BT-Drucksache 17/1957

Nationalen Bildungspakt für starke Bildungsinfrastrukturen schaffen

Vom 9. Juni 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/1957
17. Wahlperiode 09. 06. 2010

Antrag
der Abgeordneten Dr. Ernst Dieter Rossmann, Dr. Hans-Peter Bartels,
Klaus Barthel, Willi Brase, Ulla Burchardt, Petra Ernstberger, Michael Gerdes,
Iris Gleicke, Klaus Hagemann, Christel Humme, Oliver Kaczmarek, Daniela Kolbe
(Leipzig), Ute Kumpf, Thomas Oppermann, Florian Pronold, René Röspel,
Marianne Schieder (Schwandorf), Swen Schulz (Spandau), Andrea Wicklein,
Dagmar Ziegler, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Nationalen Bildungspakt für starke Bildungsinfrastrukturen schaffen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Bund und Länder tragen gemeinsam Verantwortung für das deutsche Bildungs-
wesen. Dabei hat sich der kooperative Bildungsföderalismus in den vergan-
genen 60 Jahren besonders bewährt. Die von Bund und Ländern vereinbarten
gemeinsamen Initiativen der letzten Legislaturperioden, wie der vereinbarte
Ausbau der frühkindlichen Betreuung, das Ganztagsschulprogramm und nicht
zuletzt die Exzellenzinitiative und der Hochschulpakt 2020, haben das deutsche
Bildungswesen weiterentwickelt und vorangebracht. Jenseits der Fragen um
konkrete Zuständigkeiten wird es daher auch künftig unverzichtbar sein, dass
Bund und Länder kontinuierlich und konstruktiv zusammenarbeiten, um die
kommenden bildungspolitischen, innovationspolitischen und volkswirtschaft-
lichen Herausforderungen erfolgreich zu bewältigen.

Bund und Länder haben gemeinsam entschieden, Bildung und Forschung
oberste Priorität zu geben. Noch auf Initiative der großen Koalition der CDU/
CSU und SPD hat 2008 der erste „Bildungsgipfel“ stattgefunden und den jun-
gen Menschen, deren Eltern und den im Bildungssystem Beschäftigten das Ver-
sprechen gegeben, die Bildungs- und Forschungsausgaben deutlich auszuwei-
ten. Spätestens 2015 sollen mindestens 7 Prozent des Bruttoinlandsprodukts
(BIP) für Bildung und 3 Prozent für Forschung aufgewendet werden. Auf dem
zweiten Bildungsgipfel im Dezember 2009 wurde der zusätzliche Mehrbedarf
für Forschung auf rund 17 Mrd. Euro, allein für die Bildung auf mindestens
13 Mrd. Euro beziffert. Der Bund hat angeboten, für die Bildung mindestens
40 Prozent oder 5,2 Mrd. Euro der prognostizierten Lücke zu tragen. Unabhän-
gig von der Diskussion, ob das Volumen ausreichend ist oder nicht, könnten die

zusätzlichen Mittel erhebliche Verbesserungen im Bildungssystem Deutsch-
lands ermöglichen.

Bund und Länder stehen in der Pflicht, die gemachten Zusagen von Dresden
auch und gerade im Kontext der notwendigen Haushaltskonsolidierung ein-
zulösen und die zusätzlichen Ausgaben gemeinsam zu realisieren. Von den
auch zur Einhaltung der Schuldenbremse erforderlichen Ausgabenkürzungen

Drucksache 17/1957 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

im Bundeshaushalt und in den Länderhaushalten müssen die angekündigten
Ausgabensteigerungen für Bildung und Forschung unberührt bleiben. Für Steu-
ersenkungen besteht kein Spielraum. Um die beiden Ziele Haushaltskonsoli-
dierung und Bildungsfinanzierung miteinander in Einklang zu bringen sind
Einnahmenverbesserungen unumgänglich. Ein Aufschlag auf den Spitzensteu-
ersatz auf sehr hohe Einkommen ist hier ein geeignetes und sozial gerechtes
Mittel („Bildungssoli“).

Die Konferenz der Regierungschefs von Bund und Ländern am 10. Juni 2010
muss dabei sicherstellen, dass unbeschadet der Zuständigkeiten und konkreten
Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern diese zusätzlichen Ausgaben
zum vereinbarten Stichtag 2015 zur Verfügung stehen sowie zur nachhaltigen
Stärkung des öffentlichen Bildungswesens genutzt werden.

