BT-Drucksache 17/1759

Berufliche Bildung als Garant zur Sicherung der Teilhabechancen junger Menschen und des Fachkräftebedarfs von morgen stärken

Vom 18. Mai 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/1759
17. Wahlperiode 18. 05. 2010

Antrag
der Abgeordneten Willi Brase, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Dr. Hans-Peter Bartels,
Klaus Barthel, Ulla Burchardt, Michael Gerdes, Iris Gleicke, Klaus Hagemann,
Christel Humme, Oliver Kaczmarek, Daniela Kolbe (Leipzig), Ute Kumpf, Caren
Marks, Thomas Oppermann, Florian Pronold, René Röspel, Marianne Schieder
(Schwandorf), Swen Schulz (Spandau), Andrea Wicklein, Dagmar Ziegler,
Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Berufliche Bildung als Garant zur Sicherung der Teilhabechancen junger
Menschen und des Fachkräftebedarfs von morgen stärken

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Das Ausbildungsjahr 2009 weist eine gemischte Bilanz auf. Zwar ist wie erwar-
tet die Ausbildungsplatznachfrage auch aufgrund der demografischen Entwick-
lung gesunken, aber auch die Zahl der abgeschlossenen Ausbildungsverträge
sank um 8,2 Prozent auf rund 566 000. Besonders der Industrie- und Handels-
sektor sowie das Handwerk weisen einen Einbruch auf. Besonders auffällig ist
dieser in den neuen Bundesländern: Die Zahl der Neuabschlüsse fiel auf die
niedrigste Zahl seit der Wiedervereinigung. Dieser Rückgang zeigt, wie sehr
sich die Wirtschaftskrise auf den Ausbildungsmarkt auswirkt.

Weitaus nicht alle Bewerberinnen und Bewerber um eine Lehrstelle hatten Er-
folg bei ihrer Suche. Nicht einmal jeder/jede zweite bei der Bundesagentur für
Arbeit (BA) gemeldete Bewerber/in hat einen Ausbildungsplatz erhalten. Das
Bundesinstitut für Berufsbildung zählte einschließlich der Meldungen bei den
zugelassenen kommunalen Trägern 93 000 unvermittelte Bewerberinnen und
Bewerber. Davon haben etwa 77 000 übergangsweise eine Alternative ange-
nommen, über 16 000 blieben unversorgt. Unter allen Bewerber/-innen waren
rund 244 000 Altbewerber aus früheren Schulentlassjahren. Zudem sind laut
Berufsbildungsbericht rund 96 000 Jugendliche aus der BA-Vermittlung her-
ausgefallen, ohne dass Informationen über deren Verbleib vorliegen. Und
schließlich haben 2009 rund 122 000 junge Menschen berufsvorbereitende
Maßnahmen der BA neu aufgenommen, die daher überwiegend gar nicht erst
den statistisch entscheidenden Bewerberstatus erhalten haben.
Unterm Strich führt kein Weg an der Erkenntnis vorbei, dass in Deutschland
das Ausbildungsplatzangebot bei weitem nicht ausreichend ist. Nicht jedem
ausbildungswilligen und -fähigen Jugendlichen konnte ein qualifizierendes
Angebot gemacht werden. Insgesamt fehlen in Deutschland je nach Lesart bis
zu 210 000 Ausbildungsplätze. Es grenzt daher an reinem Wunschdenken, die
Angebotsfrage politisch für erledigt zu erklären. Eine Statistik oder Marktbilan-

Drucksache 17/1759 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

zierung, die diesen Fakt nicht unmissverständlich abbildet, muss überprüft und
verbessert werden.

Eine angemessene Bewertung der Faktenlage muss zu dem Schluss kommen,
dass die öffentlich intensiv geführte Debatte über eine sinkende Ausbildungs-
reife letztlich eine Scheindebatte ist und vom Grundproblem ablenkt. Das heißt
nicht, das Problem ignorieren oder die entsprechenden Unterstützungsmaßnah-
men einschränken zu wollen. Aber angesichts der nach wie vor eklatanten An-
gebotslücke und des intransparenten Übergangssystems ist es eine Frage der
Redlichkeit, die eigene politische Verantwortung für die Zukunft junger Men-
schen nicht voreilig abzugeben.

