BT-Drucksache 17/2098

Förderung der Erprobung der Atommüll-Bohrlochlagerung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Vom 11. Juni 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/2098
17. Wahlperiode 11. 06. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Bärbel Höhn, Hans-Josef Fell,
Oliver Krischer, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Dr. Hermann Ott,
Brigitte Pothmer, Dorothea Steiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Förderung der Erprobung der Atommüll-Bohrlochlagerung durch das
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Auf der Webseite der Gesellschaft für Nuklear-Service mbH (GNS) informiert
ein Artikel vom 25. Mai 2010 über einen knapp einjährigen Versuchsbetrieb der
GNS und DBE Technology GmbH, bei dem die Einlagerungstechnik zur Bohr-
lochlagerung von konditionierten Brennelementen und HAW-Kokillen erprobt
worden sei.* Das 2006 gestartete Vorhaben (im Weiteren auch Projekt genannt)
sei gemeinsam von der Europäischen Union (EU), dem Bundesministerium für
Wirtschaft und Technologie (BMWi) sowie der GNS finanziert worden. Nach
Abschluss des Versuchsbetriebs 2009 seien die Gerätschaften zur Aufbewahrung
auf das Werksgelände der GNS in Gorleben verbracht worden, und könnten dort
demnächst von der interessierten Öffentlichkeit besichtigt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Was genau wurde bei dem Projekt erforscht und unter welchem Titel lief die
Forschungsförderung seitens des BMWi?

2. Von wann bis wann lief das Projekt, wo und durch wen wurde es durch-
geführt?

3. Inwiefern sind die dabei gewonnenen Erkenntnisse auf den Standort Gorleben
anwendbar, wenn dieser zum Endlager für hochradioaktive wärmeent-
wickelnde Abfälle würde?

Wurde die Bohrlochlagerung in einer dem Standort Gorleben vergleichbaren
Wirtsformation erprobt?

4. Wie viel hat das BMWi insgesamt für das Projekt ausgegeben?

5. Falls das Projekt seitens der Bundesregierung nicht nur vom BMWi gefördert
wurde, wie viel hat der Bund dafür insgesamt ausgegeben, und aus welchen
Etats?

6. Wann und von wem wurde seitens des BMWi die Förderungsentscheidung
getroffen (bitte mit Angabe des Datums)?

7. Existieren Leitungsvorlagen, die der Förderungsentscheidung unmittelbar
vorausgingen?

Falls ja, wann und von wemwurden sie erstellt, wem gingen sie zu?

8. Von wem ging die erste Initiative für die Forschungsförderung durch das
BMWi aus –wandte sich beispielsweise die GNS oder ein anderer Externer an
das BMWi oder umgekehrt (bitte mit Angabe des Datums)?

* Vgl. „Neues Ausstellungsstück auf dem Werksgelände der GNS in Gorleben“, http://www.gns.de/
language=de/taps=4986/5579.

Drucksache 17/2098 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
9. WelcheGespräche bzgl. des Projekts zwischen demBMWi und derGNS gab
es im Vorfeld der BMWi-Förderungsentscheidung, und wer war dabei der
höchstrangige Teilnehmer seitens des BMWi?

10. Welche wesentlichen Aspekte des Projekts wurden per Schriftwechsel
zwischen dem BMWi und der GNS kommuniziert (bitte mit Angabe des
Zeitraums)?

11. Handelt es sich aus Sicht des BMWi um Grundlagenforschung, und falls ja,
warum?

12. Wie und in welchem Zeitraum hat das BMWi geprüft, ob es sich um Grund-
lagenforschung und nicht anlagenbezogene Forschung handelt?

13. Gab es einen Kriterienkatalog zur Klärung der Frage, ob es sich bei dem
Projekt um Grundlagenforschung und nicht anlagenbezogene Forschung
handelt?

Falls ja, von wemwurde er entwickelt?

14. Falls er vom BMWi entwickelt wurde, geschah dies in Abstimmung mit der
GNS oder anderen Externen?

15. Seit wann ist dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reak-
torsicherheit (BMU)

a) das Projekt und

b) seine Förderung seitens des BMWi bekannt?

16. Seit wann sind dem BMU die Kriterien bekannt, aufgrund derer das BMWi
zu der Entscheidung kam, es handele sich um Grundlagenforschung und
nicht anlagenbezoge Forschung?

17. Handelt es sich aus Sicht des BMU bei dem Projekt tatsächlich um Grund-
lagenforschung und nicht anlagenbezogene Forschung?

18. Gibt es aus Sicht des BMU auch Gründe, die dafür sprechen, dass es sich bei
dem Projekt um anlagenbezogene Forschung und nicht um Grundlagenfor-
schung handelt?

19. Wie ist die Zuständigkeit von dem BMWi und dem BMU und ihrem jeweils
nachgeordneten Bereich hinsichtlich Grundlagenforschung und anlagen-
bezogener Forschung geregelt?

20. Welche wesentlichen Unterschiede zwischen Grundlagenforschung und
anlagenbezogener Forschung im Endlagerbereich gelten für die Kosten-
tragung?

21. Sind anlagenbezogene Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, die bezüg-
lich des Standorts Gorleben durchgeführt werden,

a) nach demVerursacherprinzip zu finanzieren und

b) vorausleistungspflichtig im Sinne der Endlagervorausleistungsverord-
nung?

22. Ist beabsichtigt, die Kosten für das hier behandelte Forschungsprojekt nach-
träglich nach demVerursacherprinzip zu finanzieren?

Falls nein, weshalb nicht?

23. Welche weiteren Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Endlager-
bereich hat das BMWi in dieser und in der letzten Wahlperiode in welcher
Höhe gefördert (bitte tabellarische Übersicht mit Zuwendungsempfänger
und Kurzbeschreibung des Projekts)?

Berlin, den 11. Juni 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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