BT-Drucksache 17/2492

1. zu dem Antrag des Bundesministers der Finanzen -16/12620, 17/790 Nr. 21- Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2008 - Vorlage der Haushalts- und Vermögensrechnung des Bundes - (Jahresrechnung 2008) 2. zu der Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof -17/77, 17/317 Nr. 3- Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2009 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes (einschließlich der Feststellungen zur Jahresrechnung 2008) 3. zu der Unterrichtung druch den Bundesrechnungshof -17/1300, 17/1644 Nr. 2- Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2009 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes - Weitere Prüfungsergebnisse -

Vom 7. Juli 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/2492
17. Wahlperiode 07. 07. 2010

Beschlussempfehlung und Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)

1. zu dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen
– Drucksachen 16/12620, 17/790 Nr. 21 –

Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2008
– Vorlage der Haushalts- und Vermögensrechnung des Bundes –
(Jahresrechnung 2008)

2. zu der Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof
– Drucksachen 17/77, 17/317 Nr. 3 –

Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2009
zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes
(einschließlich der Feststellungen zur Jahresrechnung 2008)

3. zu der Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof
– Drucksachen 17/1300, 17/1644 Nr. 2 –

Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2009
zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes
– Weitere Prüfungsergebnisse –

A. Problem

1. Das Bundesministerium der Finanzen hat gemäß Artikel 114 Absatz 1 des
Grundgesetzes und § 114 Absatz 1 der Bundeshaushaltsordnung die Haus-

halts- und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2008 dem
Deutschen Bundestag und dem Bundesrat vorgelegt und gebeten, eine Ent-
scheidung über die Entlastung der Bundesregierung herbeizuführen.

– Drucksachen 16/12620, 17/790 Nr. 21 –

2. Der Bundesrechnungshof hat die vorgelegten Rechnungen sowie die Wirt-
schaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsfüh-

Drucksache 17/2492 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

rung der Bundesregierung gemäß Artikel 114 Absatz 2 des Grundgesetzes
und § 97 Absatz 1 der Bundeshaushaltsordnung geprüft und seine Bemerkun-
gen 2009 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet.

– Drucksachen 17/77, 17/317 Nr. 3, 17/1300, 17/1644 Nr. 2 –

3. Der Bundesrat hat der Bundesregierung in seiner 871. Sitzung am
4. Juni 2010 die Entlastung für das Haushaltsjahr 2008 erteilt.

B. Lösung

Der Deutsche Bundestag erteilt der Bundesregierung gemäß Artikel 114
Absatz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 114 der Bundeshaushaltsord-
nung für das Haushaltsjahr 2008 die Entlastung.

Die Bundesregierung wird zugleich aufgefordert, den Feststellungen des Haus-
haltsausschusses Rechnung zu tragen und unter Berücksichtigung seiner Ent-
scheidungen Maßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit in die Wege zu
leiten oder fortzuführen.

Weiter wird die Erwartung ausgesprochen, dass die Bundesregierung alle Be-
richtspflichten fristgerecht erfüllt, um eine zeitnahe Verwertung der Ergebnisse
bei den Haushaltsberatungen zu ermöglichen.

Bundesregierung und Bundesrechnungshof werden gebeten, den Haushaltsaus-
schuss laufend über solche Prüfungsergebnisse zu unterrichten, die zu gesetzge-
berischen Maßnahmen geführt haben oder für anstehende Gesetzesvorhaben von
Bedeutung sind.

Zu Nummer 1

Zustimmung zu der Entlastung der Bundesregierung auf Drucksache
16/12620 für das Haushaltsjahr 2008 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Zu Nummer 2

Kenntnisnahme der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2009 auf
Drucksache 17/77 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes (ein-
schließlich der Feststellungen zur Jahresrechnung 2008)

Zu Nummer 3

Kenntnisnahme der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2009 auf
Drucksache 17/1300 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes
(Weitere Prüfungsergebnisse)

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/2492

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen:

1. Der Bundesregierung wird gemäß Artikel 114 des Grundgesetzes in Verbin-
dung mit § 114 der Bundeshaushaltsordnung aufgrund

a) des Antrags des Bundesministeriums der Finanzen auf Drucksache
16/12620 und

b) der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2009 auf Drucksachen
17/77 und 17/1300

die Entlastung für das Haushaltsjahr 2008 erteilt.

Die Entlastung umfasst auch die Rechnung der Sondervermögen des Bundes,
für die kein abweichendes Entlastungsverfahren vorgesehen ist.

2. Die Bundesregierung wird aufgefordert,

a) bei der Aufstellung und Ausführung der Bundeshaushaltspläne die Fest-
stellungen des Haushaltsausschusses zu den Bemerkungen des Bundes-
rechnungshofes zu befolgen,

b) Maßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit unter Berücksichtigung
der Entscheidungen des Ausschusses einzuleiten oder fortzuführen und

c) die Berichtspflichten fristgerecht zu erfüllen, damit eine zeitnahe Verwer-
tung der Ergebnisse bei den Haushaltsberatungen gewährleistet ist.

Berlin, den 7. Juli 2010

Der Haushaltsausschuss

Petra Merkel (Berlin) Dr. Michael Luther
Vorsitzende Berichterstatter

16. Deutschen Bundestages am 7. Mai 2009 dem Haushalts-
ausschuss überwiesen. Bis zum Ablauf der 16. Wahlperiode
konnte der Antrag nicht mehr abschließend beraten werden,
so dass die Vorlage mit interfraktionellem Antrag auf Druck-
sache 17/790 Nr. 21 dem Haushaltsausschuss der 17. Wahl-
periode erneut zur Beratung überwiesen wurde.

Die Bemerkungen des Bundesrechnungshofes auf Druck-
sache 17/77 hat der Präsident des Deutschen Bundestages am
18. Dezember 2009 gemäß § 80 Absatz 3 der Geschäftsord-
nung (Drucksache 17/317 Nr. 3) federführend dem Haus-
haltsausschuss sowie zur Mitberatung dem Innenausschuss,
dem Sportausschuss, dem Rechtsausschuss, dem Finanzaus-
schuss, dem Ausschuss für Wirtschaft und Technologie, dem
Ausschuss für Arbeit und Soziales, dem Verteidigungsaus-
schuss, dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend, dem Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwick-
lung, dem Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit, dem Ausschuss für Bildung, Forschung und Tech-
nikfolgenabschätzung, dem Ausschuss für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung sowie dem Ausschuss für
Kultur und Medien überwiesen.

Die ergänzenden Bemerkungen des Bundesrechnungshofes
auf Drucksache 17/1300 hat der Präsident des Deutschen
Bundestages am 6. Mai 2010 gemäß § 80 Absatz 3 der Ge-
schäftsordnung (Drucksache 17/1644 Nr. 2) federführend
dem Haushaltsausschuss sowie zur Mitberatung dem Innen-
ausschuss, dem Finanzausschuss, dem Ausschuss für Arbeit
und Soziales sowie dem Ausschuss für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung überwiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Innenausschuss hat die Bemerkungen des Bundesrech-
nungshofes auf Drucksache 17/77 in seiner 14. Sitzung am
16. Juni 2010, der Sportausschuss in seiner 12. Sitzung am
16. Juni 2010, der Rechtsausschuss in seiner 16. Sitzung am
16. Juni 2010, der Finanzausschuss in seiner 18. Sitzung am
16. Juni 2010, der Ausschuss für Wirtschaft und Techno-
logie in seiner 14. Sitzung am 9. Juni 2010, der Ausschuss
für Arbeit und Soziales in seiner 22. Sitzung am 16. Juni
2010, der Verteidigungsausschuss in seiner 40. Sitzung am

16. Sitzung am 16. Juni 2010, der Ausschuss für Bildung,
Forschung und Technikfolgenabschätzung in seiner
16. Sitzung am 16. Juni 2010, der Ausschuss für wirt-
schaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in seiner
13. Sitzung am 9. Juni 2010 sowie der Ausschuss für Kul-
tur und Medien in seiner 14. Sitzung am 9. Juni 2010 zur
Kenntnis genommen.

Der Innenausschuss hat die Bemerkungen des Bundesrech-
nungshofes auf Drucksache 17/1300 in seiner 14. Sitzung am
16. Juni 2010, der Finanzausschuss in seiner 18. Sitzung am
16. Juni 2010, der Ausschuss für Arbeit und Soziales in sei-
ner 22. Sitzung am 16. Juni 2010 sowie der Ausschuss für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in seiner 14. Sitzung
am 16. Juni 2010 zur Kenntnis genommen.

III. Beratungsverlauf und -ergebnisse im federführen-
den Ausschuss

Der Haushaltsausschuss hat die Vorlagen auf Drucksachen
16/12620, 17/77 und 17/1300 zur Vorberatung an den Rech-
nungsprüfungsausschuss überwiesen. Der Rechnungsprü-
fungsausschuss hat den Antrag des Bundesministeriums der
Finanzen und die Bemerkungen des Bundesrechnungshofes
in seinen Sitzungen am 26. März 2010, 23. April 2010,
7. Mai 2010, 21. Mai 2010 sowie am 18. Juni 2010 beraten
und dem Haushaltsausschuss mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der
Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
die Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr
2008 vorgeschlagen und die Bemerkungen zur Kenntnis ge-
nommen.

Der Haushaltsausschuss hat in seiner 26. Sitzung am 7. Juli
2010 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen, dem Deut-
schen Bundestag die Entlastung der Bundesregierung für das
Haushaltsjahr 2008 zu empfehlen.

Einvernehmen herrschte über die Kenntnisnahme der Be-
merkungen des Bundesrechnungshofes.
Drucksache 17/2492 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht des Abgeordneten Dr. Michael Luther

A. Allgemeiner Teil
I. Überweisung

Der Antrag des Bundesministeriums der Finanzen auf
Drucksache 16/12620 wurde in der 220. Sitzung des

16. Juni 2010, der Ausschuss für Familie, Senioren, Frau-
en und Jugend in seiner 14. Sitzung am 16. Juni 2010, der
Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in sei-
ner 14. Sitzung am 16. Juni 2010, der Ausschuss für Um-
welt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in seiner

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/2492

B. Besonderer Teil
Feststellungen des Haushaltsausschusses
I n h a l t s ü b e r s i c h t . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nummer

A – Die Bemerkungen des Bundesrechnungshofes
(Drucksache 17/77)

Teil I

Feststellungen zur Haushalts- und Vermögensrechnung des Bundes
– Jahresrechnung 2008 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1

Finanzwirtschaftliche Entwicklung des Bundes – Herausforderungen
aus der Krise annehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2

Teil II

Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt

Fehlendes Gesamtkonzept für Baumaßnahmen der Stiftung Preußischer
Kulturbesitz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3

Auswärtiges Amt

Auswärtiges Amt leistet zu hohe Mietzuwendungen an Lehrkräfte
im Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4

Bundesministerium des Innern

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik vergibt
den Großteil seiner Projekte freihändig ohne Wettbewerb . . . . . . . . . . . 5

Bundesministerium hat komplizierte Zulagenregelung für
Schichtdienste nicht vereinfacht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6

Bundesministerium der Finanzen

Unzureichende Widerspruchsbearbeitung durch die Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7

Personalüberhänge nach EU-Osterweiterung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Bundesministerium geht Rechtsverstößen nur unzureichend nach . . . . 9

Teure IT-Parallelstrukturen bei der Deutschen Rentenversicherung . . . 10

Deutsche Rentenversicherung Bund muss die Informations- und
Kommunikationstechnik der deutschen Rentenversicherung
besser koordinieren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11

Millionenverluste bei Rehabilitationszentren der Deutschen
Rentenversicherung Bund . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12

Rentenversicherungsträger beschaffen medizinische Rehabilitations-
maßnahmen von jährlich rund 1,5 Mrd. Euro ohne Wettbewerb . . . . . . 13

Deutsche Rentenversicherung Saarland betätigt sich in nicht
zulässigen Geschäftsfeldern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14

Unnötige Meldungen führen zu Aufwand in zweistelliger Millionenhöhe 15

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Notwendige Anpassung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
seit zehn Jahren überfällig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
Bund macht bei Unregelmäßigkeiten im Schienenwegebau Rück-
forderungen in Millionenhöhe nicht geltend . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17

Drucksache 17/2492 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Schleswig-Holstein verschafft sich durch Verstöße gegen Haushalts-
bestimmungen Vorteile zulasten des Bundes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18

Bundesministerium finanziert wegen veralteter Verkehrsprognosen zu
breite Straßen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19

Ökologisches Modellvorhaben wegen überzogener Nutzerforderungen
unwirtschaftlich und ohne Vorbildwirkung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20

Bundesministerium der Verteidigung

Entbehrliche Wehrtechnische Studiensammlung wird weitergeführt . . . 21

Überkapazitäten an der Sanitätsakademie kosten Bundeswehr
jährlich 1 Mio. Euro . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22

Unzureichende Vertragsabwicklung bei Fahrzeugbeschaffung . . . . . . . 23

Einsparpotenziale bei Versorgung der Bundeswehr mit Motoröl
nicht genutzt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24

Weiterer Abbau des Fahrzeugbestandes beim Typ WOLF erforderlich . 25

Zu kurze Einsatzmöglichkeit bei zu langer Ausbildung der Kampf-
pilotinnen und -piloten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26

145 Mio. Euro für gescheiterte Kampfdrohnenentwicklung und
23 Mio. Euro für überflüssige Studie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27

Spitzensportförderung der Bundeswehr führt Eigenleben . . . . . . . . . . . 28

Einnahmemöglichkeiten bei Sportlehrgängen nicht genutzt . . . . . . . . . 29

Wirtschaftlichkeit eines teuren Analyseverfahrens nicht gewährleistet . 30

Bundesministerium konnte Qualität der Zulagenbearbeitung
nicht verbessern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31

Bundesministerium für Gesundheit

Fehlende Maßstäbe und unzureichende Transparenz bei der Vergütung
von Vorstandmitgliedern gesetzlicher Krankenkassen . . . . . . . . . . . . . . 32

Krankenkasse schließt unwirtschaftliche Verträge mit einem Berater
ohne Wettbewerb . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Über eine Milliarde Euro Fördermittel unzureichend überwacht . . . . . . 34

Allgemeine Finanzverwaltung

Einheitliche Regeln zur Bewertung des land- und fortwirtschaftlichen
Vermögens in den Bundesländern dringend geboten . . . . . . . . . . . . . . . 35

Bund prüft ausländische Investmentfonds zu selten . . . . . . . . . . . . . . . . 36

Regeln zum Familienleistungsausgleich für volljährige Kinder
verursachen doppelten Aufwand bei Bürgern und Verwaltung . . . . . . . 37

Steuerliche Benachteiligung der Auftragsforschung staatlicher
Hochschulen beseitigen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38

Fluggesellschaften erhalten unberechtigte Steuervorteile für
Krankentransporte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39

Maschinelles Risikomanagement beachtet wichtige Besteuerungs-
grundsätze nur unzureichend . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40

Gesetzliche Altersrenten von jährlich 3,4 Mrd. Euro unterliegen nicht
der inländischen Besteuerung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
Besteuerung ausländischer Zinsen nicht sichergestellt . . . . . . . . . . . . . . 42

Doppelte Kindergeldzahlungen verhindern und Fachaufsicht stärken . . 43

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/2492

B – Die Bemerkungen des Bundesrechnungshofes
– Weitere Prüfungsergebnisse – (Drucksache 17/1300)

Bundesministerium des Innern

Bund darf sich Ansätzen für eine Weiterentwicklung des Widerspruchs-
verfahrens nicht verschließen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 W

Gebührenfreiheit für Länder und Gemeinden überprüfen . . . . . . . . . . . 2 W

Unwirtschaftliches Bauvorhaben einer parteinahen Stiftung gefördert . 3 W

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Einnahmeverluste durch verzögerten Erlass einer Gebührenverordnung
zum Satellitendatensicherheitsgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 W

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Land Berlin gewährt gesetzeswidrig Leistungen bei der Grundsicherung
für Arbeitsuchende . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 W

Bundessozialministerium und Rentenversicherung nehmen seit Jahren
falsche Rentenberechnungen in Kauf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 W

Auskunfts- und Beratungsangebot der Rentenversicherungsträger
ist nicht wirtschaftlich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 W

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Bundesverkehrsministerium gibt 7 Mio. Euro für drei entbehrliche
Brücken an einer Eisenbahnstrecke aus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 W

Bundesverkehrsministerium toleriert sicherheitsrelevante Mängel an
Bahnanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 W

Bundesverkehrsministerium verstößt gegen haushaltsrechtliche
Vorschriften und unterrichtet den Haushaltsausschuss unzutreffend . . . 10 W

Bundesverkehrsministerium behindert Wirksamkeit der Prüfungen des
Bundesrechungshofes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 W

Bundesministerium der Verteidigung

Nachteilige Vertragsbedingungen und schleppende Rückabwicklung
einer IT-Beschaffung erschweren Rückforderung von 42 Mio. Euro . . 12 W

Bundesministerium für Gesundheit

Fusionierte Krankenasse zahlt 1,6 Mio. Euro Abfindungen an drei
ehemalige Vorstände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 W

Allgemeine Finanzverwaltung

Steuerliche Ungleichbehandlung bei Landwirten . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 W

Fehlende Anpassung von Umsatzsteuervorschriften für Vereine führt
zu Steuerausfällen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 W

währleistungsermächtigungen stärker als bisher in An- des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes vor.

spruch genommen. Die Ermächtigungsrahmen für die
einzelnen Gewährleistungszwecke wurden eingehalten.
Durch den Finanzmarktstabilisierungsfonds erhöhte sich

Berücksichtigung fanden der erste Entwurf des Bundes-
haushalts 2010 und der Finanzplan bis 2013. Bis zur
Beschlussfassung des Bundesrechnungshofes Mitte Sep-
Drucksache 17/2492 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Die Bemerkungen des Bundesrechnungshofes

Teil I

Bemerkung Nr. 1
Feststellungen zur Haushalts- und Vermögensrechnung
des Bundes für das Haushaltsjahr 2008

1. Der Bundesrechnungshof hat mit Unterstützung seiner
Prüfungsämter die Haushalts- und Vermögensrechnung
2008 geprüft. Dabei wurden hinsichtlich des kassenmäßi-
gen Ergebnisses keine für die Entlastung wesentlichen
Abweichungen zwischen den Beträgen festgestellt, die in
diesen Rechnungen und in den Büchern aufgeführt sind.
Dies gilt auch für die Rechnungen der Sondervermögen.
Soweit die Einnahmen und Ausgaben stichprobenweise
geprüft wurden, waren diese im Allgemeinen ordnungs-
gemäß belegt. 9 Prozent der geprüften Fälle wiesen for-
male Fehler auf, die aber keine nennenswerten finanziel-
len Auswirkungen hatten.

