BT-Drucksache 17/2523

Herstellung umfassender Barrierefreiheit

Vom 7. Juli 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/2523
17. Wahlperiode 07. 07. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Silvia Schmidt (Eisleben), Anette Kramme, Uwe Beckmeyer,
Sören Bartol, Martin Burkert, Petra Ernstberger, Elke Ferner, Iris Gleicke, Michael
Groß, Hans-Joachim Hacker, Gustav Herzog, Gabriele Hiller-Ohm, Josip Juratovic,
Angelika Krüger-Leißner, Ute Kumpf, Caren Marks, Gabriele Lösekrug-Möller,
Kirsten Lühmann, Katja Mast, Hilde Mattheis, Thomas Oppermann, Anton Schaaf,
Ottmar Schreiner, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Herstellung umfassender Barrierefreiheit

Die demografischen Prognosen sagen für die Jahre bis 2050 eine stetig wach-
sende Zahl von pflegebedürftigen und hochaltrigen Menschen voraus. Es wer-
den dann bis zu 10 Millionen Menschen über 80 Jahre alt sein. Diesen Menschen
muss ein normales Leben mitten in der Gesellschaft ermöglicht werden. Der
Mangel an barrierearmem und barrierefreiem Wohnraum, barrierefreier Ver-
kehrs- und Versorgungsinfrastruktur, barrierefreier Kommunikation und barriere-
freien kommunalen Netzwerken führt zum gesellschaftlichen Ausschluss von
Menschen, die durch eine Behinderung oder durch Pflegebedürftigkeit darauf
angewiesen sind.

Viele ältere Menschen müssen bei Pflegebedürftigkeit in Pflegeheime gehen,
obwohl die ambulante Versorgung in einer barrierefreien Umgebung oft günsti-
ger wäre. Betroffene und Angehörige sind weitgehend allein gelassen in ihrer
ohnehin schwierigen Situation. Sie geben aus Angst vor Versorgungsmangel
und Vereinsamung, aufgrund mangelnder Information über sowie aus Mangel an
barrierefreien Umgestaltungsmöglichkeiten ihres Wohnumfeldes sowie barriere-
freier Infrastruktur in ihrer Umgebung lieber ihre Privatsphäre auf und ziehen in
Heime.

Angesichts der seit dem 26. März 2009 in Deutschland rechtlich verbindlichen
Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten
Nationen (UN-Behindertenrechtskonvention) und des fortschreitenden demo-
grafischen Wandels rückt die soziale Teilhabe aller Menschen in den Mittel-
punkt der Politik. Insbesondere Menschen mit Behinderung, ältere und chro-
nisch kranke Menschen werden durch räumliche und sprachliche Barrieren von
der sozialen Teilhabe ausgeschlossen. Barrieren treten im Zusammenwirken von
dauerhafter oder vorübergehender körperlicher, seelischer oder psychischer
Funktionseinschränkung sowie sozialer und räumlicher Umwelt auf. Niemand
wird allein durch seine Funktionseinschränkung von der gesellschaftlichen Teil-

habe ausgeschlossen; dies ist vielmehr Ergebnis fehlender Barrierefreiheit und
Zugänglichkeit der Umwelt. Die Gesellschaft ist dafür verantwortlich, für Men-
schen mit Behinderung, für ältere Menschen und für Familien gleichberechtigte
und selbstbestimmte Teilhabe zu gewährleisten – Barrierefreiheit ist dafür unbe-
dingte Voraussetzung.

Barrierefreiheit ist ein umfassendes Prinzip bei der Gestaltung des öffentlichen
Raums, der Kommunikationsmittel und der sozialen Leistungen. Insbesondere

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beim Wohnraum, im öffentlichen Nah- und Fernverkehr, bei öffentlichen Ge-
bäuden und Dienstleistungen, bei der Kommunikation sowie im Gesundheits-
wesen müssen verbindliche Vorgaben geschaffen werden. Mit Zielvereinbarun-
gen allein wird keine konsequente Barrierefreiheit geschaffen, obwohl selbst
diese in vielen Bereichen fehlen. Nach Auffassung des Deutschen Behinderten-
rates hat das Instrument der Zielvereinbarungen bei der Schaffung von Barriere-
freiheit in der Privatwirtschaft bislang keine hinreichende Wirkung entfaltet, da
bisher lediglich acht Zielvereinbarungen existieren.

