BT-Drucksache 17/1668

Einfuhr von Asbestfasern und asbesthaltigen Produkten

Vom 10. Mai 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/1668
17. Wahlperiode 10. 05. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dorothea Steiner, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Sylvia
Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch,
Dr. Hermann Ott und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Einfuhr von Asbestfasern und asbesthaltigen Produkten

1993 wurde in Deutschland die Herstellung und Verwendung von Asbest end-
gültig untersagt. Seit dem 1. Januar 2005 gilt ein europaweites Asbestverbot, das
auch den Wiedereinbau (z. B. von Asbestwellplatten) oder das Verschenken von
asbesthaltigen Gegenständen einschließt. Aktuelle journalistische Recherchen
(vgl. NDR 45 Minuten – Die Asbestfalle vom 16. März 2010) zeigen, dass trotz
der existierenden Verbote zum Import von Asbest und asbesthaltigen Produkten,
diese nach Deutschland eingeführt werden und auf dem Markt verfügbar sind.
Als Beispiel wird u. a. die Niederlassung der Firma Dow Chemical in Stade
genannt, die kanadisches Weißasbest unter dem Namen Chrysotil, importiert.
Zudem werden mehrere Beispiel von asbesthaltigen Produkten, die zur Zeit der
Recherche im deutschen Handel frei verfügbar waren, genannt.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Unter welchen rechtlichen Voraussetzungen ist es der Firma Dow Chemical
möglich, Asbest trotz bestehender Verbote zur Herstellung, Verwendung und
Inverkehrbringung von Asbestfaser nach Deutschland einzuführen?

2. Mit welcher Begründung wurde der Firma Dow Chemical eine Ausnahmege-
nehmigung zur Einfuhr von Asbest durch das Bundesministerium für Um-
welt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) erteilt?

3. Gab es Hinweise, dass bei einer Nichterteilung der Ausnahmegenehmigung
mit einem Abbau von Kapazitäten und damit Arbeitsplätzen im Werk Stade
zu rechnen ist?

4. Für welche Asbestfasern, nach CAS (Chemical Abstracts Service), gilt diese
Genehmigung?

5. Welche Mengen dürfen nach diesen Genehmigungen eingeführt werden?

6. Wann, mit welchen Teilnehmern und welchen inhaltlichen Schwerpunkten
fanden Gespräche zwischen dem BMU und der Firma Dow Chemical bezüg-
lich der Ausnahmegenehmigung statt?
7. Mit welchen Auflagen ist die Ausnahmegenehmigung für die Firma Dow
Chemical verbunden?

8. Unterliegen die Transportcontainer, in denen Chrysotil nach Deutschland
verschifft wird, einer speziellen Behandlung oder nach Entleerung einer Reini-
gung und Asbestfasermessung?

Drucksache 17/1668 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
9. Wie viel Asbest, beispielsweise unter dem Namen Chrysotil, wurde nach
Deutschland 2009 importiert, wer sind die Empfänger, und woher stammen
diese Importe (bitte Auflistung mit Mengenangabe)?

10. Hat die Bundesregierung die Anfragen der recherchierenden Journalistin
(Inge Altmeier) bezüglich der Einfuhr und Inverkehrbringung von Asbest
oder asbesthaltigen Produkten in Deutschland bisher nicht beantwortet?

11. Wann wird die Bundesregierung die entsprechenden Anfragen beantwor-
ten?

12. Aus welchen Gründen hat das Bundesumweltministerium ein geplantes
Interview mit der recherchierenden Journalistin bezüglich der Ausnahme-
genehmigung für Dow Chemical abgesagt?

13. Welche Position hat die Bundesregierung bei den bisherigen Verhandlungen
zur Aufnahme von Chrysotil-Asbest in das Rotterdamer Übereinkommen
Chemikaliensicherheit im internationalen Handel mit Gefahrstoffen einge-
nommen, und der Widerstand welcher Vertragsparteien hat die Aufnahme
von Chrysotil-Asbest verhindert?

14. Welche Position nimmt die Bundesregierung bei der nächsten Vertragsstaa-
tenkonferenz des Rotterdamer Übereinkommens im Juni 2011 ein?

15. Sollte die Bundesregierung ein weltweites Handelsverbot unterstützten,
und wie vereinbart sich diese Position mit der Einfuhrgenehmigung für
Dow Chemical?

16. Wie viele Todesfälle in Folge einer asbestverursachten Berufskrankheit
wurden in den letzten 15 Jahren in Deutschland gemeldet?

17. Welche zuständigen Behörden der Bundesländer überwachen die Inver-
kehrbringung von asbesthaltigen Produkten auf den deutschen Markt, und
wie erfolgt die koordinierte Abstimmung zwischen diesen Behörden und
dem BMU?

18. Wurden neben den bekannten Funden durch das Gewerbeaufsichtsamt in
Bayern durch weitere Landesbehörden asbesthaltige Produkte entdeckt?

19. Lässt sich die Inverkehrbringung von asbesthaltigen Produkten in Deutsch-
land aus Sicht der Bundesregierung mit Vollzugsdefiziten im Chemikalien-
recht erklären?

20. Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um zukünftig die
Inverkehrbringung von asbesthaltigen Produkten zu verhindern und beste-
hende Vollzugsdefizite im Chemikalienrecht abzubauen?

21. Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um die Bevölke-
rung über aktuelle Gesundheitsgefahren durch asbesthaltige Produkte auf
dem deutschen Markt aufzuklären und sie vor diesen zu schützen?

Berlin, den 10. Mai 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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