BT-Drucksache 17/2391

Geplante Überarbeitung der Straßenverkehrs-Ordnung - Novelle vom 1. September 2009

Vom 2. Juli 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/2391
17. Wahlperiode 02. 07. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter, Bettina Herlitzius,
Stephan Kühn, Ingrid Nestle, Daniela Wagner, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Geplante Überarbeitung der Straßenverkehrs-Ordnung –
Novelle vom 1. September 2009

Am 13. April 2010 erklärte der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadt-
entwicklung, Dr. Peter Ramsauer, die am 1. September 2009 in Kraft getretene
Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung „wegen eines Verstoßes gegen das ver-
fassungsrechtlich verankerte Zitiergebot“ für nichtig. Nach Angaben des Bun-
desministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) wird daher
ein Änderungsentwurf vorbereitet, um „die Fehler der Novelle zu korrigieren“
(Pressemitteilung des BMVBS vom 13. April 2010, Nr. 103/2010). Auch die All-
gemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung, die VwV-StVO,
soll in diesem Rahmen kurzfristig geändert werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Warum wurde der festgestellte Verstoß gegen das Zitierverbot nicht zeitnah
auf der nächsterreichbaren Bundesratssitzung behoben und am Tag danach
eine neue Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verkündet?

2. Plant die Bundesregierung über die Behebung des Verstoßes gegen das
Zitierverbot hinaus weitreichendere Änderungen der 46. StVO-Novelle vom
1. September 2009?

Falls ja, welche Maßnahmen sind dies im Detail?

3. Trifft es zu, dass die Bundesregierung bei der Korrektur der 46. StVO-No-
velle Änderungen bei der Rußpartikelfilter-Verordnung, bei der Kennzeich-
nungspflicht von emissionsarmen Fahrzeugen und bei der Einrichtung von
Umweltzonen plant?

Falls ja, welche, und wie werden diese begründet?

4. Trifft es zu, dass das Referat LA 22 des BMVBS bei der Korrektur der
46. StVO-Novelle eine Neufassung des § 45 StVO plant, mit der die Anord-
nung von Radwegebenutzungspflichten von den allgemeinen gesetzlichen

Voraussetzungen für Verkehrsbeschränkungen ausgenommen werden soll?

Falls ja, wie begründet die Bundesregierung diese Abkehr von den Zielen der
46. StVO-Novelle, zu deren wesentlichen Zielen die Förderung des Radver-
kehrs gehört?

Drucksache 17/2391 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
5. Trifft es zu, dass § 2 VwV-StVO, der im Zuge der 46. StVO-Novelle detail-
lierte Vorschriften zur Gestaltung von Radverkehrsanlagen (ERA) vorsah,
gestrichen und durch einen Hinweis ersetzt werden soll, der nun nur noch
eine allgemeine Bezugnahme auf die „Regeln der Technik“ enthält?

Falls ja, wie begründet die Bundesregierung die Rücknahme dieser Formu-
lierung, um deren Aufnahme in die VwV-StVO im Bundesrat so lange gerun-
gen wurde?

6. Plant die Bundesregierung gegebenenfalls dem Parlament einen Änderungs-
entwurf vorzulegen, und falls ja, zu welchem Termin?

Berlin, den 2. Juli 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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