BT-Drucksache 17/1603

zu dem Antrag der Abgeordneten Elvira Drobinski-Weiß, Dr. Wilhelm Priesmeier, Ulrich Kelber, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD -17/1410- Gentechnisch veränderte Amflora-Kartoffel zuverlässig aus der Lebensmittel- und Futtermittelkette fernhalten

Vom 5. Mai 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/1603
17. Wahlperiode 05. 05. 2010

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(10. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Elvira Drobinski-Weiß, Dr. Wilhelm Priesmeier,
Ulrich Kelber, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/1410 –

Gentechnisch veränderte Amflora-Kartoffel zuverlässig aus der
Lebensmittel- und Futtermittelkette fernhalten

A. Problem

Mit dem Anbau der gentechnisch veränderten Kartoffel Amflora wurde am
19. April 2010 in Mecklenburg-Vorpommern begonnen. Die Antragsteller for-
dern die Bundesregierung auf, den kommerziellen Anbau dieser Kartoffel in
Deutschland zu stoppen. Ein Teil der bereits bepflanzten Fläche könne im Rah-
men eines Monitorings zur Beobachtung der Auswirkungen des Anbaus von
Amflora auf die Bodenökologie genutzt werden. Wegen des Antibiotikaresis-
tenzgens und wegen möglicher Mängel bei der Überprüfung der Auswirkungen
auf Gesundheit und Umwelt müsse die Regierung die Rechtmäßigkeit der Zu-
lassung überprüfen lassen. Außerdem wird gefordert, dass sich die Bundes-
regierung für eine Rechtsverbindlichkeit gentechnikfreier Regionen in Deutsch-
land einsetzt und die Voraussetzungen dafür schafft, dass die wirtschaftlichen
und sozialen Auswirkungen eines Anbaus stärker berücksichtigt werden.

B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

C. Alternativen
Annahme des Antrags.

D. Kosten

Kosten wurden nicht erörtert.

Drucksache 17/1603 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/1410 abzulehnen.

Berlin, den 5. Mai 2010

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Hans-Michael Goldmann
Vorsitzender

Dr. Max Lehmer
Berichterstatter

Elvira Drobinski-Weiß
Berichterstatterin

Dr. Christel Happach-Kasan
Berichterstatterin

Dr. Kirsten Tackmann
Berichterstatterin

Ulrike Höfken
Berichterstatterin

Die Fraktion der SPD bezeichnete es als Ziel des Antrags,
den Stopp des kommerziellen Anbaus der gentechnisch

Zu den Markern seien von Seiten der WHO oder der Euro-
päischen Arzneimittelbehörde durchaus Bedenken geäußert
veränderten Kartoffel Amflora zu erreichen, weil Verun-
reinigungen bei diesem Anbau nicht auszuschließen seien.
Angesichts der von der WHO geäußerten Bedenken müsse
das Fernhalten des in der Amflora enthaltenen Antibiotika-

worden. Gerade bei einem Reserveantibiotikum – darum
gehe es bei diesen Markern – müsse das jetzige Vorgehen als
äußerst fahrlässig angesehen werden. Aus diesem Grunde
werde die im Antrag der Fraktion der SPD enthaltene Forde-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/1603

Bericht der Abgeordneten Dr. Max Lehmer, Elvira Drobinski-Weiß,
Dr. Christel Happach-Kasan, Dr. Kirsten Tackmann und Ulrike Höfken

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Druck-
sache 17/1410 in seiner 37. Sitzung am 22. April 2010 zur
Federführung an den Ausschuss für Ernährung, Landwirt-
schaft und Verbraucherschutz und zur Mitberatung an den
Ausschuss für Gesundheit, den Ausschuss für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit sowie den Ausschuss für
die Angelegenheiten der Europäischen Union überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Antragsteller weisen darauf hin, dass Deutschland bei
der Abstimmung im EU-Rat im Juli 2007 seine Zustimmung
zur Zulassung der Kartoffel Amflora an mehrere Bedingun-
gen geknüpft habe, die bislang jedoch nicht erfüllt worden
seien.

Die Zulassung der Amflora, die ein Antibiotikaresistenzgen
enthalte, entspreche auch nicht dem Vorsorgeprinzip. Dies
werde von Organisationen wie der EU-Arzneimittelbehörde
oder der Weltgesundheitsorganisation WHO bestätigt. Zu-
dem sei die Akzeptanz in der Bevölkerung für die gentech-
nisch veränderte Kartoffel gering. Außerdem mangele es am
Interesse der Wirtschaft, der gentechnikfreie Alternativen
zur Verfügung stünden und die befürchten müsse, dass Am-
flora in die Lebensmittel- und Futtermittelkette geraten
könne.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Gesundheit, der Ausschuss für Um-
welt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sowie der Aus-
schuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
haben in ihren Sitzungen am 5. Mai 2010 übereinstimmend
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag auf
Drucksache 17/1410 abzulehnen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz hat den Antrag in seiner 11. Sitzung am
5. Mai 2010 beraten. Er empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der
Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, den Antrag abzulehnen.

