BT-Drucksache 17/167

Geplante Atomtransporte zum Zwischenlager Ahaus und Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle des Versuchsreaktors AVR Jülich

Vom 4. Dezember 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 17/167
17. Wahlperiode 04. 12. 2009

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Oliver Krischer, Sylvia Kotting-Uhl, Cornelia Behm,
Hans-Josef Fell, Bettina Herlitzius, Winfried Hermann, Ulrike Höfken,
Bärbel Höhn, Dr. Anton Hofreiter, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch,
Ingrid Nestle, Friedrich Ostendorff, Dr. Hermann Ott, Dorothea Steiner,
Markus Tressel, Daniela Wagner, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Geplante Atomtransporte zum Zwischenlager Ahaus und Zwischenlagerung
radioaktiver Abfälle des Versuchsreaktors AVR Jülich

Laut Presseberichten plant die GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH auf
Veranlassung des Forschungszentrums Jülich, die derzeit am Standort Jülich
zwischengelagerten Brennelemente nach Ahaus zu transportieren und im dorti-
gen Zwischenlager einzulagern. Die Brennelemente gelten als hochproblema-
tisch, da sie zum Teil zerbrochen sind.

Die GNS hat gemäß eigenen Angaben Anfang Oktober 2009 gemeinsam mit der
Brennelement-Zwischenlager Ahaus GmbH (BZA) auf Veranlassung des For-
schungszentrums Jülich einen Antrag auf Änderung der bestehenden Aufbewah-
rungsgenehmigung für das Zwischenlager Ahaus gestellt. Im Rahmen des
Genehmigungsverfahrens beim Bundesamt für Strahlenschutz soll geprüft
werden, ob die zurzeit im Forschungszentrum Jülich lagernden Behälter vom
Typ CASTOR THTR/AVR künftig auch im Zwischenlager Ahaus aufbewahrt
werden können.

Wie die GNS mitteilte, ist die Genehmigung für die Lagerung der 152 CASTOR-
Behälter in Jülich bis Mitte 2013 befristet. Für ein weiteres Verbleiben der Brenn-
elemente in Jülich über diesen Zeitraum hinaus müsste dort zu umfangreich in-
vestiert werden, wohingegen die im Zwischenlager Ahaus vorhandenen Hand-
habungs- und Überwachungseinrichtungen ohne weitere Änderungen auch den
Anforderungen einer Zwischenlagerung der Behälter aus Jülich entsprächen.
Diese seien baugleich mit den bereits in Ahaus zwischengelagerten Behältern
aus dem Hochtemperaturreaktor Hamm. Da gegenwärtig umfangreiche Investi-
tionen in die Sicherheit des AVR-Behälterlagers in Jülich nicht mehr getätigt
werden, erscheint es fraglich, ob das Zwischenlager in Jülich zum jetzigen Zeit-
punkt überhaupt noch den gesetzlichen Sicherheitsanforderungen genügt.
Die jetzigen Pläne zur weiteren Zwischenlagerung der Brennelemente stehen im
Widerspruch zu den ursprünglichen Absichten einer über das Jahr 2013 hinaus-
gehenden Zwischenlagerung in Jülich. So war laut Jahresbericht 2008 des Bun-
desamtes für Strahlenschutz im Juni 2007 eine Verlängerung der bestehenden
Aufbewahrungsgenehmigung beantragt worden.

Da der 26 Meter hohe Versuchsreaktor AVR Jülich selbst, auf Grund seiner
hohen Strahlenbelastung, auf Jahrzehnte nicht zerlegt werden kann, ist geplant,

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die Anlage Ende 2011 im Rahmen einer hochkomplexen Aktion mit Luftkissen
u. Ä. um mehrere hundert Meter zu verschieben. Dies ist deshalb erforderlich, da
das Erdreich unter dem Reaktor infolge eines Unfalls im Jahr 1978 (Wasserein-
bruch in den Reaktorkern) stark radioaktiv kontaminiert ist und entfernt werden
muss.

Außerdem ist einer aktuellen Pressemitteilung der Bezirksregierung Münster zu
entnehmen, dass diese der GNS die Genehmigung erteilt, im Zwischenlager
Ahaus Betriebs- und Stilllegungsabfälle aus deutschen Atomkraftwerken
zwischenzulagern. Die Genehmigung nach § 7 der Strahlenschutzverordnung, so
die Bezirksregierung Münster, sähe eine befristete Aufbewahrung für den Zeit-
raum von zehn Jahren vor. Bei den Betriebs- und Stilllegungsabfällen handele es
sich beispielsweise um Bauschutt, Papier, Putzlappen, Metallschrott sowie aus-
gebaute Anlagenteile, die nach Angaben der Bezirksregierung als schwach radio-
aktiv einzustufen seien.

Wie aus der Antwort der Landesregierung Nordrhein-Westfalens auf die Kleine
Anfrage 1097 hervorgeht, wurde für das Zwischenlager Ahaus ein Gesamtstrah-
leninventar von 1017 Becquerel beantragt. Dies entspricht in etwa dem Zehnfa-
chen der im Atommülllager Asse eingelagerten Radioaktivität.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den künftigen Ver-
bleib der in Jülich zwischengelagerten Brennelemente und restlichen radio-
aktiven Abfälle vor?

2. Befürwortet die Bundesregierung die weitere Zwischenlagerung der radio-
aktiven Abfälle des AVR in Jülich oder deren Transport ins BZA Ahaus?

3. Mit wie vielen Transporten von Jülich nach Ahaus wäre im Falle der Geneh-
migung wann zu rechnen?

4. Entspricht das Zwischenlager in Jülich trotz der seit Jahren unterbleibenden
Investitionen noch den gesetzlichen Sicherheitsanforderungen?

5. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Strahlenbelastung
in der Umgebung des AVR Jülich vor?

6. Welche Informationen liegen der Bundesregierung darüber vor, wie stark
und bis in welche Tiefe das Erdreich unter dem Reaktor in Jülich verstrahlt
ist?

7. Welchen Gefahren sind Anlagenpersonal, Anwohnerinnen und Anwohner
und Umwelt insbesondere während der Verlagerung des AVR ausgesetzt?

8. Aus welchen Anlagen stammen die radioaktiven Abfälle, deren Anlieferung
nach Ahaus die Bezirksregierung Münster bereits genehmigt hat?

9. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Zahl und den
Zeitraum der Transporte per Bahn und LKW vor?

10. Sind – wie von der Bezirksregierung 2007 schriftlich mitgeteilt – weiterhin
auch Atomtransporte geplant, bei denen radioaktive Abfälle „unverpackt
oder nur in Folie verpackt“ nach Ahaus transportiert werden sollen?

11. Welche weiteren Genehmigungsschritte sind für die Atommülltransporte
nach Ahaus noch erforderlich?

Berlin, den 4. Dezember 2009

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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