BT-Drucksache 17/2315

zu dem Antrag der Abgeordneten Petra Crone, Dirk Becker, Gerd Bollmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD -Drucksache 17/1962- Illegalen Holzeinschlag und Holzhandel durch eine durchgreifende EU-Verordnung wirksam verhindern

Vom 29. Juni 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/2315
17. Wahlperiode 29. 06. 2010

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(10. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Petra Crone, Dirk Becker, Gerd Bollmann,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/1962 –

Illegalen Holzeinschlag und Holzhandel durch eine durchgreifende EU-Verordnung
wirksam verhindern

A. Problem

Durch illegalen Holzeinschlag und Holzhandel, die weltweit zur Vernichtung
von Wäldern beitragen, werden Waldökosysteme sowie Tier- und Pflanzenarten
bedroht. Außerdem wird eine nachhaltige Waldwirtschaft und eine positive Ent-
wicklung im sozialen Bereich verhindert. Auf nationaler Ebene gibt es bislang
noch keine gesetzliche Grundlage, um die Einfuhr, den Handel oder die Weiter-
verarbeitung von illegalem Holz zu unterbinden.

B. Lösung

Die Bundesregierung soll sich bei den Beratungen zur „Verordnung über die
Verpflichtung von Marktteilnehmern, die Holz und Holzerzeugnisse in Verkehr
bringen (FLEGT)“ für wirksame Regelungen einsetzen, mit denen ein weiterer
Raubbau an den Wäldern gebremst werden kann.

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

C. Alternativen

Annahme des Antrags.
D. Kosten

Den Wirtschaftsbeteiligten, die der Pflicht zur Bereitstellung und Herausgabe
von Informationen unterliegen, können ebenso wie den Aufsichtsbehörden, die
ergänzende Prüfungen durchzuführen haben, zusätzliche Kosten entstehen. Die
insgesamt zu erwartenden Kostenauswirkungen sind nicht quantifiziert worden.

Drucksache 17/2315 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/1962 abzulehnen.

Berlin, den 16. Juni 2010

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Ulrike Höfken
Stellvertretende Vorsitzende

Alois Gerig
Berichterstatter

Petra Crone
Berichterstatterin

Dr. Christel Happach-Kasan
Berichterstatterin

Dr. Kirsten Tackmann
Berichterstatterin

Cornelia Behm
Berichterstatterin

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor- Die Fraktion der FDP stellte fest, mit dem Ziel des Antra-

sicherheit, der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammen-
arbeit und Entwicklung sowie der Ausschuss für die
Angelegenheiten der Europäischen Union haben überein-
stimmend in ihren Sitzungen am 16. Juni 2010 mit den Stim-

ges, illegalen Holzeinschlag und Holzhandel wirksam zu
verhindern, stimme man überein. Die Beratungen zum Ent-
wurf für eine FLEGT-Sorgfaltspflichten-Verordnung der EU
seien auf einem guten Weg und könnten zu einem Verbot des
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/2315

Bericht der Abgeordneten Alois Gerig, Petra Crone, Dr. Christel Happach-Kasan,
Dr. Kirsten Tackmann und Cornelia Behm

I. Überweisung

Der Antrag auf Drucksache 17/1962 wurde in der 46. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 10. Juni 2010 dem
Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher-
schutz zur federführenden Beratung und dem Ausschuss für
Wirtschaft und Technologie, dem Ausschuss für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit, dem Ausschuss für wirt-
schaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie dem
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Durch illegalen Holzeinschlag und Holzhandel, der weltweit
zur Vernichtung von Wäldern beiträgt, werden nicht nur
Waldökosysteme sowie Tier- und Pflanzenarten bedroht,
vielmehr wird auch nachhaltige Waldwirtschaft und eine
positive Entwicklung im sozialen Bereich verhindert. Der
Verlust artenreicher Wälder führt dazu, dass die einzigartige
Biodiversität zerstört wird und die Fähigkeit der Wälder
sinkt, Kohlenstoffdioxid zu binden. In Deutschland gibt es
noch keine gesetzliche Grundlage, um die Einfuhr, den Han-
del oder die Weiterverarbeitung von illegalem Holz zu unter-
binden.

