BT-Drucksache 17/2194

1. zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP -17/1552- Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms (Stipendienprogramm-Gesetz - StipG) 2. zu dem Gesetzenwurf der Bundesregierung -17/1942- Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms (Stipendienprogramm-Gesetz - StipG) 3. zu dem Antrag der Abgeordneten Kai Gehring, Priska Hinz (Herborn), Sylvia Kotting-Uhl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -17/1570- Nein zum Nationalen Stipendienprogramm

Vom 16. Juni 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/2194 (neu)
17. Wahlperiode 17. 06. 2010

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
(18. Ausschuss)

1. zu demGesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
– Drucksache 17/1552 –

Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms
(Stipendienprogramm-Gesetz - StipG)

2. zu demGesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 17/1942 –

Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms
(Stipendienprogramm-Gesetz – StipG)

3. zu dem Antrag der Abgeordneten Kai Gehring, Priska Hinz (Herborn),
Sylvia Kotting-Uhl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/1570 –

Nein zum Nationalen Stipendienprogramm

A. Problem

Zu den Nummern 1 und 2

Um einem in Deutschland drohenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken und
die Basis für zukünftigen Wohlstand zu sichern, sollen neue Anreize für die Auf-
nahme eines Hochschulstudiums durch junge Menschen geschaffen werden. Ein
nationales Stipendienprogramm soll begabte Studierende durch die Gewährung
eines Stipendiums bei der Entfaltung ihrer Talente und Fähigkeiten unterstützen.
Bei der Auswahl der Studierenden sollen neben der individuellen Begabung auch
die familiäre Herkunft, ein etwaiger Migrationshintergrund, die Bereitschaft,
Verantwortung zu übernehmen und besondere Umstände berücksichtigt werden.
Letztlich soll durch eine wachsende Zahl von Stipendien ein Anreiz für junge

Drucksache 17/2194 (neu) – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Menschen, die sich bisher aus finanziellen Gründen nicht für ein Studium ent-
schieden haben, entstehen, sich für ein Studium zu entscheiden. Das vorgeschla-
gene nationale Stipendienprogramm soll einerseits vom Bund und von den Län-
dern, andererseits von privaten Geldgebern finanziert werden.

Zu Nummer 3

Junge Menschen aus bildungsfernen und einkommensschwachen Haushalten
werden insbesondere durch Verschuldensrisiken, durch Studiengebühren und die
mit einem Studium verbundenen finanziellen Unsicherheiten vom Studium ab-
gehalten. Dadurch werden nicht nur Bildungs- und Entfaltungschancen für den
Einzelnen eingeschränkt, sondern es geht auch gesellschaftliches und ökonomi-
sches Innovationspotential verloren. Dieser Entwicklung kann nur durch einen
mutigen Ausbau einer verlässlichen öffentlichen Studienfinanzierung begegnet
werden. Gleichzeitig lässt sich nur so der zu erwartende Akademiker- und Fach-
kräftemangel überwinden. Mit dem Nationalen Stipendienprogramm werden
diese Ziele nicht erreicht. Es verhindert vielmehr die soziale Öffnung der Hoch-
schulen, vermindert die durch den Bologna-Prozess eigentlich erwünschte
Mobilität von Studierenden und stößt auf erhebliche verfassungsrechtliche
Bedenken.

B. Lösung

Zu den Nummern 1 und 2

Den Hochschulen soll es ermöglicht werden, bis zu 8 Prozent ihrer Studierenden
mit einem einkommensunabhängigen Stipendium in Höhe von monatlich
300 Euro zu fördern. Begabungsreserven sollen insbesondere durch die Aus-
wahlkriterien erschlossen werden. Gleichzeitig soll bei der Studienfinanzierung
das Engagement Privater gefördert werden.

Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 17/1552 in geänderter
Fassung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen
die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 17/1942 wird für
erledigt erklärt.

Zu Nummer 3

Statt eines nationalen Stipendienprogramms soll eine verlässliche Studienfinan-
zierung geschaffen werden, die insbesondere das Hochschulsystem durchläs-
siger macht und den Aufstieg durch Bildung für mehr Menschen insbesondere
unterpräsentierter Gruppen ermöglicht. Ein Großteil der Mittel, die für das Na-
tionale Stipendienprogramm vorgesehen sind, sollen kurzfristig für eine Auf-
stockung der BAföG-Fördersätze und -Freibeträge um jeweils mindestens 5 Pro-
zent verwendet werden. Neben weiteren Forderungen soll auch die private Wirt-
schaft bewegt werden, ein eigenes Stipendienprogramm zu schaffen.

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/1570 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und
DIE LINKE.

C. Alternativen

Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 17/1552.

Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 17/1942.

Annahme des Antrags auf Drucksache 17/1570.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/2194 (neu)

D. Kosten

Zu den Nummern 1 und 2

Während im Jahr 2010 Kosten für Bund und Länder von insgesamt 20 Mio. Euro
vorgesehen sind, soll der Anteil der öffentlichen Haushalte ab 2013 160 Mio. Euro
betragen. Darüber hinaus sind aufgrund von möglichen Steuererleichterungen
Privater Steuermindereinnahmen in Höhe von ca. 100 Mio. Euro jährlich zu er-
warten.