Recht auf Bildung mit einem nationalen Bildungspakt sichern

Das Recht auf Bildung ist ein Menschenrecht und es kommt jedem Menschen
in gleicher Weise zu. Zur Verwirklichung dieses Rechtes muss Bildung als
öffentliches Gut gesichert werden. Die gewachsene gesellschaftliche wie indi-
viduelle Bedeutung des Bildungserfolgs verlangen zusätzliche Anstrengungen
in Deutschland mit dem Ziel, jedem Menschen gleiche Bildungschancen zu
sichern und zugleich möglichst alle Bildungspotenziale voll auszuschöpfen.
Das bildungspolitische Ziel kann nur eine bessere, qualitative und inklusive
Bildung für alle sein und der Weg dahin vor allem über eine nachhaltige Stär-
kung der öffentlichen Bildungsinfrastrukturen führen.

Den öffentlichen Bildungsinfrastrukturen kommt die zentrale Rolle zu, im ge-
samten Bildungsverlauf ein möglichst hohes qualitiatives Bildungsangebot zu
sichern und damit Bildungschancen zu eröffnen und soziale Ungleichheit gar
nicht erst entstehen oder sich verfestigen zu lassen. Bildungsqualität und Chan-
cengleichheit sind mit nachlaufenden, zudem befristeten Reparaturmaßnahmen
nicht zu gewährleisten. Es braucht dauerhafte und verlässliche Finanzierungs-
instrumente für starke Bildungsinfrastrukturen auf Grundlage verbindlicher
Vereinbarungen von Bund, Ländern und Kommunen.

Der nationale Bildungpakt muss ein Infrastrukturpakt für ein qualitatives öf-
fentliches Bildungswesen sein. Er muss zeitlich bestimmte und überprüfbare
Vereinbarungen zu konkreten Maßnahmen von Bund und Ländern enthalten,
über deren Entwicklung die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag min-
destens jährlich berichtet. Nur ein solcher Bildungspakt kann das Vertrauen der
jungen Menschen, der Lehrenden und ihrer Familien zurückgewinnen. Sie wol-
len mehr Kita-Plätze, mehr und besser ausgebildete pädagogische Fachkräfte,
bessere Schulen, kleinere Klassen, gemeinsames Lernen von Kindern mit und
ohne Behinderung und offene Hochschulen mit einer qualitativen, auch der ge-
sellschaftlichen Verantwortung verpflichteten Lehre. Ohne das Vertrauen der
Bürgerinnen und Bürger in unsere Bildungsinstitutionen sind alle politischen
Anstrengungen umsonst.

In einem nationalen Bildungspakt müssen Bund und Länder daher vereinbaren,
gemeinsam die Bildungsinfrastrukturen nachhaltig auszubauen und die dafür
notwendigen Mittel bereitzustellen. Die Kommunen sind an den Beratungen zu
einem nationalen Bildungspakt von Beginn an substanziell zu beteiligen. Es
gilt, mit einem nationalen Bildungspakt die gemeinsamen Ziele zu stärken und
das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in ein leistungsfähiges, sozial ge-
rechtes Bildungswesen zu stärken.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/1957

Bildungspakt für alle Bildungsbereiche sichern

Elemente für einen nationalen Bildungspakt sind:

Frühkindliche Bildung absichern und stärken

Der Bildungspakt muss einen Beitrag leisten, dass der vereinbarte Rechtsan-
spruch auf Betreuung für unter Dreiährige ab 2013 gesichert ist. Zudem bedarf
es zusätzlicher Anstrengungen, bis 2013 die notwendigen mindestens 30 000 bis
40 000 zusätzlichen pädagogischen Fachkräfte aus- und weiterzubilden. Zur
Stärkung der Chancengleichheit müssen die Eltern von Kita-Gebühren schritt-
weise entlastet werden – wie in Rheinland-Pfalz und Berlin bereits geschehen
und in anderen Ländern geplant. Schließlich gilt es für die frühkindliche Bildung
länderübergreifende Qualitätsstandards durchzusetzen, auch hier eine inklusives
Lern- und Betreuungsumfeld zu schaffen und die Betreuungsrelationen soweit
möglich zu verbessern. Bund und Länder sollten daher in einem nationalen Bil-
dungspakt diese Ziele verabreden und dabei insbesondere die Länder und Kom-
munen finanziell in die Lage versetzen, sie auszufinanzieren.

