BT-Drucksache 17/2056

Maßnahmen zur Verbesserung des Lärmschutzes im Landverkehr

Vom 9. Juni 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/2056
17. Wahlperiode 10. 06. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Gustav Herzog, Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, Martin Burkert,
Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Ulrike Gottschalck, Hans-Joachim Hacker,
Johannes Kahrs, Ute Kumpf, Kirsten Lühmann, Thomas Oppermann, Florian
Pronold, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Maßnahmen zur Verbesserung des Lärmschutzes im Landverkehr

Das gesellschaftliche Grundbedürfnis einer möglichst uneingeschränkten Mobi-
lität und dessen Ermöglichung durch den fortschreitenden Ausbau der Verkehrs-
infrastruktur läuft zunehmend dem weiteren Grundbedürfnis der Bevölkerung
nach Ruhe und Erholung zuwider. Verkehrsgeräusche sind Hauptquelle von
Lärm sowohl in urbanen Ballungsräumen als auch außerorts und beeinflussen
somit unsere Lebensqualität. Tatsächlich kann Lärm krankmachen. Lärmbe-
dingte Schlafstörungen erhöhen laut einer Studie der Weltgesundheitsorganisa-
tion das Risiko für Allergien, Herzkreislauferkrankungen, Bluthochdruck und
Migräne um bis zu 56 Prozent. Die Langzeitbelastung durch Verkehrslärm sei in
Europa demnach für bis zu 3 Prozent aller tödlichen Herzanfälle verantwortlich.
Krankheiten, eingeschränkte Konzentrationsfähigkeit oder Nervosität wirken
sich auf die persönliche und die volkswirtschaftliche Leistungsfähigkeit aus. Zu
Recht schwindet daher die Akzeptanz der Bevölkerung gegenüber mobilitäts-
bedingtem Lärm.

Laut Prognose der deutschlandweiten Verkehrsverflechtungen wird die Ver-
kehrsleistung in der Summe des motorisierten Personenverkehrs bis 2025 um
19 Prozent, im Güterverkehr sogar um 71 Prozent steigen. Um die Bevölkerung
vor den zu erwartenden, zunehmenden Lärmbelastungen besser schützen zu
können, hat die Bundesregierung 2009 unter Federführung des damaligen Bun-
desministers für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Wolfgang Tiefensee, das
Nationale Verkehrslärmschutzpaket II beschlossen. Darin wurden umfangreiche
Maßnahmen für einen besseren Lärmschutz erarbeitet und konkret benannt. Das
Land Rheinland-Pfalz hat mit seinem Entschließungsantrag im Bundesrat (Bun-
desratsdrucksache 834/09) ebenfalls konkrete Maßnahmen zur Verbesserung
beim Verkehrslärmschutz gefordert, und der Koalitionsvertrag zwischen CDU,
CSU und FDP verspricht, den Mobilitätsbedürfnissen ebenso Rechnung zu tra-
gen wie den Anforderungen von Lärmschutz.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
1. Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass Lärm ein gesellschaftlich rele-
vantes Problem darstellt, und wie beurteilt die Bundesregierung Studien, die
zu den Ergebnissen kommen, dass Lärm negative Auswirkungen auf die kör-
perliche oder seelische Unversehrtheit hat?

2. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung und wie hoch schätzt sie die volks-
wirtschaftlichen Schäden durch Arbeitsausfall oder Leistungseinschränkung
infolge lärmbedingter Krankheit und Konzentrationsschwäche?

Drucksache 17/2056 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

3. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung und wie hoch schätzt sie die
volkswirtschaftlichen Schäden durch Umsatzeinbußen im Tourismus und
Wertminderungen bei Häusern und Grundstücken?

4. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Bevölkerungsanteil, der sich von
Verkehrslärm belästigt fühlt?

5. Welche verkehrsträgerbezogenen Unterschiede gibt es bei der Festlegung
der Immissionsgrenzwerte?

6. Welche „Besonderheiten des Schienenverkehrs“ legt die 16. Bundesimmis-
sionsschutzverordnung (16. BImSchV) bei der Berechnung des Beurtei-
lungspegels des Schienenverkehrs zugrunde?

