BT-Drucksache 17/238

Übertragung der bundeseigenen Seengewässer auf die neuen Länder

Vom 15. Dezember 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 17/238
17. Wahlperiode 15. 12. 2009

Antrag
der Abgeordneten Hans-Joachim Hacker, Petra Crone, Elvira Drobinski-Weiß, Iris
Gleicke, Hubertus Heil (Peine), Gabriele Hiller-Ohm, Ute Kumpf, Steffen-Claudio
Lemme, Andrea Nahles, Holger Ortel, Thomas Oppermann, Heinz Paula, Dr. Wilhelm
Priesmeier, Kerstin Tack, Dr. h. c. Wolfgang Thierse, Dr. Marlies Volkmer, Andrea
Wicklein, Waltraud Wolff (Wolmirstedt), Dagmar Ziegler, Dr. Frank-Walter Steinmeier
und der Fraktion der SPD

Übertragung der bundeseigenen Seengewässer auf die neuen Länder

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Seit ihrer Gründung im Jahre 1992 ist die Bodenverwertungs- und -verwaltungs
GmbH (BVVG) damit beauftragt, frühere volkseigene Flächen in Brandenburg,
Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen zu pri-
vatisieren. Dazu gehört auch die Veräußerung von Seengewässern. Sowohl tou-
rismuspolitische als auch ökologische Gründe sprechen dafür, diese Gewässer
als Allgemeingut zu erhalten und das Eigentumsrecht auf die neuen Länder zu
übertragen.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. im Rahmen des Moratoriums zur weiteren Veräußerung von Gewässern mit
den neuen Ländern Verhandlungen zu führen, die auf das Ziel einer Übertra-
gung des Eigentums auf die neuen Länder ausgerichtet sind. Diese Übertra-
gung soll unentgeltlich erfolgen;

2. dem Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf vorzulegen, auf dessen
Grundlage die bundeseigenen Seengewässer auf die Länder übertragen wer-
den können. Hierbei sollen die Interessen der Kommunen, gewerbsmäßigen
Fischerinnen und Fischer, Anglerinnen und Angler und von Naturschutzein-
richtungen berücksichtigt werden;

3. die zeitliche Geltung des bestehenden Moratoriums solange auszudehnen, bis
die gesetzliche Regelung zur Übertragung der Eigentumsrechte auf die Län-
der (siehe Nummer 2) Rechtskraft erlangt hat.
Berlin, den 15. Dezember 2009

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

Drucksache 17/238 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Begründung

Im Rahmen der Verwertung von bundeseigenen Seengewässern ist es in mehre-
ren Fällen zu Protesten von Bürgerinnen und Bürgern, Kommunal- und Lan-
despolitikern zur Verkaufspraxis der BVVG gekommen. In der Folge hat die
BVVG den Verkauf von Wasserflächen im Sommer 2009 zunächst bis zum Jah-
resende gestoppt. Rund 14 000 Hektar Gewässerflächen sind bereits verkauft
worden. Ein weiterer Verkauf der noch nicht übertragenen Flächen in den
neuen Bundesländern lässt befürchten, dass Badestellen, Stege und Wasserflä-
chen nicht mehr durch Touristinnen und Touristen oder Anglerinnen und Ang-
ler genutzt werden können sowie das Fischereigewerbe beeinträchtigt wird. Im
Weiteren besteht die Gefahr, dass die Pflege der Gewässer nicht mehr sachge-
recht erfolgt und sich dadurch die Wasserqualität verschlechtert. Die künftige
Pflege und Bewirtschaftung der bislang bundeseigenen Seengewässer muss
von der Prämisse bestimmt sein, dass die Interessen von Mensch und Natur
weitestgehend in Übereinstimmung gehalten werden. Länder und Kommunen
haben nach der grundgesetzlichen Zuständigkeit und nach Länderrecht bereits
gegenwärtig umfangreiche Regelungskompetenzen im Bereich von Wasser-
und Naturschutzrecht. Dem folgend ist die Eigentumsübertragung der bun-
deseigenen Seengewässer sachgerecht. Bei Abwägung der Interessen aller Be-
teiligten ist die entgeltfreie Übertragung des Eigentumsrechtes auf die neuen
Länder gerechtfertigt.

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.