BT-Drucksache 17/2052

Krisenmanagement der Bundesregierung bei Beeinträchtigungen im Luftverkehr wegen erhöhter Konzentration von Vulkanasche durch den Ausbruch des isländischen Vulkans Eyjafjallajökull

Vom 10. Juni 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/2052
17. Wahlperiode 10. 06. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulrike Gottschalck, Uwe Beckmeyer, Martin Burkert,
Sören Bartol, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Michael Groß, Hans-Joachim Hacker,
Gustav Herzog, Johannes Kahrs, Ute Kumpf, Kirsten Lühmann,
Thomas Oppermann, Florian Pronold, Dr. Frank-Walter Steinmeier
und der Fraktion der SPD

Krisenmanagement der Bundesregierung bei Beeinträchtigungen im Luftverkehr
wegen erhöhter Konzentration von Vulkanasche durch den Ausbruch des
isländischen Vulkans Eyjafjallajökull

Aufgrund des Ausbruchs des isländischen Vulkans Eyjafjallajökull und der da-
mit verbundenen Aschekontaminierung u. a. auch des Luftraumes über Deutsch-
land wurde der Flugbetrieb in Deutschland vom 15. bis 21. April 2010 weit-
gehend eingestellt. Von Montag, den 19. April 2010 abends bis Mittwoch, den
21. April 2010, 8.00 Uhr wurden durch das dem Bundesministerium für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung untergeordneten Luftfahrt-Bundesamt (LBA) sog.
kontrollierte Sichtflüge (CVFR) für große Verkehrsmaschinen über 14 Tonnen
für unbedenklich erklärt. Die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) ist bei In-
strumentenflügen für die Sicherheit im Luftverkehr und damit auch für die Kon-
trolle des Abstands zu anderen Objekten im Luftraum und die Staffelung der
Flugzeuge in der Luft verantwortlich. Bei kontrollierten Sichtflügen liegt trotz
Begleitung der Flüge durch die Flugsicherungsorganisation im Hintergrund die
alleinige Verantwortung bei den Piloten, obwohl auch diese mit bloßem Auge
zwischen dem 19. April 2010 und dem 21. April 2010 nicht erkennen konnten,
ob sie durch eine Aschewolke fliegen, die ihr Flugzeug hätte schädigen können
oder nicht. Darstellungen in den Medien und von Betroffenen berichten, dass es
zu verschiedenen kritischen Situationen aufgrund der kontrollierten Sichtflüge
gekommen sein soll. Fluglotsen, Flugkapitäne und die Gewerkschaft der Flugka-
pitäne Vereinigung Cockpit e. V. haben öffentlich die Entscheidung für die Ge-
nehmigung der kontrollierten Sichtflüge für Passagiermaschinen kritisiert. Auch
der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer,
will offenbar die Zustimmung durch das Luftfahrt-Bundesamt für kontrollierte
Sichtflüge bei Flugverbot für Instrumentenflüge überdenken (vgl. ARD-Maga-
zin report MÜNCHEN vom 17. Mai 2010).
Wir fragen die Bundesregierung:

1. Kann die Bundesregierung die öffentliche Darstellung, dass das Vorgehen,
dass die deutschen Fluggesellschaften ab Montag, den 19. April 2010 trotz er-
höhter Konzentration von Flugasche im deutschen Luftraum Flüge im kon-
trollierten Sichtflugverfahren (CVFR) beantragt haben und durch das Luft-
fahrt-Bundesamt (LBA) als unbedenklich bewertet wurden, im „Vorfeld ge-
meinsam mit dem Verkehrsministerium, dem Luftfahrtbundesamt sowie der

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Deutschen Flugsicherung (DFS) erarbeitet […]“ (vgl. DER SPIEGEL
19/2010 vom 10. Mai 2010) wurde, bestätigen?

2. Wie erklärt die Bundesregierung angesichts der Formulierung in der Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung, Jan Mücke, auf die Frage 108 des Abgeordneten
Martin Burkert vom 5. Mai 2010, in der er darauf hinweist, dass „die Luftver-
kehrsgesellschaften […] bereits vor dem 19. April 2010 entsprechende Anträge
beim Luftfahrtbundesamt [hätten] stellen können“ (Plenarprotokoll 17/39,
S. 3799(D)), den Widerspruch zwischen der Aussage des Bundesministe-
riums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, dass „Flüge nach Sichtflug-
regeln […] grundsätzlich keiner Genehmigung [bedürfen]“ und der Tatsache,
dass deutsche Fluggesellschaften im April 2010 Anträge auf Flüge im kon-
trollierten Sichtflugverfahren, die durch Schreiben des Luftfahrt-Bundesam-
tes als unbedenklich erklärt wurden, gestellt haben?