7. Hat Schienenlärm einen weniger schädlichen Einfluss auf die Gesundheit
und Lebensqualität der unmittelbar davon Betroffenen als Straßenlärm?

8. Wo werden unter Berücksichtigung einer scharfen Abgrenzung hinsichtlich
des Entstehungsortes (z. B. städtische Autobahnen, Schienenwege oder
Bahnhöfe) und des Verursachers (z. B. Motorräder, Lkw oder Güterzüge
bzw. Antriebs- oder Abrollgeräusche, Brems- oder Beschleunigungsgeräu-
sche) die meisten Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte nach § 2 der
16. BImSchV festgestellt?

9. Erachtet die Bundesregierung den im Vollzug zwar zweckmäßigen Mitte-
lungspegel auch in Beziehung auf die tatsächlichen Auswirkungen von
Lärm und Lärmspitzen für angemessen und sinnvoll?

10. Welche Vollzugsmöglichkeiten haben die zuständigen Behörden zur wirk-
samen Durchsetzung des § 2 der 16. BImSchV?

11. Welche Lärmschwerpunkte, wie z. B. das Obere Mittelrheintal, gibt es in
Deutschland?

12. Wird die Bundesregierung die in verschiedenen Gesetzen verankerten Re-
gelungen zum Lärmschutz in einem Verkehrslärmschutzgesetz zusammen-
fassen?

13. Plant die Bundesregierung einen verbindlichen Rechtsanspruch auf Lärm-
sanierung an bereits fertiggestellten Straßen und Schienenwegen einzufüh-
ren, und wenn ja, unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag, aufgrund
der damit verbundenen hohen Kosten, die Lärmsanierung im Rahmen von
Stufenplänen umzusetzen?

14. Welche Maßnahmen des Nationalen Verkehrslärmpaketes II vom 27. Au-
gust 2009 hat die Bundesregierung bereits umgesetzt oder bis wann beab-
sichtigt sie was zu tun?

15. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Geräuschgrenzwerte der verschiede-
nen Verkehrsträger weiter zu reduzieren?

16. Wenn ja, wann ist damit zu rechnen, und welche Grenzwerte werden für
welchen Verkehrsträger angestrebt, damit Lärm gar nicht erst entsteht?

17. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Grenzwerte für zulässige Emissionen
bei der Zulassung von Fahrzeugen abzusenken, um Antriebsgeräusche gar
nicht erst entstehen zu lassen?

18. Wenn ja, wann ist damit zu rechnen, und welche technischen Potentiale kön-
nen dabei ausgeschöpft werden?

19. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Emissionsgrenzwerte bei der Zulas-
sung von Reifen abzusenken, um Abrollgeräusche gar nicht erst entstehen
zu lassen?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/2056

20. Wenn ja, wann ist damit zu rechnen, und welche technischen Potentiale kön-
nen dabei ausgeschöpft werden, ohne die Sicherheit der Reifen negativ zu
beeinflussen?

21. Welche technischen Lärmminderungspotentiale sieht die Bundesregierung
bei der Weiterentwicklung lärmmindernder Straßenbeläge?

22. Wird die Bundesregierung eine akustische Zustandserfassung von Straßen-
belegen auf Bundesstraßen einführen?

23. Wird die Bundesregierung zukünftig verbindlich festschreiben, dass auf
hochbelasteten Bundesstraßen grundsätzlich lärmarme Deckenschichten,
zumindest bei der Erneuerung der Decken, verlegt werden?

24. Beabsichtigt die Bundesregierung, bei der Lärmsanierung an Bundesfern-
straßen die Sanierungswerte um 3 Dezibel abzusenken?

25. Wenn ja, wann, und mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung für
die Investitionen in die dann notwendigen Lärmschutzmaßnahmen?

26. Wann wird die Aktualisierung des Lärmberechnungsverfahrens (Richtlinie
für den Lärmschutz an Straßen – RLS-90) abgeschlossen sein?

