BT-Drucksache 17/1846

Bundesstraße 172 Ortsumgehung Pirna - Neubau der B 172 neu zwischen A 17-Zubringer und B 172 alt bei Pirna, 3. Bauabschnitt

Vom 25. Mai 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/1846
17. Wahlperiode 25. 05. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stephan Kühn, Bettina Herlitzius, Winfried Hermann,
Dr. Anton Hofreiter, Ingrid Nestle, Daniela Wagner, Dr. Valerie Wilms und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Bundesstraße 172 Ortsumgehung Pirna – Neubau der B 172 neu
zwischen A 17-Zubringer und B 172 alt bei Pirna, 3. Bauabschnitt

Der Neubau der B 172 neu zwischen A 17-Zubringer und B 172 alt bei Pirna be-
findet sich zurzeit im Planfeststellungsverfahren (Ende der Einwendungsfrist
15. April 2010). Die vier Kilometer lange teilweise vierstreifige Trasse soll nach
Medienberichten 72 Mio. Euro kosten. Im Streckenverlauf sollen ein 300 m
langer Tunnel (Kohlbergtunnel) und eine 916 m lange Brücke (Gottleubatal-
brücke) errichtet werden. Die Verkehrsfreigabe soll Ende 2013/Anfang 2014 er-
folgen. Im Bundesverkehrswegeplan (vordringlicher Bedarf, Nährwert-Kenn-
zeichnungsverordnung – NKV – 11,3) waren für die gesamte Ortsumgehung
Pirna 20,7 Mio. Euro Investitionskosten eingeordnet. Im Investitionsrahmen-
plan bis 2010 (IRP) wird für den 3. Bauabschnitt von 30,2 Mio. Euro Gesamt-
kosten ausgegangen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Von welchen Gesamtkosten wird für die Realisierung des Verkehrsbauvor-
habens ausgegangen?

Welches Kosten-Nutzen-Verhältnis ergibt sich daraus für das Verkehrspro-
jekt?

Von welchem Kosten-Nutzen-Verhältnis wurde im Investitionsrahmenplan
bis 2010 ausgegangen?

2. Der Investitionsrahmenplan bis 2010 wurde im Mai 2007 in seiner endgülti-
gen Fassung vorgestellt. Aus welchen Gründen haben sich seither die ge-
schätzten Kosten für das Vorhaben mehr als verdoppelt?

3. Von welcher Verkehrsbelegung wird nach Fertigstellung des Projekts ausge-
gangen (ggf. abschnittsweise darstellen)?

Welche Verkehrsprognose liegt dem Planfeststellungsverfahren zugrunde?

4. Welche Kosten für Betrieb, Wartung und Unterhaltung werden schätzungs-

weise künftig für die Gottleubatalbrücke und den Kohlbergtunnel jährlich an-
fallen (bitte getrennt darstellen)?

Drucksache 17/1846 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
5. Ist die Finanzierung für das Projekt – vor dem Hintergrund, dass im Bundes-
haushalt 2010 (Straßenbauplan) noch keine Finanzmittel für das Verkehrs-
bauvorhaben eingestellt sind – vollständig gesichert?

In welchen Jahresscheiben sollen die benötigten Finanzmittel in den Bun-
deshaushalt eingestellt werden?

6. Wurden trotz laufendem Planfeststellungsverfahren bereits 2009 (Bewer-
bungsschluss 25. Mai 2009) durch die DEGES Deutsche Einheit Fernstra-
ßenplanungs- und -bau GmbH Leistungen (Objektplanung Ingenieurbau-
werke und Verkehrsanlagen, Bauüberwachung, Realisierung Talbrücke mit
Straßenbau und Tunnel mit innerstädtischem Knotenpunkt) ausgeschrieben?

Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgte die Ausschreibung vor Ab-
schluss des Planfeststellungsverfahrens?

Handelt es sich hierbei um eine gängige Praxis?

Wie wird dabei berücksichtigt, dass es im Rahmen des Verfahrens noch zu
wesentlichen Planungsänderungen bzw. Auflagen für die Realisierung des
Projekts kommen kann?

Lässt sich aus Sicht der Bundesregierung durch das von der DEGES prakti-
zierte Verfahren ein sparsamer Umgang mit Haushaltsmitteln sicherstellen?

7. Welche verkehrliche Notwendigkeit begründet die Vordringlichkeit der Bau-
maßnahme?

Wie hoch ist die Verkehrsbelegung heute und in der Prognose auf der teil-
weise vierstreifigen B 172 alt in der Ortsdurchfahrt Pirna (ggf. abschnitts-
weise darstellen)?

8. Wie wird der Eingriff in Natur und Umwelt durch die Verkehrsbaumaßnahme
aus naturschutzfachlicher Sicht bewertet?

Berlin, den 21. Mai 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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