BT-Drucksache 17/1844

Neubau der Bundesstraße 15

Vom 25. Mai 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/1844
17. Wahlperiode 25. 05. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Stephan Kühn, Winfried Hermann,
Bettina Herlitzius, Daniela Wagner, Ingrid Nestle, Dr. Valerie Wilms und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Neubau der Bundesstraße 15

Die seit 2006 teilweise in Bau befindliche Bundesstraße 15 neu (B 1 5n) soll
nach ihrer Fertigstellung vierstreifig von Regensburg über Landshut nach
Rosenheim führen. Im Fernstraßenausbaugesetz ist der größte Teil dieses Stra-
ßenzugs nur in den Weiteren Bedarf eingeordnet worden. Wegen der hohen öko-
logischen Sensibilität existiert für einen hohen Anteil der Teilabschnitte ein be-
sonderer naturschutzfachlicher Planungsauftrag („Ökosternchen“). Vor Ort trifft
das Straßenprojekt der B 1 5n auf zahlreiche Widerstände sowohl bei Anwoh-
nern als auch bei Naturschutz- und Umweltverbänden. Zahlreichen Bürgerinnen
und Bürgern erscheint die Planung intransparent.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

1. Welcher Zeitplan gilt nach aktuellem Stand für die Fertigstellung der plan-
festgestellten Bauabschnitte der B 1 5n sowie der Bauabschnitte, für die be-
reits die Bauarbeiten aufgenommen wurden (aufgeschlüsselt nach Bauab-
schnitten)?

2. Hält die Bundesregierung eine Maut auf den Abschnitten der B 1 5n für sinn-
voll?

Wenn ja, auf welchen Abschnitten der B 1 5n ist nach aktuellem Stand eine
Mautpflicht vorgesehen?

3. Für welche Abschnitte der B 15n wurden Raumordnungsverfahren oder an-
dere vorbereitende Verfahren und Analysen vor dem jeweiligen Planfeststel-
lungsverfahren mit welchen Ergebnissen durchgeführt?

4. Wann ist nach jetzigem Kenntnisstand mit der Finanzierung der einzelnen
Bauabschnitte zu rechnen?

5. Wie hoch schätzt nach jetzigem Kenntnisstand die Bundesregierung die
Kosten der B 1 5n in ihrem gesamten Verlauf und unterteilt in die einzelnen
Bauabschnitte?

6. Wie groß ist nach aktuellem Stand das errechnete Nutzen-Kosten-Verhältnis
der einzelnen Abschnitte der gesamten B 1 5n?

7. Welche Lärmschutzmaßnahmen sind an den einzelnen Bauabschnitten ge-
plant?

8. Wie hoch ist der Anteil am Straßenbauetat für Fernstraßen in Bayern, der in
Lärmschutzmaßnahmen investiert wird?

Drucksache 17/1844 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

9. Für welche Straßenbauprojekte in Bayern wird nach aktuellem Kenntnis-
stand offenporiger Asphalt (Pflüsterasphalt) verwendet?

10. Welches Verkehrsaufkommen wird nach aktuellen Berechnungen zwischen
den Autobahnen 93 und 92 (A 93 und A 92) erwartet, welches zwischen
A 92 und A 94, und welches zwischen A 94 und A 8?

11. Plant die Bundesregierung die Umwidmung der B 1 5n zu einer Autobahn,
und wenn ja, wann, und in welchen Abschnitten?

12. Warum wird die B15n von der Autobahndirektion geplant, obwohl sie eine
Bundesstraße ist?

13. Wie würde sich der Bau der B 1 5n auf das regionale Straßennetz in der Stadt
Landshut und angrenzenden Gemeinden auswirken, wenn die B 1 5n an der
A 92 endet?

14. Wie sieht der zeitliche Planungshorizont für den Abschnitt Essenbach–
Geisenhausen aus?

15. Wann ist mit dem darauffolgenden Abschnitt zu rechnen (Geisenhausen bis
Haarbach)?

16. Ist der Bundesregierung der aktuelle Vorentwurfsplan für den Abschnitt Es-
senbach–Geisenhausen bekannt, und wann ist aus Sicht der Bundesregie-
rung mit einer abschließenden Beurteilung zu rechnen?

17. Worin unterscheidet sich der Ausbaugrad zwischen Essenbach und Geisen-
hausen von dem einer Autobahn?

18. Ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf diesem Straßenabschnitt vorgese-
hen?

Wenn ja, welche?
19. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Möglichkeit einer Versatz-

lösung, also einer Weiterführung der B 1 5n an anderer Stelle schon einmal
ins Auge gefasst?

Wenn ja, wo?

20. Wie bewertet die Bundesregierung die Durchgängigkeit der B 1 5n vor dem
Hintergrund, dass der Abschnitt von der A 94 bis zur A 8 in der Raumord-
nungsanalyse nur eine mittlere Wichtigkeit zugeordnet wurde?

21. Ist die Planung für den Abschnitt Geisenhausen–Haarbach, vor dem Hinter-
grund der Fertigstellung der Ortsumfahrung Vilsbiburg aus Sicht der Bun-
desregierung noch zu überarbeiten?

Wie ist die Zeitplanung für diesen Planungsabschnitt nach aktuellem
Kenntnisstand?

22. Wie ist der Planungsstand und die aktuelle Zeitplanung für die so genannte
Vilstalspange?

23. Finanziert der Bund die zusätzliche in Neufahrn vorgesehene Anschluss-
stelle, und wie hoch sind die Kosten dafür?

24. Die aufgrund der Trassierung für die B 15n notwendige Umplanung der
LA 7 von Ohu nach Essenbach wird vom Landkreis beauftragt. Wer kommt
für die Kosten der Umplanung und die Kosten der neuen Trassenführung
auf?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/1844

25. Sieht die Bundesregierung für den Abschnitt zwischen Essenbach und Gei-
senhausen eine eigenständige Verkehrsfunktion?

Wenn ja, wie soll der Verkehr ab der Anschlussstelle Geisenhausen abge-
leitet werden, wenn die B 1 5n für eine unbestimmte Zeit an dieser Stelle
endet?

26. Mit welchen Verkehrsmengen rechnet die Bundesregierung auf der Staats-
straße 2045 (St 2045) zwischen Landshut und Adlkofen?

27. Teilt die Bundesregierung wegen der geringen Anzahl der Anschlüsse im
Bereich zwischen Saalhaupt und Essenbach die Auffassung, dass die B 1 5n
die Anliegergemeinden der B 15 alt vom Ziel- und Quellverkehr entlastet?

28. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die Orte Geisenhausen, Vilsbi-
burg und Velden einer Entlastung des Durchgangsverkehrs bedürfen, und
welche Argumente geben Grund zur Annahme, dass diese Entlastung durch
eine autobahnähnliche B 1 5n erzielt werden kann?

29. Wie soll nach Ansicht der Bundesregierung der Verkehr aus dem südost-
bayerischen Raum an den Flughafen München angebunden werden?

30. Welche Informationen zu betroffenen Tier- und Pflanzenarten im Abschnitt
Essenbach–Geisenhausen liegen der Bundesregierung bereits vor?

31. Wie wird sich der Straßenbau in diesem Abschnitt auf den Fortbestand die-
ser Arten auswirken?

32. Wie soll der ökologisch sensible Abschnitt bei Schwindegg planerisch be-
rücksichtigt werden?

Berlin, den 21. Mai 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

GmbH & Co., Buch-und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91,12103 Berlin
esellschaft mbH, Postfach 10 05 34,50445 Köln, Telefon (0221)97668340, Fax (0221)97668344, www.betrifft-gesetze.de

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