Der Übergang von der Schule in die Ausbildung – die so genannte erste
Schwelle – erweist sich als besonders problematisch. 2008 haben 500 000 Ju-
gendliche an nichtqualifizierenden Maßnahmen teilgenommen. Das so ge-
nannte Übergangssystem hat sich zu einem intransparenten und überkomplexen
Förderdschungel entwickelt mit unklaren Aufgaben, Leistungen und Ergebnis-
bilanzen. Hier ist sofortiger Handlungsbedarf nötig: Die bestehenden Maßnah-
men müssen gezielter nach der Maßgabe „weniger ist mehr“ auf ein übersicht-
liches und qualitätsorientiertes Maß reduziert werden. Hierbei können die
Regionalisierung und die Dualisierung der Berufsvorbereitung in der persön-
lichen Berufswegeplanung wichtige Beiträge leisten. Bewährte Instrumente wie
die Einstiegsqualifizierungen für Jugendliche (EQ) und der Ausbildungsbonus
müssen weiter ausgebaut und verbessert werden. Es bedarf eines erweiterten
Berufsbildungsverständnisses, bei dem nicht nur die Beschäftigungsfähigkeit
junger Menschen, sondern auch der Übergang in ein gelingendes Erwerbs- und
Erwachsenenleben im Mittelpunkt stehen. Das Zusammenwirken von Agentu-
ren der Arbeit bzw. den Trägern der Grundsicherung, der Schulen sowie der
Kinder- und Jugendhilfe vor Ort ist daher zu verbessern, damit der Übergang
von Schule in Ausbildung besser gelingt. So ist u. a. zur Verbesserung des
Übergangssystems zwischen Schule und Ausbildung die systemübergreifende
Kooperation zwischen dem Zweiten, Dritten und Achten Buch Sozialgesetzbuch
(SGB II, SGB III und SGB VIII) in gesetzlichen Regelungen zu verbessern. Ins-
besondere sind die Regelungen des SGB II und des SGB III mit dem Ziel einer
verbesserten Zusammenarbeit mit der Kinder- und Jugendhilfe weiterzuentwi-
ckeln und die Rolle der Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII zu stärken.

Die Hoffnungen einiger Apologeten auf eine „demografische“ Lösung des Aus-
bildungsmarktproblems werden sich auch in Zukunft nicht erfüllen. Sicherlich
wird die Ausbildungsplatznachfrage insbesondere nach den Doppelabiturjahr-
gängen 2013/2014 weiter zurückgehen. Allerdings steht dem der steigende
Fachkräftebedarf entgegen, so dass Deutschland seine Qualifizierungspoten-
ziale gerade in der beruflichen Bildung deutlich stärker auch nutzen muss.
Auch in Zukunft darf sich kein Akteur seiner Verantwortung entziehen.
Deutschland braucht all seine Nachwuchskräfte und junge Menschen haben das
Recht auf eine bestmögliche Ausbildung. Jugendliche müssen dieses Recht
über eine gesetzliche Ausbildungsgarantie einfordern können.

Berufliche und akademische Bildung sind gleichwertig. Allerdings weisen
beide Zugänge unterschiedliche Bildungskonzepte auf, die kompatibel aufein-
ander abgestimmt werden müssen, um intelligente Anschlussmöglichkeiten für
den jeweiligen Qualifizierungs- und Erfahrungshorizont des Einzelnen zu
bieten. Sowohl der berufliche als auch der akademische Zugang zu höherer
Bildung muss durch eine verbesserte Durchlässigkeit im Bildungssystem bis
hin zur Promotion durchgängig gewährleistet sein.

