BT-Drucksache 17/2541

Nachhaltige Beschaffung auf Bundesebene

Vom 8. Juli 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/2541
17. Wahlperiode 08. 07. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Dorothea Steiner, Kerstin Andreae,
Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer,
Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Dr. Hermann Ott und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Nachhaltige Beschaffung auf Bundesebene

Die Bundesregierung hat mit dem Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts
am 20. April 2009 die Regelung eingeführt, dass für die Ausführung eines Auf-
trags zusätzlich soziale und ökologische Kriterien gestellt werden dürfen.

Die nationale Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesrepublik Deutschland enthält
Nachhaltigkeitsziele im ökonomischen, ökologischen und sozialen Bereich.

Zu den ökologischen Zielen zählen neben der Senkung der Treibhausgase und
des Anteils erneuerbarer Energien am Energieverbrauch unter anderem auch die
Energie- und Rohstoffproduktivität sowie Arten-, Natur- und Gewässerschutz.

Die Energieproduktivität ist 2008 gegenüber 1990 um 40,9 Prozent gestiegen;
laut Nachhaltigkeitsstrategie soll bis 2020 eine Verdoppelung erreicht werden.
Bei der Rohstoffproduktivität sind 38,7 Prozent des Ziels erreicht.

Das Beschäftigtenniveau soll laut Nachhaltigkeitsstrategie steigen, die Verein-
barkeit von Familie und Beruf verbessert, die großen Unterschiede der durch-
schnittlichen Brutto-Stundenverdienste zwischen Frauen und Männern verklei-
nert werden.

Darüber hinaus enthält die Nachhaltigkeitsstrategie den Anspruch, seine Märkte
zu öffnen und die Handelschancen für Entwicklungsländer zu verbessern. Es
sollte selbstverständlich sein, dass ökologische und soziale Kriterien auch für
importierte Waren gelten.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche ökologischen Kriterien stellen die Bundesregierung und ihre nachge-
ordneten Behörden bei der Beschaffung?

2. Welche sozialen Kriterien stellen die Bundesregierung und ihre nachgeord-
neten Behörden bei der Beschaffung?

3. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über entsprechende Regelungen oder
Erfahrungen in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union?

4. Wenn ja, welche sind diese?

5. Welche Beschaffungsausschreibungen sind seit dem Inkrafttreten des Geset-
zes mit ökologischen und/oder sozialen Kriterien ausgeschrieben worden
(bitte Ausschreibungsinhalt und Ausschreibungsvolumen aufführen und
nach Ministerien und deren nachgeordneten Behörden aufschlüsseln)?

Drucksache 17/2541 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
6. Welchen mengenmäßigen Anteil nehmen seit Inkrafttreten des Gesetzes die
Ausschreibungen mit ökologischen und sozialen Kriterien an den gesamten
Ausschreibungen der Bundesministerien und ihrer nachgeordneten Behörden
ein?

7. Welchen volumenmäßigen Anteil nehmen seit Inkrafttreten des Gesetzes die
Ausschreibungen mit ökologischen und sozialen Kriterien an den gesamten
Ausschreibungen der Bundesministerien und ihrer nachgeordneten Behörden
ein?

Berlin, den 8. Juli 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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