BT-Drucksache 17/1672

Strenger Schutz von Arten, für die Deutschland in besonderem Maße verantwortlich ist

Vom 10. Mai 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/1672
17. Wahlperiode 10. 05. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Cornelia Behm, Ulrike Höfken,
Bärbel Höhn, Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff, Markus Tressel und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Strenger Schutz von Arten, für die Deutschland in besonderem Maße
verantwortlich ist

Im Rahmen der Beratungen über das Umweltgesetzbuch hat das Bundesminis-
terium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) Ende 2007 den
Entwurf einer Liste mit Arten vorgelegt, die „in ihrem Bestand gefährdet sind
und für die die Bundesrepublik Deutschland in hohem Maße verantwortlich ist“
(im Weiteren: „die genannte Entwurfsliste“ – Angabe des Ministeriums für Um-
welt, Naturschutz und Verkehr Baden-Württemberg – MUNV BW – in der Ant-
wort vom 15. April 2010, Aktenzeichen 26-0141.5, auf den Antrag der Abge-
ordneten Dr. Gisela Splett u. a. GRÜNE „Schutz der Verantwortungsarten“ –
Drucksache 14/6108). Diese genannte Entwurfsliste sollte eine Rechtsverord-
nung gemäß § 54 Absatz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vorbe-
reiten. Ein Entwurf dieser Rechtsverordnung wurde bislang nicht vorgelegt.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Arten wurden in die genannte Entwurfsliste des BMU aufgenommen?

2. Wer hat die genannte Entwurfsliste erarbeitet, und nach welchen Kriterien
wurden die einzelnen Arten auf diese Entwurfsliste gesetzt?

3. Auf welche Daten zur Bestandsgefährdung und zur Verbreitung von Arten
der genannten Entwurfsliste stützt sich die Bundesregierung bei der Einstu-
fung als so genannte Verantwortungsarten?

In welchen Abständen werden diese Daten erhoben?

4. Ist es zutreffend, dass die genannte Entwurfsliste derzeit von Seiten des Bun-
des geprüft wird, und wenn ja, nach welchen Kriterien erfolgt diese Überprü-
fung?

Wenn nein, warum nicht?

5. Was wird die Rechtsverordnung gemäß § 54 Absatz 2 BNatSchG regeln, und
wann wird das BMU diese vorlegen?
6. Wie wird das BMU die Länder in die fachliche Abstimmung der Rechtsver-
ordnung einbeziehen, und trifft die Aussage des MUNV BW zu, dass eine
fachliche Abstimmung der genannten Entwurfsliste mit den Ländern bislang
nicht stattgefunden hat?

Wenn ja, warum hat diese fachliche Abstimmung bislang nicht stattgefun-
den?

Drucksache 17/1672 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
7. Welche rechtlichen und praktischen Verbesserungen würden sich für den
Schutz der in § 54 Absatz 2 Nummer 1 und 2 BNatSchG genannten Arten
ergeben, wenn diese in einer Rechtsverordnung „unter strengen Schutz“
gestellt würden?

8. Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um den Schutz
der in § 54 Absatz 2 Nummer 1 und 2 BNatSchG genannten Arten in den
Ländern zu unterstützen?

9. Teilt die Bundesregierung die Aussage des MUNV BW, dass die Auf-
nahme der Fischarten Barbe und Nase in die genannte Entwurfsliste „nicht
nachvollziehbar ist“, und wenn nein, warum nicht?

10. Teilt die Bundesregierung die Kritik des MUNV BW, dass für die in der ge-
nannten Entwurfsliste aufgeführten Coregonen-(Felchen-)Arten keine be-
sondere Verantwortung Deutschlands vorliegen dürfte, und dass diese in die
genannte Entwurfsliste nicht aufzunehmen seien, weil dies der allgemein
anerkannten wissenschaftlichen Systematik widerspreche und anzuzwei-
feln sei, ob es sich um eigenständige Arten handele?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, wie gedenkt sie, mit diesem Problem in der Rechtsverordnung
umzugehen?

11. Teilt die Bundesregierung die ablehnenden Gründe des Bundesrates aus der
Stellungnahme des Bundesrates zum Bundesnaturschutzgesetz (Bundes-
ratsdrucksache 278/09), in der eine Regelung der so genannten Verantwor-
tungsarten abgelehnt wurde?

12. Teilt die Bundesregierung die Argumentation des Bundesrates, dass Arten,
die im Inland vom Aussterben bedroht sind oder für die die Bundesrepublik
Deutschland in besonders hohem Maße verantwortlich ist, deshalb nicht
unter strengen Schutz gestellt werden sollten, weil der Artenschutz bereits
jetzt unter einem Vollzugsdefizit leide?

13. Teilt die Bundesregierung die Argumentation des Bundesrates, dass die
Berücksichtigung der so genannten Verantwortungsarten erhebliche Er-
schwernisse für Planungsverfahren bedeuten würde, und wenn ja, welche
erheblichen Erschwernisse wären dies?

Berlin, den 10. Mai 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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