BT-Drucksache 17/1752

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -17/1294- Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2010 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2010)

Vom 19. Mai 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/1752
17. Wahlperiode 19. 05. 2010

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (9. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 17/1294 –

Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans
des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2010 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2010)

A. Problem

Förderung der deutschen Wirtschaft durch Bereitstellung von Mitteln aus dem
ERP-Sondervermögen in Höhe von 533 Mio. Euro für die im Wirtschaftsplan
genannten Förderzwecke sowie die damit verbundenen Kosten. Unternehmen
der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere des Mittelstandes) und Angehörige
Freier Berufe sollen im Rahmen der veranschlagten Mittel zinsgünstige Darle-
hen und Beteiligungskapital in einem Volumen von rund 4,5 Mrd. Euro erhalten.

B. Lösung

Annahme des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung
der Fraktion der SPD

C. Alternativen

Keine

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Vergleiche Abschnitt B.

2. Vollzugsaufwand
Der ERP-Wirtschaftsplan wird von Förderinstituten, im Wesentlichen von der
Kreditanstalt für Wiederaufbau und Hausbanken durchgeführt. Der Bund trägt
die Personal- und Sachkosten, die unmittelbar bei ihm für die Verwaltung des
Vermögens entstehen. Für die Verwaltung ist das Bundesministerium für Wirt-
schaft und Technologie zuständig.

Drucksache 17/1752 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

E. Sonstige Kosten

Bei der Förderung entstehen den Begünstigten keine zusätzlichen Kosten, sie
werden vielmehr von Finanzierungskosten entlastet. Die Kosten, die den Förder-
instituten und den Hausbanken mit der Gewährung der Darlehen entstehen, wer-
den vom ERP-Sondervermögen gedeckt. Mögliche Auswirkungen auf Einzel-
preise können nicht eingeschätzt werden. Unmittelbare Auswirkungen auf das
allgemeine Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind aber
nicht zu erwarten.

F. Bürokratiekosten.

Es werden weder neue Informationspflichten für Unternehmen noch für die Ver-
waltung eingeführt.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/1752

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/1294 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 5. Mai 2010

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie

Eduard Oswald
Vorsitzender

Dieter Jasper
Berichterstatter

mögenserträgen und -entnahmen sowie 81,9 Mio. Euro aus
Zinsen, Tilgungen und Rückflüssen.

Aus ERP-Mitteln wird die Zinsbegünstigung von Darlehen
und Beteiligungskapital für Unternehmen der gewerblichen
Wirtschaft, vor allem des Mittelstands, sowie für Freiberuf-
ler mit einem Volumen von rund 4,5 Mrd. Euro finanziert.
Davon entfallen 2,2 Mrd. Euro auf Investitionen in die Um-
welt und die Energieeinsparung, 1,1 Mrd. Euro auf
Innovationsförderung, 250 Mio. Euro auf Existenzgründun-
gen und Wachstumsfinanzierungen, 350 Mio. Euro auf
Vorhaben in regionalen Fördergebieten, 250 Mio. Euro auf
mittelständische Bürgschaftsbanken sowie auf die Refinan-
zierung privater Kapitalbeteiligungsgesellschaften und Be-
teiligungsfonds und schließlich 350 Mio. Euro auf die
Exportfinanzierung. Der ERP-Wirtschaftsplan wird im
Wesentlichen von der KfW Bankengruppe sowie den Haus-
banken der geförderten Unternehmen umgesetzt. Außerdem
sind Mittel für die Gewährung von Stipendien und für die
Förderung transatlantischer Beziehungen vorgesehen.

des Gesetzentwurfs zu empfehlen.

Der Ausschuss für Tourismus hat den Gesetzentwurf in sei-
ner 10. Sitzung am 5. Mai 2010 beraten und mit den Stim-
men der Fraktionen CDU/CSU, FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der SPD beschlossen, die Annahme des Gesetzent-
wurfs zu empfehlen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat die
Vorlage auf Drucksache 17/1294 in seiner 11. Sitzung am
5. Mai 2010 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD be-
schlossen, dem Deutschen Bundestag die unveränderte An-
nahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 17/1294 zu emp-
fehlen.

Berlin, den 5. Mai 2010

Dieter Jasper
Berichterstatter
Drucksache 17/1752 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht des Abgeordneten Dieter Jasper

I. Überweisung

Der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/1294 wurde in der
37. Sitzung des Deutschen Bundestages am 22. April 2010
an den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie zur feder-
führenden Beratung sowie den Finanzausschuss, den Haus-
haltsausschuss und den Ausschuss für Tourismus zur Mitbe-
ratung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

Von den 533 Mio. Euro des Wirtschaftsplans entfallen 367,4
Mio. Euro auf Investitionen, 6,2 Mio. Euro auf Zuweisungen
und Zuschüsse und 0,16 Mio. Euro auf sonstige Ausgaben.
Die Einnahmen teilen sich auf in 451,6 Mio. Euro aus Ver-

Wegen der Einzelheiten wird auf die Drucksache 17/1294
verwiesen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner
13. Sitzung am 5. Mai 2010 beraten und mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der SPD beschlossen, die Annahme des Gesetzent-
wurfs zu empfehlen.

Der Haushaltsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner
19. Sitzung am 5. Mai 2010 beraten und mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen, die Annahme

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