Während die Kosten für den Vollzugsaufwand für den Bund nicht bezifferbar
sind, werden für die Länder jährliche Mehrbelastungen in Höhe von ca. 30 Mio.
Euro geschätzt.

Die Kosten für die Statistik werden im Jahr 2010 auf ca. 180 000 Euro, in den
Folgejahren auf je 140 000 Euro geschätzt.

Für die Einzelheiten der Kostenschätzung wird auf den Gesetzentwurf verwie-
sen.

Zu Nummer 3

Die BAföG-Fördersätze und -Freibeträge sollen um jeweils mindestens 5 Pro-
zent erhöht werden.

E. Bürokratiekosten

Zu den Nummern 1 und 2

Es entstehen Bürokratiekosten. Für die Wirtschaft werden sie mit ca. 64 000 Eu-
ro/Jahr veranschlagt. Die Bürokratiekosten für die Verwaltung und für die Bürge-
rinnen und Bürger können nicht exakt geschätzt werden. Für die Einzelheiten
wird auf den Gesetzentwurf verwiesen.

Zu Nummer 3

Keine

Drucksache 17/2194 (neu) – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

1. den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/1552 mit folgender Maßgabe, im Übri-
gen unverändert anzunehmen:

Dem § 2 Absatz 2 Nummer 3 wird folgender Satz angefügt:

„Die Hochschulen können Vertreter der privaten Mittelgeber mit beratender
Funktion in Auswahlgremien berufen.“;

2. den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/1942 für erledigt zu erklären;

3. den Antrag auf Drucksache 17/1570 abzulehnen.

Berlin, den 16. Juni 2010

Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Ulla Burchardt
Vorsitzende

Dr. Stefan Kaufmann
Berichterstatter

Marianne Schieder (Schwandorf)
Berichterstatterin

Dr. Martin Neumann (Lausitz)
Berichterstatter

Nicole Gohlke
Berichterstatterin

Kai Gehring
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/2194 (neu)

Bericht der Abgeordneten Dr. Stefan Kaufmann, Marianne Schieder (Schwandorf),
Dr. Martin Neumann (Lausitz), Nicole Gohlke und Kai Gehring

I. Überweisung
Zu Nummer 1

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 17/1552 in seiner 41. Sitzung am 7. Mai 2010 beraten
und an den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technik-
folgenabschätzung zur federführenden Beratung und an den
Auswärtigen Ausschuss, den Finanzausschuss, den Haus-
haltsausschuss (zusätzlich gemäß § 96 GO-BT), den Aus-
schuss für Wirtschaft und Technologie, den Ausschuss für
Arbeit und Soziales, den Ausschuss für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend und an den Ausschuss für die Angelegen-
heiten der Europäischen Union zur Mitberatung überwiesen.

Zu Nummer 2

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 17/1942 in seiner 46. Sitzung am 10. Juni 2010 beraten
und an den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technik-
folgenabschätzung zur federführenden Beratung und an den
Auswärtigen Ausschuss, den Finanzausschuss, den Haus-
haltsausschuss (zusätzlich gemäß § 96 GO-BT), den Aus-
schuss für Wirtschaft und Technologie, den Ausschuss für
Arbeit und Soziales, den Ausschuss für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend und an den Ausschuss für die Angelegen-
heiten der Europäischen Union zur Mitberatung überwiesen.

Zu Nummer 3

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/1570 in seiner 41. Sitzung am 7. Mai 2010 beraten und an
den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgen-
abschätzung zur federführenden Beratung und an den Haus-
haltsausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und Techno-
logie und den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen
Zu den Nummern 1 und 2

Nach Ansicht der Fraktionen der CDU/CSU und FDP und
der Bundesregierung bedarf es zusätzlicher Anreize für junge
Leute, ein Studium aufzunehmen und erfolgreich zu been-
den, um dem drohenden Fachkräftemangel sowie dem
Schwinden von Innovationskräften und internationaler Wett-
bewerbsfähigkeit zu begegnen. Mit dem nationalen Stipen-
dienprogramm sollen neue Anreize für ein Hochschulstu-
dium geschaffen werden. Ziel sei es dabei, die Studienbedin-
gungen und die Studienfinanzierung zu verbessern und da-
durch mehr Begabte für ein Studium zu mobilisieren. Um
dieses Ziel zu erreichen, komme dem Stipendienwesen eine
besondere Bedeutung zu.

Begabte Studierende sollen durch die Bewilligung eines
Stipendiums bei der Entscheidung für ein Studium, das ihren
Talenten und Fähigkeiten entspricht, unterstützt werden. Sie
sollen in Zukunft in den Genuss eines einkommensunabhän-
gigen Stipendiums in Höhe von monatlich 300 Euro kom-
men. Bei der Auswahl der geförderten Studenten sollen

neben Begabung und Leistung auch gesellschaftliches Enga-
gement, die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen,
oder besondere Umstände berücksichtigt werden können, die
sich beispielsweise aus der familiären Herkunft oder einem
Migrationshintergrund ergeben.

