BT-Drucksache 17/2012

zu dem Antrag der Abgeordneten Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -17/1204- Den Europäischen Auswärtigen Dienst europäisch, handlungsfähig und modern gestalten

Vom 10. Juni 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/2012
17. Wahlperiode 10. 06. 2010

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union
(21. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Marieluise
Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/1204 –

Den Europäischen Auswärtigen Dienst europäisch, handlungsfähig und modern
gestalten

A. Problem

Mit dem Vertrag von Lissabon wurden auch die Grundlagen für eine Bündelung
und Koordinierung des außenpolitischen Handelns der Europäischen Union
(EU) gelegt mit dem Ziel, mehr Kohärenz, Geschlossenheit und Wirksamkeit
der EU-Außenpolitik zu erreichen. Hierzu wurde insbesondere das Amt des
Hohen Vertreters der EU für Außen- und Sicherheitspolitik geschaffen. Der
Hohe Vertreter, der zugleich Vize-Präsident der EU-Kommission ist, wird bei
der Erfüllung seiner Aufgaben durch den Europäischen Auswärtigen Dienst
(EAD) unterstützt. Die Organisation und Arbeitsweise des EAD werden durch
einen (einstimmigen) Beschluss des Rates auf Grundlage eines Vorschlags des
Hohen Vertreters festgelegt (Artikel 27 Absatz 3 des Vertrags über die Europäi-
sche Union).

Der Europäische Rat hatte im Oktober 2009 einen Bericht des damaligen schwe-
dischen Ratsvorsitzes über die Leitlinien für den EAD gebilligt und gleichzeitig
den Hohen Vertreter beauftragt, dem Europäischen Rat zeitnah nach dem In-
krafttreten des Vertrags von Lissabon einen Vorschlag über die Organisation und
Arbeitsweise des EAD vorzulegen. Dies erfolgte am 25. März 2010 mit dem auf
den Leitlinien des schwedischen Ratsvorsitzes beruhenden Entwurf eines
Beschlusses des Rates über die Organisation und Arbeitsweise des EAD (Rats-
dok. 8029/10). In der Zwischenzeit war Lady Catherine Ashton zur Hohen Ver-
treterin ernannt worden. Am 26. April 2010 befassten sich die Außenminister
der Mitgliedstaaten im Rat für Auswärtige Angelegenheiten mit dem Vorschlag

und einigten sich auf den Entwurf eines Einrichtungsbeschlusses zum EAD.
Hierzu erfolgt gegenwärtig das erforderliche formelle Anhörungsverfahren im
Europäischen Parlament. Zudem muss die EU-Kommission zustimmen. Über
den Einrichtungsbeschluss hinaus sind drei weitere Rechtsakte – Beschluss zur
Änderung der Haushaltsordnung, Beschluss zur Änderung des Personalstatuts
sowie Entwurf des EAD-Haushalts – erforderlich. Diese unterliegen dem or-
dentlichen Gesetzgebungsverfahren. Die Verhandlungen erfolgen im sogenann-

Drucksache 17/2012 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

ten Quadrilog, bestehend aus Hoher Vertreterin, Vertretern des Europäischen
Parlaments (EP), EU-Kommission sowie Rat.

Angestrebt ist derzeit, eine zeitnahe politische Einigung über den Einsetzungs-
beschluss sowie über die politische Verantwortlichkeit der Hohen Vertreterin
mit dem EP unter Einbeziehung der EU-Kommission zu erzielen. Diese soll an-
schließend formell durch das EP (voraussichtlich ab 14. Juni 2010) sowie beim
Rat für Allgemeine Angelegenheiten am 14. Juni 2010 bestätigt werden.

B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, FDP
und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Kosten wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/2012

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/1204 abzulehnen.

Berlin, den 9. Juni 2010

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union

Gunther Krichbaum
Vorsitzender

Roderich Kiesewetter
Berichterstatter

Dietmar Nietan
Berichterstatter

Michael Link (Heilbronn)
Berichterstatter

Dr. Diether Dehm
Berichterstatter

Manuel Sarrazin
Berichterstatter

– Der EAD müsse sich zur Armutsbekämpfung und zu den losen Zusammenarbeit zwischen EU-Kommission und

Milleniumsentwicklungszielen bekennen.

– Er müsse zivilgesellschaftliche Aktivitäten fördern und
mit entsprechenden Akteuren kooperieren.