Die Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise
konnten im Haushaltsvollzug 2008 noch aufgefangen
werden. Die Gesamtausgaben lagen mit 282,3 Mrd. Euro
um 11,9 Mrd. Euro (4,4 Prozent) höher als im Jahr 2007.
Die Einnahmen (ohne Münzeinnahmen und Nettokredit-
aufnahme) lagen mit 270,5 Mrd. Euro sogar um 14,8 Mrd.
Euro (5,8 Prozent) über dem Vorjahresergebnis. Die Net-
tokreditaufnahme betrug 11,5 Mrd. Euro. Für Investitio-
nen wurden 24,3 Mrd. Euro ausgegeben. Die Regelver-
schuldungsgrenze des Artikels 115 Absatz 1 des Grund-
gesetzes wurde damit sowohl bei der Haushaltsaufstel-
lung als auch im Haushaltsvollzug eingehalten.

Neben der veranschlagten Nettokreditaufnahme von
11,9 Mrd. Euro stand eine Restkreditermächtigung aus
dem Vorjahr von 10,1 Mrd. Euro zur Verfügung, die je-
doch nicht benötigt wurde. Damit betrug der Gesamt-
kreditermächtigungsrahmen 22 Mrd. Euro. Aufgrund
einer neuen haushaltsgesetzlichen Regelung müssen zu-
nächst die Kreditermächtigungen des laufenden Jahres in
Anspruch genommen werden, bevor auf Restkrediter-
mächtigungen des Vorjahres zurückgegriffen werden
kann. Da ungenutzte Restkreditermächtigungen im Re-
gelfall nach einem Jahr verfallen, standen für den Haus-
halt 2009 nur noch 0,4 Mrd. Euro (statt 10,5 Mrd. Euro
nach der bisherigen Verfahrensweise) als Restkrediter-
mächtigung aus dem Jahr 2008 zur Verfügung.

Die Gesamtverschuldung des Bundes lag einschließlich
seiner Sondervermögen Ende 2008 ausweislich der Jah-
resrechnung bei 941,3 Mrd. Euro. Die Kassenverstär-
kungskredite beliefen sich zum Jahresende 2008 auf
26,7 Mrd. Euro.

Vor allem durch die Übernahme von Garantien zur Stabi-
lisierung der Hypo Real Estate Group wurden die Ge-

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben übertrafen
mit 3,7 Mrd. Euro das Vorjahresergebnis erheblich. Sie
wurden jedoch durch Minderausgaben an anderer Stelle
vollständig gedeckt.

Von den am Jahresende 2007 übertragbaren Ausgaben
(8 Mrd. Euro) wurden im Haushaltsjahr 2008 Ausgabe-
reste von 6,3 Mrd. Euro gebildet (2007: 5,7 Mrd. Euro).
Zum Jahresende 2008 weist die Haushaltsrechnung in das
Jahr 2009 übertragbare Ausgaben von 8,6 Mrd. Euro aus.

Im Bundeshaushalt 2008 waren Verpflichtungsermäch-
tigungen von 85,8 Mrd. Euro veranschlagt (2007:
47,9 Mrd. Euro). Davon wurden 29,3 Mrd. Euro tatsäch-
lich in Anspruch genommen. Angesichts der erneut gerin-
gen Ausnutzung empfiehlt der Bundesrechnungshof, die
Etatreife von Verpflichtungsermächtigungen bei der
Haushaltsaufstellung kritisch zu prüfen. Ergänzend weist
er darauf hin, dass der Bestand an eingegangenen Ver-
pflichtungen in den letzten 15 Jahren deutlich stärker als
die Gesamtausgaben gestiegen ist und mit nunmehr
123,7 Mrd. Euro den Handlungsspielraum in den kom-
menden Haushaltsjahren zunehmend einschränke.

2. Die Vermögensrechnung weist zum Jahresende 2008
einen Vermögensbestand von 151,8 Mrd. Euro gegen-
über 142,9 Mrd. Euro ein Jahr zuvor aus. Sie enthält
erstmals Angaben zur Höhe der Versorgungs- und Bei-
hilfeverpflichtungen des Bundes. Diese beliefen sich auf
insgesamt 393,6 Mrd. Euro. Um die Aussagekraft der
Vermögensrechnung weiter zu verbessern, sollen künftig
den Versorgungsverpflichtungen die gebildeten Kapital-
stöcke zur Finanzierung künftiger Versorgungslasten ge-
genübergestellt werden.

3. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat
der Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Das Bundesministerium der Finanzen wird gebeten,
eine Übersicht über die ausgebrachten Verpflichtungs-
ermächtigungen und deren Ausnutzung vorzulegen.

c) Das Bundesministerium der Finanzen – als die für die
Rechnungslegung zuständige Stelle – wird aufge-
fordert, gemeinsam mit den Ressorts die Beachtung
der für die Haushalts- und Wirtschaftsführung gelten-
den Vorschriften und Grundsätze sicherzustellen.

Bemerkung Nr. 2
Finanzwirtschaftliche Entwicklung des Bundes – Her-
ausforderungen aus der Krise annehmen

1. Der Bundesrechnungshof legt eine gründliche Analyse
des Bundeshaushalts auch im Hinblick auf die Vorgaben
die Zahl der in der Jahresrechnung ausgewiesenen Son-
dervermögen auf 15.

tember 2009 vorliegende Finanzdaten konnten ebenfalls
einbezogen werden. Trotz Veränderungen der Haushalts-

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/2492

lage sowie der politischen Rahmenbedingungen nach der
Wahl zum Deutschen Bundestag vom 27. September
2009 haben nach Auffassung des Bundesrechnungshofes
die wesentlichen Aussagen weiterhin Bestand. Diese sind
durch eine dramatische Verschlechterung der Haus-
haltseckwerte gekennzeichnet. Der Gesamtschuldenstand
des Bundes überschreitet 2009 erstmals die Grenze von
1 Billion Euro. Nicht abschätzbare zusätzliche Risiken
ergeben sich zudem aus vom Bund und vom Finanz-
marktstabilisierungsfonds übernommenen Gewährleis-
tungen. Der Ermächtigungsrahmen hat sich hier gegen-
über dem Haushalt 2008 verdreifacht. Die Zinsausgaben
werden sich aufgrund des wachsenden Schuldenstandes
erhöhen. Angesichts des derzeit niedrigen Zinsniveaus
bestehen zudem Risiken durch Zinsänderungen.

2. Vor diesem Hintergrund begrüßt der Bundesrechnungs-
hof die Verankerung der neuen Schuldenregel im Grund-
gesetz. Die neue Regel sei allerdings nur Mittel zum
Zweck. Die zur Einhaltung notwendigen Konsolidie-
rungsmaßnahmen müssten erst noch auf den Weg ge-
bracht werden, um den Bundeshaushalt aus den gegen-
wärtigen finanzpolitischen Zwängen zu befreien.

3. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Die Wirtschafts- und Finanzkrise sowie die Stützungs-
maßnahmen zur Überwindung der Krise haben tief
greifende Auswirkungen auf Ausgaben- und Einnah-
meseite der Bundesfinanzen. Es bedarf nachhaltiger
Konsolidierungsanstrengungen im Bundeshaushalt,
um die finanzwirtschaftliche Handlungsfähigkeit zu
erhalten und zu festigen.

c) Diesen Konsolidierungsprozess erfordert auch die
neue verfassungsrechtliche Schuldenregel. Der Aus-
schuss setzt sich dafür ein, die Schuldenregel konse-
quent einzuhalten, damit spätestens im Jahr 2016 die
dann maximal zulässige strukturelle Nettoneuver-
schuldung von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduk-
tes erreicht wird.

Teil II

Bemerkung Nr. 3

Fehlendes Gesamtkonzept für Baumaßnahmen der Stif-
tung Preußischer Kulturbesitz

1. In den Jahren 2003 bis 2008 stellte der Bund jährlich rund
100 Mio. Euro für große Baumaßnahmen der Stiftung
Preußischer Kulturbesitz bereit. Nach der Bauablauf- und
Finanzierungsplanung des Jahres 2009 benötigt die Stif-
tung noch etwa 1,3 Mrd. Euro für Baumaßnahmen. Diese
Planung enthielt nicht alle Baumaßnahmen, die die Stif-
tung beabsichtigte. Die Stiftung kennt zurzeit weder den
Gesamtfinanzierungsbedarf noch einen Zeitplan für alle
notwendigen Baumaßnahmen. Ein solches Gesamtkon-

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung des Bundes-
rechnungshofes zustimmend zur Kenntnis.

b) Er erwartet, dass die Stiftung Preußischer Kulturbesitz
eine Gesamterfassung ihrer Flächen und Gebäude
durchführt, um auf dieser Grundlage

– ein Nutzungskonzept in Hinblick auf zusätzlich
benötigte bzw. nicht mehr benötigte Flächen und
Gebäude zu erarbeiten

– und das bereits bestehende Bauablauf- und Finan-
zierungsprogramm in regelmäßigen Abständen zu
überarbeiten und den Notwendigkeiten anzupas-
sen.

Dabei sollen auch die zukünftig notwendigen Bau-
maßnahmen für einen Zeitraum von zehn Jahren
benannt und soweit möglich in die Kosten- und
Terminplanung eingebunden werden. Darauf auf-
bauend sollte eine Prioritätenliste erarbeitet wer-
den und soweit absehbar der Finanzierungsbedarf
unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit und der vor-
aussichtlichen Betriebskosten aufgezeigt werden.

c) Er erwartet einen Bericht bis zum 31. Dezember 2010.

Bemerkung Nr. 4

Auswärtiges Amt leistet zu hohe Mietzuwendungen an
Lehrkräfte im Ausland

1. 1 120 Lehrkräfte an deutschen Auslandsschulen erhalten
neben ihrem regulären Gehalt eine Mietzuwendung, die
Mehrkosten für höhere Mieten im Ausland ausgleichen
soll. Dafür hat das Auswärtige Amt 1999 pauschale Fest-
beträge eingeführt, die seither nicht mehr an steigende
Grundgehälter angepasst worden sind. Dadurch sind die
Mietzuwendungen zu hoch, da der Eigenanteil an den
Mietkosten nach dem Grundgehalt berechnet wird. Sie
gleichen nicht nur die auslandsbedingten Mehraufwen-
dungen aus, sondern erhöhen das monatlich verfügbare
Gehalt der Lehrkräfte. Hierdurch verstößt das Auswärtige
Amt bei den Auslandsdienstlehrkräften gegen das haus-
haltsrechtliche Besserstellungsverbot. Dies führt nach
den Feststellungen des Bundesrechnungshofes zu jähr-
lichen Mehrbelastungen für den Bundeshaushalt von
1,8 Mio. Euro. Die Lehrkräfte sind dadurch auch besser
gestellt als vergleichbare Bundesbedienstete im Ausland.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Der Ausschuss erwartet, dass das Auswärtige Amt die
Berechnung des Eigenanteils von Auslandsdienstlehr-
kräften bis 31. Dezember 2010 an die Regelungen für
Bundesbedienstete anpasst.

c) Der Ausschuss fordert das Auswärtige Amt auf, dem

zept ist für die Bereitstellung von weiteren Bundesmitteln
unerlässlich.

Bundesrechnungshof bis zum 31. Dezember 2010
über die Umsetzung des Beschlusses zu berichten.

Drucksache 17/2492 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bemerkung Nr. 5
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
vergibt den Großteil seiner Projekte freihändig ohne
Wettbewerb

1. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
hat über mehrere Jahre hinweg einen Großteil seiner Stu-
dien und Entwicklungsvorhaben freihändig vergeben. In
den meisten Fällen wurde nur ein einziges Angebot einge-
holt. Die Voraussetzungen für eine Freihändige Vergabe
wurden häufig nicht hinreichend begründet.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium des Innern auf,

– alle Möglichkeiten auszuschöpfen, Studien und
Entwicklungsvorhaben durch das Bundesamt im
Wettbewerb zu vergeben und

– in jedem Einzelfall die Vergabeentscheidung nach-
vollziehbar zu begründen.

c) Er fordert das Bundesministerium des Innern auf, bis
zum 31. März 2011 über die erreichten Verbesserun-
gen bezogen auf den Anteil der freihändigen Vergaben
– insbesondere auf der Grundlage nur eines
Angebotes – zu berichten.

Bemerkung Nr. 6
Bundesministerium hat komplizierte Zulagenregelung
für Schichtdienste nicht vereinfacht

1. Die Regelung der Schicht- und Wechselschichtzulagen
im öffentlichen Dienst sind kompliziert und wenig an-
wenderfreundlich ausgestaltet. Die Festsetzung der Zula-
gen ist häufig fehlerhaft und führt zu unverhältnismäßig
hohem Verwaltungsaufwand. Eine Vereinfachung der Re-
gelung ist erforderlich. Seit Oktober 2005 gibt es im Tarif-
vertrag für den öffentlichen Dienst eine Neuregelung der
Abgeltung von Schicht- und Wechselschichtdienst im Ar-
beitnehmerbereich des Bundes. Diese wurde bisher nicht
auf Beamtinnen und Beamte sowie Soldatinnen und Sol-
daten entsprechend übertragen.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium des Innern auf, dem
Bundesrechnungshof über das Ergebnis der der-
zeit laufenden Prüfung des Ausgleichssystems für
Schicht- und Wechselschichtdienst von Bundesbeam-
tinnen und - beamten sowie Soldatinnen und Soldaten
bis zum 31. Oktober 2010 zu berichten.

c) Er fordert das Bundesministerium des Innern weiter-
hin auf, auf der Grundlage dieses Berichts dem Bun-
desrechnungshof schnellstmöglich Regelungen vor-

Wechselschichtdienste von Bundesbeamtinnen und
- beamten sowie Soldatinnen und Soldaten möglichst
unter Einbeziehung der tarifvertraglichen Vergütungs-
regelung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-
mer des Bundes berücksichtigen.

Bemerkung Nr. 7

Unzureichende Widerspruchsbearbeitung durch die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

1. Der Bundesrechnungshof hat festgestellt, dass bei der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Anfang 2009 mehr als 2 000 Widersprüche, die zum Teil
bis zu 10 Jahren alt waren, nicht abschließend bearbeitet
waren. Bemängelt wurde auch, dass die Leitung der
BaFin nur unvollständig über diese Rückstände infor-
miert war.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium der Finanzen auf,
dafür zu sorgen, dass die Bundesanstalt

– in den betroffenen Arbeitsbereichen das notwendi-
ge Personal einsetzt, um sowohl die Arbeitsrück-
stände abzubauen, als auch eine zeitnahe Bearbei-
tung von Widersprüchen sicherzustellen und

– mittels geeigneter Informations- und Steuerungs-
instrumente sicherstellt, dass die Leitung der Bun-
desanstalt rechtzeitig auf einen veränderten
Arbeitsanfall reagieren kann.

c) Der Rechnungsprüfungsausschuss bittet, dem Bun-
desrechnungshof bis zum 30. September 2010 über
die Ergebnisse zu berichten.