Auch soll einer wachsenden Zahl von Studieninteressierten,
die aus finanziellen Gründen unentschlossen sind, ob sie ein
Studium aufnehmen sollten, durch die Aussicht auf die Ge-
währung eines Stipendiums die Entscheidung für eine Hoch-
schulausbildung erleichtert werden. Bisher in der Begabten-
förderung unterrepräsentierte Gruppen, wie etwa Studieren-
de an Fachhochschulen, sollen in das Stipendienprogramm
einbezogen werden.

Die Stipendien sollen von Bund und Ländern einerseits und
privaten Mittelgebern andererseits finanziert werden. Damit
leiste der Gesetzentwurf einen wesentlichen Beitrag zur
Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und unter-
stütze die einzelnen Hochschulen bei der Vernetzung mit
ihrem regionalen Umfeld sowie bei der Entwicklung eines
attraktiven Profils.

Ziel des nationalen Stipendienprogramms ist es, je Hoch-
schule bis zu 8 Prozent der Studierenden zu fördern. Ins-
gesamt werde durch das nationale Stipendienprogramm das
Studium attraktiver, da einerseits die Motivation der Studie-
renden gestärkt werde und andererseits das Engagement Pri-
vater bei der Bildungsfinanzierung unterstützt werde.

Zu Nummer 3

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht finanzielle
Überlegungen als einen der Hauptgründe für Studienverzicht
und Studienabbruch. Gerade junge Leute ließen sich von
der Belastung durch Studiengebühren, Verschuldungsrisiken
durch Studienkredite oder dem Bundesausbildungsförde-
rungsgesetz abschrecken, ein Studium aufzunehmen. Damit
verliere Deutschland erhebliches gesellschaftliches und öko-
nomisches Innovationspotential. Zudem sei zu beobachten,
dass bei breiten Gruppen der Bevölkerung die Hoffnung auf
Aufstieg durch Bildung schwinde.

Die Lösung sei hier nicht ein nationales Stipendienpro-
gramm, wie es von den Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und FDP vorgeschlagen werde, sondern eine verlässliche
Studienfinanzierung, die vor allem das Hochschulsystem
durchlässiger macht und den Aufstieg durch Bildung für
mehr Menschen, insbesondere unterrepräsentierter Gruppen,
ermögliche. Ein Großteil der Mittel, die für das Nationale Sti-
pendienprogramm vorgesehen sind, solle kurzfristig für eine
Aufstockung der BAföG-Fördersätze und -Freibeträge um
jeweils mindestens 5 Prozent verwendet werden. Es sollten
hochschulferne und unterrepräsentierte Gruppen als Studie-
rende gefördert werden. Der im nationalen Stipendienpro-
gramm vorgesehene Beitrag der Wirtschaft solle von dieser
durch eigene Stipendien geleistet werden.

Der Vorschlag für ein nationales Stipendienprogramm weise
darüber hinaus erhebliche Mängel auf. So müssten sich die
Stifter für zwei Semester verpflichten, ein Stipendium zu

Drucksache 17/2194 (neu) – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

finanzieren. Bei einer so kurzfristigen finanziellen Basis sei
nicht auszuschließen, dass für die Studierenden ein Risiko
bestehe, dass die individuellen Finanzierungsquellen wäh-
rend des Studiums wegbrechen. Darüber hinaus sei der vom
Nationalen Stipendienprogramm vorgesehene Verlust des
Stipendiums nach einem Studienortwechsel mobilitätsfeind-
lich und wiederspreche damit einem der zentralen Anliegen
des Bologna-Prozesses.

Letztlich erscheint es auch eine Überlastung der Hochschu-
len, für 8 Prozent ihrer Studierenden Stipendium zu akquirie-
ren und an Hand transparenter Kriterien zu vergeben. Diese
zusätzliche Aufgabe könnten insbesondere Hochschulen mit
Standortnachteil nur sehr schwer erfüllen. Darüber hinaus er-
scheint das Nationale Stipendienprogramm verfassungs-
rechtlich bedenklich. Von der ebenfalls im Gesetzentwurf
vorgesehenen unverhältnismäßigen Büchergelderhöhung auf
300 Euro im Monat im Rahmen der Begabtenförderung solle
abgesehen werden, zumal sich viele Stipendiaten gegen diese
Erhöhung ausgesprochen hätten.