3. Hätten die Fluggesellschaften auch ohne die Zustimmung des Luftfahrt-Bun-
desamtes (LBA) in der Zeit, als der Luftverkehr infolge erhöhter Konzen-
tration von Vulkanasche in Deutschland eingeschränkt war, kontrollierte
Sichtflüge (CVFR) beim Transport von Menschen mit Flugzeugen von mehr
als 14 Tonnen durchführen können?

4. Wie bewertet die Bundesregierung in Anbetracht ihrer eigenen Aussage, dass
„Flüge nach Sichtflugregeln […] grundsätzlich keiner Genehmigung [be-
dürfen]“ die Regelungen im § 22a der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
„Flugbetrieb mit Flugzeugen zur gewerbsmäßigen Beförderung von Personen
oder Sachen“, die in Verbindung mit den Vorschriften der Joint Aviation
Authorities (JAA) als ein Zusammenschluss der zivilen Luftfahrtbehörden
von 34 europäischen Ländern, niedergelegt in den „JAR-OPS 1 Betriebsvor-
schriften für den gewerblichen Verkehr mit Flugzeugen“ unter Punkt 1.230
und veröffentlicht in deutscher Fassung, u. a. durch das Bundesministerium
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, vorschreiben, dass für die Durchfüh-
rung von kontrollierten Sichtflügen (CVFR) beim Transport von Menschen
mit Flugzeugen von mehr als 14 Tonnen Gewicht, entsprechende Genehmi-
gungen einzuholen sind?

5. Warum wurde der Flug LH 008 am Dienstag, den 20. April 2010 trotz der reg-
nerischen Wetterlage in Norddeutschland, (vgl. DER SPIEGEL 19/2010 vom
10. Mai 2010) entgegen der Aussage der Bundesregierung, dass „gute Sicht-
verhältnisse“ die Voraussetzung für die Durchführung von kontrollierten
Sichtflügen sind (Antwort zu den Fragen 101 und 102 der Abgeordneten Ute
Kumpf, vom 5. Mai 2010, Plenarprotokoll 17/39, S. 3798(A)) im kontrollier-
ten Sichtflug (CVFR) grundsätzlich durch das Luftfahrt-Bundesamt für unbe-
denklich erklärt bzw. durch die Deutsche Flugsicherung GmbH freigegeben?

6. Ab welcher Distanz auf der vertikalen wie auch auf der horizontalen Ebene
zwischen zwei Flugzeugen ist eine „gefährliche Annährung“ im Luftverkehr
definiert, und kommt es zu einer Gefährdung des Luftverkehrs?

7. Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass die entspre-
chenden nachgeordneten Behörden der Bundesregierung, die ab Montag, den
19. April 2010 von den Fluggesellschaften beantragten Flüge über deutschem
Hoheitsgebiet nach dem kontrollierten Sichtflugverfahren ausdrücklich als
unbedenklich erklärt haben, die Kritik des Lufthansa-Sicherheitspiloten
Jürgen Steinberg an der Praxis der kontrollierten Sichtflüge während der Zeit
als der deutsche Luftraum durch eine erhöhte Konzentration von Vulkanasche
konterminiert war?

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8. Wie bewertet die Bundesregierung die öffentliche Aussage von Bundesver-
kehrsminister, Dr. Peter Ramsauer, an die Adresse der deutschen Fluggesell-
schaften „wenn jemandem der eigene Sicherheitspilot hinschmeißt, den
Dienst quittiert, weil er diametral anderer Auffassung ist“, solle man sich mit
Angriffen zurückhalten (vgl. Handelsblatt vom 17. Mai 2010), vor dem
Hintergrund, dass die von dem Sicherheitspiloten der Lufthansa Jürgen
Steinberg kritisierten kontrollierten Sichtflüge grundsätzlich in den Ant-
wortschreiben des Luftfahrt-Bundesamtes als nachgeordnete Behörde des
Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung an die Flugge-
sellschaften als unbedenklich und regelkonform bezeichnet wurden?

9. Auf welcher rechtlichen Grundlage hat das Bundesministerium für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung bzw. die ihm nachgeordneten Entscheidungsstel-
len auf der einen Seite Instrumentenflüge aufgrund der erhöhten Vulkan-
aschekonzentration verboten und auf der anderen Seite kontrollierte Sicht-
flüge als unbedenklich genehmigt, und wie erklärt die Bundesregierung die-
sen logischen Widerspruch?