– Die Gleichheit von Frauen und Männern solle in der

Hoher Vertreterin in den Bereichen Europäische Nach-
barschaftspolitik und Entwicklungszusammenarbeit leis-
te die Kohärenz der gemeinsamen europäischen Politi-
ken.
Drucksache 17/2012 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Roderich Kiesewetter, Dietmar Nietan, Michael Link
(Heilbronn), Dr. Diether Dehm und Manuel Sarrazin

I. Beratungsverlauf

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 17/1204 in
seiner 37. Sitzung am 22. April 2010 beraten und federfüh-
rend dem Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäi-
schen Union sowie mitberatend an den Auswärtigen Aus-
schuss, den Verteidigungsausschuss, den Ausschuss für
Menschenrechte und humanitäre Hilfe und den Ausschuss
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung über-
wiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN weist in ihrem
Antrag auf die wesentliche Bedeutung der Entscheidungen
über die Organisation und Arbeitsweise des EAD für das Ge-
lingen eines kohärenten, konsistenten außenpolitischen Han-
delns auf europäischer Ebene hin. Grundlegende Fragen der
Ausrichtung des EAD, der Zuständigkeitsverteilung zwi-
schen EAD und EU-Kommission, der parlamentarischen
Kontrollrechte des Europäischen Parlaments sowie das Ver-
hältnis der nationalen Regierungen zur Hohen Vertreterin
gelte es festzulegen. Die Arbeit der Hohen Vertreterin werde
einzig bei voller Unterstützung durch die nationalen Außen-
minister und das EP sowie durch einen starken EAD erfolg-
reich sein.

Die Bundesregierung wird in dem Antrag aufgefordert, sich
in Bezug auf die Ausgestaltung und Arbeitsweise des EAD
dafür einzusetzen, dass der EAD ein moderner, europäischer
Auswärtiger Dienst und eine starke, effiziente sowie kohä-
rente Institution wird.

Dafür seien unter anderem folgende Aspekte entscheidend:

– Ein moderner EAD müsse den Herausforderungen des
21. Jahrhunderts entsprechen und dafür auch Probleme
mit transnationalen und globalen Bezügen wie Klima-
wandel, Energieaußenpolitik, Bekämpfung von Hunger
und Armut, Bekämpfung von Massenvernichtungswaf-
fen, Terrorismus oder organisierter Kriminalität in die
Handlungsfelder der europäischen Außenpolitik aufneh-
men. Ausgangspunkt sei hierfür die Zusammenarbeit mit
der internationalen Gemeinschaft und ein effektiver Mul-
tilateralismus.

– Die europäische Außenpolitik müsse sich uneinge-
schränkt und ausdrücklich an den Zielen von Artikel 3 Ab-
satz 5 sowie an den Grundsätzen aus Artikel 21 Absatz 1
des Vertrags über die Europäische Union (EUV) orientie-
ren.

– In der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspoli-
tik sei klare Priorität auf Krisenprävention und zivile
Konfliktbewältigung zu setzen. Hierfür seien die zivilen
Fähigkeiten zu stärken, unter anderem durch den Aufbau
einer Generaldirektion für „peace-building and Civilian
Crisis Management“. Diese sei dann für den Aufbau
eines Europäischen Friedenskorps zuständig.

– Konzeptionell sei der EAD so aufzustellen, dass er im
Bereich der zivilen Krisenbewältigung sinnvoll vor Ort
tätig werden könne.

– Der EAD solle auch über Kapazitäten für einen europäi-
schen Krisenreaktionsmechanismus verfügen.

– Die alleinige Weisungsbefugnis der Hohen Vertreterin sei
für einen europäischen EAD entscheidend.

– Für einen „esprit des corps“ der Bediensteten des EAD
seien gemeinsame Aus- und Fortbildung, ggf. an einer
gemeinsamen Institution, entscheidend sowie eine enge
Identifikation mit den Zielen des Artikels 21 Absatz 1
EUV und deren Vertretung nach außen.

– Alle Bediensteten sollten in gleicher Weise dem EU-Per-
sonalstatut unterstellt und damit einander gleichgestellt
sein.

– Es solle grundsätzlich das Rotationsprinzip gelten und
Mitarbeitern des Europäischen Parlaments eine Tätigkeit
im EAD möglich sein.

– Das Europäische Parlament sei in die außenpolitischen
Entwicklung eng einzubinden und zu beteiligen, insbe-
sondere durch die Anwendung von Artikel 36 EUV.

– Ein starker, effizienter und kohärenter EAD erfordere
ausreichende Koordinierungskompetenzen der Hohen
Vertreterin mit einem deutlichen Mehrwert für die EU
und ihr außenpolitisches Handeln.