Es bleibt eine politische Herausforderung, die Attraktivität und Leistungsfähig-
keit der beruflichen Bildung auch für die Zukunft zu sichern. Die Modernisie-

rung und Konsolidierung der Berufe in Berufsfamilien, die Sicherstellung des
Berufsprinzips und nicht zuletzt die Reform des so genannten Übergangssys-

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/1759

tems müssen konzeptionell vorbereitet und umgesetzt werden. Nur dann bleibt
die duale Ausbildung weltweit so anerkannt, wie sie es derzeit ohne Zweifel ist:
Die Ausbildung beruflicher Identität basiert auf im Arbeitsprozess integriertem
Lernen und ist Voraussetzung für Leistungsbereitschaft und Qualitätsbewusst-
sein. Vor dem Hintergrund, dass der Mangel an Ausbildungsplätzen staatlich
finanziert und ausgeglichen werden muss, sind gerechtere Finanzierungsmo-
delle notwendig. Hier bietet sich die Einrichtung von Branchenfonds mit Hilfe
der Sozialpartner an. Neben der Bereitstellung zusätzlicher betrieblicher Aus-
bildungsplätze sollen die berufliche Weiterbildung als Teil lebensbegleitenden
Lernens gestärkt und die Qualifizierungsniveaus der Beschäftigten gesteigert
werden.

Die bevorstehenden Verhandlungen zur Fortsetzung des Ausbildungspaktes
bieten eine erste Chance, die notwendigen Maßnahmen mit den Paktpartnern zu
beraten und auf den Weg zu bringen. Einer einfachen Fortsetzung ohne eine
substanzielle Weiterentwicklung in Richtung ehrliche Statistik, Sicherung des
Ausbildungsangebots, stärkere Förderung von Benachteiligten und einer
Lösung für die 1,5 Millionen jungen Erwachsenen ohne Schul- und Berufs-
abschluss wird ein dritter Ausbildungspakt den Herausforderungen nicht ge-
recht werden können. Eine präzise statistische Grundlage ist unverzichtbar.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

● die Modernisierung und Konsolidierung der Berufe in Angriff zu nehmen
und dabei den ganzheitlichen Ansatz der dualen Berufsausbildung sowie das
Berufsprinzip zu wahren. Eine Modularisierung etwa in Ausbildungsbau-
steine ist auszuschließen;

● zur besseren Koordinierung der politischen Gestaltung in der beruflichen
Bildung auf Bundesebene die Zuständigkeiten in einem Bundesministerium
zu bündeln, zumindest aber ein Bildungskabinett einzurichten;

● eine umfassende statistische Erfassung und Bilanzierung der Ausbildungs-
suchenden vorzunehmen, in die auch Jugendliche mit Ausbildungswunsch,
die bereits in einer Maßnahme sind, und Altbewerber aller Vorjahre mit auf-
genommen werden und die integrierte Ausbildungsstatistik einzuführen;

● einen Gesetzentwurf vorzulegen, der einen Rechtsanspruch auf eine Berufs-
ausbildung durch staatliche Förderung für alle beinhaltet, der spätestens drei
Jahre nach ihrem Schulabschluss einsetzt, sofern sie keinen Ausbildungs-
platz gefunden haben (Berufsausbildungsgarantie);

● diesen Rechtsanspruch auf eine Berufsausbildung so zu gestalten, dass es
ausbildungssuchenden Eltern möglich ist, den Rechtsanspruch auch in Form
von Teilzeitausbildung wahrnehmen zu können. Dazu gehört auch, dass El-
tern, die sich bereits in Ausbildung befinden, einen Anspruch darauf erhal-
ten, die Ausbildung in Teilzeit fortzusetzen;

● die Angebote für berufsbegleitende Ausbildung zu fördern und auszubauen,
um flexibler Qualifizierung und Erwerbstätigkeit miteinander vereinbaren
zu können und auch lernschwachen oder benachteiligten Jugendlichen mehr
Zeit für den Abschluss ihrer Berufsausbildung zu geben;

● Anreizmodelle für Betriebe zu entwickeln, damit diese mehr Ausbildungs-
angebote berufsbegleitend oder in Teilzeitform anbieten, u. a. für junge
Menschen, die Kinder betreuen und keine Ausbildung haben;