In einem Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, der
derzeit von der Bundesregierung entwickelt wird und im März 2011 vorgestellt
werden soll, müssen die bestehenden Verpflichtungen zur Schaffung von Bar-
rierefreiheit überprüft und weiterentwickelt werden. Beispielsweise besteht seit
Dezember 2009 die Verpflichtung für öffentliche und private Bahnunternehmen
durch eine EU-Verordnung, barrierefreies Reisen zu ermöglichen. Das Behin-
dertengleichstellungsgesetz und die Gleichstellungsgesetze der Länder fordern
schon heute die verbindliche Herstellung von Barrierefreiheit im öffentlichen
Raum. Die Umsetzung ist indes oftmals mangelhaft. Auch für private Dienstleis-
ter gibt es bereits Regelungen: Nach § 4 Absatz 1 Nummer 2a des Gaststättenge-
setzes ist fehlende Barrierefreiheit als Versagungsgrund für die Erlaubnis zum
Betrieb einer Gaststätte verankert, soweit eine Baugenehmigung für Neu- oder
Umbauten nach dem 1. November 2002 eingeholt wurde oder Umbauten nach
dem 1. Mai 2002 fertiggestellt wurden, die keine Baugenehmigung erforderten.

Die barrierefreie Gestaltung der räumlichen Umwelt muss nach den Prinzipien
„universelles Design“ oder „Nutzen für alle“ vollzogen und alle relevanten
gesellschaftlichen Gruppen müssen als Experten in eigener Sache beteiligt wer-
den. Barrierefreiheit nach diesen Prinzipien unterstützt die Nutzung unabhängig
von der individuellen Einschränkung und in Wechselwirkung mit bedarfsge-
rechten Hilfsmitteln. Es wird davon ausgegangen, dass sich die Wirtschaftlich-
keit von Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit nicht ausschließlich an
der Zahl gegenwärtiger Nutzer orientiert, sondern langfristig wichtige wirt-
schaftspolitische Impulse erzeugt, die eine nachhaltige Bewirtschaftung öffent-
licher und privater Ressourcen insbesondere im demografischen Wandel auslö-
sen. Die Entwicklung von leicht zu handhabenden Produkten bringt Wirtschaft
und Gesellschaft insgesamt weiter. Im Rahmen der Kampagne „alle inklusive!
Die neue UN-Konvention“ der Beauftragten der Bundesregierung für die Be-
lange behinderter Menschen in der 16. Legislaturperiode wurde zudem die For-
derung nach einer Überarbeitung von § 3 Absatz 2 der Arbeitsstättenverordnung
geäußert. Darin soll festgeschrieben werden, dass Arbeitsstätten nicht nur dann
barrierefrei vorzuhalten sind, wenn ein Unternehmen Menschen mit Behinde-
rung beschäftigt. Vielmehr müssen Arbeitsplätze grundsätzlich so gestaltet wer-
den, dass sie mit geringem Aufwand barrierefrei nutzbar sind, um tatsächliche
Chancen von Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt zu wahren.

Diese Kleine Anfrage dient der Information des Deutschen Bundestages über die
Erkenntnisse, Planungen und Aktivitäten der Bundesregierung im Zusammen-
hang mit dem Komplex Barrierefreiheit, der einen Querschnitt von Politikfel-
dern und Zuständigkeiten betrifft.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Was unternimmt die Bundesregierung, um der Barrierefreiheit eine größere
Akzeptanz in Wirtschaft und Gesellschaft zu ermöglichen?

Plant die Bundesregierung dazu Kampagnen/Projekte?

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Zur Barrierefreiheit am Arbeitsplatz

2. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine Änderung des § 3 Ab-
satz 2 der Arbeitsstättenverordnung, wonach Arbeitsplätze grundsätzlich so
zu gestalten sind, dass sie mit geringem Aufwand barrierefrei nutzbar sind,
die Chancen von Menschen mit Behinderung in der Praxis verbessern
würde?