In diesen Tagen sei beispielsweise im Thüringer Landtag ein
gemeinsamer Antrag der Fraktionen der CDU und SPD ein-
gebracht worden, um den Anbau von gentechnisch veränder-
ten Pflanzen zu verhindern. Im Saarland werde ebenfalls ein
Anbauverbot der Amflora-Kartoffel gefordert. Zusätzlich
liege dort eine Erklärung vor, dass durch den Anbau eine
Verletzung des Vorsorgeprinzips, wonach Belastungen bzw.
Schäden für die Umwelt beziehungsweise die menschliche
Gesundheit vermieden oder weitestgehend verringert wer-
den sollten, erfolge. Darüber hinaus habe es bei der Agrar-
ministerkonferenz in der vergangenen Woche die Forderung
nach klaren Regelungen für den Anbau der Amflora-Kartof-
fel gegeben.

Die Fraktion der CDU/CSU wies darauf hin, dass die Ent-
scheidung über den Anbau von gentechnisch veränderten
Pflanzen ausschließlich auf der Basis wissenschaftlicher
Bewertungen erfolgt sei. Weitere sachliche Erläuterungen
hierzu habe man bereits in den vergangenen Sitzungen
wiederholt abgegeben. Der Antrag werde abgelehnt, weil die
Bedingungen, die darin zur Überprüfung des Anbaus gefor-
dert würden, längst vorgesehen seien.

Die Fraktion der FDP schloss sich den Ausführungen der
CDU/CSU-Fraktion an und betonte, dass die EU nicht all-
gemein Antibiotikamarker verboten habe, sondern nur die-
jenigen, die gefährlich seien. Der Marker in der Amflora-
Kartoffel könne jedoch nicht als gefährlich bezeichnet wer-
den, weil er in der Natur bereits vorkomme und eine Über-
tragung ausgeschlossen sei. Nicht nur die Europäische
Behörde für Lebensmittelsicherheit, EFSA, sondern auch die
Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit, ZKBS,
habe diese Bewertung abgegeben. Im Übrigen würden
Kartoffeln in Deutschland seit 200 Jahren angebaut. Die
erforderlichen Anbauregeln seien vorhanden und bekannt.

Die Fraktion DIE LINKE. erklärte, dass eine Kartoffel, die
fast nur Amylopektin enthalte, bereits auf konventionellem
Wege gezüchtet worden sei. Deshalb halte man eine agro-
gentechnisch veränderte Kartoffel überhaupt nicht mehr für
erforderlich.

Es sei bedenklich, dass ein Pflanzenanbau gerade in einer
Situation, in der man auf die Akzeptanz in der Bevölkerung
auch im Hinblick auf die anstehende Agrarreform angewie-
sen sei, nur noch unter Polizeischutz stattfinden könne.
Dies führe zu einem erheblichen Imageschaden für die
Landwirtschaft, auf den man den EU-Kommissar John Dalli
in einem Gespräch in der vergangenen Woche ausdrücklich
hingewiesen habe.
resistenzmarkergens aus der Lebensmittel- und Futter-
mittelkette oberste Priorität haben.

rung unterstützt, für spezifische Pflanzenarten besondere
Regelungen unverzüglich zu treffen.

H. Heene
ese
Drucksache 17/1603 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN machte eben-
falls auf die bei der letzten Agrarministerkonferenz ge-
äußerte Forderung aufmerksam, konkrete Regelungen für
den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zu treffen.
Der Anbau der Genkartoffel sollte gestoppt werden, weil die
Verschmutzung von Lebens- und Futtermitteln nicht wirk-
sam ausgeschlossen werden könne. Die Bundesregierung
habe keine nationalen Regelungen zum Schutz der gentech-
nikfreien Produktion vorgesehen und damit eine Zusage
gebrochen, welche im Jahre 2007 über Schutz- und Vor-
sorgepflichten in einer Protokollnotiz bei der Zustimmung
zur Amflora im Ministerrat abgegeben worden sei.

Die Zulassung der Amflora-Kartoffel halte man nicht für
rechtmäßig, weil die Freisetzungsrichtlinie die Verwendung
der Antibiotikamarker seit 2008 verbiete. Einigkeit habe
man darüber auch in der EFSA nicht herstellen können, ge-
rade weil es um Antibiotika gehe, die als Reserveantibiotika
in der Humanmedizin bei Tuberkuloseerkrankungen benö-
tigt würden. Mit den vorliegenden Anträgen – darunter auch
der der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – bestehe
jedoch erneut die Gelegenheit, einen Stopp des Anbaus und
ein Moratorium zu beschließen.

Berlin, den 5. Mai 2010

Dr. Max Lehmer
Berichterstatter

Elvira Drobinski-Weiß
Berichterstatterin

Dr. Christel Happach-Kasan
Berichterstatterin

Dr. Kirsten Tackmann
Berichterstatterin

Ulrike Höfken
Berichterstatterin
mann

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