BT-Drucksache 17/2055

Uran im Trinkwasser - Gesundheitsschutz und Festlegung von Grenzwerten

Vom 10. Juni 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/2055
17. Wahlperiode 10. 06. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Oliver Kaczmarek, Dirk Becker, Marco Bülow, Gerd Bollmann,
Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Ulrich Kelber, Dr. Bärbel Kofler, Ute Kumpf,
Dr. Matthias Miersch, Thomas Oppermann, Frank Schwabe, Ute Vogt,
Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Uran im Trinkwasser – Gesundheitsschutz und Festlegung von Grenzwerten

Das Problem ist bereits seit längerem bekannt, dennoch werden in Deutschland
sowohl im Trinkwasser als auch in Mineralwasser immer wieder bedenklich
hohe Uranwerte gemessen.

Dabei ist Uran nicht in erster Linie wegen seiner geringen Radioaktivität, son-
dern wegen seiner chemischen Giftigkeit als Schwermetall gesundheitsgefähr-
dend. Uran kommt als natürliches Element fast überall vor – im Boden, in der
Luft und im Wasser. Fließt das Quell- oder Grundwasser durch uranhaltiges Ge-
stein, nimmt es unvermeidlich das wasserlösliche Schwermetall auf. In geringer
Konzentration ist Uran ungefährlich, allerdings werden immer wieder hohe
Werte, die gesundheitsgefährdend sind, in Trink- und Mineralwasser gemessen.

In hoher Dosis über einen längeren Zeitraum eingenommen, kann Uran dauer-
haft Blut, Knochen und Nieren schädigen. Die Niere reagiert auf Uran am
empfindlichsten. Folgen können Funktionsstörungen und Nierenkrebs sein.
Säuglinge und Kleinkinder stellen die größte Risikogruppe dar, weil sie im Ver-
hältnis zu ihrem Körpergewicht mehr Flüssigkeit und damit mehr Uran zu sich
nehmen als Erwachsene – ihre Belastung ist dreimal so hoch. Hinzukommt, dass
ihr Magen-Darm-Trakt die doppelte Menge an Uran absorbiert.

Trotz dieser Kenntnisse gibt es immer noch keinen gültigen Grenzwert für Uran
in Trinkwasser bzw. in Mineralwasser. Im Dezember 2009 hat die Bundesregie-
rung angekündigt, die nötige Änderung der Trinkwasserverordnung im Frühjahr
2010 dem Bundesrat zur Beschlussfassung zuzuleiten. Dies ist bisher allerdings
nicht geschehen.

Umstritten ist weiterhin, ab welcher Menge das Schwermetall schädlich ist. Das
Umweltbundesamt empfiehlt die Einhaltung eines Leitwertes von zehn Mikro-
gramm Uran pro Liter. Die Weltgesundheitsorganisation gibt als Richtwert 15
Mikrogramm vor. Eine Analyse der Europäischen Behörde für Lebensmittel-
sicherheit (EFSA) belegt stattdessen, dass auch eine deutlich niedrigere Belas-
tung im Wasser besonders für Kinder mit Risiken verbunden ist. Auf Grundlage

dieser Studie wird auch ein Grenzwert von 2 Mikrogramm Uran pro Liter dis-
kutiert, um für maximale Sicherheit zu sorgen.

In den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Sachsen-Anhalt
und Rheinland-Pfalz werden teilweise mehr als 10 Mikrogramm Uran pro Liter
Trinkwasser gemessen. In acht weiteren Bundesländern liegen die Werte über
2 Mikrogramm. Bei den Mineralwässer sind ebenfalls hohe Werte gemessen

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worden. Nach einer Studie der Organisation Foodwatch e. V. vom Mai 2009 ist
jedes achte Mineralwasser kritisch hoch mit Uran belastet. Besonders verhee-
rend: Mineralwasser wird oft zur Zubereitung von Säuglingsnahrung benutzt.

In vielen Fällen kann bereits durch einfache Maßnahmen, wie der Einsetzung
von Uranfiltern in Wassergewinnungsanlagen, das Problem eingedämmt wer-
den. Ohne eine rechtliche Bindung sehen sich viele Kommunen, Wasserwerke
und Mineralwasservertreiber allerdings nicht in der Pflicht, diese Investition
vorzunehmen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wann plant die Bundesregierung, einen Grenzwert für Uran in der Trinkwas-
serverordnung festzuschreiben?

2. Anhand welcher Kriterien bzw. auf Grundlage welcher Studien will die Bun-
desregierung diesen Wert festlegen?

3. Wie will die Bundesregierung bei den unterschiedlichen Ergebnissen der ver-
schiedenen Studien den maximalen Gesundheitsschutz, vor allem für Säug-
linge und Kleinkinder garantieren?

4. Will die Bundesregierung ggf. die Wasserversorger in den Kommunen in den
Prozess mit einbeziehen, um gemeinsam eine transparente und schnelle
Lösung zu finden?

5. Will sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene für einen verbind-
lichen Grenzwert von Uran im Mineralwasser einsetzen?

6. Wie will die Bundesregierung bis zu der Umsetzung einer neuen Trink-
wasserverordnung sicherstellen, dass weder durch Trinkwasser noch durch
Mineralwasser die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger gefährdet wird?

Berlin, den 9. Juni 2010

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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