Im Antrag werden daher folgende Einzelmaßnahmen gefor-
dert:

● Der Gesetzentwurf für ein nationales Stipendienpro-
gramm solle zurückgezogen werden,

● ein Großteil der dafür vorgesehenen Mittel solle kurzfris-
tig zur Aufstockung der BAföG-Fördersätze und -Frei-
beträge um jeweils mindestens 5 Prozent verwendet wer-
den,

● ein Konzept für ein zielgenaues Stipendiensonderpro-
gramm solle vorgelegt werden, das insbesondere die
Belange von Studierenden aus bisher hochschulfernen
unterrepräsentierten Gruppen berücksichtigt,

● bei Unternehmen, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbän-
den solle dafür geworben werden, dass diese eigene
Stipendienprogramme ins Leben rufen,

● von der Büchergelderhöhung im Rahmen der Begabten-
förderung sollte abgesehen werden.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Zu Nummer 1

In ihren Sitzungen am 16. Juni 2010 haben der Auswärtige
Ausschuss (16. Sitzung) und der Finanzausschuss (18. Sit-
zung) die Vorlage auf Drucksache 17/1552 beraten und mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen
die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Gesetzentwurf anzu-
nehmen.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales (22. Sitzung), der
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie (18. Sitzung),
der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(14. Sitzung), der Ausschuss für die Angelegenheiten der
Europäischen Union (17. Sitzung) und der Haushaltsaus-
schuss (25. Sitzung) haben in ihren Sitzungen am 16. Juni
2010 die Vorlage beraten und mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
empfohlen, den Gesetzentwurf in der Fassung der Ände-
rungsanträge der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und

FDP auf Ausschussdrucksachen 17(11)192, 17(9)152,
17(18)38, 17(21)187 und 17(8)1463 anzunehmen.

Zu Nummer 2

In ihren Sitzungen am 16. Juni 2010 haben der Auswärtige
Ausschuss (16. Sitzung), der Finanzausschuss (18. Sitzung)
der Haushaltsausschuss (25. Sitzung), der Ausschuss für
Wirtschaft und Technologie (18. Sitzung), der Ausschuss
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (14. Sitzung)
und der Ausschuss für die Angelegenheiten der Euro-
päischen Union (17. Sitzung) die Vorlage auf Drucksache
17/1942 für erledigt erklärt.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner 22. Sit-
zung die Vorlage auf Drucksache 17/1942 beraten und mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen
die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Gesetzent-
wurf in der Fassung der Änderungsanträge der Koalitions-
fraktionen auf Ausschussdrucksache 17(11)192 anzuneh-
men.

Zu Nummer 3

In ihren Sitzungen am 16. Juni 2010 haben der Haushalts-
ausschuss (25. Sitzung), der Ausschuss für Wirtschaft und
Technologie (18. Sitzung) und der Ausschuss für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend (14. Sitzung) die Vorlage auf
Drucksache 17/1570 beraten und mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktionen SPD und DIE LINKE. die Ablehnung des An-
trags empfohlen.

IV. Beratungsverlauf und -ergebnisse im federfüh-
renden Ausschuss

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgen-
abschätzung hat am 9. Juni 2010 eine öffentliche Anhörung
zu den Vorlagen auf Drucksachen 17/1552 und 17/1570 mit
den nachfolgend aufgeführten Sachverständigen durchge-
führt:

Dr. Beate Bartoldus
Arbeitsgemeinschaft der Begabtenförderungswerke, Bonn,

Torsten Bultmann
Bund demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissen-
schaftler,

Henning Dettleff
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände,

Prof. Dr. Andreas Geiger
Hochschule Magdeburg-Stendal,

Florian Kaiser
freier zusammenschluss von studentInnenschaften e. V.,

Wolfgang Isserstedt
HIS Hochschul-Informations-System GmbH, Hannover,

Achim Meyer auf der Heyde
Deutsches Studentenwerk e. V.,

Dr. Volker Meyer-Guckel
Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft e. V.,

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/2194 (neu)

Prof. Dr. Ulrich Radtke
Universität Duisburg-Essen,

Prof. Dr. Margret Wintermantel
Hochschulrektorenkonferenz.

Die Ergebnisse der Anhörung sind in die Beratung der Vor-
lagen in der Ausschusssitzung am 16. Juni 2010 eingeflos-
sen.

Der Ausschuss hat einvernehmlich den inhaltsgleichen
Regierungsentwurf auf Drucksache 17/1942 zur Schaffung
eines nationalen Stipendienprogramms für erledigt erklärt.

Ebenfalls in die Beratungen eingeflossen ist die Stellungnah-
me des Parlamentarischen Beirates für nachhaltige Entwick-
lung des Deutschen Bundestages zum Entwurf eines Geset-
zes zur Schaffung eines Nationalen Stipendienprogramms
vom 20. Mai 2010.

Ferner lagen zur Ausschussberatung zwei Petitionen von
Bürgerinnen und Bürgern vor.

Der Ausschuss empfiehlt:

zu Nummer 1

Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 17/1552 in der
geänderten Fassung mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN;

zu Nummer 2

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 17/
1942 für erledigt zu erklären;

zu Nummer 3

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/1570 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und DIE LINKE.