3. Beabsichtigt die Bundesregierung, eine entsprechende Änderung von § 3
Absatz 2 der Arbeitsstättenverordnung in den geplanten Aktionsplan zur
Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behin-
derungen aufzunehmen?

4. Welche weiteren Anstrengungen, wie z. B. Förderprogramme des Bundes,
Informationskampagnen oder Kooperationen mit den Industrie- und Han-
delskammern, wird die Bundesregierung unternehmen, um die barrierefreie
Gestaltung von Arbeitsplätzen durch gesetzliche oder untergesetzliche Re-
gelungen zu verbessern bzw. zu erleichtern?

5. Wo sieht die Bundesregierung die Ursachen dafür, dass das Instrument der
Zielvereinbarungen hinsichtlich der Schaffung von Barrierefreiheit in pri-
vaten Unternehmen bislang keine hinreichende Wirkung entfaltet hat?

6. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem in der 16. Legislatur-
periode erstellten Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages zu den Chancen
und Perspektiven behinderungskompensierender Technologien am Arbeits-
platz für die Förderung barrierefreier Arbeitsplätze, und wie wird sie die in
dem Bericht aufgezeigten Handlungsoptionen im Rahmen ihrer Zuständig-
keit umsetzen?

Zur Barrierefreiheit im Gesundheits- und Pflegebereich

7. Wird sich die Bundesregierung im Rahmen ihrer Verantwortung für die
Fortentwicklung der Versorgungsstrukturen der gesetzlichen Kranken- und
Pflegeversicherung dafür einsetzen, dass der bauliche und auch nicht bau-
liche barrierefreie Zugang zu Arzt- und Therapiepraxen zukünftig bundes-
weit einheitlich für die Versicherten gegeben ist?

Wenn ja, wie kann dies im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Gesundheit gefördert werden?

8. Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit der Pflegestützpunkte,
Menschen mit Behinderung eine niedrigschwellige Beratung zu bieten und
die örtlichen Leistungserbringer, wie Verwaltung, Kirchengemeinden, ge-
werbliche Anbieter und bürgerschaftliches Engagement, zu vernetzen?

9. Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, durch die Umsetzung des
Vorschlags für einen neuen teilhabeorientierten Pflegebedürftigkeitsbegriff,
wie er seit dem 29. Januar 2009 vorliegt, die Pflege von Menschen mit
Behinderung zu verbessern?

Zur Barrierefreiheit im Wohnumfeld

10. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um bei Studium und Aus-
bildung von Architektinnen und Architekten und Ingenieurinnen und In-
genieuren dafür zu sorgen, dass barrierefreies Bauen zur Norm sowohl für
den privaten als auch den öffentlichen Bereich wird und nicht länger die
Ausnahme bleibt?

11. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die steuerliche und fi-

nanzielle Unterstützung bei Baumaßnahmen an die Erfüllung der Barriere-
freiheit zu knüpfen?

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12. Welche positiven Folgen für die Wirtschaft sieht die Bundesregierung durch
Umbaumaßnahmen für die Barrierefreiheit im Altbaubestand?

Ist die Bundesregierung bereit, hierfür ein Anschubprogramm aufzulegen?

13. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, das Programm der KfW
Bankengruppe zum altengerechten Umbau des Wohnraumbestandes, an-
gesichts des in Zukunft weiter wachsenden und derzeit nicht einmal
annähernd gedeckten Bedarfs, deutlich aufzustocken, und wie wird die
Bundesregierung trotz Haushaltskonsolidierung die barrierefreie und barri-
erearme Wohnraummodernisierung weiter fördern?

14. Welche Maßnahmen staatlicher Förderung bestehen in anderen EU-Staaten,
die als Vorbild in Deutschland dienen können?

15. Gibt es Berechnungen zu den möglichen Einspareffekten insbesondere für
die Pflegeversicherung durch die öffentliche Förderung von Umbaumaß-
nahmen zu barrierearmen Wohnungen?

16. Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung bezüglich der Kritik von
Behindertenverbänden an der Begrenzung des Basisausgleichs für Mobi-
litätshilfen (gemäß der Hilfsmittelliste nach § 139 des Fünften Buches
Sozialgesetzbuch) auf das Wohnumfeld?

17. Wie wird die Bundesregierung den Abschluss von Zielvereinbarungen als
Ergänzung oder Vorstufe von gesetzlichen Regelungen durch private
Dienstleister vorantreiben?

18. Welche Gründe führen nach Auffassung der Bundesregierung dazu, dass
die DIN-Norm 18040-3 vorerst zurückgestellt wurde, und wie schätzt die
Bundesregierung diese Norm fachlich ein?

19. Wie setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die Barrierefreiheit als
verbindliches Kriterium bei der Gestaltung von Verkehrsanlagen auf der
Grundlage diverser technischer Regelwerke berücksichtigt wird?

20. Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass bei der kontinuierlichen
Überarbeitung der technischen Regelwerke die Bedürfnisse behinderter
Menschen ein verbindliches Kriterium darstellen, und wie sind die Richt-
linien für Lichtsignalanlagen (RiLSA 1992) im Hinblick auf die Bedürf-
nisse für blinde und sehbehinderte Menschen überarbeitet worden?

Zur Barrierefreiheit im Verkehrswesen

21. Welche Defizite sieht die Bundesregierung bei den nach § 2 Absatz 3 der
Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) von den Verkehrsunterneh-
men vorzulegenden Programmen zur Herstellung von Barrierefreiheit?

22. Plant die Bundesregierung, bei der anstehenden Novelle des Personenbeför-
derungsgesetzes, weitergehende Regelungen zur Barrierefreiheit zu veran-
kern, und wenn ja, welche?

23. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich des Anteils
an barrierefreien Fernbahnhöfen vor?

24. Wird die Bundesregierung sich dafür einsetzen, dass bei der Fortschreibung
des Programms der Deutschen Bahn AG zur Barrierefreiheit künftig auch
Bahnhöfe umfassend barrierefrei (Bau von Aufzügen oder langen Rampen)
zu gestalten sind, die eine geringere Reisendenfrequenz vorweisen können
als die bisher vereinbarten 1 000 Personen täglich?

Wenn ja, wie?

Wenn nein, warum nicht?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/2523

25. Wie setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass im Nahverkehr grund-
sätzlich ein spontanes Reisen sichergestellt wird, insbesondere, wenn das
Fahrzeug über eine fahrzeuggebundene Einstiegshilfe verfügt aber kein
Zugbegleiter im Zug ist, der diese bedienen könnte, damit behinderte Rei-
sende nicht bis um 12 Uhr des Vortages ihre Reise bei der Mobilitäts-
servicezentrale anmelden müssen?

26. Wie steht die Bundesregierung den Forderungen der Behindertenverbände
gegenüber, die Spezifikationen TSI PRM (Technische Spezifikationen für
die Interoperabilität Personen mit eingeschränkter Mobilität betreffend) un-
ter Einbeziehung der Behindertenverbände grundlegend zu überarbeiten
und Standards zur Barrierefreiheit zu verankern?

27. Wie wird die Bundesregierung bei der Überprüfung der Gemeindeverkehrs-
finanzierung bis Ende 2013 die den Ländern zugewiesenen Finanzierungs-
mittel so anpassen, dass die Länder in die Lage versetzt werden, einen hö-
heren Standard bei den Verkehrsleistungen (wie zum Beispiel die Schaffung
barrierefreier Lösungen) bestellen und bezahlen zu können?

28. Wie unterstützt die Bundesregierung die gesamte Reisekette (von der
Buchung über Dienstleistungen am Bahnhof und in der Bahn, der Gepäck-
logistik, dem Ein-, Um- und Aussteigen bis hin zur Kooperation mit ande-
ren Verkehrsträgern), um Mobilität von behinderten Bahnreisenden weitest-
gehend zu gewährleisten?

29. Wie ist der derzeitige Stand der Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1371/
2007 und der Vorschriften der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung zur
Barrierefreiheit auf Bahnhöfen in Deutschland?