● den bewährten Konsens der Sozialpartner als Grundlage bei der Erarbeitung
von Ausbildungsordnungen zu wahren und bei Konflikten eine Schlich-
tungskommission einzurichten;

Drucksache 17/1759 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

● den Ausbildungsbonus zu entfristen, um den anhaltenden Bedarf etwa durch
Altbewerber oder aufgrund der anhaltenden Wirtschafts- und Finanzkrise
(etwa Übernahme Insolvenzabbrecher) gezielt decken zu können. Zudem ist
auf die BA einzuwirken, dass die durch die Prüfung des Bundesrechnungs-
hofs ermittelten Kritikpunkte, nachhaltig abgebaut werden;

● das Sonderprogramm der BA für außerbetriebliche Ausbildung auszubauen
und auf dem Niveau der vergangenen Jahre (40 000 Ausbildungsplätze)
fortzuführen;

● als Nachfolge zum 2011 auslaufenden Ausbildungsprogramm Ost ein flä-
chendeckendes Ausbildungsprogramm für alle strukturschwachen Regionen
zur Sicherung des Ausbildungsplatzangebots aufzusetzen, wo regional Be-
darf entsteht und strukturelle Angebotsdefizite ausgeglichen werden müs-
sen;

● die Berufseinstiegsbegleitung im SGB III zu entfristen, flächendeckend aus-
zubauen und zeitlich flexibler zu gestalten, damit eine Betreuung bereits in
der 7. Klasse starten kann und mindestens bis drei Jahre nach Schulab-
schluss möglich wird. Bedarfsgerecht sind Berufseinstiegsbegleitern Fort-
bildungen zu Ausbildungsmediatoren anzubieten und zu finanzieren;

● umgehend die Maßnahmen im so genannten Übergangssystem zu evaluieren
und nach dem Motto „weniger ist mehr“ zur Erhöhung der Transparenz und
verbesserten Anwendbarkeit auf ein Minimum an wirksamen Instrumenten
zu reduzieren. Wichtig ist dabei, dass Betreuung und Förderung in der ge-
samten Übergangszeit Hand in Hand gehen, auf qualifizierende Maßnahmen
ausgerichtet sind und keine Betreuungslücken entstehen. Dabei ist das neue
Angebot mit den Einstiegsqualifizierungen und der Berufsausbildungs-
garantie nach drei Jahren abzustimmen. Qualifizierungsneutrale berufsvor-
breitende Maßnahmen müssen wieder zu einer Ausnahme werden am Über-
gang Schule und Ausbildung;

● einen Gesetzentwurf vorzulegen, der zur Verbesserung des Übergangssys-
tems zwischen Schule und Ausbildung die systemübergreifende Koopera-
tion in der beruflichen Förderung junger Menschen zwischen SGB II,
SGB III und SGB VIII verbessert;

● bei den Beratungen zum Ausbildungspakt die Ziele der Angebotssicherung,
einer Berufsausbildungsgarantie, der Förderung von Benachteiligten wie
insbesondere von Jugendlichen mit Migrationshintergrund sowie einer aus-
sagekräftigen Ausbildungsstatistik mit Nachdruck zu vertreten;

● in Zusammenarbeit mit den zuständigen Kammern und Branchenverbänden
Imagekampagnen für das duale System zu initiieren und finanzieren, die die
Attraktivität von Berufen, die unter geringen Bewerberzahlen leiden, erhöht;

● die individuelle Berufswegeplanung zu verankern, um durch die Koopera-
tion mit Gewerkschaften, zuständigen Kammern und Schulen die bestmög-
liche Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler zu erreichen und
Ausbildungsabbrüche infolge falscher Berufswahl zu vermeiden;

● dahingehend zu wirken, dass der Beschluss der Kultusministerkonferenz
zum Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische
Hochschulzugangsberechtigung vom 6. März 2009 in Kooperation mit den
zuständigen Kammern erfolgreich und attraktiv umgesetzt wird. Entschei-
dend wird hierbei sein, Anreize zu schaffen, damit die Hochschulen attrak-
tive, spezifische und bedarfsgerechte Angebote für diese zunehmend wich-
tige Zielgruppe anbieten. So müssen die Universitäten den aus der beruf-
lichen Bildung Kommenden u. a. besondere Brückenkurse anbieten;