Die Fraktionen der CDU/CSU und FDP stellten folgenden
Änderungsantrag, der mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenom-
men wurde:

„Dem § 2 Absatz 2 Numme. 3 wird folgender Satz angefügt:

,Die Hochschulen können Vertreter der privaten Mittelgeber
mit beratender Funktion in Auswahlgremien berufen.‘

Dieser Antrag wird wie folgt begründet:

Während eine Mitentscheidung privater Mittelgeber in den
Verfahren zur Auswahl von Stipendiatinnen und Stipendia-
ten und damit bei der Vergabe öffentlicher Mittel im Hinblick
auf das verfassungsrechtliche Erfordernis der demokrati-
schen Legitimation problematisch wäre, steht einer Teilnah-
me von Vertretern privater Mittelgeber ohne Stimmrecht mit
beratender Funktion nichts entgegen. Dies stellt die vorge-
schlagene Ergänzung der Vorschrift klar.“

Die Fraktion der CDU/CSU erklärt, dass mit dem vorlie-
genden Gesetzentwurf für ein nationales Stipendienpro-
gramm der Einstieg in eine dritte Säule der Studienfinanzie-
rung erreicht werden solle. Staatliche Mittel in Höhe 150 Eu-
ro würden durch private Mittel in gleicher Höhe ergänzt, so-

dass im Ergebnis einem Studierenden 300 Euro im Monat
gegeben werden könnten. Im Ergebnis bedeute der Gesetz-
entwurf zusätzliche Mittel für Bildung und Studium über die
staatlichen Mittel hinaus.

Mit dem Gesetzentwurf würden drei Ziele verfolgt: Zum ei-
nen sollen Anreize für eine nächste Generation von akademi-
schen Fach- und Führungskräften durch Anerkennung von
Leistung und Persönlichkeit geschaffen werden. Zweitens
sollen mehr Begabte für ein Studium mobilisiert und die Er-
schließung neuer bisher in der Begabtenförderung unterre-
präsentierter Studierender, wie zum Beispiel Studierende an
Fachhochschulen, vorangetrieben werden. Drittens sollen
Hochschulen mit ihrem unternehmerischen Umfeld und den
ehemaligen Studierenden vernetzt werden.

Bei der Auswahl der Stipendiennehmer sollen neben Bega-
bung und Leistung insbesondere auch Engagement und Ver-
antwortungsbereitschaft berücksichtigt werden. Ebenso sol-
len besondere familiäre Umstände oder zum Beispiel ein Mi-
grationshintergrund berücksichtigt werden.

Bedenken, die in der Anhörung zum Gesetzentwurf insbe-
sondere im Hinblick auf den Einfluss der Stipendiengeber
auf die Auswahl der Stipendiaten erhoben wurden, werde mit
dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen Rechnung
getragen, der vorsehe, dass die privaten Mittelgeber im Aus-
wahlverfahren an den Hochschulen mitbeteiligt würden.

Entgegen der Ausführungen der Oppositionsparteien würden
keine Doppelstrukturen bei der Förderung geschaffen, da der
Wirtschaft hier eine ganz neue Rolle zukomme. Auch die
Sorge, um eine Benachteiligung bestimmter Studiengänge
– insbesondere der Sozial- und Geisteswissenschaften – sei
unbegründet, da gerade hier die Alumnis als Stipendiengeber
stark beteiligt werden sollen. Gerade unterrepräsentierte
Gruppen sollen in die Förderung einbezogen werden. Letzt-
lich habe die Anhörung auch ergeben, dass die Sorge, dass es
zu einer Umschichtung von Fördermitteln der Wirtschaft aus
bereits bestehenden Programmen zugunsten des Nationalen
Stipendienprogrammes kommen könne, unbegründet sei.

Die Fraktion der SPD stellte einen Entschließungsantrag, der
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt wurde:

Der Ausschuss möge beschließen:

1. Der von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP vorge-
legte Gesetzentwurf zur Schaffung eines Stipendienpro-
gramms ist nicht entscheidungsreif. Weder wird der ge-
setzgeberische Handlungsbedarf überzeugend dargelegt,
noch sind die Regelungsziele und gesetzlich normierten
Verfahren und Entscheidungskriterien für eine Ausbil-
dungsförderung durch ein „nationales Stipendienpro-
gramm“ ausreichend konkretisiert. Der Gesetzentwurf
erfüllt somit nicht die Mindestvoraussetzungen hinsicht-
lich Normungsziel und Normenklarheit und ist nicht be-
schlussreif.