Bildungsarmut bekämpfen

Der Bildungspakt kann einen Beitrag dazu leisten, dass sich Bildungsarmut
nicht über Generationen vererbt. Nicht zuletzt das Urteil des Bundesverfas-
sungsgerichts zur Berücksichtigung der Bildungsteilhabe beim Existenzmini-
mum hat verdeutlicht, dass hier ein großer bildungspolitischer Handlungsbe-
darf besteht. Die in Umfang und Art oft unterschiedlichen Bildungsangebote in
den Ländern führen in Verbindung mit der Forderung aus Karlsruhe, allein die
jeweils individuelle Lebenssituation bei der Leistungsfestsetzung zu berück-
sichtigen, zu einer unübersichtlichen und zersplitterten Regelungslandschaft.
Einen ersten Schritt zur Angleichung hat der Bund in der vergangenen Legisla-
turperiode mit dem jährlichen Schulbedarfspaket im Zweiten Buch Sozial-
gesetzbuch für sozial schwache Familien getan. Bund und Länder müssen dies
aufnehmen und flächendeckend einheitliche gemeinsame Mindeststandards der
bildungsrelevanten Angebote und Dienstleistungen vereinbaren. Ein Ziel muss
dabei sein, dass für alle bedürftigen Kinder etwa über einen Schulsozialfonds
Teilhabeleistungen gesichert werden, wie ein kostenfreies warmes Mittagessen,
die Lernmittelfreiheit oder auch die Teilnahme an Klassenfahrten. Auf diesen
Mindeststandard aufsetzend leistet der Bund ergänzend die weitere Berücksich-
tigung der Bildungsteilhabe im Regelsatz für Kinder.

Schulen und Schülerinnen und Schüler stärken

Die Weiterentwicklung der Schulstrukturen in Deutschland ist und bleibt Auf-
gabe der Länder. Bund und Länder können gemeinsam in einem nationalen Bil-
dungspakt aber Impulse setzen, um die laufenden und kommenden Reformen in
den Ländern nachhaltig zu unterstützen. Der Ausbau der individuellen Förder-
angebote, die Anpassung an die demographische Entwicklung und auch die
Umsetzung der Schulzeitverkürzung zum Abitur (G8) ist im Rahmen ganztägi-
ger Bildungsangebote angemessener und flexibler möglich. Daher sollten die
erheblichen zusätzlichen Mittel dazu genutzt werden, das Ganztagsschulpro-
gramm fortzusetzen und schrittweise ein flächendeckendes Angebot aufzu-
bauen. Bund und Länder haben sich auf dem ersten Bildungsgipfel ebenfalls
darauf verständigt, die Schulabbrecherzahlen weiter zu senken. Zur Unterstüt-
zung dieses Ziels und zur Ausweitung von sozialintegrativen Angeboten muss
der nationale Bildungspakt den flächendeckenden Ausbau der Schulsozialar-
beit enthalten. Des Weiteren ist zu vereinbaren, dass die durch Ausweitung der

Förderangebote und der inklusiven Bildung erzeugten personellen, sachlichen
und logistischen Mehrbedarfe ausreichend zu berücksichtigen sind.

Drucksache 17/1957 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Gehaltvolles Studium sichern – Europäische Hochschulen stärken

Der nationale Bildungspakt kann einen Beitrag zur weiteren Stärkung der ko-
operativen Hochschulpolitik leisten. Die Leistungsfähigkeit des Artikels 91b
des Grundgesetzes (GG) haben Bund und Länder bereits mehrfach eindrucks-
voll belegt. Mit der nun vorgeschlagenen Ergänzung des Hochschulpaktes um
eine dritte Fördersäule für die Lehre wird eine richtige und wichtige Weiterent-
wicklung der kooperativen Hochschulpolitik angestrebt. Ein nationaler Bil-
dungspakt muss sicherstellen, dass für dieses Förderziel die notwendigen Mittel
zur Verfügung gestellt werden. So hält der Wissenschaftsrat insgesamt rund
1,3 Mrd. Euro zusätzlich im Jahr für notwendig. Insofern ist das Angebot der
Bundesregierung, jährlich rund 200 Mio. Euro zur Verfügung zu stellen, un-
zureichend. Es ist absehbar, dass die Länder die Gegenfinanzierung nicht in der
sachlich notwendigen Höhe werden leisten können.