Bei wie vielen und welchen Bahnhöfen ist die Barrierefreiheit bereits um-
gesetzt, findet eine barrierefreie Umrüstung in diesem Jahr statt, und wie
viele und welche Bahnhöfe werden erst ab 2011 umgebaut?

30. Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, Barrierefreiheit zu einem Förder-
kriterium für Fördermittel des Bundes zu machen?

Wenn ja, wie?

Wenn nein, warum nicht?

31. Wie ist der derzeitige Umsetzungsstand des durch das Bundesministerium
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in Auftrag gegebene Projekt „Bar-
rierefreiheit im öffentlichen Verkehrsraum für seh- und hörgeschädigte
Menschen“ aus dem Jahr 2008?

32. Welche Aktivitäten hat die Bundesregierung entfaltet, um die an der zivilen
Luftfahrt beteiligten Fluggesellschaften, Kabinenausstatter, Flughäfen und
Reiseunternehmen für eine verstärkte Berücksichtigung von Barrierefrei-
heit im Luftverkehr zu sensibilisieren?

33. Wie und mit welchen Maßnahmen wird die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über die
Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit einge-
schränkter Mobilität zum Beispiel beim Bau des Airport Berlin Branden-
burg International BBI umgesetzt?

34. Wird die Bundesregierung sich dafür einsetzen, dass Rollstuhlfahrerinnen
und Rollstuhlfahrer im Flughafenbereich grundsätzlich ununterbrochen
ihren eigenen Rollstuhl nutzen können und nicht flughafen- oder Airline-
eigene Rollstühle nutzen müssen?

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35. Wie wird die Bundesregierung sich dafür einsetzen, dass verbindliche Be-
stimmungen auf europäischer Ebene die barrierefreie Zugänglichkeit von
Diensten, die Nichtdiskriminierung und die Unterstützung von Personen
mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität im Bereich der See- und
Binnenschifffahrt gewährleistet werden?

Zur Barrierefreiheit im Tourismus

36. Wie viele Zielvereinbarungen zwischen Verbänden und Unternehmen
konnten mit Unterstützung des Bundeskompetenzzentrums Barrierefreiheit
(BKB) seit dem Bestehen der Institution getroffen werden und mit wie
vielen Partnern steht das BKB derzeit in Verhandlungen?

37. Welche Anstrengungen unternimmt die neue Bundesregierung zur Umset-
zung der tourismuspolitischen Leitlinien aus der letzten Legislaturperiode
unter besonderer Berücksichtigung der Thematik „Barrierefreiheit“, beson-
ders im Hinblick auf die Annahme des Antrags „Barrierefreien Tourismus
weiter fördern“ (Bundestagsdrucksache 16/12101)?

38. Welche Ergebnisse des Projektes „Gesunde und aktive Freizeit für Alle“ der
Nationalen Koordinationsstelle Tourismus für Alle (NatKo) liegen der Bun-
desregierung vor, und wird eine Förderung des Projektes über das Jahr 2010
hinaus angestrebt?

Zur Barrierefreiheit im Bereich öffentlicher Gaststätten

39. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich der Auswir-
kungen von § 4 Absatz 1 Nummer 2a des Gaststättengesetzes auf den Anteil
an barrierefreien Gaststätten vor?

40. Welche Maßnahmen und Initiativen ergreift der Bund, um sicherzustellen,
dass auch nach der Überführung des Gaststättenrechts in die Kompetenz der
Länder Regelungen zur barrierefreien Gestaltung von Gaststätten verankert
werden?

41. Geht der Bund davon aus, dass mit Inkrafttreten der UN-Konvention über
die Rechte von Menschen mit Behinderung eine mögliche landesgesetzli-
che Verschlechterung der Regelungen zur Barrierefreiheit im Gaststätten-
recht die Vereinbarung der Vertragsstaaten – insbesondere Artikel 9 der
Konvention – verletzen würde?

42. Entsprechen die derzeitigen noch bestehenden bundesgesetzlichen Rege-
lungen zur Barrierefreiheit im Gaststättenrecht nach Auffassung der Bun-
desregierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit
Behinderung?

Berlin, den 7. Juli 2010

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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