10. Wie begründet die Bundesregierung die Entscheidung, kontrollierte Sicht-
flüge für Passagiermaschinen in Lufträumen zu genehmigen, während zur
gleichen Zeit dieselben Lufträume für Instrumentenflüge gesperrt sind und
nicht genügend Daten für die Genehmigung von Instrumentenflügen vorla-
gen?

11. Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik von Piloten (vgl. DER
SPIEGEL 19/2010 vom 10. Mai 2010), dass das Fliegen im kontrollierten
Sichtflug riskanter sei, als die Gefahr durch eine Vulkanaschewolke zu flie-
gen?

12. Was unterscheidet nach Ansicht der Bundesregierung kontrollierte Sicht-
flüge von Instrumentenflügen hinsichtlich des Risikos bei einem Flug durch
einen mit Asche kontaminierten Luftraum?

13. Konnte vom 19. April bis zum 21. April 2010 aus Sicht der Bundesregierung
ausgeschlossen werden, dass Passagierflugzeuge mit einem Gewicht über
14 Tonnen im kontrollierten Sichtflug aschekontaminierte Luft durchfliegen
und durch eine in diesem Zusammenhang verursachte Schädigung des Flug-
zeugs Passagiere gefährdet werden?

14. Wenn ja, auf welche Informationen stützt sich die Bundesregierung hierbei?

15. Auf welche rechtsverbindlichen und sanktionierbaren Normen verweist
Bundesverkehrsminister, Dr. Peter Ramsauer, wenn er betont, dass sich die
„(…) Frage des Instruments „kontrollierter Sichtflug“ [nicht mehr stellt],
weil (…) [es] (…) andere Regelungen (…)“ gebe (vgl. Ausgabe von Stern
Online vom 17. Mai 2010)?

16. Warum hat die Bundesregierung im Vorfeld des Ausbruchs des isländischen
Vulkans Eyjafjallajökull nicht die entsprechenden rechtlichen Regelungen
auf nationaler und internationaler Ebene herbeigeführt, dass die von Bundes-
minister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer, be-
nannten „kuriosen Lücken“ im rechtlichen Regelsystem, die nach seiner
Aussage von den Fluggesellschaften bei der Durchführung der kontrollier-
ten Sichtflüge ausgenutzt wurden, geschlossen wurden?

17. Welche neuen Gründe gibt es, dass die Bundesregierung künftig kontrol-
lierte Sichtflüge unterbinden will, während im April 2010 das Luftfahrt-
Bundesamt (LBA) noch die entsprechenden Anträge der Fluggesellschaften
auf kontrollierte Sichtflüge für Flugzeuge über 14 Tonnen Gewicht als unbe-
denklich beantwortet hat?

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18. Würde Bundesverkehrsminister, Dr. Peter Ramsauer, aus heutiger Sicht, mit
seinen heutigen Kenntnissen und Erfahrungen, die Entscheidung zur Befür-
wortung der kontrollierten Sichtflüge bei erhöhter Konzentration von Vulkan-
asche in der Luft wieder genauso treffen, und wenn ja, mit welcher Begrün-
dung?

19. Auf welchen Informationen und Erkenntnissen basierte die Aussage des
Bundesverkehrsministers, Dr. Peter Ramsauer, angesichts von Berichten
von Fluglotsen in den Medien, dass der kontrollierte Sichtflug nicht so unge-
fährlich sei, da z. B. aufgrund der immensen Geschwindigkeitsunterschiede
zwischen Verkehrsflugzeugen mit Geschwindigkeiten von 500 bis 600 km/h
und kleinen einmotorigen Sportflugzeugen mit 200 km/h Ausweichmanöver
sehr schwer durchzuführen seien (vgl. ARD-Magazin report MÜNCHEN
vom 17. Mai 2010), dass die „maximale Sicherheit“ der Reisenden bei den
kontrollierten Sichtflügen gewährleistet sei (vgl. Meldung der Nachrichten-
agentur ddp vom 20. April 2010, 18.05 Uhr)?

20. Wie wird durch die Bundesregierung „maximale Sicherheit“ definiert, und
welches Restrisiko wird im Zustand der „maximalen Sicherheit“ durch die
Bundesregierung akzeptiert?

