum nicht verkauft werden?

6. Betrifft der Verkaufsstopp auch andere Einrichtungen des Bundes wie zum
Beispiel die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben?

7. Wird die Bundesregierung die Privatisierung von Seen und ihnen ähnlichen
Gewässern zum 1. Januar 2010 wieder aufnehmen, und wie begründet sie
ihre Entscheidung?

8. Welche Seen, Teile von Seen oder diesen ähnliche Gewässer wie beispiels-
weise Flussarme wurden durch den Bund seit 1990 verkauft, aufgelistet
nach Bundesländern mit Namen des Gewässers und der jeweiligen Flur-
stückangaben?

9. Bei welchen der verkauften Gewässer umfassten die dazugehörigen Flur-
stücke auch Uferbereiche, und wie groß waren diese jeweiligen Flächen?

10. Zu welchem Preis wurden die entsprechenden Gewässer den Kommunen
angeboten, und welcher Kaufpreis wurde am Ende beim Verkauf erzielt?

11. Welche Kommunen haben von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht
und Seen, Teile von Seen oder diesen ähnliche Gewässer wie beispiels-
weise Flussarme erworben?

12. Welche der verkauften Gewässer sind nach dem Verkauf nicht mehr über
ein öffentliches Grundstück zugänglich?

Berlin, den 12. November 2009

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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