Hinsichtlich der gegenwärtigen Bologna-Reformdebatte besteht Konsens, dass
die Studienreform nachgebessert und zum Erfolg geführt werden muss. Eine
Abkehr von Bologna ist keine Option. Erste Schritte haben die Länder und auch
die Hochschulen etwa hinsichtlich der Lernbelastungen und Prüfungsdichte be-
reits vereinbart, auch die zeitliche Flexibilisierung von BA-Studiengängen ist
auf den Weg gebracht. Ein nationaler Bildungspakt sollte diese Maßnahmen
unterstützen und die notwendigen Finanzmittel sicherstellen.

Die Reformdebatte zeigt, dass eine unflexible Umsetzung der Bologna-Reform
die europäische akademische Tradition einer umfassenden, disziplinübergrei-
fenden und persönlichkeitsbildenden Ausbildung in gesellschaftlicher Verant-
wortung nicht ausreichend aufnimmt oder sogar behindert. Dabei bildet dieser
Aspekt eine Stärke der (kontinental-)europäischen universitären Tradition. Eine
Reform der BA-Studiengänge könnte neben einem Mobilitätsfenster – wo sinn-
voll – zusätzlich Zeitfenster für interessenoffene, interdisziplinäre Bildungsan-
gebote vorsehen. Die Idealvorstellung einer Europäischen Hochschule verlangt
nach Möglichkeiten eigenverantwortlichen, persönlichkeitsbildenden Lehr-
und Lernprozessen. Diese Option könnte in einem nationalen Bildungspakt ver-
einbart und finanziell unterlegt werden.

Bildungsgipfel als Weichenstellung nutzen

Die Bund-Länder-Konferenz am 10. Juni 2010 bietet eine Chance für eine posi-
tive Weichenstellung für das Bildungswesen in Deutschland. Eine Einigung
von Bund und Ländern auf die Schaffung eines nationalen Bildungspaktes
könnte einen entscheidenden Beitrag dazu leisten.

Die Maßnahmen können weitestgehend im Rahmen der gegebenen Zuständig-
keiten erfolgreich umgesetzt werden. Wo die Verfassung aber wie beim Koope-
rationsverbot in Artikel 104b GG Möglichkeiten zur sinnvollen Bund-Länder-
Kooperation zu sehr begrenzt, müssen Bund und Länder gemeinsam Lösungen
finden und eine Perspektive für kooperative Bund-Länder-Bildungsmaßnah-
men auch im Kita- und Schulbereich eröffnen.

Vor allem ist es aber notwendig, die Bildungsfinanzierung und insbesondere
den in Aussicht gestellten Mittelaufwuchs langfristig auf verlässliche und kri-
senfeste Grundlagen zu stellen. Denn die Aufgaben fallen kontinuierlich an, er-
lauben kein Verfallsdatum und begrenzen daher die Erfolgsaussichten reiner
Projektmaßnahmen. Die Ausfinanzierung des nationalen Bildungspaktes von
Bund und Ländern ist daher möglichst langfristig abzusichern.

Die Konferenz könnte damit ein wichtiges Signal setzen, dass auch und gerade
in Zeiten verstärkter Haushaltskonsolidierung die Finanzierung wichtiger Zu-
kunftsfelder wie Bildung, Forschung und Entwicklung gesichert bleibt.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/1957

Die Bildungsgipfel könnten mit einem breit getragenen nationalen Bildungs-
pakt das deutsche Bildungswesen entscheidend befördern, wenn Bund und
Länder Trennendes beiseite lassen und Gemeinsames zum Wohle der Bürgerin-
nen und Bürger betonen. Das Ziel ist hoch gesteckt, aber der Gewinn im Er-
folgsfall für alle Beteiligten ist die gemeinsame Anstrengung wert.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

● an dem Ziel von Dresden, bis 2015 mindestens 10 Prozent des BIP für Bil-
dung und Forschung aufzuwenden, festzuhalten;