21. Welche Gesetzeslücken, die zur Verhinderung von kontrollierten Sicht-
flügen in Zukunft auf nationaler Ebene geschlossen werden sollen, meint
Bundesverkehrsminister, Dr. Peter Ramsauer, vor dem Hintergrund, dass für
den Umgang mit Beeinträchtigungen des Luftverkehrs durch eine erhöhte
Konzentration von Vulkanasche vorrangig internationale Regelungen ein-
schlägig sind (vgl. Meldung der Nachrichtenagentur dpa vom 17. Mai 2010
um 13.46 Uhr, Zitat: „Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) will
demzufolge eine entsprechende Gesetzeslücke schließen“)?

22. Welche wissenschaftlich fundierten Erkenntnisse lagen den von den Trieb-
werks- und Luftfahrzeugherstellern am 20. April 2010 festgelegten Werten
von 2 mg/m3 Asche zu Grunde, und was waren die Ursachen dafür, dass ent-
sprechende Grenzwerte noch nicht früher benannt wurden?

23. Basieren nach Kenntnis der Bundesregierung die Grenzwerte auf aktuellen
Tests der Triebwerkshersteller?

24. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die durch den Verkehrs-
ministerrat der Europäischen Union (EU) beschlossene Vereinbarung, bei
den Grenzwerten dem empfohlenen Drei-Zonen-Modell der Europäischen
Flugsicherung EUROCONTROL und des Vulkanaschezentrums VAAC zu
folgen, gegenüber den EU-Mitgliedsländern lediglich den Charakter einer
Empfehlung hat und keine zwingende Vorgabe ist, an die sich die EU-Mit-
gliedstaaten zu halten haben?

25. Wodurch wird die Verbindlichkeit der Beschlüsse des EU-Verkehrsminister-
rates, bei den Grenzwerten dem empfohlenen Drei-Zonen-Modell der Euro-
päischen Flugsicherung EUROCONTROL und des Vulkanaschezentrums
VAAC zu folgen, gegenüber den EU-Mitgliedstaaten hergestellt, und welche
Sanktionsmöglichkeiten gibt es angesichts der Tatsache, dass sich Mitglied-
staaten wie Frankreich zum Teil nicht an die einvernehmliche Verpflichtung,
den Luftraum bei dem Erreichen von bestimmten Grenzwerten zu schließen,
gehalten haben?

26. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, vorausgesetzt die mangelnde
Verbindlichkeit der Beschlüsse des EU-Verkehrsministerrates ist nicht gege-
ben, Sanktionsmöglichkeiten zu schaffen, und wie könnten diese allein auf
europäischer Ebene bis zum Erreichen von international verbindlichen Fest-
legungen aussehen?

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27. Welche Elemente sollten nach Einschätzung der Bundesregierung, das für
das Treffen der EU-Verkehrsminister am 24. Juni 2010 in Luxemburg ange-
kündigte einheitliche europäische Messsystem, bestehend u. a. aus Boden-
und Luftmessstationen, beinhalten, und welche Veränderungen sind zum
bisherigen Verfahren geplant?

28. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Messergebnisse
des Fluges der Lufthansamaschine mit dem Forschungscontainer „Caribic“
des Mainzer Max-Planck-Instituts an Bord vom 16. Mai 2010 vor, und wie
bewertet sie etwaige Unterschiede zu den Ergebnissen der Messflüge des
Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)?

29. Kann die Bundesregierung Berichte von Betroffenen bestätigen, dass am
Wochenende des 8./9. Mai 2010 in Süddeutschland bei erhöhter Konzentra-
tion von Vulkanasche neben Instrumentenflügen von Turbinenflugzeugen
auch jegliche Flüge im Sichtflugverfahren von Hobbyfliegern wie Heißluft-
ballons, Segelflugzeugen und Drachenfliegern untersagt wurden, und wenn
ja, wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass nach Aus-
sagen von Betroffenen, Segelflieger von der Deutschen Flugsicherung GmbH
aufgefordert wurden, ihren Flug sofort abzubrechen und auch außerhalb von
Flugplätzen zu landen, die Verhältnismäßigkeit der Entscheidung?

30. Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik, dass gegen die Vorgaben der
jeweiligen Rechtsverordnungen für Allgemeinverfügungen der Deutschen
Flugsicherung GmbH, des Luftfahrt-Bundesamtes und des Bundesministe-
riums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und die dort enthaltene Fest-
legung, dass Veröffentlichungen der genannten Institutionen im Bundesan-
zeiger und/oder in den „Nachrichten für den Luftfahrer“ (NfL) zu erfolgen
haben, während der Zeit der erhöhten Konzentration von Vulkanasche in der
Luft in den letzten Wochen verstoßen wurde?

Berlin, den 9. Juni 2010

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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