– Bei der Aufteilung der Kompetenzen seien Dopplungen
zu vermeiden. Hier sei das „Single-desk“-Prinzip ent-
scheidend.

– Bei der Programmplanung der Finanzierungs- und pro-
grammatischen Instrumente, bei der Mehrjahresplanung
und bei der strategischen Programmplanung der Finan-
zierungsinstrumente müsse die Hohe Vertreterin mit-
entscheiden, bei Letzterem solle ihr ein Vetorecht zukom-
men.

– Einen wesentlichen Beitrag zu notwendigen reibungs-
Außenpolitik verankert werden und die Genderperspek-
tive in die Arbeit des EAD einbezogen werden.

– Die EU-Delegationen müssten künftig vollständig der
Weisungsbefugnis der Hohen Vertreterin unterstehen.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/2012

– Der EAD solle finanziell eigenständig budgetiert sein
und dabei unter der Haushaltskontrolle des EP stehen.

– Der Dienst solle in seiner Entwicklung regelmäßig ge-
prüft und auf dieser Grundlage seine Strukturen und Ver-
fahren gegebenenfalls angepasst werden.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Auswärtige Ausschuss hat in seiner 15. Sitzung am
9. Juni 2010 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
FDP und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der SPD empfohlen, den Antrag abzulehnen.

Der Verteidigungsausschuss hat in seiner 36. Sitzung am
9. Juni 2010 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
FDP und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den An-
trag abzulehnen.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
hat in seiner 15. Sitzung am 9. Juni 2010 mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, FDP und DIE LINKE. gegen die
Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN empfohlen, den Antrag abzulehnen.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat in seiner 13. Sitzung am 9. Juni 2010 mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, FDP und DIE
LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD emp-
fohlen, den Antrag abzulehnen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat die Verhandlungen zum Aufbau und zur Arbeits-
weise des Europäischen Auswärtigen Dienstes eng begleitet.
Das Thema war bereits vor der Aufsetzung des vorliegenden
Antrags Gegenstand der Beratungen des Ausschusses. Am
25. November 2009 (2. Sitzung), am 16. Dezember 2009
(3. Sitzung), am 9. Februar 2010 (6. Sitzung), am 3. März
2010 (8. Sitzung), am 5. März 2010 (9. Sitzung) sowie am
16. März 2010 (10. Sitzung) erfolgten Unterrichtungen
durch die Bundesregierung sowie Beratungen im Ausschuss.
Im Mittelpunkt der Beratungen standen Aufbau und Status
des Dienstes, insbesondere Zuständigkeitsfragen, Program-
mierung der Finanzmittel, Weisungsstrukturen, das Verhält-
nis zu anderen EU-Institutionen, namentlich der EU-Kom-
mission, sowie Kosten und Finanzierung des EAD. Die
Bedeutung der deutschen Sprache, die Integration zivil-mili-
tärischer Strukturen im Sinne des modernen, vernetzten Be-
griffs von Sicherheit in den EAD sowie die parlamentarische
Kontrolle des EAD waren ebenfalls wiederholt Gegenstand
der Beratungen im Ausschuss. Die Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben sich für
einen werteorientierten und starken sowie schlagkräftigen
EAD ausgesprochen, der zu einer erhöhten Kohärenz und
Effektivität in der europäischen Außenpolitik führen solle.

der EU-Entwicklungspolitik unter sicherheitspolitische
Maßnahmen aus.

Zudem berichtete die Direktorin der Strategieplanungs- und
Frühwarneinheit im Generalsekretariat des Rates, Helga
Schmidt, dem Ausschuss am 24. März 2010 (11. Sitzung)
über die Arbeiten zum Aufbau des EAD.