Bemerkung Nr. 8

Personalüberhänge nach EU-Osterweiterung

1. Infolge des Beitritts von Polen und Tschechien zur Euro-
päischen Union fielen für über 3 000 Bedienstete der
Zollverwaltung 2004 die bisherigen Aufgaben fort. Um
die persönlichen und sozialen Belange der Beschäftigten
berücksichtigen zu können, wurde in vielen Fällen eine
heimatnahe weitere Verwendung durch Aufgabenverla-
gerung oder Verstärkung bestehender Arbeitsbereiche ge-
währleistet. Bei einer Überprüfung solcher Maßnahmen
hat der Bundesrechnungshof jedoch einen Personalüber-
hang von fast 900 Beschäftigten ermittelt.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Das Bundesministerium der Finanzen wird aufgefor-
dert, über den weiteren Fortschritt beim Abbau der
Personalüberhänge in den von der EU-Osterweiterung
zustellen, die die berechtigte Forderung nach an-
wenderfreundlichen Regelungen für Schicht- und

betroffenen Bezirken der Bundesfinanzdirektionen
bis zum 31. August 2010 zu berichten.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/2492

Bemerkung Nr. 9

Bundesministerium geht Rechtsverstößen nur unzu-
reichend nach

1. Gemäß dem seit 1. Januar 2009 nicht mehr geltenden
§ 421i des Dritten Buches Sozialgesetzbuch konnten die
Agenturen für Arbeit Dritte zu Maßnahmen zur Einglie-
derung Arbeitsloser oder von Arbeitslosigkeit bedrohter
Personen in den Arbeitsmarkt (Eingliederungsmaßnah-
men) beauftragen. Die Eingliederungsmaßnahmen muss-
ten in einem wettbewerbsrechtlichen Verfahren vergeben
werden. Ihnen mussten Konzepte zugrunde liegen, bei de-
ren Erstellung die Agenturen für Arbeit die Wettbewerber
nicht beraten durften. Der Bundesrechnungshof hatte Ein-
gliederungsmaßnahmen für rund 3 Mio. Euro geprüft und
dabei erhebliche Rechtsverstöße festgestellt.

Eine Agentur für Arbeit hatte gemeinsam mit einem
externen Beratungsunternehmen ein Modellkonzept für
eine Eingliederungsmaßnahme entwickelt.

Auf der Grundlage des Modellkonzepts hatte die Bun-
desagentur Aufträge freihändig an eine zwei Monate
zuvor gegründete GmbH vergeben. Der Gründungsge-
sellschafter hatte zuvor als Mitarbeiter des Beratungs-
unternehmens das Modellkonzept entwickelt. Die Ver-
gütungen lagen teilweise über dem Fünffachem des
Durchschnitts sonst vergebener Maßnahmen. Teilweise
wurden die vereinbarten Leistungen nicht erbracht. Das
Bundesarbeitsministerium als aufsichtsführende Behörde
bestätigte die Feststellungen des Bundesrechnungshofes;
dies tat auch der Verwaltungsrat der Bundesagentur. Er
stellte fest, dass die Maßnahmen insgesamt zu überhöhten
Preisen durchgeführt worden seien. Trotzdem machte die
Bundesagentur keinen Schadenersatz geltend.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Der Rechnungsprüfungsausschuss fordert die Bun-
desagentur für Arbeit auf, durch Einschaltung eines
externen Gutachters prüfen zu lassen, ob und wie mit
Erfolg Ansprüche auf Zahlung von Schadensersatz
gegen den damaligen Auftragnehmer geltend gemacht
werden können.

c) Der Rechnungsprüfungsausschuss fordert das Bun-
desministerium für Arbeit und Soziales auf, die
Selbstverwaltung der Bundesagentur für Arbeit zu
bitten, die Durchführung des externen Gutachtens zu
überwachen.

d) Der Ausschuss erwartet einen Bericht an den Rech-
nungsprüfungsausschuss bis zum 31. Juli 2010.

Bemerkung Nr. 10

Teure IT-Parallelstrukturen bei der Deutschen Renten-
versicherung

systeme für gleiche Aufgaben der Rentenversicherung.
Beide Systeme unterstützen die Sachbearbeitung bei der
Kontenklärung und Rentenberechnung. Mit der Organi-
sationsreform der Deutschen Rentenversicherung im Jah-
re 2005 vereinbarten die Träger, bis spätestens Ende 2010
nur noch ein gemeinsames Programmsystem einzusetzen.
Stattdessen soll nach dem derzeitigen Stand erst im Jahre
2017 nur ein neues System verwendet werden. Man er-
wartet dafür Entwicklungskosten von über 400 Mio. Euro.

Außerdem stellte der Bundesrechnungshof bereits im
Jahre 2000 fest, dass die Rentenversicherungsträger zu
viele Rechenzentren mit gleichen Aufgaben betrieben.
Die Rentenversicherungsträger reduzierten zwar die Zahl
der Rechenzentren von damals 23 auf heute 7 Rechenzen-
tren. Die Zusammenlegung weiterer Rechenzentren wür-
de nochmals Millionenbeträge sparen.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium für Arbeit und So-
ziales auf, jährlich bei der Deutschen Rentenversiche-
rung (DRV) Bund und der DRV Knappschaft-Bahn-
See besonders darauf zu achten,

– wie die Ausgaben für die unwirtschaftliche Paral-
lelarbeit der Programmierkreise und der Rechen-
zentren bei der Haushaltsaufstellung begründet
werden und

– welche Einsparungen bislang erreicht wurden und
noch erreicht werden sollen.

c) Er fordert das Bundesministerium für Arbeit und So-
ziales des Weiteren auf, die Länder zu bitten, dies bei
den Haushalten der Regionalträger ebenso zu tun.

d) Er erwartet, dass das Bundesministerium für Arbeit
und Soziales die DRV Bund nachdrücklich anhält,

– den Aufwand und die Wirtschaftlichkeit der bis-
lang noch parallelen Weiterführung und Weiter-
entwicklung der Programmsysteme GRVS und
rv- Global® zu ermitteln,

– zu klären, ob und inwieweit trägerspezifische Be-
sonderheiten zwingend eine Ausnahme von den
durch das gemeinsame Programmsystem zu unter-
stützenden Geschäftsprozessen rechtfertigen,

– die unterschiedlichen organisatorischen und tech-
nischen Rahmenbedingungen der Rentenversiche-
rungsträger, die einer stärkeren Zusammenlegung
der Rechenzentren entgegenstehen, alsbald zu ver-
einheitlichen, und

– zu klären, in welchem Umfang die Rechenzentren
zusammengelegt werden können.

e) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird
gebeten, dem Bundesrechnungshof über die dazu un-
1. Die Deutsche Rentenversicherung entwickelt zurzeit
parallel in zwei Programmierkreisen große Programm-

ternommenen Schritte und erste Ergebnisse bis zum
31. Dezember 2010 zu berichten.

Drucksache 17/2492 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bemerkung Nr. 11
Deutsche Rentenversicherung Bund muss die Informa-
tions- und Kommunikationstechnik der deutschen
Rentenversicherung besser koordinieren

1. Durch eine bessere Koordination, Kooperation und Stan-
dardisierung ihrer Informations- und Kommunika-
tionstechnik könnten die Träger der Deutschen Renten-
versicherung erhebliche Personal- und Sachkosten ein-
sparen. Mit der Organisationsreform der Deutschen
Rentenversicherung (DRV) erhielt die Deutsche Renten-
versicherung Bund (DRV Bund) die Zuständigkeit für die
Koordinierung der Informations- und Kommunika-
tionstechnik (IuK) der gesamten Rentenversicherung.

2. Der Bundesrechnungshof stellte bei seiner Prüfung er-
hebliche Mängel bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben
fest. Ein IuK-Gesamtplan und ein strategischer IuK-
Maßnahmenkatalog fehlten. Der Grad der Zielerreichung
war nicht messbar. Der DRV Bund lagen weder die IT-
Rahmenkonzepte der Träger vor noch hatte sie einen sys-
tematischen Überblick über alle in der DRV betriebenen
IuK-Systeme. Sie kannte auch nicht die insgesamt für
IuK-Zwecke anfallenden Personal- und Sachkosten. Die
Koordinierung, Konsolidierung und Standardisierung der
IuK-Systeme in der DRV stecken noch immer in den An-
fängen.

3. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales auf, alle Möglichkeiten zu prüfen, wie die
Wirtschaftlichkeitspotenziale voll ausgeschöpft wer-
den können. Sollte dies mit den vorhandenen Instru-
menten nachweislich nicht möglich sein, wird das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales gebeten,
hierüber den Gesetzgeber zu informieren.

c) Er fordert das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales des Weiteren auf, die DRV Bund nachdrück-
lich anzuhalten, dass

– die DRV alsbald eine für alle Träger gemeinsame
verbindliche IuK-Strategie festlegt, aus der als
Grundlage aller weiteren Aktivitäten messbare
Ziele mit Terminen abzuleiten sind,

– die Rentenversicherungsträger verbindlich fest-
legen, welche konkreten IuK-Aufgaben über-
greifend von der DRV Bund wahrgenommen wer-
den sollen,

– sie mit einer Aufgaben- und Prozessanalyse prüft,
inwieweit eine Bündelung von IuK-Aufgaben in
Kompetenz- und Dienstleistungszentren für die
gesamte DRV wirtschaftlich ist,

– IuK-Vorhaben möglichst gemeinsam geplant und
durchgeführt werden, um Redundanzen und Paral-
lelentwicklungen zu vermeiden, und

– dazu festgestellt wird, welche IuK-Verfahren mit

d) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird
gebeten, dem Bundesrechnungshof über die dazu un-
ternommenen Schritte und erste Ergebnisse bis zum
31. Dezember 2010 zu berichten.

Bemerkung Nr. 12

Millionenverluste bei Rehabilitationszentren der Deut-
schen Rentenversicherung Bund

1. Im Jahre 2007 standen für 750 000 medizinische Reha-
Maßnahmen der Rentenversicherungsträger in mehr als
1 100 privat betriebenen Rehabilitationskliniken 150 000
Reha-Betten bereit. Darüber hinaus halten alle Renten-
versicherungsträger in ihren 95 trägereigenen Reha-
Kliniken mehr als 18.000 Betten vor. 27 Rehabilitations-
kliniken betreibt die DRV Bund in 22 Reha-Zentren. Die
Hälfte der 22 Reha-Zentren erwirtschaften seit Jahren
Millionenverluste. Die DRV Bund verfügt über keine
Konzepte, wie sie die mit Verlusten arbeiteten Reha-Zen-
tren, künftig verlustfrei führen kann.

2. Obwohl die DRV Bund ihre Reha-Zentren nahezu voll-
ständig auslastet und ihnen für die Rehabilitation teil-
weise höhere Pflegesätze zahlt als vergleichbaren Reha-
Kliniken privater Träger (Vertragskliniken), erwirtschaf-
teten 11 Zentren im Jahre 2007 einen Verlust von insge-
samt 5 Mio. Euro. Eines dieser Reha-Zentren erwirtschaf-
tete seit seiner Gründung im Jahre 1999 bis zum Jahre
2007 einen Verlust von 26 Mio. Euro. Die DRV Bund
glich diese Verluste aus. Wirtschaftlichkeitsuntersuchun-
gen wurden nicht durchgeführt. Die Verluste fielen an,
obwohl die Reha-Zentren der DRV Bund besser ausge-
lastet waren als die Vertragskliniken. Zum anderen muss-
ten sie mit ihren Pflegesätzen keine Kapitalkosten und
Unternehmensgewinne erwirtschaften. Es müsste daher
gelingen, die Pflegesätze der Reha-Zentren mindestens an
das am Markt bestehende Preisniveau heranzuführen.

3. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium für Arbeit und So-
ziales auf, die DRV Bund anzuhalten,

– die Pflegesätze der Reha-Zentren innerhalb einer
angemessenen Frist zumindest an die der Vertrags-
kliniken heranzuführen und

– mit einem Konzept darzulegen, das mit Wirtschaft-
lichkeitsuntersuchungen unterlegt ist, dass insbe-
sondere die seit Jahren mit Verlust arbeitenden
Reha-Zentren verlustfrei geführt werden können.

Falls dies nicht möglich sein sollte, wird das Bun-
desministerium für Arbeit und Soziales aufgefor-
dert zu prüfen, welche Konsequenzen für die ver-
lustbringenden Reha-Zentren zu ziehen sind.

c) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird
gebeten, dem Bundesrechnungshof über den Stand
welchem Ressourceneinsatz in der DRV betrieben
werden und welche IuK-Vorhaben geplant sind.

seiner Bemühungen bis zum 1. September 2010 zu be-
richten.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/2492

Bemerkung Nr. 13
Rentenversicherungsträger beschaffen medizinische
Rehabilitationsmaßnahmen von jährlich rund 1,5 Mrd.
Euro ohne Wettbewerb

1. Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung (Bun-
desträger: Deutsche Rentenversicherung Bund – DRV
Bund –, Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-
See- und Regionalträger) lassen medizinische Rehabilita-
tionsmaßnahmen zu zwei Dritteln in privaten Rehabilita-
tionskliniken (Vertragskliniken) erbringen. Dazu schlie-
ßen sie Verträge mit Vertragskliniken und vereinbaren da-
bei die zu vergütenden Pflegesätze. Später weisen die Trä-
ger den Kliniken Rehabilitanden zu.

2. Die DRV Bund und die Regionalträger schlossen mit aus-
gewählten Vertragskliniken auf unbestimmte Zeit Ver-
träge über die Durchführung medizinischer Rehabili-
tationsmaßnahmen. Neue Angebote privater Reha-
Kliniken lehnten sie meist mit der Begründung ab, es gebe
keinen Bedarf für eine Zusammenarbeit mit weiteren Ein-
richtungen. Sie verhinderten so einen Qualitäts- und
Preiswettbewerb. Die medizinischen Reha-Maßnahmen
schrieben die Rentenversicherungsträger nicht öffentlich
aus. Der Bundesrechnungshof hat die Verfahrensmängel
beanstandet und die DRV Bund im Rahmen ihrer Grund-
satz- und Querschnittsaufgaben aufgefordert, zur Siche-
rung einer einheitlichen Rechtsanwendung bei der Reha-
bilitation eine verbindliche Regelung herbeizuführen.

3. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium für Arbeit und So-
ziales auf, die DRV Bund anzuhalten,

– auf eine einheitliche Rechtsanwendung hinzuwir-
ken, um mit Hilfe eines transparenten Verfahrens
nach vergaberechtlichen Grundsätzen einen Quali-
täts- und Preiswettbewerb privater Rehabilita-
tionskliniken und eine sachgerechte Kontingent-
bildung und Zuweisung an die Kliniken zu fördern
sowie

– in ihrem Geschäftsbereich für eine hinreichende
Dokumentation zu sorgen, um die Entscheidungen
entsprechend der Richtlinie der Bundesregierung
zur Korruptionsprävention in der Bundesverwal-
tung transparent zu gestalten.

c) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird
gebeten, dem Bundesrechnungshof bis zum
30. September 2010 zu berichten.

Bemerkung Nr. 14
Deutsche Rentenversicherung Saarland betätigt sich in
nicht zulässigen Geschäftsfeldern

1. Die Deutsche Rentenversicherung Saarland (DRV Saar-
land) beteiligt sich seit mehr als 20 Jahren an einer GmbH.
Diese Gesellschaft führt Geschäfte, die außerhalb der ge-
setzlich zugelassenen Aufgaben eines Rentenversiche-

bilitation, akute Krankenbehandlung und weitere medizi-
nische Einrichtungen. Von den Geschäften der GmbH ge-
hört nur die Rehabilitation zu den Aufgaben eines Ren-
tenversicherungsträgers. Die übrigen Geschäfte der
GmbH liegen außerhalb der Aufgaben der DRV Saarland.
Sie verstößt damit gegen § 30 Absatz 1 des Vierten
Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV). Die DRV Saarland
hat nicht alles unternommen, um sich von ihrer Betei-
ligung an der GmbH zu lösen. Für sie birgt ihre Betei-
ligung an der GmbH finanzielle Risiken. Unabhängig von
der derzeitigen Finanzlage der GmbH können jederzeit
Verluste infolge der Veränderung rechtlicher Rahmenbe-
dingungen im Gesundheitswesen eintreten. Auch wenn
ihre Gesellschafter rechtlich nur beschränkt haften, wäre
die DRV Saarland als Hauptgesellschafterin im Falle
einer wirtschaftlichen Schieflage praktisch verpflichtet,
die GmbH finanziell zu unterstützen.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Der Ausschuss fordert das Bundesministerium für
Arbeit und Soziales innerhalb der Bundesaufsicht auf,
darauf hinzuwirken, dass die DRV Saarland

– ihre Beteiligung an der GmbH auf den gesetzlich
zulässigen Rahmen beschränkt, indem sie sich an
einer neuen Gesellschaft beteiligt, die sich aus der
GmbH herauslöst und deren Geschäftszweck sich
auf Rehabilitation beschränkt oder

– ihre Beteiligung an der GmbH vollständig aufgibt.

Zu diesem Zweck sollte die DRV-Saarland die Mit-
gesellschafter erneut – unter Hinweis auf die Gren-
zen des § 30 Absatz 1 SGB IV – zur Zustimmung
auffordern. Wird diese Zustimmung verweigert, ist
eine Auflösungsklage gegen die GmbH zu erhe-
ben.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
sollte zugleich darauf dringen, dass die DRV Saar-
land bis dahin als Gesellschafterin neuen Geschäf-
ten der GmbH entgegentritt, die über den Auf-
gabenkreis eines Rentenversicherungsträgers hin-
ausgehen.

c) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird
gebeten, dem Ausschuss über den Stand seiner Bemü-
hungen bis zum 31. Dezember 2010 zu berichten.