2. Bildungspolitisch ist der Gesetzentwurf ebenfalls nicht
zustimmungsfähig. Er ist geeignet, sowohl die soziale
Selektivität in der Hochschulbildung zu verfestigen, als
auch die regionalen Unterschiede hinsichtlich der Le-
bensverhältnisse wie der wirtschaftlichen Leistungskraft
weiter zu verstärken. Das vorgelegte Konzept führte dar-

Drucksache 17/2194 (neu) – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

über hinaus zu einer strukturellen Benachteiligung von
Studiengängen, die nicht im Interessenfokus der privaten
Mittelgeber stehen. Die im Entwurf enthaltenen unterbe-
stimmten Förderkriterien sind nicht geeignet, verfahrens-
taugliche Entscheidungsprogramme und damit rechts-
feste Förderbewilligungen zu begründen. Durch die Bin-
dung der Förderung an die Hochschulen entstünden viel-
mehr für geförderte Studierende zusätzliche fachliche wie
örtlicheMobilitätshürden. Und schließlich würde der Ge-
setzentwurf eine zusätzliche Förderbürokratie aufbauen,
mit der die Hochschulen strukturell wie finanziell sowie
hinsichtlich des Veraltungsaufwandes überfordert wären.
Sie würde zudem ineffiziente Doppelstrukturen zu den be-
stehenden und bewährten Begabtenförderwerken schaf-
fen.

3. Da der Gesetzentwurf insgesamt nicht in der Lage ist, je-
dem Studierenden an jeder Hochschule die gleiche Chan-
ce auf eine zusätzliche Förderung zu eröffnen, ist er zu-
dem geeignet, das Sozialstaatsprinzip in Verbindung mit
dem Gleichheitssatz zu verletzten.

4. Die Fraktionen der CDU/CSU und der FDP werden auf-
gefordert, den Gesetzentwurf aufgrund offensichtlicher
formaler und fachlicher Mängel zurückzuziehen.

5. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die durch die
Aufgabe des Stipendienprogramms frei werdenden Haus-
haltsmittel im Bundesetat vollumfänglich für eine Aus-
weitung und Weiterentwicklung der Ausbildungsförde-
rung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz zu
nutzen und dies im Entwurf für das Bundeshaushaltsge-
setz 2011 zu berücksichtigen.

Die Fraktion der SPD erklärt, dass die Anhörung zum Ge-
setzentwurf aus ihrer Sicht das genaue Gegenteil von dem er-
geben habe, was von der CDU/CSU-Fraktion vorgetragen
wurde. Die Anhörung habe vielmehr bestätigt, dass der Ge-
setzentwurf unausgegoren sei und das es zu einem Verwal-
tungsaufwand von bis zu 30 Prozent der zur Verfügung
stehenden Mittel kommen werde. Auch sei durch die Sach-
verständigen dargelegt worden, dass es problematisch sei,
zusätzliche Drittmittel durch die Hochschulen einwerben zu
lassen.

Die SPD-Fraktion fühlt sich in ihrer Kritik durch die Exper-
ten darin bestätigt, dass die meisten Sachverständigen die
Gefahr einer ungerecht regionalen Verteilung der Mittel se-
hen, da Standorte mit problematischer wirtschaftlicher Struk-
tur nicht genügend Spender zur Verfügung hätten. Auch wer-
de die Problematik gesehen, dass die Mittelgeber ihre Stipen-
dien für die MINT-Fächer bzw. für die Medizin gewähren,
nicht jedoch für die Geistes- und Sozialwissenschaften.

Auch sei von diesem Gesetz kein zusätzlicher Anreiz für jun-
ge Leute zu erwarten, ein Studium aufzunehmen. Weiterhin
werde die von allen Fraktionen gewünschte Mobilität der
Studierenden durch das Nationale Stipendienprogramm er-
schwert, da es für die Studierenden schwerer sein wird, den
Studienort zu wechseln. Ebenso sei das angestrebte Ziel,
8 Prozent der Studierenden mit einem Stipendium zu unter-
stützen, nicht zu erreichen.

Die Fraktion der SPD unterstützt den Vorschlag, die für das
Nationale Stipendienprogramm vorgesehenen Haushaltsmit-
tel in das BAföG zu investieren und zum Beispiel die Frei-
beträge anzuheben.

Aufgrund der auch in der Anhörung vorgetragenen Kritik ap-
pelliere die SPD-Fraktion an die Koalition, den Gesetzent-
wurf in dieser Form zurückzuziehen und Stipendien in
Deutschland auf eine bessere Basis zu stellen.

Von Seiten der Fraktion der FDP wird vorgetragen, dass das
vorgeschlagene nationale Stipendienprogramm ein höchst
innovatives Programm sei. Dies ergebe sich daraus, dass zum
ersten Mal die Möglichkeit bestehe, dass Private – und hier
insbesondere Alumnis – in die Studienfinanzierung einge-
bunden werden könnten. Dies sei ein völlig neuer Weg der
Studierendenförderung und erst die Praxis werde den Erfolg
zeigen. Überdies sei für viele Studenten eine Studienfinan-
zierung über das BAföG nicht attraktiv, sodass hier eine
Lücke geschlossen werde.

Die Erfahrungen mit dem NRW-Stipendienmodell zeigten,
dass die BAföG-Empfänger überproportional Nutznießer
dieses Programmes seien. So komme jeder zweite Stipendiat
in Nordrhein-Westfalen aus einer Nichtakademikerfamilie.