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/1759

● die Handlungsempfehlungen des GIB-Abschlussberichtes aufzugreifen und
dafür zu sorgen, dass die Zugangskriterien zu einer EQ eingehalten werden
und Jugendliche nach Abschluss ein Zeugnis bzw. Zertifikat ausgestellt
wird;

● den § 43 Absatz 2 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) zu entfristen, um über
die externe Kammerprüfung eine weitere Möglichkeit zum Abschluss einer
Berufsausbildung beizubehalten;

● einen Rechtsanspruch auf Freistellung für Prüfertätigkeiten bei den zustän-
digen Stellen einzuführen. Zusätzlich ist eine Kampagne zur Steigerung des
Ehrenamtes in der beruflichen Bildung durchzuführen. Dazu gehört auch die
Gewinnung und Schulung von Prüferinnen und Prüfer.

III. Der Deutsche Bundestag appelliert an die Länder,

● ihre Anstrengungen zur Reduzierung der Schulabbrecherzahlen weiter aus-
zubauen;

● die ausreichende quantitative und qualitative Ausstattung an den Berufs-
schulen und Berufskollegs mit einer bedarfsorientierten Lehrerausbildung
und Einstellungspolitik zu gewährleisten;

● das Instrument des § 43 Absatz 2 BBiG stärker zu nutzen;

● die individuelle Berufswegeplanung als festen Unterrichtsbestandteil in den
Lehrplänen ab der 7. Klasse aufzunehmen;

● sich an einer Reform des „Übergangsmanagements“ aktiv zu beteiligen, in-
dem u. a. ihre schulischen Bildungsgänge und berufsvorbereitenden Bil-
dungsmaßnahmen in die Überprüfung des Übergangssystems einbezogen
werden und ihre Angebote mit einem reformierten, effizienten und lücken-
losen „Übergangsmanagement“ abgestimmt werden. Ein gutes Beispiel ist
das „Rahmenkonzept für die Reform des Übergangssystems Schule – Beruf“
in Hamburg.

IV. Der Deutsche Bundestag appelliert an die zuständigen Kammern,

● die Einhaltung der Ausbildungsstandards weiterhin sicherzustellen;

● besonders Kleinstbetriebe bei einer Erstausbildung durch persönliche Be-
treuung zu unterstützen;

● die Ausbildungsberatung gerade auch im Kontext einer schweren Wirt-
schafts- und Finanzkrise, verstärkt auszubauen;

● zusätzliche Angebote für Ausbilderschulungen einzurichten, die auch ein
Kommunikationstraining und den Bereich Personalführung umfasst;

● dafür Sorge zu tragen, dass jeder Teilnehmerin und jedem Teilnehmer an ei-
ner Einstiegsqualifizierung für Jugendliche nach Abschluss ein Zeugnis
bzw. Zertifikat ausgestellt wird;

● keine Zusatzgebühren für Kammerleistungen in der Beruflichen Bildung zu
erheben und somit auf Prüfungsgebühren zu verzichten.

V. Der Deutsche Bundestag appelliert an die Sozialpartner,

● zur Sicherung des eigenen Fachkräftebedarfs sowohl für die Ausbildung als
auch für die Fort- und Weiterbildung die Möglichkeit tarifvertraglich verein-
barter Branchenfonds intensiv zu nutzen, wie sie beispielsweise im Bau-
hauptgewerbe und im Gerüstbau erfolgreich geschaffen worden sind;

Drucksache 17/1759 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

● im Bereich der Berufsorientierung in ihren Anstrengungen nicht nachzulas-
sen;

● sich an der Modernisierung und Konsolidierung der 349 Berufe aktiv zu be-
teiligen, um Attraktivität und Transparenz zu erhöhen.

Berlin, den 18. Mai 2010

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.