Auf europäischer Ebene soll sich die Bundesregierung des-
halb bei den Beratungen zur „Verordnung über die Verpflich-
tung von Marktteilnehmern, die Holz und Holzerzeugnisse
in Verkehr bringen (FLEGT)“ für eine wirksame Verordnung
und eine lückenlose Rückverfolgbarkeit über die gesamte
Verarbeitungs-, Liefer- und Handelskette von Holz und
Holzprodukten einsetzen, mit der ein weiterer Raubbau an
den Wäldern gebremst werden kann. Ferner soll sich die
Bundesregierung für ein effizientes System der Sorgfalts-
pflichtregelung aussprechen, das alle Marktteilnehmer nut-
zen, die Holzprodukte als Erste auf den europäischen Markt
bringen. Alle anderen Marktteilnehmer sollen ein System
der lückenlosen Rückverfolgung nutzen. Ergänzend zur
Sorgfaltspflicht wird ein generelles Verbot von Holz und
Holzerzeugnissen aus illegalen Quellen auf dem europäi-
schen Markt gefordert.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat in
seiner 18. Sitzung am 16. Juni 2010 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der
Fraktionen SPD und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des
Antrags empfohlen.

DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag auf Drucksache
17/1962 abzulehnen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat den Antrag auf Drucksache 17/1962 in
seiner 16. Sitzung am 16. Juni 2010 beraten. Er empfiehlt mit
den Stimmen der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Antrag abzulehnen.

Die Fraktion der CDU/CSU erklärte, sie stimme mit dem
Ziel überein, illegalen Holzeinschlag zu verhindern, der da-
zu beitrage, dass sich die für den Klimaschutz notwendige
Kohlenstoffspeicherung der Wälder absenke und wertvolle
Lebensräume für Tiere und Pflanzen verloren gingen. Den-
noch werde dem Antrag nicht zugestimmt, denn zunächst
sollte der weitere Verlauf der Beratungen über die von der
EU-Kommission vorgelegte Verordnung über die Verpflich-
tungen von Marktteilnehmern, die Holz und Holzerzeugnis-
se in Verkehr bringen, abgewartet werden. Die Bundesregie-
rung engagiere sich bereits seit Jahren für eine wirksame
Verordnung und arbeite bei den laufenden Verhandlungen
konstruktiv daran mit, eine tragfähige Einigung zu finden.
Zu den Zielen gehöre dabei aber auch, dass sich für die
Waldbesitzer und die Holzwirtschaft keine übermäßige Be-
lastung aus der angestrebten Verordnung etwa durch eine
überzogene Nachweispflicht ergeben dürfe. Die bestehenden
Dokumentationspflichten für deutsche Waldbesitzer seien
völlig ausreichend und eine besondere Sorgfaltspflicht da-
rüber, ob das Holz aus legalem Einschlag stamme, werde nur
für den Erstinverkehrbringer für erforderlich gehalten.

Die Fraktion der SPD betonte, illegaler Holzeinschlag
schädige das Klima und führe zu wirtschaftlichen Verlusten
für die Waldbesitzer. Den Verbrauchern müsse gewährleistet
werden, dass die von ihnen erworbenen Holzprodukte aus
legal geerntetem Holz stammten. Gefordert werde eine
Kombination aus generellem Verbot von Holz- und Holz-
erzeugnissen aus illegalen Quellen in Ergänzung zu einem
effizienten System der Sorgfaltspflichtregelungen und
lückenlosen Rückverfolgung entlang der gesamten Liefer-
und Handelskette. Ferner werde ein Mindestmaß an Sank-
tionen und Strafmaßnahmen in der gesamten EU für erfor-
derlich gehalten, um gleiche Wettbewerbsbedingungen für
alle Marktteilnehmer zu schaffen. Alle Holzprodukte aus
illegal geschlagenem Holz müssten in den Anwendungsbe-
reich der EU-Verordnung einbezogen werden. Dies stelle
auch keinen übertriebenen bürokratischen Aufwand dar.
men der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stim-
men der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/

Handels mit illegalem Holz führen. Fraglich sei jedoch, ob
ein solches Verbot tatsächlich dazu führe, dass man sich in

Drucksache 17/2315 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

anderen Ländern auch daran halten werde. Maßnahmen
innerhalb der EU könnten nur bedingt den illegalen Handel
außerhalb der EU einschränken. In Deutschland selbst beste-
he kein Problem mit illegalem Holzeinschlag und deshalb sei
es richtig, insbesondere die Kleinwaldbesitzer vor unnötigen
Bürokratiekosten zu schützen. Damit liege von der SPD-
Fraktion ein Antrag vor, dessen Zielen man durchaus zustim-
me, der inzwischen jedoch für überflüssig gehalten werde,
denn die Bundesregierung habe bereits entsprechend gehan-
delt. Deshalb werde der Antrag abgelehnt.