● im Bundeshaushalt die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass der Bund
seine Bildungs- und Forschungsaufwendungen im notwendigen Umfang
steigern kann und bis 2013 wie von ihr angekündigt mindestens 12 Mrd.
Euro zusätzlich zur Verfügung zu stellen;

● einen Gesetzentwurf vorzulegen, der einen Aufschlag auf den Spitzensteuer-
satz auf hohe Einkommen beinhaltet (Bildungssoli), mit dem ein Beitrag zur
Finanzierung der Bildungsmaßnahmen geleistet wird;

● die Verbindlichkeit in der aktiven Arbeitsmarktpolitik zu sichern, indem
u. a. der Rechtsanspruch auf Nachholen eines Hauptschulabschlusses und
der Rechtsanspruch auf den Spracherwerb vollumfänglich erhalten bleiben;

● auf die Länder dahingehend einzuwirken, dass die bereits geplanten Aus-
gabensteigerungen in Bildung und Forschung auch realisiert werden und be-
reits angekündigte Ausgabenkürzungen zurückgenommen werden;

● darauf hinzuwirken, dass Bund und Länder die bereits vereinbarte Ausfinan-
zierung der übererfüllten ersten Phase des Hochschulpaktes sowie der jährli-
chen 5-Prozent-Steigerung im Pakt für Forschung und Innovation sicherstel-
len;

● darauf hinzuwirken, dass Bund und Länder auf der Konferenz der Regie-
rungschefs am 10. Juni 2010 die Ausfinanzierung der gemeinsam festge-
stellten Finanzierungslücke von 13 Mrd. Euro in 2015 sicherstellen;

● darauf hinzuwirken, dass Bund und Länder auf der Konferenz der Regie-
rungschefs am 10. Juni 2010 einen nationalen Bildungspakt zur Stärkung
der Bildungsinfrastrukturen auf den Weg bringen, der folgende Eckpunkte
beinhaltet:

– gegenseitige Verpflichtung, bei den notwendigen Maßnahmen zur Haus-
haltskonsolidierung die Aufwendungen für Bildung und Forschung nicht
zu kürzen, sondern wie vereinbart zu steigern;

– verbindliche Vereinbarungen für den weiteren Ausbau und einheitliche
Qualitätsstandards in der frühkindlichen Bildung;

– verbindliche Vereinbarungen für eine Fachkräfteoffensive bei Erzieherin-
nen und Erziehern;

– verbindliche Vereinbarungen für den flächendeckenden Ausbau der
Ganztagsschulangebote;

– verbindliche Vereinbarungen für eine bessere Personal- und Sachausstat-
tung von inklusiven Kitas, Kindergärten und Schulen;

– verbindliche Vereinbarungen für eine schrittweise Gebührenfreiheit von
Anfang an;

– verbindliche Vereinbarungen zur Sicherung der Bildungsteilhabe, etwa
über einen bedarfsgerechten Schulsozialfonds für ein kostenloses warmes

Mittagessen an Kitas und Schulen und für Lernmittelfreiheit;

Drucksache 17/1957 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

– verbindliche Vereinbarungen für die Schaffung eines inklusiven Bil-
dungssystems, eine schrittweise Abschaffung der Förderschulen sowie
die ausreichende Deckung des förderpädagogischen Bedarfes in den
Regelschulen;

– verbindliche Vereinbarungen für einen kostenlosen Förderunterricht
überall sowie für eine flächendeckende Schulsozialarbeit;

– verbindliche Vereinbarungen für eine angemessene Ausstattung des
Lehrpaktes sowie für eine Bologna-Umsetzung, die auch Zeitfenster für
die gesellschaftliche Verantwortung sowie eigenverantwortliches Lernen
und Erfahren stärkende Studieninhalte vorsieht;

– verbindliche Vereinbarungen für die notwendige langfristige Absiche-
rung der zusätzlichen Bildungsmittel von Bund und Ländern;

– gemeinsame Initiative zur Überwindung des verfassungsrechtlichen
Kooperationsverbotes im Grundgesetz;

● dem Deutschen Bundestag jährlich über die Entwicklung der vereinbarten
Maßnahmen des nationalen Bildungspaktes zu berichten.

Berlin, den 8. Juni 2010

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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