BT-Drucksache 17/1840

Straßenbauprojekt Darmstädter Kreuz (A 5, A 67, A 672 und B 26)

Vom 25. Mai 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/1840
17. Wahlperiode 25. 05. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Daniela Wagner, Dr. Anton Hofreiter, Bettina Herlitzius,
Winfried Hermann, Stephan Kühn, Ingrid Nestle, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Straßenbauprojekt Darmstädter Kreuz (A 5, A 67, A 672 und B 26)

In einem Artikel der Tageszeitung „Darmstädter Echo“ vom 19. Februar 2010
wurde über eine vom Amt für Straßen- und Verkehrswesen (ASV) vorgestellte
Machbarkeitsstudie zum Umbau des Darmstädter Kreuzes berichtet. Am Darm-
städter Kreuz treffen drei Autobahnen (A 5, A 67 sowie A 672) und eine Bun-
desstraße (B 26) aufeinander.

Die Machbarkeitsstudie sieht umfangreiche Baumaßnahmen an allen vier Stra-
ßen sowie an den dazugehörigen Brückenkonstruktionen vor. Des Weiteren
wurde in der Machbarkeitsstudie bereits die geplante ICE-Neubaustrecke Rhein/
Main–Rhein/Neckar integriert und berücksichtigt, welche parallel von Norden
kommend erst an der A 5 und nach dem Darmstädter Kreuz an der A 67 Rich-
tung Süden führen soll. In der Machbarkeitsstudie wird die Neubaustrecke
(NBS) als wesentliche örtliche Rahmenbedingung beschrieben. Die Deutsche
Bahn AG hatte in der jüngsten Vergangenheit diese NBS aufgrund von unklarer
Finanzierung öffentlich in Frage gestellt. In der Schlussbemerkung des erwähn-
ten Zeitungsartikels zur Machbarkeitsstudie wurde erwähnt, dass das Bundes-
ministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung diese Machbarkeitsstudie
grundsätzlich für gut befunden habe.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Hat die Bundesregierung die Machbarkeitsstudie des ASV Darmstadt zum
Umbau des Darmstädter Kreuzes geprüft?

2. Wenn ja, nach welchen Kriterien hat die Bundesregierung die Machbarkeits-
studie geprüft, und zu welchem Gesamturteil ist sie gekommen?

3. Wenn nein, mit welcher Begründung wurde/wird diese nicht geprüft?

4. Hat die Bundesregierung die Machbarkeitsstudie finanziert?

5. Will die Bundesregierung das Projekt Umbau des Darmstädter Kreuzes in den
neu zu erstellenden Bundesverkehrswegeplan aufnehmen?
6. Würde die Stadt Darmstadt im Falle einer Realisierung des Projektes die Kos-
ten für den Umbau des Darmstädter Kreuzes aufgrund der Ortsdurchfahrten-
richtlinien tragen müssen?

7. Falls nicht, wer würde im Falle einer Realisierung die Kosten für den Umbau
des Darmstädter Kreuzes tragen?

Drucksache 17/1840 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
8. Übernimmt die Bundesregierung die Kosten für die in der Machbarkeits-
studie erwähnte Straßenbrückensanierung?

9. Wie hoch ist die von der Bundesregierung erwartete Zunahme des Straßen-
verkehrs auf Bundesautobahnen im gesamten Bundesgebiet, und welcher
Anteil kommt dabei dem Schwerlastverkehr zu?

10. Wie hoch ist die von der Bundesregierung erwartete Zunahme des Straßen-
verkehrs auf den Bundesautobahnen 5 und 67 am Darmstädter Kreuz, und
welcher Anteil kommt dabei dem Schwerlastverkehr zu?

11. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung zur Bewältigung des zu-
nehmenden Straßenverkehrs und damit auch des zunehmenden Schwerlast-
verkehrs ergreifen (bitte die Maßnahmen aufschlüsseln in geplante Maß-
nahmen im Straßenverkehr, im Schienenverkehr, im ÖPNV und weitere
Mobilitätsformen zur Entlastung des Straßenverkehrs)?

12. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung zur Bewältigung des zu-
nehmenden Straßenverkehrs und des zunehmenden Schwerlastverkehrs im
Bereich des Darmstädter Kreuzes ergreifen?

13. Wann rechnet die Bundesregierung mit einer Inbetriebnahme der NBS
Rhein/Main–Rhein/Neckar durch die Deutsche Bahn AG?

14. Welches der beiden Projekte, die NBS Rhein/Main–Rhein/Neckar oder der
Umbau des Darmstädter Kreuzes, besitzen die höhere Priorität bzw. bedingt
die Realisierung des Projektes mit der niedrigeren Priorität?

15. Inwieweit berücksichtigt die Deutsche Bahn AG bei der Entscheidung über
den Streckenverlauf der NBS Rhein/Main–Rhein/Neckar die Machbarkeits-
studie zum Umbau des Darmstädter Kreuzes?

16. Greift, und wenn ja, in welcher Weise, das Eisenbahnkreuzungsgesetz im
Fall des Straßenbauprojektes Darmstädter Kreuz (A 5, A 67, A 672 und
B 26)?

Berlin, den 21. Mai 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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