Bemerkung Nr. 15
Unnötige Meldungen führen zu Aufwand in zweistelliger
Millionenhöhe

1. Das Bundessozialministerium und Rentenversicherungs-
träger haben es versäumt, für die Ermittlung und Bewer-
tung der Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld II ein
wirtschaftliches Verwaltungsverfahren für die gesetzliche
Rentenversicherung zu schaffen. Die Rentenversiche-
rungsträger fordern unnötige Meldungen von der Bun-
desagentur für Arbeit. Solche würden einen Aufwand in
rungsträgers liegen. Dies birgt erhebliche finanzielle
Risiken. Das Aufgabenfeld der GmbH beinhaltet Reha-

zweistelliger Millionenhöhe verursachen. Der Nutzen
dieser Meldungen wäre gering. Bei 25-Jährigen kann die

Drucksache 17/2492 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Zeit des Arbeitslosengeld-II-Empfangs auch als Über-
brückungszeit anerkannt werden. Eine Überbrückungs-
zeit setzt aber nach einem Beschluss der Deutschen Ren-
tenversicherung Bund voraus, dass die Person, die
Arbeitslosengeld II bezieht, tatsächlich arbeitslos war.
Personen, die Arbeitslosengeld II beziehen, sind aber
nicht immer arbeitslos. Arbeitslosengeld II kann zum
Beispiel auch als Aufstockung für einen geringen Ver-
dienst bezahlt werden. Die Rentenversicherungsträger
fordern daher von der Bundesagentur zusätzlich zu der
Meldung der Beitragszeiten die Information, ob die Per-
sonen, die Arbeitslosengeld II beziehen, tatsächlich
arbeitslos waren. Die Bundesagentur hält zusätzliche
Meldungen nicht für erforderlich und gibt diese daher
nicht ab. Solche Meldungen würden auf der Basis des
vom Bundessozialministerium mitgeteilten Aufwandes
allein für die Fälle aus dem Jahr 2005 bis 2007 einen Auf-
wand von 18 Mio. Euro verursachen. Da die Anerken-
nung des Arbeitslosengeldes II als Überbrückungszeit
nach Angaben der Rentenversicherungsträger lediglich
für eine Fallzahl im Promillebereich, d. h. für weniger als
20 000 Menschen, in Frage kommt, könnte die Renten-
versicherung in solchen Fällen die Frage der Arbeitslosig-
keit bei der Bundesagentur und ggf. beim Leistungsemp-
fänger abfragen. Alternativ könnte sie stets die Arbeits-
losengeld-II-Zeit als Überbrückungszeit anerkennen. Die
zusätzlichen aufwendigen Meldungen und Datenerhe-
bungen wären dann entbehrlich.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium für Arbeit und So-
ziales auf dafür zu sorgen, dass die Rentenversiche-
rungsträger

– auf zusätzliche Meldungen und umfassende eigene
Datenerhebungen verzichten und

– in den Einzelfällen, in denen eine Überbrückungs-
zeit gefordert ist, unabhängig von der Frage der tat-
sächlichen Arbeitslosigkeit den Empfang von
Arbeitslosengeld II als ausreichend anerkennen
oder die Frage der tatsächlichen Arbeitslosigkeit
gemeinsam mit der Bundesagentur oder mit den
Personen, die Arbeitslosengeld II beziehen, klä-
ren.

c) Der Ausschuss erwartet einen Bericht an den Bundes-
rechnungshof bis zum 30. September 2010. Er bittet
den Bundesrechnungshof, die Angelegenheit in eige-
ner Zuständigkeit weiterzuverfolgen und ihn zu gege-
bener Zeit über evtl. weiterhin bestehende Mängel
bzw. über den Abschluss des Verfahrens zu unterrich-
ten.

Bemerkung Nr. 16
Notwendige Anpassung der Kostenverordnung der
Luftfahrtverwaltung seit zehn Jahren überfällig

1. Dem Bundesverkehrsministerium ist es über einen Zeit-

Dem Bund sind dadurch Einnahmeverluste in einer
Größenordnung von rund 30 Mio. Euro entstanden.

2. Seit dem Jahr 2000 arbeitet das Bundesverkehrsminis-
terium an einer Änderung der Kostenverordnung der
Luftfahrtverwaltung. Damit sollen die Gebühren pau-
schal angehoben werden. Für den Bund ergäben sich jähr-
liche Mehreinnahmen von rund 2,8 Mio. Euro. Trotz
einer Vielzahl von Abstimmungen zwischen den beteilig-
ten Bundesressorts und den zuständigen Länderminis-
terien sowie Befassungen des Bundesrates kam über fast
zehn Jahre hinweg keine Einigung zustande. Der Bundes-
rechnungshof kritisiert dies. Aus seiner Sicht sind die er-
heblichen Einnahmeausfälle beim Bund nicht länger hin-
nehmbar.

3. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung des Bundes-
rechnungshofes zustimmend zur Kenntnis und den
Bericht des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung – Ausschussdrucksache 036 – zur
Kenntnis.

b) Der Ausschuss fordert die Bundesregierung auf, die
notwendigen Abstimmungen vorzunehmen, damit die
Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung auf der
Grundlage des Maßgabebeschlusses des Bundesrates
vom 6. März 2009 (Bundesratsdrucksache 88/09) so
schnell wie möglich angepasst werden und in Kraft
treten kann.

c) Der Ausschuss erwartet, dass die Bundesregierung
sich gegenüber den Ländern weiterhin für eine Ent-
koppelung der Bundes- von den Landesgebühren ein-
setzt.

d) Der Ausschuss bittet das Bundesministerium für Ver-
kehr, Bau und Stadtentwicklung, ihm zum 30. Juli
2010 einen abgestimmten Bericht der Bundesregie-
rung zu folgenden Punkte vorzulegen:

– Sachstand zur Novellierung der Kostenverord-
nung;

– Ergebnisse der Beratungen mit den Ländern zur
Trennung der Bundes- von den Ländergebühren;

– gesetzgeberische Möglichkeiten zum Erlass ge-
trennter Gebührenverordnungen für Bund und
Länder.

Bemerkung Nr. 17
Bund macht bei Unregelmäßigkeiten im Schienenwege-
bau Rückforderungen in Millionenhöhe nicht geltend

1. Das Bundesverkehrsministerium hat es versäumt, ein
funktionierendes Verfahren einzurichten, mit dem finan-
zielle Nachteile des Bundes bei Unregelmäßigkeiten im
Schienenwegebau ausgeglichen werden. Zwar hat das Ei-
senbahn-Bundesamt in einigen Fällen insgesamt 80 Mio.
Euro von Eisenbahninfrastrukturunternehmen zurückge-
fordert. Den ganz überwiegenden Teil der Fälle hat es bis-
lang jedoch nicht überprüft. Der Bund finanziert Bauvor-
haben an den Bundesschienenwegen, die mehrere Eisen-
raum von zehn Jahren nicht gelungen, die Gebühren für
Amtshandlungen der Luftfahrtverwaltung anzupassen.

bahninfrastrukturunternehmen der Deutschen Bahn AG
mit Unterstützung von Auftragnehmern durchführen.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/2492

Kommt es dabei zu Unregelmäßigkeiten, insbesondere zu
Korruption, so entstehen dem Bund als Geldgeber häufig
finanzielle Nachteile. In diesen Fällen kann er die ge-
währten Bundesmittel zurückfordern. Bereits die Auf-
arbeitung weniger Fälle führte zu Rückforderungen in
Höhe von knapp 80 Mio. Euro. Die Überprüfung der zahl-
reichen weiteren Fälle verspricht ein erhebliches Rück-
forderungsvolumen.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung des Bundes-
rechnungshofes zustimmend zur Kenntnis und den
Bericht des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung – Ausschussdrucksache 032 – zur
Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung auf sicherzustellen, dass das
Eisenbahn-Bundesamt die bekannt gewordenen Un-
regelmäßigkeiten im Schienenwegebau, insbesondere
die Korruptionsfälle, systematisch aufarbeitet und zu-
viel gezahlte Bundesmittel zurückfordert. Das Bun-
desministerium muss auch sicherstellen, dass das
Unternehmen nunmehr mit Bezug auf die Rechtslage
alle Korruptionsfälle seit dem Jahre 2000, die Bundes-
mittel betreffen, gegenüber dem Bundesministerium
offenlegt.

c) Er erwartet, dass das Bundesministerium für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung ein strukturiertes Rück-
forderungsmanagement für Unregelmäßigkeiten im
Schienenwegebau einrichtet. Hierbei sind insbesondere
Verfahrensschritte und Geschäftsprozesse zu definie-
ren, mit denen mindestens festgelegt wird,

– wie das Eisenbahn-Bundesamt von den infrage
kommenden Fällen Kenntnis erlangt,

– welche dieser Fälle es wie intensiv prüft und

– nach welchen Kriterien es Rückforderungen ge-
genüber den Unternehmen bemessen und ggf.
durchsetzen soll.

d) Er erwartet einen Bericht an den Rechnungsprüfungs-
ausschuss und den Bundesrechnungshof über die
Offenlegung von Korruptionsfällen, das Veranlasste
und die erzielten Ergebnisse zum 31. Dezember 2010.

Bemerkung Nr. 18
Schleswig-Holstein verschafft sich durch Verstöße gegen
Haushaltsbestimmungen Vorteile zulasten des Bundes

1. Die Straßenbauverwaltung Schleswig-Holstein beabsich-
tigte, im Jahre 2008 für Straßenbaumaßnahmen des Bun-
des über 70 Mio. Euro mehr auszugeben als der Bund be-
reitgestellt hatte. Sie vergab Aufträge selbst dann, wenn
ihr hierfür keine Haushaltsmittel zur Verfügung standen.
Die Haushaltsvorschriften des Bundes und das Recht für
die Vergabe öffentlicher Aufträge lassen keine Vergabe
von Bauaufträgen zu, für die keine Haushaltsmittel zur
Verfügung stehen.

2. Der Bundesrechnungshof hat beanstandet, dass sich das

kehr seit dem Jahre 2006 darüber hinwegsetzte. Er hat ge-
fordert, dass das Land keine Aufträge zu Lasten des Bun-
des mehr erteilt, die nicht durch zugewiesene Bundes-
mittel gedeckt sind. Das Bundesbauministerium hat nach
Bekanntwerden der Vorgänge das Landesministerium
eindringlich für das Fehlverhalten beim Haushaltsvollzug
im Dezember 2008 gerügt. Es will aber von der Anregung
des Bundesrechnungshofes absehen, auf das Landes-
ministerium einzuwirken, interne disziplinarische Maß-
nahmen wegen der Verletzung von Dienstpflichten bei
der Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln einzuleiten.
Der Bundesrechnungshof ist besorgt über das Verhalten
des Landes Schleswig-Holstein, das bisher nicht zu er-
kennen gegeben hat, dass es künftig nicht mehr gegen die
Bundeshaushaltsordnung und das Vergaberecht ver-
stoßen wird. Er hat festgestellt, dass die geplanten Aus-
gaben der Landesplanung für die Vergabe von Aufträgen
erneut den Verfügungsrahmen des Bundes überschritten.
Er empfiehlt dem Ausschuss, das Bundesbauministerium
aufzufordern, einen ordnungsgemäßen Haushaltsvollzug
im Bundesfernstraßenbau konsequent einzufordern und
die konkreten Schritte des Landes zu überwachen.

3. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung des Bundes-
rechnungshofes zustimmend zur Kenntnis und den
Bericht des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung – Ausschussdrucksache 033 – zur
Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung auf,

– sicherzustellen, dass die Straßenbauverwaltung
des Landes Schleswig-Holstein im Bundesfern-
straßenbau die Weisungen des Bundes und die
haushalts- und vergaberechtlichen Vorschriften
des Bundes strikt beachtet,

– ggf. sein verfassungsrechtlich eingeräumtes Wei-
sungsrecht auszuüben, um eine ordnungsgemäße
Auftragsverwaltung im Straßenbau des Landes
Schleswig-Holstein wieder herzustellen.

c) Er erwartet einen Bericht des Bundesministeriums für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung an den Rech-
nungsprüfungsausschuss zu den Wirkungen der er-
griffenen Maßnahmen in der Auftragsverwaltung im
Bundesfernstraßenbau des Landes Schleswig-Hol-
stein bis zum 1. Februar 2011.

Bemerkung Nr. 19
Bundesministerium finanziert wegen veralteter Ver-
kehrsprognosen zu breite Straßen

1. Das Bundesbauministerium erkannte bereits im Jahre
1996, dass seine bundesweiten Verkehrsprognosen nicht
mehr stimmten. Es passte sie erst mit achtjähriger Verspä-
tung an. Daher gingen die Straßenbauverwaltungen der
Länder bei vielen Straßenbauprojekten von einem zu gro-
ßen Verkehrsbedarf aus und bauten breitere Straßen als
notwendig gewesen wären. Da die Breite einer Straße
für den Bundesfernstraßenbau beauftragte zuständige
Landesministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Ver-

großen Einfluss auf die Kosten hat, empfiehlt der Bundes-
rechnungshof, dass sich die Straßenbreite zunächst am

Drucksache 17/2492 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Verkehrsbedarf orientieren sollte. Davon sollte nur in
Ausnahmefällen abgewichen werden, die besonders zu
begründen sind.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung des Bundes-
rechnungshofes zustimmend zur Kenntnis und den
Bericht des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung – Ausschussdrucksache 034 – zur
Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung auf,

– die bundesweiten Verkehrsprognosen mit dem
5- jährigen Rhythmus der Bedarfsplanüberprüfun-
gen zu aktualisieren,

– gemeinsam mit den Ländern einen Leitfaden für
das Aufstellen von Verkehrsprognosen zu erarbei-
ten,

– die Auswahl der Straßenbreite zunächst an der Ver-
kehrsbelastung zu orientieren und Abweichungen
davon zu begründen,

– den Berichterstattern zum Einzelplan 12 jährlich
in geeigneter Weise einen Überblick darüber zu ge-
ben, bei welchen Straßenbauprojekten es geboten
ist, von den Vorgaben des Bedarfsplans abzuwei-
chen.

c) Er erwartet einen Bericht des Bundesministeriums für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung an den Rech-
nungsprüfungsausschuss bis zum 1. Dezember 2010.

Bemerkung Nr. 20
Ökologisches Modellvorhaben wegen überzogener Nut-
zerforderungen unwirtschaftlich und ohne Vorbildwir-
kung

1. Das Bundesumweltministerium wollte seinen Berliner
Dienstsitz entsprechend der Absicht der Bundesregie-
rung, bundeseigene Gebäude in vorbildhafter Weise res-
sourcen- und energiesparend zu gestalten, als ökolo-
gisches Modellvorhaben für nachhaltiges Bauen errich-
ten. Dafür ließ es ein denkmalgeschütztes Gebäude sanie-
ren und mit einem Neubau erweitern. Für diesen Neubau
forderte es das Erreichen des Passivhausstandards. Im
Jahre 2005 hatte der Bundesrechnungshof die Planung
mit genehmigten Kosten von 47,7 Mio. Euro geprüft und
ein Einsparpotenzial von 9 Mio. Euro aufgezeigt. Das
Einsparpotenzial wurde nicht genutzt und im März 2009
wurden zusätzliche Haushaltsmittel von 17,7 Mio. Euro
beantragt, so dass danach von 65,4 Mio. Euro Gesamt-
kosten auszugehen war. Im Jahre 2010 beantragte es
weitere 4,5 Mio. Euro. Das Bundesumweltministerium
vernachlässigte bereits bei seinen Forderungen für die
Planung eine ganzheitliche Betrachtung der Baumaßnah-
me und ihrer Folgekosten. Um den geforderten Passiv-
hausstandard im Neubau rechnerisch nachweisen zu kön-
nen, ließ das Bundesbauministerium den ursprünglich
offen geplanten Nordhof ebenfalls überdachen, ohne dass

amt zwei gutachterliche Berechnungen vor, wonach die
zur Nordseite orientierten Büros nicht gekühlt werden
mussten. Dennoch veranlasste das Bundesamt das zusätz-
liche Kühlen der Büros, weil es befürchtete, den Behag-
lichkeitsansprüchen des Bundesumweltministeriums
nicht genügen zu können. Die Komfort- und Repräsenta-
tionsansprüche wurden höher bewertet als die an ein öko-
logisches Modellvorhaben. Die Baumaßnahme wird da-
her dem Anspruch an ein ökologisches Modellvorhaben
nicht gerecht.

2. Der Bundesrechnungshof empfiehlt, dass das Bundes-
bauministerium insbesondere bei einem ökologischen
Modellvorhaben alle Planungsparameter zu Beginn der
Planung verbindlich mit dem Nutzer festlegt und die Bau-
maßnahme im weiteren Verlauf streng darauf ausrichtet.

3. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung des Bundes-
rechnungshofes zustimmend zur Kenntnis und den
Bericht des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung – Ausschussdrucksache 030 – zur
Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung auf,

– das Ziel der Bundesregierung, bundeseigene Ge-
bäude ressourcen- und energiesparend zu errichten
und zu betreiben, konsequent umzusetzen,

– bereits in der Planung baufachlich relevante Belan-
ge für das Erreichen des Ziels durchzusetzen,

– sicherzustellen, dass bei bundeseigenen Baumaß-
nahmen auf überflüssige Flächen verzichtet und
überhöhter Standard vermieden wird, um langfris-
tig wirtschaftliche Nutzungskosten zu erreichen,

und dem Ausschuss bis zum 31. März 2011 einen
Sachstandsbericht über das Veranlasste vorzule-
gen.

c) Er fordert das Bundesministerium für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung auf,

dem Ausschuss über alle tatsächlich entstandenen
jährlichen Verbrauchswerte und Betriebskosten des
Gebäudes nach einer zweijährigen Betriebsphase, ein-
schließlich eines Soll-Ist-Vergleichs zu den Zielen des
Modellvorhabens, bis zum 31. März 2013 zu berich-
ten.

Bemerkung Nr. 21
Entbehrliche Wehrtechnische Studiensammlung wird
weitergeführt

1. Die Wehrtechnische Studiensammlung im Bundesamt für
Wehrtechnik und Beschaffung soll innerhalb der Stadt
Koblenz verlagert werden. Dazu erforderliche Neu- und
Umbauarbeiten sollten 12,8 Mio. Euro kosten. Hinzu
kommen jährliche Betriebskosten von 1,2 Mio. Euro.

2. Der Bundesrechnungshof sieht nur eine geringe Bedeu-
tung der Sammlung. Er hat daher empfohlen, sie zu
schließen und verbliebene Aufgaben sowie geeignete
das Bundesumweltministerium einen Flächenbedarf da-
für nachweisen konnte. Für den Neubau lagen im Bundes-

Exponate bestehenden Museen der Bundeswehr zu über-
tragen.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/2492

3. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium der Verteidigung
auf zu entscheiden, ob ein Bedarf am Fortbestand der
Wehrtechnischen Studiensammlung besteht und ob
dies weiterhin als „Museum“ geführt werden soll.

c) Er erwartet dazu einen Bericht bis 30. Juni 2011.

Bemerkung Nr. 22
Überkapazitäten an der Sanitätsakademie kosten Bun-
deswehr jährlich 1 Mio. Euro

1. Der Bundesrechnungshof weist bereits seit dem Jahre
2003 auf Überkapazitäten im Bereich der Sanitätsakade-
mie der Bundeswehr hin. 2008 hat er festgestellt, dass ein
Viertel der geplanten Lehrgänge wegen Teilnehmerman-
gels ausfällt. Erhöhungen der Wochenarbeitszeit haben
zudem bisher nicht dazu geführt, auch die Zahl der
Pflichtstunden für die Lehrkräfte zu erhöhen. Die unnöti-
gen Lehrgänge binden Personal- und Sachmittel in Höhe
von jährlich 1 Mio. Euro.

2. Das Bundesministerium der Verteidigung plane, die Auf-
bauorganisation der Sanitätsakademie 2009 überprüfen
zu lassen.

3. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium der Verteidigung
auf, die zum 1. Januar 2010 in Kraft gesetzte Neuor-
ganisation der Sanitätsakademie der Bundeswehr und
ihre Auswirkungen auf die Lehrgangsauslastung dar-
zustellen.

c) Er erwartet einen entsprechenden Bericht an den Bun-
desrechnungshof bis zum 1. April 2011.

Bemerkung Nr. 23
Unzureichende Vertragsabwicklung bei Fahrzeugbe-
schaffung

1. Die Bundeswehr hat im Rahmen eines Rüstungsprojektes
Fahrzeuge bereits Monate vor ihrer Fertigstellung be-
zahlt. Nach den Beschaffungsverträgen war der Kaufpreis
jeweils erst einen Monat nach Auslieferung und Rech-
nungsstellung fällig. Die Zahlungen erfolgten jedoch bis
zu neun Monate vor der Auslieferung. Hierdurch entstand
ein Zinsschaden in Höhe von 60 000 Euro.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium der Verteidigung
auf, sicherzustellen, dass die Bundeswehr künftig erst

Bemerkung Nr. 24

Einsparpotenziale bei Versorgung der Bundeswehr mit
Motoröl nicht genutzt

1. Anders als Polizei und Technisches Hilfswerk verwendet
die Bundeswehr für ihre Landfahrzeuge keine handels-
üblichen Motoröle, sondern speziell angefertigte minera-
lische Öle, die nicht in allen Klimazonen verwendet wer-
den können. Das Bundesverteidigungsministerium be-
zweifelt, dass ein Motoröl alle Bereiche und Einsatz-
spektren abdecken kann. Der Bundesrechnungshof hat
demgegenüber darauf verwiesen, dass die französischen
Streitkräfte seit einigen Jahren ausschließlich ein synthe-
tisches Motoröl verwenden.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

Er fordert das Bundesministerium der Verteidigung
auf, nunmehr unverzüglich durch externe Expertise zu
untersuchen, ob synthetische Motoröle für alle in der
Bundeswehr eingeführten Landfahrzeuge verwendet
werden können und die entsprechenden militärischen
und einsatzmäßigen Anforderungen abdecken.

b) Nach der technischen Qualifikation eines Produktes
sollte es unter wirtschaftlichen Aspekten prüfen, die-
ses aus einem Rahmenvertrag der Bundeswehr direkt
liefern zu lassen.

c) Er erwartet dazu einen Bericht an den Bundesrech-
nungshof bis zum 31. Dezember 2010.

Bemerkung Nr. 25

Weiterer Abbau des Fahrzeugbestandes beim Typ
WOLF erforderlich

1. Prüfungen des Bundesrechnungshofes 2007/2008 haben
ergeben, dass die von der Bundeswehr genutzten ver-
schiedenen Varianten des ungeschützten Fahrzeuges Typ
WOLF durchschnittlich 18 Jahre alt waren und Jahres-
fahrleistungen von nur 2 000 Kilometern aufwiesen. Die
Unterhaltskosten lagen je Fahrzeug bei 2 750 Euro im
Jahr 2006. Die Ausgaben für die geprüften Fahrzeuge
übersteigen damit den veranschlagten Wert um 3,5 Mio.
Euro. Der Bundesrechnungshof hatte eine Ermittlung des
tatsächlichen Bedarfs und eine Reduzierung des Bestan-
des empfohlen. Dabei wurde auch darauf verwiesen, dass
die Bundeswehr zunehmend geschützte Fahrzeuge ein-
setze. Nachdem das Bundesverteidigungsministerium zu-
nächst die Möglichkeit einer weiteren Bestandsreduzie-
rung bestritten hatte, will es nun im Rahmen der Vorberei-
tung der Entscheidung über das künftige Flottenmanage-
ment der Bundeswehr den Bedarf erneut überprüfen.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.
dann Zahlungen leistet, wenn sie hierfür die vereinbar-
te Leistung erhalten hat.

b) Er fordert das Bundesministerium der Verteidigung
auf,

Drucksache 17/2492 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

– nunmehr zügig den Gesamtbedarf an ungeschütz-
ten Fahrzeugen schlüssig zu ermitteln und

– den Bestand an alten Fahrzeugen des Typs WOLF
weiter zu reduzieren.

c) Er erwartet dazu einen Bericht an den Bundesrech-
nungshof bis zum 31. August 2010.

Bemerkung Nr. 26
Zu kurze Einsatzmöglichkeit bei zu langer Ausbildung
der Kampfpilotinnen und - piloten

1. Kampfpilotinnen und -piloten der Bundeswehr werden
bis zu 11 Jahre lang für ihren Einsatz ausgebildet. Der an-
schließende Einsatz in den Flugzeugen und Hubschrau-
bern erstreckt sich danach teilweise nur über wenige Jah-
re. Mit einer Verkürzung der Ausbildung und Verlänge-
rung der Einsatzzeiten ließen sich jährlich rund 127 Mio.
Euro einsparen. Eine der Ursachen für die kurzen Einsatz-
zeiten liegt darin, dass mehr Pilotinnen und Piloten ein
Studium aufnehmen, als Dienstposten zur Verfügung
stehen, für die eine entsprechende Doppelqualifikation
Voraussetzung ist.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium der Verteidigung
auf,

– zu prüfen, wie künftig die Anzahl der Offiziere des
fliegerischen Dienstes der Luftwaffe, des Heeres
und der Marine, denen zusätzlich ein Studium an
den Universitäten der Bundeswehr angeboten
wird, am tatsächlichen Bedarf für diese Doppel-
qualifikation ausgerichtet werden kann,

– die Einsatzausbildung in den Verbänden zu straf-
fen,

– für jedes bemannte fliegende Waffensystem spezi-
fische Maßnahmen zu ergreifen, um das Verhältnis
zwischen Ausbildungs- und Einsatzzeiten der Pilo-
tinnen und Piloten zu verbessern und Ausbildungs-
und Personalkosten einzusparen.

c) Er erwartet dazu einen Ergebnisbericht bis zum
31. Dezember 2010.

Bemerkung Nr. 27
145 Mio. Euro für gescheiterte Kampfdrohnenentwick-
lung und 23 Mio. Euro für überflüssige Studie

1. Das Bundesverteidigungsministerium begann 1988 ein
Rüstungsvorhaben zur Entwicklung einer unbemannten
Kampfdrohne zur Suche, Identifikation und Bekämpfung
militärischer Einzelobjekte. Bereits zu Beginn der Ent-
wicklungsphase waren die militärischen Forderungen
aufgrund der sicherheitspolitischen Lage teilweise über-
holt. Die Risiken des Vorhabens erwiesen sich schließlich
über 12 Jahre nach Beginn des Vorhabens als nicht mehr
beherrschbar. Ein konkretes Entwicklungsergebnis konn-

trag wegen Nichterfüllung kam es jedoch nicht. Stattdes-
sen wurde ein Auflösungsvertrag geschlossen und damit
auf mögliche Rückzahlungen verzichtet. Zudem wurde
eine Studie im Wert von 23 Mio. Euro in Auftrag gege-
ben, in der derselbe Auftraggeber die Erfüllung der
Grundanforderungen durch eine fertig entwickelte
Kampfdrohne nachweisen sollte. Auf der Grundlage des
Studienergebnisses wurde das Projekt 2006 endgültig ab-
gebrochen. Vermeidbaren Ausgaben von rund 145 Mio.
Euro standen keine verwertbaren Entwicklungsergebnis-
se gegenüber. Das Bundesvereidigungsministerium un-
terrichtete das Parlament lediglich 2003 über geplante
Umstrukturierungen des Vorhabens, nicht jedoch über
den endgültigen Abbruch.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er erwartet, dass das Bundesministerium der Verteidi-
gung künftig für den Bund günstige Vertragsbedin-
gungen nutzt und keine Schlechterstellung des Bundes
durch nachträgliche Änderungsverträge zulässt.

c) Er erwartet zudem schnellere Entscheidungen zum
Abbruch aussichtsloser Entwicklungsvorhaben und
eine zeitgerechte, vollständige Information der zu-
ständigen parlamentarischen Gremien.

Bemerkung Nr. 28
Spitzensportförderung der Bundeswehr führt Eigen-
leben

1. Seit 1968 fördert die Bundeswehr den Spitzensport mit
inzwischen jährlich 28 Mio. Euro. Diese Gelder werden
jedoch im Haushaltsplan nicht erkennbar ausgewiesen.
Die Spitzensportförderung gehört nicht zu den Kernauf-
gaben der Bundeswehr.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium der Verteidigung
auf,

– zu untersuchen, ob im Haushaltsplan die für die
Spitzensportförderung eingesetzten Haushaltsmit-
tel erkennbar ausgewiesen werden können,

– für den Fall, dass Spitzensport und Breitensport in
der Bundeswehr vorteilhaft miteinander ver-
schränkt werden können, auf der Grundlage bun-
deswehreigener Ziele die Spitzensportförderung
stärker in den Breitensport der Bundeswehr zu in-
tegrieren und eine entsprechend umfassende
Sportkonzeption der Bundeswehr zu erarbeiten.

c) Er erwartet dazu einen Ergebnisbericht einschließlich
der ggf. erarbeiteten oder überarbeiteten Grundlagen-
dokumente bis zum 31. Dezember 2010.

d) Darüber hinaus bittet er das Bundesministerium des

te nicht geliefert werden. Zu einem nach den Vertragsbe-
dingungen möglichen Rücktritt vom Entwicklungsver-

Innern, grundsätzlich zur Einbindung der Spitzen-
sportförderung in die (Kern-)Aufgaben der jeweiligen

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/2492

Gastbehörden und zur Bewertung evtl. Alternativen,
z. B. einer Stipendiumslösung, Stellung zu nehmen.
Er erwartet diese Stellungnahme ebenfalls bis zum
31. Dezember 2010.

Bemerkung Nr. 29
Einnahmemöglichkeiten bei Sportlehrgängen nicht ge-
nutzt

1. Die Sportschule der Bundeswehr bietet Sonderlehrgänge
für Schwerbehinderte und Personenschützer an. Unter
den Teilnehmern sind auch Zivilbedienstete der Bundes-
wehr und Polizeikräfte des Bundes und der Länder. Eine
Kostenerstattung für diesen Personenkreis war von der
Bundeswehr zum Zeitpunkt der Prüfung durch den Bun-
desrechnungshof nicht in Betracht gezogen worden. Das
Bundesverteidigungsministerium will entsprechende
Empfehlungen des Bundesrechnungshofes jedoch nun-
mehr aufgreifen.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium der Verteidigung
auf, die angekündigten Maßnahmen (Prüfungen, Ver-
einbarungen, Regressforderungen, verstärkte Auf-
sicht usw.) in die Wege zu leiten und – soweit noch
nicht geschehen – beschleunigt abzuschließen.

c) Er erwartet dazu einen Ergebnisbericht an den Bun-
desrechnungshof bis zum 31. Dezember 2010.

Bemerkung Nr. 30
Wirtschaftlichkeit eines teuren Analyseverfahrens nicht
gewährleistet

1. Durch ein „Logistic Support Analysis (LSA)“ genanntes
Verfahren will die Bundeswehr bereits von der Entwick-
lung eines Rüstungsproduktes an, alle im Laufe des Ein-
satzes entstehenden Kosten minimieren. Die Verfahren
werden von der Industrie durchgeführt. Bei einer Unter-
suchung solcher Verfahren hat der Bundesrechnungshof
festgestellt, dass die Verträge keine Preisangaben für die
LSA enthielten und dadurch eine Leistungskontrolle
nicht möglich war und auch die Wirtschaftlichkeit des
Verfahrens nicht belegt werden konnte.

2. Das Bundesverteidigungsministerium hält es für möglich,
Kosten und Leistungen der LSA künftig vertraglich zu
regeln. Es will auch Empfehlungen zur systematischen
Sammlung und Auswertung der LSA-Daten aufgreifen.
Zunächst soll jedoch das Ergebnis einer laufenden Unter-
suchung über die Möglichkeiten der Steuerung aller ent-
stehenden Kosten von Rüstungsprodukten abgewartet
werden. Hierzu liegt bisher als Zwischenschnitt nur ein
Grobkonzept vor, das keinen Hinweis auf die LSA ent-
hält.

3. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

b) Er fordert das Bundesministerium der Verteidigung
auf, im Rahmen der laufenden konzeptionellen Über-
legung für die systematische Anwendung von LSA zu
prüfen, ob die Sammlung von waffenübergreifenden
Daten zum Verfahren LSA für die Steuerung künftiger
Produkte zweckmäßig ist.

c) Er erwartet dazu die Übersendung

– des überarbeiteten Grobkonzepts an den Bundes-
rechnungshof bis zum 30. September 2010,

– sowie einen Ergebnisbericht an den Bundesrech-
nungshof bis zum 31. Januar 2012.

Bemerkung Nr. 31
Bundesministerium konnte Qualität der Zulagenbear-
beitung nicht verbessern

1. Der Rechnungsprüfungsausschuss hatte das Bundesver-
teidigungsministerium bereits 2004/2005 aufgefordert,
das Bewilligungsverfahren für Zulagen im Bereich der
Bundeswehr zu verbessern. Dieses wies erhebliche Män-
gel auf. Der Bundesrechnungshof hat nun die Umsetzung
der damals veranlassten Maßnahmen geprüft und hierbei
erhebliche Mängel festgestellt. Einer fehlerfreien Bear-
beitung stehen insbesondere die fehlende Verwaltungs-
ausbildung der Soldatinnen und Soldaten sowie der häufige
Personalwechsel in der Truppe entgegen.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium der Verteidigung
auf, umgehend Maßnahmen zu ergreifen, die künftig
eine ordnungsgemäße und weitgehend fehlerfreie Zu-
lagenbearbeitung bei den Streitkräften sicherstellen.

c) Der Ausschuss erwartet bis zum 30. Juni 2011 einen
Bericht, der die fehlende Verwaltungsausbildung der
Soldatinnen und Soldaten und den häufigen Personal-
wechsel in der Bundeswehr berücksichtigt sowie das
Ausmaß des Erfolges der neuen Maßnahmen darstellt.