Die Fraktion DIE LINKE. begrüßte den Antrag der SPD,
der entscheidende Forderungen beinhalte, die dazu beitragen
könnten, den Raubbau an der Natur einzuschränken. Zumin-
dest für den europäischen Markt könne durch eine wirksame
Verordnung erreicht werden, die Marktteilnehmer zu einem
verantwortungsvollen Umgang mit Holz und Holzprodukten
zu bewegen. Die Fraktion DIE LINKE. habe die Bundes-

zusätzlich belastet, entbehre jeglicher Grundlage. Bisher ha-
be schon auf einfache Weise nachgewiesen werden können,
dass das Holz aus legaler Quelle stamme. Es sei überhaupt
nicht beabsichtigt, diese Nachweise zu erschweren. Deshalb
werde die Bundesregierung aufgefordert, ihre Blockadehal-
tung aufzugeben.

Die Bundesregierung berichtete, der Trilog zwischen EU-
Kommission, Europäischem Parlament und Rat sei inzwi-
schen abgeschlossen. Man habe einen wirkungsvollen Beitrag
gegen den illegalen Holzeinschlag erreichen können, der zu-
gleich die Verhältnismäßigkeit wahre und damit sowohl die
berechtigten Anliegen der Umweltverbände als auch die der
Waldbesitzer berücksichtige. In wesentlichen Kernpunkten
sehe der Kompromiss vorbehaltlich der formalen Zustim-
mung durch das Europäische Parlament vor, dass in An-
lehnung an den ursprünglichen Verordnungsentwurf der EU-
regierung im April 2010 zu dem Thema bereits befragt. Zu-
sätzlich sei noch von Interesse, ob es konkrete Erkenntnisse
darüber gibt, welche Kosten auf die Waldbesitzer zukommen
würden, wenn anstelle einer Nachweispflicht des Erstinver-
kehrbringers die gesamte Wertschöpfungskette eine Rück-
verfolgbarkeit von Holz und Holzprodukten gewährleisten
müsste. Von Nutzen wäre es darüber hinaus, wenn die Schä-
den für die heimische Forstwirtschaft durch illegalen Holz-
einschlag genauer beziffert werden könnten.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erläuterte, dem
Antrag stimme man ausdrücklich zu, denn er enthalte ein
klares Bekenntnis für ein generelles Verbot von Holz und
Holzerzeugnissen aus illegalen Quellen. Dieses Bekenntnis
der Fraktion der SPD habe man in der letzten Wahlperiode
noch vermisst, als der Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN zur Einführung eines nationalen Importverbots
für illegales Holz von der schwarz-roten Bundesregierung
abgelehnt worden sei. Nun habe sich die Fraktion der SPD
endlich aus der Umklammerung der Union befreit. Die Bun-
desregierung verhalte sich hingegen weiterhin sehr zögerlich
und lehne das im Dezember des vergangenen Jahres von
Großbritannien, den Niederlanden, Spanien, Dänemark und
Belgien geforderte Einfuhrverbot für illegales Holz nach wie
vor ab. Die Behauptung, heimische Holzerzeuger würden

Kommission weiterhin eine Konzentration der Sorgfalts-
pflichten bei den Erstinverkehrbringern bestehen bleibe. Der
Kompromiss mit dem Vorschlag des Europäischen Parla-
ments, die gesamte Handelskette mit einzubeziehen, liege
darin, dass die nachgelagerte Handelskette mit einfachen
Informationspflichten eingebunden werde, die jedoch ge-
nügten, um eine Rückverfolgbarkeit von Holzprodukten
gewährleisten zu können. Der Verbotstatbestand solle einge-
führt werden, allerdings bezogen auf die Erstinverkehrbrin-
ger. Hinzu komme der Begriff des „vernachlässigbaren Risi-
kos“, der es Waldbesitzern ermöglichen solle, in vereinfach-
ten Fällen von umfänglichen und komplizierten Risikomin-
derungsverfahren Abstand zu nehmen, wenn sie glaubhaft
darlegen, dass das Risiko – etwa beim heimischen Waldbe-
sitzer, der sein eigenes Holz vermarkte – vernachlässigbar
sei. Der Bürokratieaufwand für Unternehmen lasse sich da-
durch verringern, dass anstelle zusätzlicher Audits die Zerti-
fizierung gefördert werde. Für die Unternehmen könne die
Zertifizierung dann ein wichtiges Nachweisinstrument dar-
stellen, um zu belegen, dass das Holz aus legaler Erzeugung
stamme. Abgelehnt worden sei hingegen die Einbeziehung
von recycelten Produkten, die mit einem unverhältnismäßig
hohen Aufwand verbunden gewesen wäre. Über dieses
Ergebnis des Trilogs werde das Plenum des Europäischen
Parlaments am 6. Juli 2010 abstimmen.

Berlin, den 16. Juni 2010

Alois Gerig
Berichterstatter

Petra Crone
Berichterstatterin

Dr. Christel Happach-Kasan
Berichterstatterin

Dr. Kirsten Tackmann
Berichterstatterin

Cornelia Behm
Berichterstatterin

t mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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