Ebenfalls werde mit dem Nationalen Stipendienprogramm
der Kritik der OECD Rechnung getragen, indem Private ein-
gebunden würden. Im Übrigen werde die Problematik des
Verwaltungsaufwandes lösbar sein.

Mit dem neuen Modell der einkommensunabhängigen Stu-
dienfinanzierung werde die Eigenverantwortung junger
Menschen gestärkt. Die Gewährung von Stipendien sei ein
Mittel, um Studierenden die Möglichkeit zu eröffnen, ihr Stu-
dium zeitnah zu absolvieren.

Ein weiterer Effekt des Programms sei die Möglichkeit, den
Hochschulen eine neue Möglichkeit des regionalen Marke-
tings zu geben. Dies werde das deutsche Hochschulsystem
auch international attraktiver machen.

Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen sei insbeson-
dere deshalb wichtig, weil er die Möglichkeit schaffe, die
Geldgeber in eine beratende Funktion in die Auswahlgre-
mien zu entsenden. Dies werden die Attraktivität des Pro-
grammes steigern. Im Übrigen würden durch das Nationale
Stipendienprogramm keinerlei öffentliche Mittel ausgege-
ben, wenn es nicht eine Beteiligung Privater gebe.

Die Fraktion DIE LINKE. führt aus, dass sie im wesent-
lichen drei Hauptargumente gegen den Gesetzentwurf habe.
Zum Ersten fördere er die soziale Ungleichheit. Das ergebe
sich bereits daraus, dass es keinen Rechtsanspruch auf ein
Stipendium gebe, die jungen Leute vor Aufnahme eines
Studiums aber wissen wollten, ob sie in den Genuss eines
Stipendiums kämen. Auch seien die vorgesehenen Stipen-
dien nicht bedarfsdeckend, da der Betrag nicht ausreiche, die
Existenz zu sichern. Daher könne ein solches Stipendium nur
ein Zusatz zu den Leistungen der Eltern sein, was wiederum
Studenten begünstige, die aus besser gestellten Elternhäusern
kommen. Somit werde das Gesetz die Studierneigung sozial
schwächer gestellter junger Menschen nicht fördern können.

Zweitens bestehe bei dem Gesetz ein erhebliches Demokra-
tieproblem, da nicht legitimierte Private über die Verwen-
dung öffentlicher Gelder entscheiden könnten. Auch der Än-
derungsantrag, der beinhalte, dass die privaten Mittelgeber
nicht unmittelbar über die zu vergebenden Studieninhalte
und Studienfächer mitzuentscheiden haben werden, sondern
nur beratend zur Seite stehen sollen, werde diese Problem
nicht lösen. Zugleich werde der Verwaltungsaufwand auf

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/2194 (neu)

Seiten der Hochschulen dazu führen, dass wiederum öffent-
liche Gelder für Studienförderung in dieses System umgelei-
tet werden müssten.

Drittens würden Hochschulen in strukturschwachen Regio-
nen auch deshalb benachteiligt, weil sie sich den notwen-
digen Verwaltungsaufwand nicht leisten könnten. Der Ver-
waltungsaufwand sei insbesondere für kleinere Hochschulen
eine existenzielle Frage. Im Übrigen könne es nicht, wie in
der Anhörung deutlich wurde, Sache der Hochschule sein,
Mittel für Stipendien einzuwerben. Das vorgeschlagene Pro-
gramm werde zu einem Auseinanderdriften der Hochschul-
landschaft führen.

Sie frage die Bundesregierung, ob es nicht sinnvoller sei, das
Nationale Stipendienprogramm zu streichen und statt dessen
über die so mobilisierten Gelder die BAföG-Finanzierung
sicherzustellen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht sich in
ihrer ablehnenden Haltung gegenüber dem nationalen Sti-
pendienprogramm durch die Anhörung bestätigt. Es sei der
Eindruck entstanden, dass von nahezu allen Sachverstän-
digen in seltener Einmütigkeit der Gesetzentwurf abgelehnt
werde. Auch wenn einzelne Sachverständige das Programm
unterstützt hätten, sei doch die weit überwiegende Anzahl der
Ansicht gewesen, dass das Gesetz handwerklich schlecht
gemacht sei. Auch verfassungsrechtliche Bedenken seien ge-
äußert worden. Viele Punkte aus der Sachverständigenan-
hörung, insbesondere die genannten 30 Prozent Bürokratie-
kosten für die Verwaltungsabwicklung des Programmes, hät-
ten keinen Niederschlag im Änderungsantrag der Fraktionen
der Regierungskoalition gefunden. Zwar werde immer über
Bürokratieabbau – insbesondere von der FDP – geredet, doch
im vorliegenden Gesetz würden den Universitäten und Fach-
hochschulen neue Aufgaben aufgebürdet, mit deren Lösung
sie alleine gelassen würden. Dies sei das Gegenteil von
Hochschulautonomie. Auch das 8-Prozent-Ziel sein unrealis-
tisch und nicht erreichbar. Hier zeige sich, dass das nationale
Stipendienprogramm überdimensioniert und unrealistisch
angelegt sei.