Bemerkung Nr. 32
Fehlende Maßstäbe und unzureichende Transparenz bei
der Vergütung von Vorstandsmitgliedern gesetzlicher
Krankenkassen

1. Mit dem Gesundheitsstrukturgesetz wurden die Kranken-
kassen zum 1. Januar 1996 organisatorisch neu geordnet,
um den gestiegenen Anforderungen gerecht zu werden.
Ihnen wurden neue vertragliche Gestaltungsspielräume
eingeräumt. Vor der Reform war die Vergütung der Mit-
glieder der Geschäftsführung bei den Allgemeinen Orts-
krankenkassen und den Innungskrankenkassen gesetzlich
geregelt. Sie lag zwischen den Besoldungsgruppen A 12
(59 000 Euro) und B 5 (111 000 Euro) der Bundesbesol-
dungsordnung. Seit der Reform im Jahre 2006 wurden die
Geschäftsführer durch Vorstandsmitglieder ersetzt, deren
Vergütung sich deutlich erhöht hat. Bei 16 Krankenkassen
erhielten die Vorstandsvorsitzenden mehr als in der Be-
a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

soldungsgruppe B 11 (166 000 Euro) vorgesehen. Die
höchste Vergütung lag im Jahre 2008 bei fast 300 000 Euro.

Drucksache 17/2492 – 20 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

2. Der Bundesrechnungshof hat das Bundesgesundheitsmi-
nisterium aufgefordert, für die Bestandteile und die Höhe
der Vergütung klare und verbindliche Maßstäbe zu entwi-
ckeln. Zudem sollten die Krankenkassen gesetzlich ver-
pflichtet werden, die Vertragsentwürfe und eventuelle
Aufhebungsvereinbarungen vorzulegen. Abschluss, Än-
derung und Aufhebung von Vorstandsverträgen sollten
unter den Genehmigungsvorbehalt durch die Aufsichts-
behörde gestellt werden. Darüber hinaus sollten Angaben
der Krankenkassen zu den Vergütungen im Bundesanzei-
ger zutreffend, vollständig und vergleichbar veröffent-
licht werden.

3. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium für Gesundheit auf,
dafür zu sorgen, dass

– bei der Vereinbarung von Bestandteilen und der
Höhe von Vergütungen der Grundsatz der Wirt-
schaftlichkeit und Sparsamkeit eingehalten wird,

– die Krankenkassen den Aufsichtsbehörden alle
Unterlagen, wie etwa Vertragsentwürfe, vorlegen
und ihnen alle Auskünfte erteilen, die zur Aus-
übung des Aufsichtsrechts erforderlich sind,

– in den Übersichten alle Vergütungsbestandteile
vollständig wertmäßig und vergleichbar erfasst
werden.

c) Der Ausschuss erwartet einen Bericht an den Bundes-
rechnungshof bis zum 30. April 2011.

Bemerkung Nr. 33

Krankenkasse schließt unwirtschaftliche Verträge mit
einem Berater ohne Wettbewerb

1. Eine Krankenkasse beauftragte einen Berater, Kontakte
zu potenziellen Fusionspartnern anzubahnen und ab-
schlusswillige Krankenkassen zu vermitteln. Für den Fall
einer Fusion mit einer vom Berater benannten Kranken-
kasse verpflichtete sich die Krankenkasse zu einem
Honorar, das sich nach der Zahl der Mitglieder der Fusi-
onskasse richtete. Je Mitglied sollte abgestuft nach Kas-
sengröße ein Betrag zwischen 9,50 Euro und 13,50 Euro
gezahlt werden. Bereits die erste Fusion mit einer Kran-
kenkasse mit 75 000 Mitgliedern führte zu einem Honorar-
anspruch von über 1 Mio. Euro. Aufgrund einer Prüfung
durch den Bundesrechnungshof konnte die Krankenkasse
das Honorar auf 500 000 Euro verringern. Da mögliche
Fusionspartner in der Kassenlandschaft bekannt sind, war
die Beratung nicht erforderlich. Zeitgleich mit dem Ver-
mittlungsvertrag ließ sich die Krankenkasse in Koopera-
tions- und Fusionsfragen von einer anderen Einrichtung
beraten. Deren Geschäftsführer war derselbe Berater, der
auch die Fusionen vermitteln sollte. Daneben war der Be-
rater Geschäftsführer einer Werbe- und Verlagsgesell-
schaft, die ebenfalls Geschäftsbeziehungen mit der Kran-

vertretenen Gesellschaften zu unterschiedlichen Bera-
tungsgegenständen. Alle Verträge vergab sie ohne Wett-
bewerb. Die Voraussetzungen für eine Freihändige Verga-
be lagen nicht vor.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert die Krankenkasse auf, alle Verträge mit dem
Berater und seinen Firmen unverzüglich zu kündigen
und zu prüfen, ob Organmitglieder für etwaige
Schäden in Anspruch zu nehmen sind. Das Bundes-
ministerium für Gesundheit und das Bundesversiche-
rungsamt als Aufsichtsbehörde sind über das Ergebnis
zu unterrichten. Der Ausschuss fordert die Kranken-
kasse ferner auf, künftig das Vergaberecht zu beach-
ten.

c) Der Ausschuss erwartet einen Bericht des Bundes-
ministeriums für Gesundheit und des Bundesversiche-
rungsamtes an den Bundesrechnungshof bis zum
30. September 2010.

Bemerkung Nr. 34

Über eine Milliarde Euro Fördermittel unzureichend
überwacht

1. Das Bundesforschungsministerium fördert alljährlich
tausende Forschungsprojekte. Bei der Prüfung der ent-
sprechenden Verwendungsnachweise durch das Bundes-
forschungsministerium bestehen jedoch erhebliche Rück-
stände. Dadurch könnten neue Fördermittel vergeben
werden, auch wenn nicht feststeht, dass frühere Förderun-
gen ordnungsgemäß bewirtschaftet und fachlich korrekt
abgewickelt wurden.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium für Bildung und
Forschung auf, die bestehenden Bearbeitungsrück-
stände bei der Verwendungsnachweisprüfung deutlich
abzubauen. Der Ausschuss erwartet dabei, dass die
Leitung des Bundesministeriums für Bildung und For-
schung umgehend steuernd eingreift, wenn einzelne
Abteilungen die zeitlich gestaffelten Abbauziele für
das Jahr 2010 verfehlen sollten.

c) Der Ausschuss bittet das Bundesministerium für Bil-
dung und Forschung, bis zum 31. Dezember 2010 über
die erreichten Fortschritte zu berichten und dabei
einen Vergleich der Rückstandszahlen im Oktober
2010 mit den Vorjahren anzustellen. Der Bericht sollte
zudem darstellen, mit welchen Maßnahmen das Bun-
desministerium für Bildung und Forschung eine aus-
reichende Qualität der Verwendungsnachweisprüfung
kenkasse unterhielt. Die Krankenkasse schloss in den
letzten Jahren Verträge mit dem Berater und den von ihm

sicherstellen und die Datenpflege im Projektförder-In-
formationssystem verbessern will.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21 – Drucksache 17/2492

Bemerkung Nr. 35
Einheitliche Regeln zur Bewertung des land- und forst-
wirtschaftlichen Vermögens in den Bundesländern drin-
gend geboten

1. Die Bewertung land- und forstwirtschaftlichen Vermö-
gens durch die Finanzämter erfolgt in den alten und den
neuen Ländern nach unterschiedlichen Verfahren, die ihre
Ursache in den 1991 noch weithin ungeklärten Eigen-
tumsverhältnissen in den neuen Ländern haben. Da hier
inzwischen weitestgehend Klarheit besteht und die unter-
schiedlichen Verfahren zu einem höheren Verwaltungs-
aufwand führen, fordert der Bundesrechnungshof, eine
einheitliche Grundlage zu schaffen. Dies dürfe auch nicht,
wie auf Seiten der Länder gefordert, von einer grund-
legenden Reform der Grundsteuer abhängig gemacht
werden.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Das Bundesministerium der Finanzen wird aufgefor-
dert, baldmöglichst einen Gesetzentwurf zu erarbei-
ten, der zu einem einheitlichen Verfahren in allen Län-
dern führt und dabei die Ergebnisse der von der
Finanzministerkonferenz eingesetzten Arbeitsgruppe
berücksichtigt. Dem Rechnungsprüfungsausschuss ist
über den Stand des Verfahrens bis zum 31. Dezember
2010 zu berichten.

Bemerkung Nr. 36
Bund prüft ausländische Investmentfonds zu selten

1. Das Bundeszentralamt für Steuern überprüft bei ausländi-
schen Investmentfonds die Angaben zu den Besteue-
rungsgrundlagen. Der Bundesrechnungshof hat festge-
stellt, dass die Prüfungsdichte hier wesentlich geringer ist
als bei den Landesfinanzbehörden, die die inländischen
Investmentfonds prüfen. Dadurch entgingen Bund und
Ländern nicht nur jährlich Steuereinnahmen in mehrstel-
liger Millionenhöhe, verletzt werde auch der Grundsatz
der Gleichmäßigkeit der Besteuerung. Schließlich kom-
me es zu Wettbewerbsnachteilen für inländische Anbie-
ter. Das Bundesfinanzministerium beabsichtigt, 2011 hier
mehr Personal einzusetzen und auch die technische Aus-
stattung zu verbessern.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Das Bundesministerium der Finanzen wird aufgefor-
dert, dem Rechnungsprüfungsausschuss bis zum
30. September 2010 über das Veranlasste zu berich-
ten.

Bemerkung Nr. 37
Regeln zum Familienleistungsausgleich für volljährige
Kinder verursachen doppelten Aufwand bei Bürgern
und Verwaltung

erveranlagung der Eltern prüfen unabhängig voneinan-
der, ob Kinder die gesetzlichen Voraussetzungen für den
Familienleistungsausgleich erfüllen. Hierfür müssen
Eltern insbesondere für volljährige Kinder bei beiden
Verwaltungen mehrfach Anträge stellen und Unterlagen
einreichen. Beide Verwaltungen müssen insbesondere für
volljährige Kinder vielfach gleichartige umfangreiche
Berechnungen und aufwendige Prüfungen vornehmen.
Dies birgt zudem die Gefahr unterschiedlicher Entschei-
dungen, wie sie der Bundesrechnungshof in Einzelfällen
festgestellt hat. Der Bundesrechnungshof hat daher eine
gesetzliche Regelung empfohlen, wonach die Entschei-
dungen der Familienkassen die Finanzämter binden.
Eltern würden so von bürokratischem Aufwand entlastet.
Für die Finanzämter würde sich der Prüfungsaufwand
vermindern.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Das Bundesministerium der Finanzen wird aufgefor-
dert, die gesetzliche und in Zusammenarbeit mit den
Ländern die organisatorische Grundlage dafür vorzu-
bereiten, dass im Verfahren des Familienleistungsaus-
gleichs die Doppelprüfung der Anspruchsvorausset-
zungen für Kinder nach § 32 des Einkommensteuerge-
setzes im Regelfall entfällt.

c) Das Bundesministerium der Finanzen wird aufgefor-
dert, dem Rechnungsprüfungsausschuss bis zum
10. Dezember 2011 über das Veranlasste zu berichten.

Bemerkung Nr. 38
Steuerliche Benachteiligung der Auftragsforschung
staatlicher Hochschulen beseitigen

1. Seit 1997 können privatrechtlich organisierte For-
schungseinrichtungen als steuerbegünstigte Zweckbetrie-
be anerkannt werden. Die Zweckbetriebsumsätze unter-
liegen dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz. Eine zeit-
gleich eingeführte Umsatzsteuerbefreiung der Auftrags-
forschung staatlicher Hochschulen wurde 2004 aufgrund
einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes wie-
der aufgehoben. Der Bundesrechnungshof weist auf die
damit verbundene steuerliche Benachteiligung staatlicher
Hochschulen hin und empfiehlt eine einheitliche Besteue-
rung nach dem allgemeinen Umsatzsteuersatz. Das Bun-
desfinanzministerium hält eine Änderung nur im Rahmen
einer umfassenden Neukonzeptionierung des sachlichen
Anwendungsbereichs des ermäßigten Steuersatzes für
möglich. Die Länder hätten sich mehrheitlich im Interesse
des Forschungsstandortes Deutschland für die Beibehal-
tung der Steuerermäßigung ausgesprochen. Die Länder
seien jedoch gebeten worden, die Zweckbetriebseigen-
schaft der Forschungseinrichtungen besonders zu prüfen.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.
1. Sowohl die Familienkassen, die das Kindergeld aus-
zahlen, als auch die Finanzämter beider Einkommensteu-

b) Er fordert das Bundesministerium der Finanzen auf,
auch den Bereich der Auftragsforschung in die Bera-

Drucksache 17/2492 – 22 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

tungen der Kommission einzubringen, die sich mit
dem sachlichen Anwendungsbereich des ermäßigten
Steuersatzes beschäftigen soll.

Bemerkung Nr. 39

Fluggesellschaften erhalten unberechtigte Steuervorteile
für Krankentransporte

1. Fluggesellschaften, die von der Umsatzsteuer befreite
Krankentransporte durchführen, erhalten steuerliche Vor-
teile, die ihnen nach dem Willen des Gesetzgebers nicht
zustehen. Dieser vom Bundesrechnungshof bemängelte
Tatbestand beruht auf einem Beschluss der Vertreter der
Obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder.
Wegen befürchteter Wettbewerbsnachteile für inlän-
dische Fluggesellschaften wird ein Urteil des Bundes-
finanzhofes in diesen Fällen nicht angewendet.

2. Das Bundesfinanzministerium hat eine Prüfung zugesagt,
wie Wettbewerbsnachteile, etwa durch eine Gesetzesän-
derung, vermieden werden könnten.

3. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Das Bundesministerium der Finanzen wird aufgefor-
dert, bis 31. Dezember 2010 über das Veranlasste zu
berichten.

Bemerkung Nr. 40

Maschinelles Risikomanagement beachtet wichtige Be-
steuerungsgrundsätze nur unzureichend

1. Bei der Steuerveranlagung der Arbeitnehmer wird mit
Hilfe maschineller Risikomanagementverfahren geprüft,
welche Steuererklärungen einer besonderen steuerfach-
lichen Prüfung unterzogen werden. Der Bundesrech-
nungshof hat hier Mängel bei der Schlüssigkeitsprüfung
der Angaben festgestellt. Außerdem können die Betrags-
grenzen, die die Grundlage für die Bewertung als steuer-
liches Risiko bilden, von den Ländern und den Finanz-
ämtern geändert werden. Der Bundesrechnungshof sieht
dadurch die Gleichmäßigkeit der Besteuerung gefährdet,
da bei gleichem Risikogehalt nicht bundesweit dieselben
Prüfungsmaßstäbe angelegt werden.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Das Bundesministerium der Finanzen wird aufgefor-
dert,

– darauf hinzuwirken, dass das maschinelle Risiko-
management bei den Arbeitnehmer-Veranlagun-
gen dem Untersuchungsgrundsatz entspricht und
geeignete Maßnahmen ergriffen werden, die das
Risiko begrenzen, dass die Finanzämter unschlüs-

– darauf hinzuwirken, dass bei den Risikoregeln
bundesweit grundsätzlich die gleichen Wertgren-
zen angewendet werden und ein ausnahmsweiser
Einsatz abweichender Grenzen fachlich begründet
ist,

– auf eine Evaluierung der von den Ländern ange-
wendeten Risikofilter hinzuwirken,

– zu beobachten, ob die von den Ländern angekün-
digten Maßnahmen zur Verbesserung der Bearbei-
tungsqualität bei den risikobehafteten Fällen um-
gesetzt werden und ausreichend sind.

c) Das Bundesministerium der Finanzen wird aufgefor-
dert, bis 10. Dezember 2010 über das Veranlasste zu
berichten.

