BT-Drucksache 17/2044

Stand des Aufbaus von Pflegestützpunkten nach § 92c des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Vom 10. Juni 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/2044
17. Wahlperiode 10. 06. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Hilde Mattheis, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Ute Kumpf,
Thomas Oppermann, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Stand des Aufbaus von Pflegestützpunkten nach § 92c des Elften Buches
Sozialgesetzbuch

Seit Inkrafttreten des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes am 1. Juli 2008 ist
nach § 92c des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) der Aufbau von
Pflegestützpunkten möglich. Mit einer Anschubfinanzierung von insgesamt
60 Mio. Euro könnten bundesweit 1 200 Pflegestützpunkte aufgebaut werden.
Die Verteilung der Fördermittel erfolgt nach dem Königsteiner Schlüssel des
Kalenderjahres 2008. Der Höchstförderbetrag je Pflegestützpunkt beträgt
45 000 Euro, dieser Betrag kann um 5 000 Euro aufgestockt werden, wenn
ehrenamtliches Engagement in die Arbeit des Pflegestützpunktes einbezogen
wird.

Um eine wohnortbezogene Organisation von Beratung und Versorgung Hilfs-
bedürftiger sicherzustellen, wurde neben dem Aufbau von Pflegestützpunkten
(§ 92c SGB XI) der Anspruch auf Pflegeberatung im § 7a SGB XI festgeschrie-
ben. Damit hat der Gesetzgeber der Forderung Rechnung getragen, die Struk-
turen für die Beratung aus einer Hand schaffen zu können. Wo Pflegestützpunkte
eingerichtet sind, haben sie sich als unerlässliches, niedrigschwelliges Angebot
für Hilfesuchende etabliert.

Um Pflegestützpunkte im ganzen Bundesgebiet kenntlich zu machen, wurde ein
einheitliches Logo entwickelt. Es wurden von Bundesebene in 16 Standorten
„Pilot-Pflegestützpunkte“ eingerichtet, die ihre Arbeit bereits aufgenommen
haben.

Die nötigen Rahmenbedingungen für die generelle Einrichtung von Pflegestütz-
punkten und die Umsetzung von § 7a und § 92c SGB XI werden von den Ländern
bestimmt. Die obersten Landesbehörden weisen die Pflege- und Krankenkassen
an, Pflegestützpunkte zur wohnortnahen Beratung der Versicherten einzurichten.
Auf bereits bestehende Beratungsstrukturen soll dabei aufgebaut werden.

Mittlerweile haben bis auf Sachsen alle Bundesländer mit dem Aufbau von
Pflegestützpunkten begonnen. Nach aktuellem Stand (23. April 2010) sollen in
Baden-Württemberg bis Ende 2010 50 Pflegestützpunkte entstehen. Bayern
plant einen stufenweisen Aufbau von Pflegstützpunkten, in der ersten Stufe sol-

len 60 Pflegestützpunkte eröffnet werden. In Berlin haben bereits 26 Pflegestütz-
punkte ihren Betrieb aufgenommen, in Brandenburg 14, in Bremen drei, in
Hamburg neun. Hessen will zunächst einen Pflegestützpunkt pro Landkreis er-
richten, d. h. 26. In Mecklenburg-Vorpommern ist die Errichtung von 18 Pflege-
stützpunkten im Gespräch. In Niedersachsen haben bereits fünf Pflegestütz-
punkte ihren Betrieb aufgenommen, es soll ein Pflegestützpunkt pro Landkreis
und kreisfreier Stadt entstehen (47 Pflegestützpunkte). In Nordrhein-Westfalen

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sind drei Pflegestützpunkte pro Gebietskörperschaft angedacht (195 Pflegestütz-
punkte), von den 19 schon akkreditiert sind. Die Anzahl der Pflegestützpunkte in
Rheinland-Pfalz beläuft sich auf 135, damit besteht ein Pflegestützpunkt pro
30 000 Einwohner. Im Saarland haben acht Pflegestützpunkte ihre Arbeit auf-
genommen, drei weitere sind in Planung. In Thüringen sollen vier Pflegestütz-
punkte errichtet werden, zusätzlich soll der Pilot-Pflegestützpunkt in Jena zu
einem regulären Pflegestützpunkt umgewandelt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Teilt die Bundesregierung die vom Kuratorium Deutscher Altershilfe ab-
gegebene Einschätzung, dass Pflegestützpunkte nach § 92c und Pflegebera-
tung nach § 7a SGB XI die Kernbausteine für eine verbesserte Unterstützung
von Hilfesuchenden sind?