27. Hält die Bundesregierung den heutigen Unterschied zwischen Lärmsanie-
rungswerten für Bestandsstrecken und Lärmvorsorgewerten für Aus- und
Neubaumaßnahmen von bis zu 13 Dezibel für richtig und den Belangen der
Anwohner gerecht werdend?

Wenn nein, wie gedenkt die Bundesregierung den Unterschied abzubauen?

28. Erachtet die Bunderegierung den Lärmschutz von Fernfahrern auf Rast-
anlagen von Bundesautobahnen für hinreichend?

29. Wenn nein, welche Rastanlagen müssen mit weiteren Lärmschutzmaßnah-
men ausgebaut werden, um einen angemessenen Lärmschutz sicherzustel-
len?

30. Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung, und bis wann möchte sie
diese Lärmschutzmaßnahmen abgeschlossen haben?

31. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, den Belastungen von Anwohnern in
so genannten Bündelungslagen, wo sich Schienen- und Straßenlärm über-
lappen, besser gerecht zu werden, und sollte nach Ansicht der Bundesregie-
rung in Zukunft der Summenpegel aus Straße und Schiene bei dem Lärm-
sanierungsprogramm für die Bundesfernstraßen wie auch für die Schiene
Grundlage der zu ergreifenden Maßnahmen sein?

32. Beabsichtigt die Bundesregierung, sich bei der Überarbeitung der Techni-
schen Spezifikationen für die Interoperabilität für Schienenfahrzeuge (TSI)
dafür einzusetzen, dass die 2005 beschlossenen Lärmemissionsgrenzwerte
abgesenkt werden?

33. Beabsichtigt die Bundesregierung, den Berichtszeitraum von sieben Jahren
abzuwarten, bis sie die Verhandlungen auf europäischer Ebene intensiviert,
obwohl schon jetzt feststeht, dass erhebliches weiteres technisches Ge-
räuschminderungspotential vorhanden ist?

34. Wann rechnet die Bundesregierung damit, dass Ergebnisse aus dem For-
schungsvorhaben „Leiser Zug auf realem Gleis“ in verbindliche Vorschrif-
ten bei der Produktion neuer Güterwagen einfließen?

35. Wie beurteilt die Bundesregierung das 10-Punkte-Programm „Leises
Rheintal“ der Umwelt- und Verkehrsminister von Rheinland-Pfalz und Hes-
sen?

Drucksache 17/2056 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

36. Wie beabsichtigt die Bundesregierung die Schienenlärmbelastung im Mit-
telrheintal gegenüber dem heutigen Stand um 10 Dezibel abzusenken?

37. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, für Strecken durch das
Mittelrheintal Geschwindigkeitsbegrenzungen zu erlassen, um zumindest
die nächtliche Lärmbelastung für die Anwohner zu mindern, und warum
schlägt sie dem Deutschen Bundestag keine Anpassung der Rechtsgrund-
lage vor, um rechtssicher Geschwindigkeitsbegrenzungen oder Fahrverbote
aussprechen zu können?

38. Wie erfolgt die Güterabwägung durch die Bundesregierung zwischen den
berechtigten Interessen des Bahnverkehrs nach einer guten Betriebsqualität
und dem Recht der Anwohner auf nächtliche Ruhe?

39. Erachtet die Bundesregierung beide berechtigten Interessen im Mittelrhein-
tal miteinander vereinbar?

40. Welche weiteren Lösungsmöglichkeiten sieht die Bundesregierung für die
besondere Lärmproblematik im Mittelrheintal?

41. Wie begegnet die Bundesregierung dem zunehmenden Problem der Er-
schütterungen durch Zugbewegungen im Mittelrheintal?

42. Favorisiert die Bundesregierung bei der Einführung lärmabhängiger Tras-
senpreise eine Bonusregelung oder eine für die öffentliche Hand kosten-
neutrale Bonus-Malus-Regelung, und wann ist mit der konkreten Einfüh-
rung lärmabhängig ausdifferenzierter Trassenpreise zu rechnen?