Bemerkung Nr. 41

Gesetzliche Altersrenten von jährlich 3,4 Mrd. Euro un-
terliegen nicht der inländischen Besteuerung

1. Seit 2005 werden Beiträge zur gesetzlichen Rentenver-
sicherung steuermindernd berücksichtigt. Zum Ausgleich
dafür sind die späteren Rentenzahlungen steuerpflichtig.
Dies gilt auch für im Ausland lebende Rentenbezieher.
Deutsche Doppelbesteuerungsabkommen weisen das Be-
steuerungsrecht für Alterseinkünfte jedoch überwiegend
dem ausländischen Wohnsitzstaat zu, wodurch eine Be-
steuerung in Deutschland nicht mehr möglich ist. Die an-
gekündigte diesbezügliche Überarbeitung der Abkom-
men kommt indes nur schleppend voran. Das Bundes-
finanzministerium hält es zudem für zweifelhaft, ob an-
dere Länder bereit seien, auf ihren Steueranspruch zu
verzichten. Die Steuermindereinnahmen, die seinerzeit
im Gesetzgebungsverfahren nicht dargestellt wurden, be-
laufen sich seit 2005 für Bund und Länder zusammen auf
etwa 450 Mio. Euro jährlich.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Das Bundesministerium der Finanzen wird aufgefor-
dert, zu prüfen, welche Möglichkeiten – neben den
Änderungen der Doppelbesteuerungsabkommen –
zur Besteuerung der Auslandsrenten bestehen (z. B.
Steuerstundungsmodell). Die Lösung sollte sicherstel-
len, dass Deutschland, das die Altersvorsorge steuer-
lich gefördert hat, auch die später zu entrichtende
Steuer erhält.

c) Das Bundesministerium der Finanzen wird des Weite-
ren aufgefordert, die Auswirkungen von Steuergeset-
zen in den Gesetzesbegründungen künftig sorgfältiger
darzustellen. Insbesondere sollte es die Zahl der von
einer Regelung erfassten Steuerpflichtigen und der
entgegen dem Regelungsziel nicht erfassten Steuer-
pflichtigen sowie die finanziellen Auswirkungen an-
geben.

d) Das Bundesministerium der Finanzen wird aufgefor-

sige Angaben in den Steuererklärungen nicht er-
kennen,

dert, dem Bundesrechnungshof bis 31. März 2011
über das Veranlasste zu berichten.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23 – Drucksache 17/2492

Bemerkung Nr. 42
Besteuerung ausländischer Zinsen nicht sichergestellt

1. Seit dem Jahre 2006 erhält das Bundeszentralamt für
Steuern vorrangig aus anderen EU-Mitgliedstaaten Mel-
dungen über Zinszahlungen an in Deutschland lebende
Personen. Dadurch soll die Prüfung einer vollständigen
Erklärung der Zinseinkünfte verbessert werden. Diese
Meldungen wurden jedoch zunächst nicht an die Finanz-
verwaltungen der Länder weitergeleitet. Erst zum 1. März
2010 ist es gelungen, den Ländern alle Zinsmeldungen für
die Jahre 2005 bis 2008 zum Abruf auf elektronischem
Weg zur Verfügung zu stellen. Eine tatsächliche zügige
Auswertung der Daten durch die Finanzämter erscheint
jedoch nach wie vor nicht gewährleistet.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Das Bundesministerium der Finanzen wird aufgefor-
dert, darauf zu dringen, dass die Länder die übermit-
telten Zinsmeldungen zügig auswerten.

c) Das Bundesministerium der Finanzen wird aufgefor-
dert, bis zum 10. Dezember 2010 über das Veranlasste
zu berichten.

Bemerkung Nr. 43
Doppelte Kindergeldzahlungen verhindern und Fach-
aufsicht stärken

1. Die Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes für
rd. 18 Millionen Kinder erfolgt durch die Familienkassen.
Für 15 Millionen Kinder sind hier die 102 Familienkassen
der Bundesagentur für Arbeit tätig, während die übrigen
Fälle von Familienkassen des Öffentlichen Dienstes bear-
beitet werden. Die Fachaufsicht liegt beim Bundeszen-
tralamt für Steuern. Angesichts der Vielzahl der Familien-
kassen des Öffentlichen Dienstes fehlt nach Auffassung
des Bundesrechnungshofes hier jedoch die Möglichkeit
einer wirksamen Fachaufsicht. Der Bundesrechnungshof
hat zahlreiche Fälle doppelter Kindergeldzahlungen fest-
gestellt. Diese beruhten in vielen Fällen auf unzulässigen
Mehrfachanträgen der Eltern. Verbesserte IT-Verfahren,
die einen systematischen Datenabgleich ermöglichen,
und eine verstärkte Schulung der Beschäftigten könnten
Bearbeitungsfehler vermeiden helfen.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium der Finanzen auf,
Doppelzahlungen beim Kindergeld künftig zu verhin-
dern. Dazu sollte es:

– ein Verfahren für einen systematischen Vergleich
von Kindergelddaten schaffen und dafür die steu-
erliche Identifikationsnummer als eindeutiges
Merkmal nutzen,

– dafür Sorge tragen, dass die Beschäftigten in den
Familienkassen verstärkt geschult werden und

– eine umfassende Fachaufsicht über die Familien-
kassen gewährleisten.

c) Der Rechnungsprüfungsausschuss erwartet einen Be-
richt bis zum 30. September 2010.

Bemerkung – Weitere Prüfungsergebnisse – Nr. 1 W
Bund darf sich Ansätzen für eine Weiterentwicklung des
Widerspruchsverfahrens nicht verschließen

1. Auf Länderebene werden seit einiger Zeit Vorstöße zur
Modernisierung des Beschwerdemanagements unter-
nommen.

Auf Bundesebene sind die Informationen über Wirksam-
keit und Effizienz der Verfahren nach übereinstimmender
Beurteilung des Bundesinnenministeriums und des Bun-
desrechnungshofes bisher lückenhaft. Der Bundesrech-
nungshof hält es für geboten, das Widerspruchsverfah-
rens des Bundes einer systematischen Erfolgskontrolle zu
unterziehen.

2. Das Bundesinnenministerium hat mitgeteilt, es stelle
eigene Überlegungen an, um den Reformbedarf zu ermit-
teln und die Effizienz des Widerspruchsverfahrens zu er-
höhen.

3. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Der Ausschuss bittet das Bundesministerium des In-
nern, dem Bundesrechnungshof über die Ergebnisse
seiner Überlegungen zu Reformansätzen bis zum
31. Dezember 2011 zu berichten.

Bemerkung – Weitere Prüfungsergebnisse – Nr. 2 W
Gebührenfreiheit für Länder und Gemeinden überprü-
fen

1. Das Verwaltungskostengesetz des Bundes regelt das Er-
heben von Gebühren und Ausgaben für öffentliche Leis-
tungen. Länder und Gemeinden sind gegenüber dem
Bund grundsätzlich von Gebühren befreit. Hiervon aus-
genommen sind mehrere Bundesbehörden, die für ihre
Leistungen stets Gebühren nehmen. Die Prüfung der Ge-
bührenfreiheit ist zum Teil schwierig und unwirtschaft-
lich. Die Gebührenfreiheit sollte grundsätzlich überdacht
und – bis auf Bagatellfälle – abgeschafft werden.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Der Ausschuss bittet das Bundesministerium des In-
nern, für die vom Bundesrechnungshof aufgezeigten
Probleme und unwirtschaftlichen Verfahren bei der
Gebührenbefreiung kurzfristig eine Lösung zu erar-
– sicherstellen, dass die Bundesagentur ihr IT-Sys-
tem entsprechend ändert,

beiten. Er erwartet hierzu bis zum 29. Oktober 2010
einen Bericht.

Drucksache 17/2492 – 24 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

c) Der Ausschuss erwartet weiter, dass das Bundesminis-
terium des Innern die umfassende Strukturreform des
Gebührenrechts zügig vorantreibt und in der 17. Wahl-
periode abschließt. Dabei sollte es die Gebührenfrei-
heit der Gebietskörperschaften mit dem Ziel ihrer Ab-
schaffung überprüfen.

d) Der Ausschuss fordert das Bundesministerium der
Finanzen auf, seine Mitverantwortung stärker wahrzu-
nehmen. In Abstimmung mit dem Bundesministerium
des Innern sollte es eine Übersicht über die Wirkung
der bestehenden Gebührenbefreiungen und die finan-
ziellen Folgen ihrer Aufhebung erarbeiten.

Bemerkung – Weitere Prüfungsergebnisse – Nr. 3 W
Unwirtschaftliches Bauvorhaben einer parteinahen Stif-
tung gefördert

1. Im Jahre 2004 stellte der Bund einer parteinahen Stiftung
18,9 Mio. Euro als Bauglobalmittel bereit. Die Stiftung
errichtete damit für ihr Konferenzzentrum in Berlin einen
Erweiterungsbau mit Büros und einem Veranstaltungs-
bereich. Sie legte sich auf ein Grundstück eines Investors
fest, der dieses nur unter der Bedingung angeboten hatte,
dass die Stiftung ihn auch mit den Planungs- und Bauleis-
tungen beauftragt. Auf eine Vergabe im Wettbewerb sollte
verzichtet werden. Die Stiftung vertrat die Auffassung,
sie zähle nicht zu den öffentlichen Auftraggebern im Sin-
ne des Vergaberechts und müsse dieses daher nicht an-
wenden. Das Bundesbauministerium vertrat die Ansicht,
die Stiftung habe allein über die Grundstücksfrage zu ent-
scheiden.

2. Das Bundesinnenministerium ließ es zu, dass die Stiftung
das öffentliche Vergaberecht nicht beachtete. Die Kosten
des Erweiterungsbaus überstiegen die von Vergleichs-
objekten mit hohem bis sehr hohem Standard um durch-
schnittlich 35 Prozent. Dennoch hielt das Bundesbau-
ministerium den Kostenumfang für angemessen. Es ist
nicht hinnehmbar, dass die Unterbringung eines Zuwen-
dungsempfängers die Standards besonders aufwendiger
und repräsentativer Gebäude oberster Bundesbehörden
überschreiten darf. In ihren Stellungnahmen wiesen sich
das Bundesinnenministerium und das für baufachliche
Fragen zuständige Bauministerium die Verantwortung für
die getroffenen Entscheidungen gegenseitig zu.

3. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zur Kenntnis.

Bemerkung – Weitere Prüfungsergebnisse – Nr. 4 W
Einnahmeverluste durch verzögerten Erlass einer Ge-
bührenverordnung zum Satellitendatensicherheitsgesetz

1. Beim Satellitendatensicherheitsgesetz hatte der Gesetz-
geber für das Bundeswirtschaftsministerium die Ermäch-
tigung geschaffen, um die Gebührenverordnung zeit-
gleich mit dem Gesetz in Kraft zu setzen. Seit mehr als
zwei Jahren wurde jedoch keine Gebührenverordnung er-
lassen. Hierdurch entstanden dem Bundeshaushalt Ein-
nahmeverluste von 1 Mio. Euro.

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung des Bundes-
rechnungshofes zustimmend zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium für Wirtschaft und
Technologie auf, die Gebührenverordnung zum Satel-
litendatensicherheitsgesetz ohne weitere Verzögerun-
gen zu erlassen und künftig zeitnah zu aktualisieren.

c) Er erwartet, dass das Bundesministerium für Wirt-
schaft und Technologie künftig gebührenrechtliche
Regelungen ohne zeitlichen Verzug erarbeitet, in Kraft
setzt und aktualisiert, um Einnahmeverluste zu ver-
meiden.

Bemerkung – Weitere Prüfungsergebnisse – Nr. 5 W
Land Berlin gewährt gesetzeswidrig Leistungen bei der
Grundsicherung für Arbeitsuchende

1. Dem Bund entsteht jährlich ein Schaden in Millionen-
höhe, weil das Land Berlin gesetzwidrig überhöhte Kos-
ten für Unterkunft zahlt und anteilmäßig auf den Bund ab-
wälzt. Die Ausführungsvorschriften des Landes Berlin
zur Gewährung von Leistungen für Unterkunft und Hei-
zung verstoßen in Teilen gegen Bundesrecht. In ihrer bis
Februar 2009 gültigen Fassung erweiterten sie unzulässig
die Frist zur Senkung der Unterkunftskosten von 6 auf 18
Monate. Deswegen verurteilte das Bundessozialgericht
das Land Berlin zur Zahlung von 13,1 Mio. Euro Scha-
denersatz an den Bund. Die seit 1. März 2009 geltende
Neuregelung der Ausführungsvorschriften setzt im Er-
gebnis diesen rechtswidrigen Zustand fort. Auch die Neu-
regelung ist mit den gesetzlichen Regelungen und ihrer
Konkretisierung durch das Bundessozialgericht nicht ver-
einbar. Das Bundesarbeitsministerium hat das Verfahren
des Landes Berlin beanstandet. Es hält die vom Land Ber-
lin vorgegebenen Parameter für beliebig und wenig be-
gründet. Wegen der schwierigen Schadenschätzung ver-
zichtete das Bundesarbeitsministerium letztlich darauf,
die Angelegenheit weiter zu verfolgen.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium für Arbeit und So-
ziales auf, beim Land Berlin nachdrücklich auf eine
rechtskonforme Ausgestaltung seiner Ausführungs-
vorschriften hinzuwirken.

c) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird
des Weiteren aufgefordert, die Geltendmachung eines
weiteren Schadensersatzes – über den Februar 2009
hinaus – gegen das Land Berlin zu prüfen.

d) Er bittet das Bundesministerium für Arbeit und So-
ziales, dem Bundesrechnungshof über die getroffenen
Maßnahmen bis zum 30. September 2010 zu berich-
ten.

Bemerkung – Weitere Prüfungsergebnisse – Nr. 6 W
Bundessozialministerium und Rentenversicherung neh-
men seit Jahren falsche Rentenberechnungen in Kauf

1. Das Bundessozialministerium und die Rentenversiche-

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der

Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
rungsträger dulden seit Jahren, dass falsche Daten in die
Versichertenkonten gelangen. Fehlerhaft zugeordnete

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 25 – Drucksache 17/2492

Daten zum Rechtskreis Ost oder West stellen Versicherte
unrechtmäßig besser oder schlechter. Die Rentenver-
sicherungsträger übernehmen die falsch zugeordneten
Entgeltersatzleistungen in ihre Versicherungskonten und
berechnen daraus die Rente. Dabei bewerten sie die dem
Rechtskreis Ost zugeordneten Entgeltersatzleistungen
höher, um sie den Einkommensverhältnissen im übrigen
Bundesgebiet anzupassen. Allein die DRV Bund müsste
über 800 000 und die DRV Mitteldeutschland mindestens
140 000 Fälle überprüfen. Dafür würde den beiden Versi-
cherungsträgern ein Aufwand von mindestens 18 Mio.
Euro entstehen. Selbst dann lassen sich aber nicht alle
Fälle zweifelsfrei aufklären.

2. Der Bundesrechnungshof hat deshalb im Herbst 2009
empfohlen, die Rentenversicherungsträger selbst den
Rechtskreis für die Entgeltersatzleistung zuordnen zu las-
sen. Das könnte in einem automatischen Verfahren ge-
schehen. Das Bundessozialministerium sollte dafür sor-
gen, dass die entsprechenden Gesetze geändert werden.
Es hat aber bisher nichts getan.

3. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium für Arbeit und So-
ziales auf, alsbald die Voraussetzungen dafür zu
schaffen, dass die Rentenversicherungsträger selbst
den Rechtskreis Ost oder West für Zeiten der Ent-
geltersatzleistungen entsprechend dem der letzten Be-
schäftigung zuordnen.

c) Der Ausschuss erwartet einen Bericht an den Bundes-
rechnungshof bis zum 31. Dezember 2010. Er bittet
den Bundesrechnungshof, die Angelegenheit in eige-
ner Zuständigkeit weiterzuverfolgen und ihn zu gege-
bener Zeit über evtl. weiterhin bestehende Mängel
bzw. über den Abschluss des Verfahrens zu unterrich-
ten.

Bemerkung – Weitere Prüfungsergebnisse – Nr. 7 W
Auskunfts- und Beratungsangebot der Rentenversiche-
rungsträger ist nicht wirtschaftlich

1. Die Träger der Deutschen Rentenversicherung (DRV)
haben die Bevölkerung über Rechte und Pflichten nach
dem Sozialgesetzbuch aufzuklären. Hierfür halten sie ein
umfangreiches Angebot vor. Dazu gehören vor allem ein
Netz von bundesweit 1 000 Beratungsstellen sowie 5 000
ehrenamtliche Versichertenberater. Dieses Angebot wird
durch über 400 Versicherungsämter und über 12 000
Stadt- und Gemeindeverwaltungen der kommunalen Ge-
bietskörperschaften versichertennah ergänzt. Die Versi-
cherungsämter und Stadt- und Gemeindeverwaltungen
haben sich allerdings in den letzten Jahren zunehmend
von ihren Aufgaben, Auskunft zu geben und Anträge ent-
gegen zu nehmen, zurückgezogen. Bereits im Jahre 2005
hatte der Gesetzgeber der DRV Vorgaben gemacht, ihr
Angebot zu modernisieren sowie versichertenfreund-
licher und wirtschaftlicher zu gestalten. Die DRV ist die-
sen Vorgaben bisher nicht gefolgt. Sie gestaltet ihr Aus-

darf nach Beratung ermittelt und ihr Angebot danach aus-
richtet. Das Bundessozialministerium soll darauf hinwir-
ken, dass die DRV Bund dieser Aufgabe nachkommt.

2. Die Versicherungsämter sowie Stadt- und Gemeindebe-
hörden sollen künftig die ihnen gesetzlich übertragenen
Aufgaben der versichertennahen Auskunft und der Entge-
gennahme von Anträgen wieder wahrnehmen.

3. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium für Arbeit und So-
ziales auf, alsbald dafür zu sorgen, dass die DRV Bund
für das Beratungsstellennetz der Rentenversiche-
rungsträger einheitliche, verbindliche Kriterien für
einen wirtschaftlichen Einsatz des Auskunfts- und Be-
ratungsangebotes festlegt. Die Rentenversicherungs-
träger haben ihr Angebot am Bedarf auszurichten und
es zu koordinieren.

c) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales soll
bei den Aufsichtsbehörden der Regionalträger darauf
hinwirken, dass die Regionalträger ihr Auskunfts- und
Beratungsangebot wirtschaftlich betreiben und es mit
dem Angebot der Versicherungsämter und Gemeinde-
behörden abstimmen.

d) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales soll
die Länder in diesem Zusammenhang anhalten, darauf
hinzuwirken, dass die Versicherungsämter und Ge-
meindebehörden die ihnen obliegenden Aufgaben der
Auskunft und Antragsannahme wahrnehmen.

e) Der Ausschuss erwartet einen Bericht an den Bundes-
rechnungshof bis zum 30. September 2010. Er bittet
den Bundesrechnungshof, die Angelegenheit in eige-
ner Zuständigkeit weiterzuverfolgen und ihn zu gege-
bener Zeit über eventuell weiterhin bestehende Män-
gel bzw. über den Abschluss des Verfahrens zu unter-
richten.