Hauptkritikpunkt der Fraktion sei zudem, dass das Stipen-
dienprogramm keine verlässliche Studienfinanzierung für
die Studierenden gewährleiste. Die Verpflichtung der Stifter
für nur zwei Semester sei keine Basis für eine Verlässlichkeit
der Finanzierung. Weiterhin werde kritisiert, dass das Pro-
gramm mobilitätsfeindlich sei. Auch überwinde es nicht die
sozialen Schieflagen, da es insbesondere chancenreichen
Kindern von Akademikern zu Gute kommen werde. Daher
trage das Programm nicht zu einer sozialen Öffnung der
Hochschulen bei.

Auch bestünde die Gefahr, dass regionale Disparitäten ver-
stärkt würden. Es bestehe das Risiko, dass Fachhochschulen
und Universitäten in strukturschwachen Regionen abgehängt
werde. Insbesondere für diese Hochschulen sei das 8-Pro-
zent-Ziel zu hoch gegriffen. Im Übrigen sei darauf hinzuwei-
sen, dass die Zahlen des NRW-Stipendienprogramms keines-

falls die Schlüsse zulassen, wie sie von der FDP-Fraktion
vorgetragen worden seien. Insbesondere bestünden Schwie-
rigkeiten bei der Einwerbung von Stipendien für geisteswis-
senschaftliche Fächer. Für diese Probleme habe der Gesetz-
entwurf keine Antwort. Letztlich sei die Erhöhung des
Büchergeldes bei der Begabtenförderung als maßlos zu kriti-
sieren.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sage zwar Nein
zu dem vorgelegten nationalen Stipendienprogramm, sie be-
fürworte aber Stipendien als solche. Die Fraktion erwarte von
der Bundesregierung, dass ein Sonderprogramm für Stipen-
diaten für hochschulferne, unterrepräsentierte Gruppen ent-
wickelt werde.

Die Bundesregierung erklärt, dass man bei einem völlig
neuen Ansatz wie beim nationalen Stipendienprogramm erst
einmal die Praxis abwarten müsse und man gegenwärtig nur
auf Vermutungen angewiesen sei. Dies gelte insbesondere für
die im Gesetzentwurf angestrebte Quote von 8 Prozent der
mit Stipendien Geförderten. Dies sei selbstverständlich nicht
sofort zu erreichen aber man werde nach vier bis acht Jahren
feststellen, wie sich dieser Aufwuchs entwickele. Die im Ge-
setzentwurf vorgegebene Zeitschiene würde auch dazu die-
nen, sozialen Disparitäten vorzubeugen.

Die Bundesregierung halte die prognostizierten Verwal-
tungskosten der Hochschulen für zu dramatisch dargestellt.
In der Regel seien 5 Prozent als Verwaltungsaufwand eine
realistische Größenordnung. Der Befürchtung, dass mit dem
nationalen Stipendienprogramm insbesondere die MINT-
Fächer gefördert würden, sei entgegenzuhalten, dass bereits
heute im Bereich der Begabtenförderwerke überproportional
geisteswissenschaftliche Fächer gefördert würden. Anderer-
seits sei es aber durchaus erwünscht, dass die Förderung der
Studierenden in MINT-Fächern ein Schwerpunkt des natio-
nalen Stipendienprogramm sei, um den Fachkräftemangel in
Deutschland zu bekämpfen.

Der Bund wird mittels einer Rechtsverordnung die Möglich-
keit haben, neben einer statistischen Überprüfung von Erfolg
und Wirkung des nationalen Stipendienprogramms auch
möglichen Probleme, die sich aus dem Vollzug des Gesetzes
ergeben, zu begegnen und nachzusteuern. Insofern sei das
vorgeschlagene Gesetz ein lernendes System.

Durch das vorgeschlagene Stipendiensystem komme das
Geld den Studierenden tatsächlich zugute, da sichergestellt
sei, dass öffentliche Mittel nur dann flössen, wenn die Wirt-
schaft sich beteilige. Im Übrigen sei es aus Sicht der Bundes-
regierung wichtig, dass die Länder dieses gesellschaftliche
Projekt inhaltlich mittrügen. Fragen der Finanzierung wür-
den mit diesen noch geklärt werden.

Auf Nachfrage des Abgeordneten Dr. Ernst Dieter Rossmann
(SPD), welchen Inhalt die angesprochene Rechtsverordnung
des Bundes haben könne, stellt die Bundesregierung klar,
dass der Gesetzentwurf Rechtsverordnungen ermögliche und
diese nach den im Gesetz enthaltenen Vorgaben erlassen
würden.

Berlin, den 16. Juni 2010

Dr. Stefan Kaufmann
Berichterstatter

Marianne Schieder (Schwandorf)
Berichterstatterin

Dr. Martin Neumann (Lausitz)
Berichterstatter

Nicole Gohlke
Berichterstatterin

Kai Gehring
Berichterstatter

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