43. Welche Zeitdauer hält die Bundesregierung, angesichts hunderttausender,
täglich von Schienenlärm betroffener Anwohner, für angemessen, um die
verschiedenen Modelle der Trassenpreisgestaltung zu prüfen?

44. Wie viele Güterwagen wurden bisher auf geräuscharme K- oder LL-Brems-
sohlen umgerüstet, und wie hoch ist ihr prozentualer Anteil am täglich im
deutschen Eisenbahnnetz eingesetzten Schienenfahrzeugpark?

45. Wie viele Güterwagen wurden bereits mit geräuscharmen K- oder LL-
Bremssohlen angeschafft, und wie hoch ist ihr prozentualer Anteil am täg-
lich im deutschen Eisenbahnnetz eingesetzten Schienenfahrzeugpark?

46. Auf welchen Strecken werden diese mit geräuschärmeren Bremssohlen aus-
gestatteten Schienenfahrzeuge überwiegend eingesetzt?

47. Beabsichtigt die Bundesregierung, Lärmkontingente für hoch belastete
Strecken einzuführen, und wenn ja, mit welchen ordnungspolitischen Ins-
trumenten sollen sie durchgesetzt werden?

48. Wie beurteilt die Bundesregierung die von LL-Sohlen ausgehende Geruchs-
und Staubbelastung im Zusammenhang mit den Kostenvorteilen gegenüber
der K-Sohle?

49. Welche technischen Optimierungsmöglichkeiten im Schienenverkehr
konnte die Bundesregierung aus dem Projekt „Erprobung innovativer Maß-
nahmen am Gleis“ ziehen, wie hoch schätzt sie das Lärmreduzierungspoten-
tial, und wann rechnet sie mit konkreten Praxisanwendungen?

50. Hält sie die vollständige Einhausung von einzelnen Bahnstrecken für mög-
lich und im Sinne des Lärmschutzes für sinnvoll, und wie hoch schätzt die
Bundesregierung den Kostenaufwand für die hoch lärmbelastete Strecke im
Mittelrheintal?

51. Welche Kosten haben die bisherigen Lärmschutzmaßnahmen im Rheintal
verursacht?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/2056

52. Hält die Bundesregierung die Umlenkung des Güterzugverkehrs aus dem
Rheintal raus auf eine alternative, neue Nord-Süd-Achse für möglich und im
Sinne der Entlastung der Anwohner des Rheintals für sinnvoll?

53. Wie beurteilt die Bundesregierung die von der Deutschen Bahn AG be-
antragte Trassenführung der Aus- und Neubaustrecke zwischen Offenburg
und Riegel im Zusammenhang mit der Planungsalternative Baden 21?

54. Hält die Bundesregierung den in der von der Deutschen Bahn AG beantrag-
ten Trassenführung vorgesehenen Lärmschutz für ausreichend?

55. Beabsichtigt die Bundesregierung, den Schienenbonus abzuschaffen?

56. Wenn ja, wann, und mit welchen Folgekosten rechnet die Bundesregierung
für die Investitionen in die dann notwendigen Lärmschutzmaßnahmen?

57. Wann und wie wird die Bundesregierung die 16. BImSchV den heutigen
Lärmschutzbedürfnissen anpassen, und wie beabsichtigt sie der Tatsache
gerecht zu werden, dass nicht allein die derzeit gültigen Mittelungspegel
ausschlaggebend sind, sondern insbesondere Lärmspitzen den Schlaf stören
und Herz- und Kreislaufbelastungen herbeiführen?

58. Wird die Bundesregierung das Lärmsanierungsprogramm an Schienenwe-
gen fortschreiben, und wenn ja, mit welchen jährlichen Mitteln soll das Pro-
gramm ausgestattet werden?

59. Welche finanziellen Mittel hat der Bund seit dem Jahr 2000 jährlich für den
Verkehrslärmschutz an Straßen zur Verfügung gestellt?