Am 26. März 2010 führte der Ausschuss für die Angelegen-
heiten der Europäischen Union ein nichtöffentliches Exper-
tengespräch zum EAD durch. Hierzu waren Elmar Brok,
Mitglied des Europäischen Parlaments (MdEP), Dr. Andreas
Maurer (Stiftung Wissenschaft und Politik), Jürgen Wagner
(Informationsstelle Militarisierung, Tübingen) sowie Stefani
Weiss (Bertelsmann Stiftung, Brüssel) als Experten eingela-
den. Wesentliche Themen des Expertengesprächs waren die
Umsetzung des Kohärenzgebots des Lissabon-Vertrags auf
horizontaler, vertikaler und funktionaler Ebene, die Zustän-
digkeitsverteilung zwischen EAD und EU-Kommission, ins-
besondere bei der Europäischen Nachbarschaftspolitik und
der Entwicklungszusammenarbeit, der Aufbau und das im
Entwurf vorgelegte Organigramm des EAD, der Status des
EAD und seiner Mitarbeiter, die (politische) Stellvertretung
der Hohen Vertreterin, die parlamentarische Kontrolle durch
die nationalen Parlamente und das EP, die Einordnung ziviler
und militärischer Aspekte des Krisen- und Konfliktmanage-
ments sowie die Kosten des EAD. Elmar Brok, MdEP, for-
derte weitgehende Kontrollrechte des EP und eine enge Ko-
operation bei der parlamentarischen Kontrolle zwischen EP
und nationalen Parlamenten, insbesondere durch die jeweili-
ge Haushaltskontrolle. Er warnte vor einer „Intergouverne-
mentalisierung“ bereits vergemeinschafteter Bereiche der
EU-Außenpolitik. Der EAD sei zwar eine Organisation sui
generis, aber keine selbständige Institution und daher auch
aus praktischen Gründen bei der EU-Kommission anzusie-
deln. Die Hohe Vertreterin habe eine koordinierende Funk-
tion in der EU-Außenpolitik. Ihre Stellvertretung müsse auf
politischer Ebene erfolgen. Nationale abgeordnete Beamte
seien EU-Beamten gleichzustellen. Dr. Andreas Maurer
(Stiftung Wissenschaft und Politik) erkannte insbesondere
bei der funktionalen Kohärenz noch weitgehende Lücken im
vorliegenden Vorschlag der Hohen Vertreterin vom 25. März
2010 (Ratsdok. 8029/10). Der EAD sei bereits deshalb an die
EU-Kommission anzugliedern, weil er deren bereits ver-
gemeinschaftete Aufgaben in der Außenpolitik erfülle. Dem
EP solle im Bereich der vergemeinschafteten EU-Außen-
politik die parlamentarische Kontrolle obliegen. Jürgen
Wagner (Informationsstelle Militarisierung, Tübingen)
machte auf die Ablehnung des EAD durch die Friedenbewe-
gung aufmerksam und kritisierte, dass mit dem geplanten
Aufbau des EAD die zivile Komponente des Krisen- und
Konfliktmanagements der EU militärischen Strukturen un-
tergeordnet werde und sprach sich gegen die Integration der
Militärstrukturen aus, da dies zu einer Militarisierung der
EU-Außenpolitik führe. Er verwies auf die Kritik einiger
entwicklungspolitischer Organisationen, die im EAD eine
Konterkarierung des in Artikel 208 EUV verankerten Ziels
der Armutsbekämpfung erkannten. Stefani Weiss (Bertels-
mann Stiftung, Brüssel) unterstrich die Bedeutung der
Schaffung einer horizontalen, vertikalen und funktionalen
Kohärenz in der EU-Außenpolitik durch das Amt des Hohen
Vertreters und den EAD. Vergemeinschaftete Aufgaben
Die Fraktion DIE LINKE. wandte sich gegen eine Militari-
sierung des EAD und sprach sich gegen die Unterordnung

dürften hingegen nicht zurück auf die intergouvernementale
Ebene gebracht werden. Die Organisation des Krisen- und

Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP „Einen effi-
zienten und schlagkräftigen Europäischen Auswärtigen
Dienst schaffen“ (Drucksache 17/1981) hin, der aufgrund
des erwarteten Zeitplans auf EU-Ebene unmittelbar in das
Plenum des Deutschen Bundestags eingebracht worden sei.
Inhaltlich bestünden wesentliche Überschneidungen zum
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Drucksache 17/1204. Im Bereich der Krisenprävention gelte
es zivile und militärische Fähigkeiten zusammen zu bringen.
Das Primat der Politik stehe fest, allerdings ohne zusätzliche
Generaldirektionen oder Bürokratien zu fördern. Im Sinne
einer vernetzten, ganzheitlichen Außen- und Sicherheitspo-
litik sei daher auch der militärische Bereich, soweit er in die
Zuständigkeit der EU fällt, einzubinden. Politische Struktu-
ren wie Managementstrukturen des EAD seien nicht erprobt
und sollten nach einer Praxisphase überprüft werden. Die
Hohe Vertreterin sei zu stärken sowie Synergien und Kohä-
renz, insbesondere mit Blick auf die angespannte Haushalts-
lage, zu schaffen. Schließlich seien die Kosten aus dem be-
stehenden Finanzrahmen zu finanzieren. Der deutschen
Sprache sei eine angemessene Bedeutung zu verleihen. Die
Fraktion der SPD wies darauf hin, dass zum Einsetzungs-
beschluss des EAD noch wesentliche Detailfragen offen
seien. Eine ausreichende Entscheidungsgrundlage, um den
Abschluss im Rat positiv parlamentarisch zu begleiten, be-
stehe daher nicht. Ein Grund für das nunmehr beschleunigte
Handeln im Rat zum Einsetzungsbeschluss und das Abwei-
chen von der geplanten Paketlösung sei nicht ersichtlich.
Vielmehr sei eine unnötige Verhärtung der Verhandlungs-
position des EP zu befürchten, die letztlich nicht im Sinne
einer zügigen und konsensualen Etablierung des EAD sei.
Die Fraktion der FDP sprach die Haushaltsneutralität der
Finanzierung des EAD an. Die Fraktion DIE LINKE. lehn-
te die Dominierung des EAD durch militärische Strukturen
ab. Jegliche Vermischung von Militärischem und Entwick-
lungszusammenarbeit verstieße gegen den Grundgedanken

tigen Dienst entmilitarisieren“ fasst dieser zunächst den er-
gänzten Entwurf des Einsetzungsbeschlusses der Hohen
Vertreterin zusammen, schildert das bisherige und weitere
Verfahren und skizziert den Stand der Beratungen und den
erwarteten Zeitplan zum Einsetzungsbeschluss. Die Bundes-
regierung solle verpflichtet werden, sich für eine Änderung
des vorliegenden Entwurfs hin zu einer Entmilitarisierung
des EAD und für den EAD als eine der vollständigen parla-
mentarischen Kontrolle unterliegende Institution einzu-
setzen. Zudem enthält der Entschließungsantrag zehn Forde-
rungen an die Bundesregierung, die als „wesentliche
Belange“ im Sinne des § 9 Absatz 4 des Gesetzes über die
Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem
Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union
(EUZBBG) in die Verhandlungen eingebracht werden soll-
ten. Unter anderem sei Sorge zu tragen, dass mit dem EAD
keine neue Institution „sui generis“ geschaffen werde, weder
militärische noch nachrichtendienstliche Strukturen Teil des
EAD würden, eine volle parlamentarische Kontrolle durch
EP und die nationalen Parlamente gewährleistet sei und kei-
ne Mehrkosten auf Ebene des EU- oder des Bundeshaushalts
entstünden.

Der Entschließungsantrag (Ausschussdrucksache 17(21)172)
wurde mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktion DIE LINKE. abgelehnt.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat zudem in seiner 15. Sitzung den Antrag der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 17/1204
abschließend beraten, über ihn abgestimmt und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, FDP und DIE
LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD den
Antrag abzulehnen.

Berlin, den 9. Juni 2010

Roderich Kiesewetter
Berichterstatter

Dietmar Nietan
Berichterstatter

Michael Link (Heilbronn)
Berichterstatter

Dr. Diether Dehm
Berichterstatter

Manuel Sarrazin
Berichterstatter
Drucksache 17/2012 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Konfliktmanagements sei in dem vorliegenden Vorschlag
nicht ausreichend geregelt. Eine „Militarisierung“ der EU-
Außenpolitik sei nicht erkennbar.

Im Rahmen eines Berichterstattergesprächs unterrichtete das
Auswärtige Amt am 17. Mai 2010 über den aktuellen Stand
der Verhandlungen zum EAD.

In seiner 15. Sitzung am 9. Juni 2010 hat der Ausschuss für
die Angelegenheiten der Europäischen Union den Antrag
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache
17/1204 beraten. Die Fraktion der CDU/CSU wies auf den

der Entwicklungspolitik. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN wies darauf hin, dass ihr Antrag auf Drucksache
17/1204 nach intensiver Beratung in der Fraktion als ein-
ziger bereits frühzeitig eingebracht worden sei. Er sei in
seinen wesentlichen Inhalten und Forderungen nach wie vor
aktuell.

Die Fraktion DIE LINKE. hat zu dieser Sitzung zudem einen
Entschließungsantrag (Ausschussdrucksache 17(21)172)
eingebracht, der wortgleich als Drucksache 17/1976 auch
unmittelbar in das Plenum des Deutschen Bundestags einge-
bracht wurde. Unter dem Titel „Den Europäischen Auswär-

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