BT-Drucksache 17/1843

Der besondere naturschutzfachliche Planungsauftrag in der Planungspraxis für den Neubau von Verkehrswegen des Bundes

Vom 25. Mai 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/1843
17. Wahlperiode 25. 05. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Undine Kurth (Quedlinburg), Stephan Kühn,
Winfried Hermann, Bettina Herlitzius, Daniela Wagner, Ingrid Nestle, Dr. Valerie
Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Der besondere naturschutzfachliche Planungsauftrag in der Planungspraxis für
den Neubau von Verkehrswegen des Bundes

In die Erarbeitung des Bundesverkehrswegeplanes 2003 flossen gegenüber vor-
angegangenen Bedarfsplänen wesentlich schärfere ökologische Kriterien ein. In
einem so genannten Früherkennungssystem prüfte das Bundesamt für Natur-
schutz etwa 2 000 Fernstraßenprojekte auf ihre naturschutzfachlichen Auswir-
kungen. Für etwa 800 dieser Vorhaben wurde eine Umweltrisikoeinschätzung
durchgeführt. Bei etwa 100 Projekten konnten die naturschutzfachlichen Beden-
ken nicht ausgeräumt werden, so dass für sie ein besonderer naturschutzfach-
licher Planungsauftrag im Bundesverkehrswegeplan gefordert wurde. Auch im
5. Fernstraßenausbauänderungsgesetz wurde im Jahr 2004 das so genannte Öko-
sternchen für fast alle dieser Projekte festgehalten. Die Abarbeitung dieses be-
sonderen naturschutzfachlichen Planungsauftrages verläuft für die interessierte
Fachöffentlichkeit wie auch für die Politik nach wie vor intransparent. Die Aus-
wirkungen der naturschutzfachlichen Prüfung sind schwer erkennbar.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

1. Für welche Verkehrsprojekte gilt der besondere naturschutzfachliche Pla-
nungsauftrag als abgearbeitet, und für welche existiert er noch?

2. Für welche Verkehrsprojekte wird derzeit der besondere naturschutzfachliche
Planungsauftrag abgearbeitet?

3. Welche Ergebnisse hatten die bisherigen Untersuchungen im Rahmen des be-
sonderen naturschutzfachlichen Planungsauftrages, aufgeschlüsselt nach den
untersuchten Projekten?

4. In welchen Fällen wurden welche verkehrskonzeptionellen Alternativen mit
welcher eingriffsvermeidenden bzw. -minimierenden Wirkung geprüft?

5. Wie bewertet die Bundesregierung die bisherige Verfahrensweise zur Ab-
arbeitung des naturschutzfachlichen Planungsauftrages?
6. Wann ist die bereits für das Jahr 2008 angekündigte Evaluierung des beson-
deren naturschutzfachlichen Planungsauftrages zu erwarten, und welche Er-
gebnisse liegen bereits vor?

7. In welcher Weise beabsichtigt die Bundesregierung künftig, den Deutschen
Bundestag über die Ergebnisse der Abarbeitung des besonderen naturschutz-
fachlichen Planungsauftrages zu informieren, und inwieweit werden dabei
die fachlichen Gründe für die Aufhebung des Ökosternchens dargestellt?

Drucksache 17/1843 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
8. Welche Verfahrensschritte sind künftig in welcher Reihenfolge, mit wel-
chen Zuständigkeiten und welchen Zustimmungspflichten für die Abarbei-
tung des besonderen naturschutzfachlichen Planungsauftrages zwischen
dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und dem
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ver-
einbart worden?

9. In welcher Form soll künftig die Überprüfung von Alternativen erfolgen?

10. In welcher Weise ist die Transparenz der Verfahren und der Ergebnisse für
die Öffentlichkeit, insbesondere für Betroffene, sichergestellt?

11. Ist eine Veröffentlichung der (Zwischen-)Ergebnisse der Abarbeitung des
naturschutzfachlichen Planungsauftrages im Internet geplant?

12. Wenn die Bundesregierung beabsichtigt, die bisherige Verfahrensweise
weiterzuverfolgen, warum werden Öffentlichkeit und Umweltverbände
nicht in das Verfahren zur Abarbeitung des Planungsauftrages einbezogen
und über die Ergebnisse informiert?

13. In welcher Weise werden künftig die fachlichen Ergebnisse aus der Ab-
arbeitung des naturschutzfachlichen Planungsauftrages in den gleichzeitig
ablaufenden sowie sich anschließenden Planungsschritten berücksichtigt
und den Beteiligten zur Verfügung gestellt?

14. Welche Auswirkungen in Bezug auf Planungsqualität und Dauer der Pla-
nungsverfahren werden nach den bisherigen Erfahrungen erwartet?

Berlin, den 21. Mai 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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