BT-Drucksache 17/2237

Wiedervernetzung von Naturräumen

Vom 18. Juni 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/2237
17. Wahlperiode 18. 06. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Undine Kurth (Quedlinburg), Winfried
Hermann, Bettina Herlitzius, Daniela Wagner, Ingrid Nestle, Dr. Valerie Wilms
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Wiedervernetzung von Naturräumen

Die biologische Artenvielfalt bleibt weltweit wie auch in Deutschland bedroht.
Ein Grund für die wachsende Anzahl gefährdeter Arten ist die Vernichtung von
Lebensräumen durch Flächenverbrauch und Flächenzerschneidung. Biotope
werden zerstört, Habitate verkleinert und isoliert.

Die bislang ergriffenen Maßnahmen, diese Entwicklung zu stoppen, sind unzu-
reichend. So ist das seit acht Jahren im Bundesnaturschutzgesetz verankerte
Ziel, auf 10 Prozent der Landesfläche einen Biotopverbund zu entwickeln, von
den meisten Ländern bislang nur ungenügend umgesetzt worden.

Notwendige inner- und zwischenartliche Austauschbeziehungen werden ins-
besondere durch Verkehrswege erschwert oder gänzlich unterbrochen. Eine der
vorrangigen Aufgaben der Bundespolitik zum Erhalt der Artenvielfalt muss es
daher sein, die Barrierewirkungen der Verkehrsinfrastruktur zu senken und die
Lebensräume wieder zu vernetzen.

Mit Querungshilfen können die Austauschbeziehungen von wandernden Tier-
arten wiederhergestellt werden. Zudem senken Grünbrücken das Unfallrisiko
durch Wildunfälle.

Mitte April 2010 kündigte der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit, Dr. Norbert Röttgen, auf der Veranstaltung „Den Tieren eine
Brücke bauen“ in Berlin an, noch in diesem Jahr werde die Bundesregierung
das „Bundesprogramm Wiedervernetzung“ verabschieden.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Von welchen Leitbildern und Zielen lässt sich die Bundesregierung bei der
Erarbeitung des Bundesprogramms Wiedervernetzung leiten?

2. In welchem Ressort wird das Bundesprogramm Wiedervernetzung feder-
führend erarbeitet, welche weiteren Ressorts sind beteiligt?

3. Welchen Mindestzeitrahmen hält die Bundesregierung auf der Grundlage

ihrer bisherigen Überlegungen für die Umsetzung des Bundesprogramms
Wiedervernetzung für erforderlich?

4. In welcher Form werden in die Erarbeitung des Bundesprogramms Wieder-
vernetzung die Länder, anerkannte Naturschutzverbände und andere
Akteure einbezogen?

Drucksache 17/2237 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
5. Welche Grünbrücken-Projekte sind derzeit in Vorbereitung (aufgeschlüsselt
nach Planungsstand, beabsichtigter Fertigstellung, Finanzvolumen)?

6. Wird die Bundesregierung die Ermächtigung zum Erlass von Rechts-
verordnungen nutzen, um zur Konkretisierung der Erfordernisse des Biotop-
verbundes und der Biotopvernetzung (§ 21 des Bundesnaturschutzgesetzes)
einen Raumordnungsplan (gemäß § 17 Absatz 1 in Verbindung mit § 2
Absatz 2 Ziffer 6 Sätze 1 und 4 des Raumordnungsgesetzes) zu erlassen,
und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 18. Juni 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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