60. Welche finanziellen Mittel hat der Bund seit dem Jahr 2000 jährlich an Ge-
samtinvestitionen in den Verkehrsträger Straßen getätigt, und in welchem
prozentualen Verhältnis stehen diese zu den Investitionen in den Ver-
kehrslärmschutz an Straßen?

61. Welche finanziellen Mittel hat der Bund seit dem Jahr 2000 jährlich für den
Verkehrslärmschutz an Schienenwegen zur Verfügung gestellt?

62. Welche finanziellen Mittel hat der Bund bzw. die Deutsche Bahn AG seit
dem Jahr 2000 jährlich an Gesamtinvestitionen in den Verkehrsträger
Schiene getätigt, und in welchem prozentualen Verhältnis stehen diese zu
den Investitionen in den Verkehrslärmschutz an Schienenwegen?

63. Wie hoch ist der prozentuale Anteil der für 2010 und 2011 geplanten Inves-
titionsmittel in Lärmschutzmaßnahmen entlang von Straßen am Gesamtin-
vestitionsvolumen des Verkehrsträgers Straße?

64. Wie hoch ist der prozentuale Anteil der für 2010 und 2011 geplanten Inves-
titionsmittel in Lärmschutzmaßnahmen entlang von Schienenwegen am Ge-
samtinvestitionsvolumen des Verkehrsträgers Schiene?

65. Welche Anreize setzt die Bundesregierung bei der Entwicklung geräusch-
armer Antriebstechnologien bei Pkw und Lkw?

66. Wird die Bundesregierung im Rahmen der Innenministerkonferenz der
Länder auf die Bundesländer einwirken, dass die Polizei mit einer größeren
Anzahl an Schallmessgeräten zur Erfassung und Ahndung illegaler Ersatz-
schalldämpfer ausgestattet wird?

67. Wird die Bundesregierung im Rahmen der Innenministerkonferenz der Län-
der auf die Bundesländer einwirken, dass das große Vollzugsdefizit bei der
Überwachung des § 30 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO), wo-
nach unnötiger Lärm durch Kfz, wie das Laufenlassen des Motors, lautes
Türschlagen und unnötiges Hin- und Herfahren verboten ist, überwunden

wird?

Drucksache 17/2056 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

68. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, eine jährliche Überprü-
fung der Geräuschemissionen motorisierter Zweiräder im Rahmen einer
Umweltuntersuchung einzuführen?

69. Wird die Bundesregierung verbindliche Grenzwerte als Auslöser von ver-
kehrsbeschränkenden Maßnahmen an bereits bestehenden Straßen zum
Schutz der Anwohner von Straßenverkehrslärm nach § 45 Absatz 1 StVO
einführen?

70. Betrachtet die Bundesregierung die Elektromobilität als möglichen Lö-
sungsansatz zur Reduzierung der Verkehrslärmemissionen?

71. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass das von ihr angestrebte Ziel,
1 Million Elektrofahrzeuge bis 2020 auf die Straße zu bringen, bei den
voraussichtlich dann über 42 Millionen in Deutschland zugelassenen Pkw
einen relevanten Beitrag zur Lärmreduzierung haben kann?

72. Sollte der Ausbau der Elektromobilität nicht im Sinne einer raschen Lärm-
sanierung beschleunigt werden?

73. Hält die Bundesregierung eine Elektrifizierung von leichten und schweren
Nutzfahrzeugen mittelfristig für möglich, um Emissionen von besonders
lärmintensiven Fahrzeugen, wie Bussen und Lkw, abzubauen?

74. Wie viele Busse mit alternativen Antrieben (rein elektrisch angetrieben, mit
Wasserstoffbrennstoffzelle oder als Hybrid) sind in welchen deutschen
Städten im öffentlichen Personennahverkehr im Einsatz?

75. Welche Erfahrungen konnten bisher bezüglich der Geräuschentwicklung
und der Tauglichkeit im alltäglichen Betriebseinsatz jeweils im Vergleich zu
konventionell angetriebenen Bussen gewonnen werden?

Berlin, den 9. Juni 2010

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.