BT-Drucksache 17/2379

zu der Verordnung der Bundesregierung -Drucksachen 17/1624, 17/1819 Nr. 2- Einhundertneunte Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste - Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung -

Vom 2. Juli 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/2379
17. Wahlperiode 02. 07. 2010

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (9. Ausschuss)

zu der Verordnung der Bundesregierung
– Drucksachen 17/1624, 17/1819 Nr. 2 –

Einhundertneunte Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste
– Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung –

A. Problem

Anpassung der Ausfuhrliste an die Änderungen des Wassenaar-Arrangements
für konventionelle Rüstungsgüter; Neufassung des Anhangs I der EG-Dual-Use-
Verordnung durch die Verordnung (EG) Nr. 428/2009.

B. Lösung

Einstimmige Empfehlung, die Aufhebung der Verordnung auf Drucksache
17/1624 nicht zu verlangen

C. Alternativen

Keine

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Durch die Änderungen von Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste werden die Ge-
nehmigungspflichten für Ausfuhren und Verbringungen für Rüstungsgüter nach
§ 5 Absatz 1 und § 7 Absatz 1 der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) gering-
fügig erweitert. Dies führt allerdings voraussichtlich zu keinen relevanten Än-
derungen der Antragszahlen für Ausfuhr- und Verbringungsgenehmigungen
beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Änderungen
von Teil I Abschnitt C der Ausfuhrliste haben allenfalls geringfügige Auswir-

kungen auf die Genehmigungspflichten für Verbringungen nach § 7 Absatz 2
AWV und keine Auswirkungen auf Ausfuhrgenehmigungspflichten. Die Ände-
rungen von Teil I Abschnitt C der Ausfuhrliste übernehmen im Übrigen aus
Gründen der Buß- und Strafbewehrung nur die bereits geltenden Ausfuhrgeneh-
migungspflichten der EG-Dual-Use-Verordnung. Etwaige geringfügige Auswir-
kungen sind nicht zu quantifizieren. Daher haben die Änderungen der Ausfuhr-
liste keine Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte.

Drucksache 17/2379 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

E. Sonstige Kosten

Die Änderungen von Teil I Abschnitt A und C der Ausfuhrliste führen voraus-
sichtlich zu keinen Veränderungen der Antragszahlen für Ausfuhr- und Verbrin-
gungsgenehmigungen. Daher sind keine Auswirkungen für die Wirtschaft ein-
schließlich mittelständischer Unternehmen zu erwarten. Mit Auswirkungen auf
Einzelpreise und das allgemeine Preisniveau, insbesondere das Verbraucher-
preisniveau, ist nicht zu rechnen.

F. Bürokratiekosten

Informationspflichten für die Wirtschaft

Mit der Verordnung werden drei bestehende Informationspflichten der Wirt-
schaft in ihrem Anwendungsbereich geringfügig ausgeweitet. Die Höhe der
Belastungen lässt sich nicht quantifizieren, da für die zusätzlich erfassten Güter
voraussichtlich nur selten Ausfuhr- und Verbringungsgenehmigungen beantragt
werden.

Informationspflichten der Verwaltung und der Bürger

Die Verordnung tangiert keine Informationspflichten der Verwaltung und der
Bürger.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/2379

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

die Aufhebung der Verordnung auf Drucksache 17/1624 nicht zu verlangen.

Berlin, den 9. Juni 2010

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie

Eduard Oswald Rolf Hempelmann
Vorsitzender Berichterstatter

Berlin, den 9. Juni 2010

Rolf Hempelmann
Berichterstatter
H. Heene
ese
dem Verteidigungsausschuss zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

Die Ausfuhrliste soll neu gefasst und an internationale Ver-
einbarungen angepasst werden. Es handelt sich dabei über-
wiegend um Änderungen redaktioneller Natur. Änderungen
des Wassenaar Arrangements für konventionelle Rüstungs-
güter und eine Neufassung des Anhangs I der EG-Dual-Use-
Verordnung durch die Verordnung (EG) Nr. 428/2009 soll
erreicht werden.

Wegen der Einzelheiten wird auf Drucksache 17/1624 ver-
wiesen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Auswärtige Ausschuss hat die Verordnung auf Druck-
sache 17/1624 in seiner 16. Sitzung am 16. Juni 2010 ohne
Aussprache zur Kenntnis genommen.

Der Rechtsausschuss hat die Verordnung auf Drucksache
17/1624 in seiner 15. Sitzung am 9. Juni 2010 beraten und
einstimmig die Annahme empfohlen.

Der Verteidigungsausschuss hat die Verordnung auf Druck-
sache 17/1624 in seiner 36. Sitzung am 9. Juni 2010 ohne
Aussprache zur Kenntnis genommen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat die
Verordnung auf Drucksache 17/1624 in seiner 14. Sitzung
am 9. Juni 2010 abschließend beraten und einstimmig dem
Deutschen Bundestag empfohlen, die Aufhebung der Ver-
ordnung auf Drucksache 17/1624 nicht zu verlangen.
Drucksache 17/2379 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht des Abgeordneten Rolf Hempelmann

I. Überweisung

Die Verordnung der Bundesregierung auf Drucksache
17/16241 wurde am 20. Mai 2010 gemäß § 92 der Ge-
schäftsordnung des Bundestages dem Ausschuss für Wirt-
schaft und Technologie zur federführenden Beratung sowie
dem Auswärtigen Ausschuss, dem Rechtsausschuss und
mann

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