BT-Drucksache 17/269

zu dem Antrag der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. -17/22- Folgen der Krise für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abmildern - ALG I befristet auf 24 Monate verlängern

Vom 16. Dezember 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 17/269
17. Wahlperiode 16. 12. 2009

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Klaus Ernst,
Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/22 –

Folgen der Krise für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abmildern – ALG I
befristet auf 24 Monate verlängern

A. Problem

Viele der derzeit kurzarbeitenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind
nach Darlegung der Antragsteller von Arbeitslosigkeit bedroht. Um drastische
Einkommens- und Vermögensverluste durch anschließende längere Arbeitslo-
sigkeit zu verhindern, sei die längere finanzielle Absicherung dieser Haushalte
durch das Arbeitslosengeld I in der Wirtschaftskrise vorübergehend zwingend
geboten. Die Finanzierbarkeit dieser Leistung durch die Bundesagentur für Ar-
beit müsse sichergestellt werden.

B. Lösung

Die Bundesregierung soll nach der Forderung der Antragsteller unverzüglich ei-
nen Gesetzentwurf vorlegen, der die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I für
alle Anspruchsberechtigten befristet bis 2012 auf 24 Monate erhöht. Per Gesetz-
entwurf solle zudem die Finanzbasis der Bundesagentur für Arbeit unverzüglich
und nachhaltig gestärkt werden. Insbesondere sei die 2006 abgeschaffte Defizit-
haftung des Bundes wieder einzuführen.

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion
DIE LINKE.

C. Alternativen
Annahme des Antrags.

D. Kosten

Kostenberechnungen wurden nicht angestellt.

Drucksache 17/269 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/22 abzulehnen.

Berlin, den 16. Dezember 2009

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales

Katja Kipping
Vorsitzende

Katja Mast
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/269

Bericht der Abgeordneten Katja Mast

I. Überweisung

Der Antrag auf Drucksache 17/22 ist in der 4. Sitzung des
Deutschen Bundestages am 11. November 2009 an den Aus-
schuss für Arbeit und Soziales zur alleinigen Beratung über-
wiesen worden.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Als Folge der schlechten weltweiten Konjunktur rechnen die

rung anerkannt werden. Der Antrag berücksichtige dies
nicht. Vorrangig gehe es darum, auch in der Krise Arbeits-
plätze zu erhalten – wie mit der Regelung zur Kurzarbeit ge-
schehen. Wenn die zur Verfügung stehenden Mittel darüber
hinaus hauptsächlich für Qualifizierung eingesetzt würden,
wirke das beispielsweise dem nach der Krise erwarteten
Facharbeitermangel entgegen. Die Fraktion der SPD werde
den vorliegenden Antrag daher ablehnen.
Initiatoren mit zahlreichen Arbeitslosen, sofern die Betriebe
die Krise nicht mehr mit Kurzarbeit meistern können. Mit
ihrem Antrag will die antragstellende Fraktion die Konse-
quenzen der Arbeitslosigkeit für die Betroffenen abfedern.
Statt zwölf sollten sie 24 Monate lang Arbeitslosengeld I
(ALG I) beziehen – befristet bis zum Jahr 2012. Das begrenze
die Einkommens- und Vermögensverluste der Betroffenen.
Darüber hinaus müsse die Finanzbasis der Bundesagentur für
Arbeit durch Wiedereinführung der Defizithaftung des Bun-
des gestärkt werden. Das wird mit der bereits schwierigen und
sich weiter verschlechternden Finanzsituation der Bundes-
agentur für Arbeit begründet.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
Ausschuss

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Antrag auf
Drucksache 17/22 in seiner 6. Sitzung am 16. Dezember
2009 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. beschlossen, dem
Deutschen Bundestag die Ablehnung zu empfehlen.

Die Fraktion der CDU/CSU sprach sich dafür aus, Mittel
statt für einen längeren Bezug von ALG I besser für eine ef-
fektivere Arbeitsvermittlung einzusetzen. Mit der Verlänge-
rung der Kurzarbeiterregelung habe die Bundesregierung be-
reits auf die Auswirkungen der Krise reagiert. Vorrangig
müssten Erhalt und Schaffung von Arbeitsplätzen unterstützt
werden. Wer älter als 50 Jahre sei, könne schon jetzt bis zu
24 Monate lang ALG I beziehen.

Die Fraktion der SPD erläuterte, dass die geltende Staffe-
lung der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld sinnvoll sei. Le-
bensleistungen müssten auch bei der Arbeitslosenversiche-

Die Fraktion der FDP kritisierte eine längere Bezugsdauer
von Arbeitslosengeld I als grundsätzlich falsch. Dies wäre
teuer und ein falscher Anreiz. Anreize müsse es eher für die
Aufnahme von Arbeit geben. Wichtig sei es insbesondere,
Arbeitslosigkeit auch in der Krise zu verhindern und durch
Wachstum neue Arbeitsplätze zu schaffen. Damit habe die
Bundesregierung bereits begonnen. Den vorliegenden An-
trag werde die Fraktion der FDP daher ablehnen.

Die Fraktion DIE LINKE. führte aus, dass es aktuell zwar
einen Rückgang der Kurzarbeiterzahlen gebe. Zugleich wer-
de aber mehr Insolvenzgeld beantragt. Außerdem stellten
sich die Chancen der SGB-III-Leistungsbezieher, wieder in
Beschäftigung zu kommen, deutlich besser dar als für SGB-
II-Bezieher. Daher werde ein Instrument gebraucht, um über
die Krise zu kommen. Darüber hinaus müsse die Bundes-
agentur für Arbeit wieder finanziell in die Lage versetzt wer-
den, ihre Aufgaben auch angesichts steigender Arbeitslosen-
zahlen wahrnehmen zu können. Die frühere Defizithaftung
des Bundes solle wieder eingeführt werden. Daher werbe
man um Zustimmung für den Antrag.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisierte, der
Antrag schaffe neue Gerechtigkeitsprobleme. Nach dem An-
trag würden diejenigen, die vor Beginn der Krise arbeitslos
geworden seien, kürzere Zeit ALG I bekommen als diejeni-
gen, die während der Krise ihre Beschäftigung verloren hät-
ten. Das könne man nicht begründen. Die zur Verfügung ste-
henden Mittel würden zudem besser für die Qualifizierung
der Beschäftigten als für die Finanzierung von Arbeitslosig-
keit eingesetzt. Das sei eine angemessene Reaktion, um die
aktuelle Strukturkrise erfolgreich zu überwinden. Der vorlie-
gende Antrag setze auf Konzepte von vorgestern und werde
daher abgelehnt.

Berlin, den 16. Dezember 2009

Katja Mast
Berichterstatterin

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