Bemerkung – Weitere Prüfungsergebnisse – Nr. 8 W
Bundesverkehrsministerium gibt 7 Mio. Euro für drei
entbehrliche Brücken an einer Eisenbahnstrecke aus

1. Die Eisenbahninfrastrukturunternehmen bauen auf der
Grundlage des Bedarfsplans für die Bundesschienenwege
neue Eisenbahnstrecken (Neubaustrecken). Der Bund be-
zahlt den Unternehmen die Baukosten zuzüglich eines
pauschalen Aufschlags für Planungsleistungen. Die Un-
ternehmen planen die Neubaustrecken in der Regel ohne
Beteiligung des Eisenbahnbundesamtes. Ein Unterneh-
men beantragte in einem 18 km langen Streckenabschnitt
Bundesmittel zum Bau von 17 Brücken. Drei der Brücken
sollen die Kreuzung der Neubaustrecke mit unbefestigten
Feldwegen ermöglichen.

2. Der Bundesrechnungshof stellte fest, dass diese Brücken
im Gesamtwert von 7 Mio. Euro entbehrlich waren.

3. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:
kunfts- und Beratungsangebot nicht wirtschaftlich. Ein
neues Konzept muss sicherstellen, dass die DRV den Be-

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung des Bundes-
rechnungshofes zustimmend zur Kenntnis.

Drucksache 17/2492 – 26 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

b) Er fordert das Bundesministerium für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung auf,

– künftig eine hinreichende Planungsbegleitung
sicherzustellen, um bei Neu- und Ausbauvorhaben
die sparsame und wirtschaftliche Verwendung der
Bundesmittel zu gewährleisten,

– die Eisenbahninfrastrukturunternehmen vertrag-
lich dazu zu verpflichten, das Eisenbahn-Bundes-
amt frühzeitig an den Planungen zu beteiligen.

c) Er bittet das Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung um einen Bericht an den Rech-
nungsprüfungsausschuss bis zum 31. Dezember 2010.
In diesem Bericht soll das Bundesministerium für Ver-
kehr, Bau und Stadtentwicklung darauf eingehen, wie
die unter Nummer 2 genannten Aufgaben personell
und organisatorisch umzusetzen sind.

Bemerkung – Weitere Prüfungsergebnisse – Nr. 9 W
Bundesverkehrsministerium toleriert sicherheitsrele-
vante Mängel an Bahnanlagen

1. Eisenbahninfrastrukturunternehmen sind für die Instand-
haltung und die Betriebssicherheit von Gleisen, Signalen
und anderen Bahnanlagen gesetzlich verantwortlich. Das
Eisenbahn-Bundesamt überwacht die Einhaltung der
Sicherheitsbestimmungen durch die Unternehmen. Es un-
tersteht der Aufsicht des Bundesverkehrsministeriums.
Das Bundesamt hat bei annähernd 50 Prozent der von ihm
geprüften Bahnanlagen sicherheitsrelevante Mängel vor-
gefunden. Diese erhöhen das Risiko für Schadensfälle im
Schienenverkehr.

2. Der Bundesrechnungshof hat das Bundesverkehrsminis-
terium aufgefordert, die Aufsicht des Bundesamtes für die
Bahnanlagen zu intensivieren, die Mängelursachen zu er-
forschen und die Unternehmen zu veranlassen, ihrer In-
standhaltungspflicht nachzukommen.

3. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung auf,

– die Eisenbahninfrastrukturunternehmen zu veran-
lassen, ihrer gesetzlichen Pflicht zum sicheren Bau
und Betrieb von Bahnanlagen nachzukommen,

– die Aufsicht des Eisenbahn-Bundesamtes über die
Bahnanlagen zu intensivieren und die Mängelursa-
chen zu erforschen sowie

– offenzulegen, wie viele und welche Bahnanlagen
das Eisenbahn-Bundesamt jährlich zu prüfen hat.

c) Er bittet das Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung um einen Bericht an den Rech-
nungsprüfungsausschuss bis zum 30. September 2010.
In diesem Bericht soll das Bundesministerium für Ver-
kehr, Bau und Stadtentwicklung darauf eingehen, wie

Bemerkung – Weitere Prüfungsergebnisse – Nr. 10 W
Bundesverkehrsministerium verstößt gegen haushalts-
rechtliche Vorschriften und unterrichtet den Haushalts-
ausschuss unzutreffend

1. Das Bundesverkehrsministerium hat bei der Förderung
von Lärmsanierungsmaßnahmen an den Bundesschie-
nenwegen mehrfach gegen haushaltsrechtliche Vorschrif-
ten verstoßen. So zahlte es rund 10 Mio. Euro zu viel an
ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen. Erst nach etwa
vier Jahren versuchte es, das Geld mit Forderungen des
Unternehmens zu verrechnen. Ob dies gelingt, ist derzeit
noch offen. Ein wesentlicher Grund dafür ist, dass das
Bundesverkehrsministerium das Geld ohne einen ent-
sprechenden Vorbehalt ausgezahlt hatte.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zur Kenntnis.

b) Er missbilligt, dass das Bundesministerium für Ver-
kehr, Bau und Stadtentwicklung trotz der Zusage ge-
genüber dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bun-
destages am 9. April 2008 die Förderrichtlinie nicht
entsprechend überarbeitet und die notwendigen Ver-
rechnungen umgesetzt hat.

c) Angesichts der nachhaltigen Verstöße gegen das
Haushaltsrecht und des dem Bund hierdurch drohen-
den finanziellen Nachteils fordert er das Bundesminis-
terium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung auf,

– nunmehr unverzüglich belastbar zu kalkulieren
und zu dokumentieren, wie hoch die Planungs-
kostenpauschale in der Förderrichtlinie sein muss
und dabei auch zu berücksichtigen, dass diese
rückwirkend in Kraft gesetzt werden soll,

– diese Förderrichtlinie in Abstimmung mit dem
Bundesministerium der Finanzen und dem Bun-
desrechnungshof zügig in Kraft zu setzen,

– die Rückforderung der zu viel gezahlten 10 Mio.
Euro unter Berücksichtigung der rückwirkenden
Inkraftsetzung unverzüglich zu vollziehen.

d) Der Ausschuss erwartet einen Bericht an den Rech-
nungsprüfungsausschuss über das Veranlasste und die
erzielten (Zwischen-)Ergebnisse bis zum 30. Septem-
ber 2010.

Bemerkung – Weitere Prüfungsergebnisse – Nr. 11 W
Bundesverkehrsministerium behindert Wirksamkeit
der Prüfungen des Bundesrechnungshofes

1. Das Bundesverkehrsministerium beantwortet Prüfungs-
mitteilungen nicht oder nicht fristgerecht. Seine Stellung-
nahmen stehen teilweise länger als ein Jahr aus. In der
Zwischenzeit bleiben Empfehlungen des Bundesrech-
nungshofes unbeachtet. Gründe für die Verzögerungen
nennt es nicht. Durch das unbefriedigende Antwortver-
halten des Bundesverkehrsministeriums läuft die Prü-
fungstätigkeit des Bundesrechnungshofes ins Leere.
die unter Nummer 2 genannten Aufgaben personell
und organisatorisch umzusetzen sind.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 27 – Drucksache 17/2492

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung auf, seiner Pflicht zur fristge-
rechten Äußerung zu Prüfungsergebnissen des Bun-
desrechnungshofes nachzukommen.

Bemerkung – Weitere Prüfungsergebnisse – Nr. 12 W
Nachteilige Vertragsbedingungen und schleppende
Rückabwicklung einer IT-Beschaffung erschweren
Rückforderung von 42 Mio. Euro

1. Die Bundeswehr muss 42 Mio. Euro aufgrund eines vor-
zeitig beendeten Vertrages zurückfordern. Sie schloss den
Vertrag über 73,9 Mio. Euro, um veraltete IT-Systeme
von Heer, Luftwaffe und Marine durch ein gemeinsames
IT-System abzulösen. Der Auftragnehmer sollte das IT-
System in zwei Stufen entwickeln und auch die zum Be-
trieb notwendige Hardware liefern. Die Bundeswehr ver-
pflichtete sich, Teilbeträge zu zahlen, sobald der Auftrag-
nehmer bestimmte Meilensteine erreicht. Der Auftrag-
nehmer konnte vorgesehene Abnahmetermine mehrmals
nicht einhalten. Im April 2008 – über drei Jahre nach der
geplanten Abnahme – kündigte er den Vertrag, ohne die
erste Stufe des IT-Systems fertiggestellt zu haben. Das
Bundesamt für Informationsmanagement und Informa-
tionstechnik der Bundeswehr (IT-Amt Bw) hatte bis
dahin 46 Mio. Euro an den Auftragnehmer gezahlt. Darin
waren auch 9 Mio. Euro für Hardware enthalten. Die
Bundeswehr konnte nur geringe Anteile der erbrachten
Leistungen im Wert von etwa 9 Mio. Euro nutzen. Die im
Jahr 2005 gelieferte Hardware sei inzwischen veraltet und
nicht mehr einsetzbar. Die Bundeswehr hätte die Zahlun-
gen so vereinbaren müssen, dass ein größerer Teil der
Zahlungen erst nach Abnahme der Software fällig ge-
wesen wäre. Insbesondere hätte durch vertragliche Ver-
einbarungen sichergestellt werden müssen, dass die benö-
tigte Hardware erst geliefert und gezahlt wird, wenn das
hierfür vorgesehene IT-System eingesetzt werden kann.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert das Bundesministerium der Verteidigung
auf, dafür Sorge zu tragen, dass das IT-Amt Bw

– die Rückabwicklung des Vertrages zügig und kon-
sequent vorantreibt und die zu viel gezahlten Haus-
haltsmittel vollständig zurückfordert,

– künftig bei Verträgen berücksichtigt, dass auf der
Grundlage leistungsbezogener Meilensteine Ab-
schlusszahlungen grundsätzlich einen angemesse-
nen Teil der Gesamtzahlung ausmachen.

c) Er fordert das Bundesministerium der Verteidigung
auf, bis 1. Dezember 2010 über die erzielten Ergeb-

Bemerkung – Weitere Prüfungsergebnisse – Nr. 13 W
Fusionierte Krankenkasse zahlt 1,6 Mio. Euro Abfin-
dungen an drei ehemalige Vorstände

1. Bei der Fusion von vier Krankenkassen zu einer neuen
Krankenkasse schieden ein Teil der bisherigen Vorstands-
mitglieder aus. Zunächst war vorgesehen, die An-
stellungsverhältnisse von zwei ehemaligen Vorständen
gegen Zahlung von Übergangsgeldern von zusammen
300 000 Euro zu beenden und den dritten ehemaligen
Vorstand bis zum Renteneintritt weiter zu beschäftigen.
Es wurden aber alle drei ehemaligen Vorstände zunächst
für wenige Monate als Geschäftsstellenleiter eingesetzt
und danach für bis zu sechs Jahre bei Fortzahlung ihres
bisherigen Vorstandsgehaltes freigestellt. Anstatt
156 000 Euro Übergangsgeld erhält zum Beispiel ein
Vorstandsmitglied in seiner Freistellungsphase nunmehr
610 000 Euro einschließlich Zusatzleistungen. Alle drei
Vorstände sollen während ihrer Freistellungsphase Leis-
tungen von rund 1,6 Mio. Euro erhalten. Wegen des kras-
sen Missverhältnisses zwischen den hohen Abfindungen
und den vertraglich vereinbarten Leistungen könnten die
Verträge nichtig seien. Gegebenenfalls könnte der han-
delnde Vorstand der neuen Krankenkasse in Regress ge-
nommen werden.

2. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Er fordert die neue Krankenkasse auf zu prüfen, ob sie
rechtlich weiterhin zu Zahlungen an die ehemaligen
Vorstände verpflichtet ist. Der Rechnungsprüfungs-
ausschuss ist umgehend über das Ergebnis dieser Prü-
fung zu unterrichten.

c) Der Ausschuss erwartet einen Bericht des Bundesmi-
nisteriums für Gesundheit und des Bundesversiche-
rungsamtes über das Ergebnis der Prüfung an den
Rechnungsprüfungsausschuss bis zum 30. September
2010.

Bemerkung – Weitere Prüfungsergebnisse – Nr. 14 W
Steuerliche Ungleichbehandlung bei Landwirten

1. Das Einkommensteuergesetz sieht bei selbstbewirtschaf-
teten kleineren Betrieben für Land- und Forstwirte neben
der Einnahmeüberschussrechnung und dem Bestandsver-
gleich die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen
vor. Zu den Einkünften aus Land- und Fortwirtschaft ge-
hören Einnahmen aus betrieblichen Kapitalanlagen. Dazu
zählen auch Ausschüttungen aus Beteiligungen an Ge-
nossenschaften, die Produkte ihrer beteiligten Landwirte
weiter verarbeiten. Veräußert die Genossenschaft Grund-
stücke oder Brennereirechte, können die Ausschüttungen
an die Mitglieder außerordentlich hoch sein. Ermittelt ein
Landwirt den Gewinn durch Einnahmeüberschussrech-
nung oder durch Bestandsvergleich wirken sich diese
Ausschüttungen in voller Höhe auf den steuerpflichtigen
Gewinn aus. Dagegen werden diese bei der Gewinner-
mittlung nach Durchschnittssätzen – und zwar unabhän-
gig von der Höhe des Betrages – mit dem pauschalierten
nisse bei der Rückabwicklung des Vertrages zu berich-
ten.

Gewinn erfasst. Diese Kapitalerträge gelten nicht als
außergewöhnlicher Betriebsvorgang und wirken sich des-

Drucksache 17/2492 – 28 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Mitglieder besteuern oder nicht. Ursache für diese Wahl-

Berlin, den 7. Juli 2010

Dr. Michael Luther
Berichterstatter
halb nicht auf den Gewinn aus. Betriebliche Kapitalerträge
werden daher bei Landwirten ungleichmäßig besteuert.

2. Der Bundesrechnungshof empfiehlt dem Bundesfinanz-
ministerium, auf eine Gesetzesänderung der Durch-
schnittssatzgewinnermittlung hinzuwirken. Danach soll-
ten auch betriebliche Einnahmen aus Kapitalanlagen dem
Gewinn nach Durchschnittssätzen als Sondergewinn hin-
zugerechnet werden. Hierdurch wäre gewährleistet, dass
Ausschüttungen in die Ermittlungen des Gewinns nach
Durchschnittssätzen einfließen, wenn sie zusammen mit
anderen Sondergewinnen den Freibetrag übersteigen.

3. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Das Bundesministerium der Finanzen wird gebeten,
zu den Prüfungsfeststellungen des Bundesrechnungs-
hofes zur Gewinnermittlung nach Durchschnitts-
sätzen dem Ausschuss eine Stellungnahme hinsicht-
lich einer entsprechenden Änderung des Einkommen-
steuergesetzes bis zum 30. September 2010 abzuge-
ben.

Bemerkung – Weitere Prüfungsergebnisse – Nr. 15 W
Fehlende Anpassung von Umsatzsteuervorschriften für
Vereine führt zu Steuerausfällen

1. Vereine können derzeit wählen, ob sie Leistungen an ihre

möglichkeit ist, dass europarechtliche Vorgaben bisher
unzureichend in nationales Recht umgesetzt worden sind.
Dadurch entstehen dem Fiskus erhebliche Steuerausfälle.
Das deutsche Umsatzsteuerrecht sieht bei Leistungen von
Vereinen an ihre Mitgliedern gegen einen Mitgliedsbei-
trag grundsätzlich keine Besteuerung vor. Nach einem
Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahre
2002 unterliegen Leistungen von Vereinen an ihre Mit-
glieder dagegen der Besteuerung. Im Ergebnis haben die
Vereine ein Wahlrecht, wonach sie die Leistungen an ihre
Mitglieder ganz oder teilweise nach den Regelungen des
nationalen Rechts oder den Regelungen des Gemein-
schaftsrechts beurteilen können. Sie können so die für sie
jeweils günstigste Besteuerungsvariante wählen.

2. Der Bundesrechnungshof hat darauf hingewiesen, dass
diese Regelung zu erheblichen Steuerausfällen für den
Fiskus führt, die auf Dauer nicht hinnehmbar sind.

3. Nach Befassung mit den angesprochenen Punkten hat der
Ausschuss folgenden Beschluss gefasst:

a) Der Ausschuss nimmt die Bemerkung zustimmend
zur Kenntnis.

b) Das Bundesministerium der Finanzen wird gebeten,
zu dem entsprechenden Bund-Länder-Konzept dem
Ausschuss eine Stellungnahme bis zum 30. September
2010 abzugeben.

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