BT-Drucksache 17/1875

Atomkraftwerke - Sicherheitsbewertungen und Sicherheitsfragen

Vom 27. Mai 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/1875
17. Wahlperiode 27. 05. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Bärbel Höhn, Hans-Josef Fell, Oliver
Krischer, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Dr. Hermann Ott, Dorothea
Steiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Atomkraftwerke – Sicherheitsbewertungen und Sicherheitsfragen

Aktuell besitzen noch 17 Atomkraftwerke (AKW) in Deutschland eine Betriebs-
genehmigung. Das älteste von ihnen, Biblis A, ging bereits vor über 35 Jahren
ans Netz. Die Bundesregierung plant, die Laufzeiten der deutschen Atomkraft-
werke zu verlängern. Hierzu sollen laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU
und FDP in einer Vereinbarung mit den Betreibern nähere Regelungen unter
anderem zum Sicherheitsniveau getroffen werden. Hierbei spielen aktuelle
Sicherheitsfragen eine besondere Rolle. Vor diesem Hintergrund stellt sich
außerdem die Frage, über welche konkreten Sicherheitsbewertungen die Atom-
aufsicht, insbesondere das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit (BMU), verfügt.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Verfügt der Bund über eine belastbare aktuelle Sicherheitsbewertung der
deutschen Atomkraftwerke, aus denen sich präzise und in zusammengefass-
ter Form ein Urteil über den Sicherheitszustand der Anlagen ergibt?

2. Ist diese Sicherheitsbewertung dokumentiert?

Wenn ja, wo, und in welcher Form?

3. Falls der Bund nicht über eine eigenständige belastbare Sicherheitsbewer-
tung verfügt, wer verfügt dann über eine derartige Sicherheitsbewertung?

Ist diese oder sind diese Sicherheitsbewertungen dokumentiert?

Wenn ja, wo (bitte diese Sicherheitsbewertungen zur Verfügung stellen)?

4. Verfügen die deutschen Anlagen aktuell über fortgeschriebene probabilis-
tische Sicherheitsanalysen, also eine sogenannte Living PSA?

Wenn nein, warum nicht?

5. Wenn es Sicherheitsbewertungen für einzelne Anlagen gibt, sind diese Si-
cherheitsbewertungen auf der Basis gleicher Bewertungskriterien erarbeitet
worden?
6. Wenn ja, wie ist dies von der Bundesaufsicht als Verantwortlicher für die ein-
heitliche Anwendung des Atomgesetzes geprüft worden?

Liegen Sachverständigengutachten hierzu vor?

Wenn ja, welche?

Drucksache 17/1875 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
7. Entsprechen die jeweils angewandten Bewertungskriterien dem Stand von
Wissenschaft und Technik, d. h. ist bei der Entwicklung der Bewertungskri-
terien der aktuelle Stand von Wissenschaft und Technik, insbesondere die
Sicherheitskriterien (Revision D), herangezogen worden?

8. Ist der Sicherheitszustand der Anlagen am Maßstab des aktuellen Standes
von Wissenschaft und Technik geprüft worden, so dass die Abweichungen
von diesem Standard erkannt werden konnten?

Liegen hierzu Gutachten vor, und falls ja, welche?

9. Kann das BMU ausschließen, dass die Sicherheitsnachweise, die im Rah-
men der Genehmigungsverfahren teilweise vor mehr als 20 bis 30 Jahren
geführt worden sind, teilweise veraltet sind und nach neuen Stand von Wis-
senschaft und Technik möglicherweise keinen Bestand mehr haben, weil
sich Auslegungsparameter verändert, Rechenmethoden fortentwickelt ha-
ben oder anderweitige neue Erkenntnisse oder Anforderungen vorliegen?

Aktuelle Sicherheitsfragen

10. Welche offenen Sicherheitsfragen werden vom BMU zurzeit untersucht
oder verfolgt?

11. Welche potentiellen Auswirkungen haben diese Sicherheitsfragen auf die
Sicherheit des Betriebs der Atomkraftwerke?

Berlin, den 27. Mai 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.