2. Gedenkt die Bundesregierung den Aufbau von weiteren Pflegestützpunkten
nach Auslaufen der Anschubfinanzierung zu unterstützen?

3. Wie bewertet die Bundesregierung die jeweils unterschiedlichen Landes-
strategien zur Implementierung von Pflegestützpunkten?

4. Inwieweit schöpfen die Bundesländer die ihnen nach dem Königsteiner
Schlüssel zustehenden Mittel zur Anschubfinanzierung der Pflegestütz-
punkte in vollem Umfang aus?

5. Wie bewertet die Bundesregierung insbesondere die Tatsache, dass in
Baden-Württemberg lediglich ein Drittel der durch eine Anschubfinan-
zierung maximal möglichen Pflegestützpunkte aufgebaut werden sollen, in
Rheinland-Pfalz dagegen weit über die maximale Förderungsmöglichkeit
von 58 Pflegestützpunkte 135 Pflegestützpunkten gegründet worden sind?

6. Wie gestaltet sich in den einzelnen Bundesländern das Verhältnis der Ein-
wohnerzahl pro Pflegestützpunkt?

7. Für wie viele Pflegestützpunkte wurden bislang der mögliche maximale För-
derbetrag von 50 000 Euro in Anspruch genommen, in wie vielen Pflege-
stützpunkten wurden also Selbsthilfegruppen und ehrenamtlich tätige Grup-
pen in die Arbeit von Pflegestützpunkten eingebunden?

8. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass z. B. in Baden-
Württemberg nicht das bundesweite Logo für die Pflegestützpunkte genutzt
wird, sondern ein eigenes Logo entwickelt wurde?

Sieht die Bundesregierung dadurch den Wiedererkennungswert gewährleis-
tet?

9. Wie bewertet die Bundesregierung die Ablehnung des Bundeslandes Sach-
sen, Pflegestützpunkte aufzubauen?

10. Wie bewertet die Bundesregierung die Impulse des Kuratoriums Deutsche
Altershilfe (KDA) zur Qualitätssicherung in Pflegestützpunkten, so wie sie
im Zwischenbericht zum aktuellen Stand und zur Entwicklung von Pflege-
stützpunkten in Deutschland des KDA vom 27. Oktober 2009 veröffentlicht
wurden?

11. Inwieweit kommen die bisherigen Pflegestützpunkte dem Anspruch nach,
die verschiedenen Ansprechpartner und Leistungsanbieter (Hausärzte,
Fachärzte, Geriatrische Kliniken, ambulante Pflegedienste, ambulante und
stationäre Hospize, Wohnberatungsstellen etc.) zu bündeln?

12. Inwieweit kommen die Pflegestützpunkte dem Anspruch nach, eine wohn-
ortbezogene Beratung anzubieten, angesichts der Tatsache, dass soziale

Leistungen nur dann effektiver und effizienter eingesetzt werden können,
wenn das individuelle Wohnumfeld entsprechend berücksichtigt wird und

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die pflegebedürftigen Menschen so länger selbstständig zu Hause leben
können?

13. Inwieweit kommen die Pflegestützpunkte dem Anspruch nach, die örtlichen
Akteure wie Leistungserbringer (Verwaltung, Kirchengemeinden, gewerb-
liche Anbieter und bürgerschaftliches Engagement) zu vernetzen?

14. Wie wird in den Pflegestützpunkten gewährleistet, dass die Beratung mög-
lichst unabhängig im Interesse der Versicherten und nicht der Kostenträger
(Kranken- und Pflegekassen, sowie Kommunen) stattfindet?

Berlin, den 9. Juni 2010

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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