BT-Drucksache 17/1583

Bürgerfreundliches Rücknahmesystem für gebrauchte Energiesparlampen im Handel einrichten

Vom 5. Mai 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/1583
17. Wahlperiode 05. 05. 2010

Antrag
der Abgeordneten Dorothea Steiner, Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell,
Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch,
Dr. Hermann Ott, Cornelia Behm, Bettina Herlitzius, Winfried Hermann, Ulrike
Höfken, Dr. Anton Hofreiter, Ingrid Nestle, Friedrich Ostendorff, Markus Tressel,
Daniela Wagner, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Bürgerfreundliches Rücknahmesystem für gebrauchte Energiesparlampen
im Handel einrichten

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Energiesparlampen können einen deutlichen Beitrag zur Senkung des Energie-
verbrauchs in Deutschland leisten und damit zur weiteren Senkung von klima-
schädlichen Treibhausgasen beitragen. Gegenüber herkömmlichen Glühlampen
sind Energiesparlampen in der Lage, elektrischen Strom effizienter in Licht um-
zuwandeln. Sie verbrauchen bis zu 80 Prozent weniger Strom bei gleicher
Lichtausbeute. Die Verwendung von Energiesparlampen ist deshalb aus umwelt-
politischer Sicht geboten. Die EU-Mitgliedstaaten haben daher im Dezember
2008 beschlossen, Glühlampen ab September 2009 schrittweise vom Markt zu
nehmen. Die Nutzung von Energiesparlampen wird sich damit in den nächsten
Jahren deutlich ausweiten. Nun muss auch die Entsorgung ausgedienter Energie-
sparlampen endlich umfassend geregelt werden.

Energiesparlampen unterliegen den beiden europäischen Richtlinien zu Elektro-
und Elektronikaltgeräten (Richtlinie 2002/95/EG und Richtlinie 2002/96/EG),
die Rücknahme, Recycling und Beschränkung der Verwendung von gefähr-
lichen Stoffen in solchen Geräten regeln. Die europäischen Vorgaben wurden
u. a. mit dem Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die um-
weltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten vom 16. März
2005 in deutsches Recht umgesetzt.

Die Energiesparlampen dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden. Sie
müssen stattdessen in den von den Kommunen eingerichteten Sammelstellen für
die Rücknahme von Altgeräten – in der Regel die Recyclinghöfe – abgegeben
oder können über freiwillige Sammelstellen z. B. beim Handel zurückgegeben
werden. Ab dann übernehmen die Hersteller die weitere Verwertung und Ent-

sorgung.

Problematisch bei der Entsorgung von Energiesparlampen ist jedoch, dass es
sich um so genannte tonnengängige Geräte handelt, die anders als etwa ein Fern-
seher gut in die Mülltonne passen. Damit steigt die Gefahr, dass die Bevölkerung
die Energiesparlampen direkt im Hausmüll entsorgt, anstatt sie zu den offiziellen
Sammelstellen zu bringen, die in ländlichen Gebieten häufig nur unter Inkauf-
nahme erheblicher Anfahrtswege zu erreichen sind.

Drucksache 17/1583 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

● den gesetzlichen Rahmen für ein deutlich verbessertes Angebot an Rücknah-
mestellen für gebrauchte Energiesparlampen im Handel zu schaffen,

● entsprechende Zeit nach Einführung der Rückgabemöglichkeiten über den
Handel eine Evaluation der Sammelmengen vorzunehmen und gegebenen-
falls über zusätzliche Anreize nachzudenken.

Berlin, den 4. Mai 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

Begründung

Nach Angaben der Lampenhersteller fielen 2008 bundesweit rund 120 Millio-
nen Gasentladungslampen zur Entsorgung an und 180 Millionen solcher Leucht-
mittel wurden in den Verkehr gebracht (Quelle: Lightcycle 2009). Doch nur rund
35 Prozent der Altlampen wurden fachgerecht entsorgt. Nach Schätzungen der
Lampenhersteller werden somit 80 Millionen gebrauchte Gasentladungslampen
immer noch mit dem Hausmüll entsorgt oder gehen andere unerwünschte Ent-
sorgungswege. Hierdurch gelangen jährlich mehrere hundert Kilogramm
Quecksilber unkontrolliert in die Umwelt.

Diese geringe Entsorgungsquote ist aus Sicht des Umwelt- und Gesundheits-
schutzes sehr problematisch, da Energiesparlampen stark verkleinerte Leucht-
stoffröhren sind und deshalb eine Gasfüllung enthalten, die unter anderem aus
Quecksilberdampf besteht. Quecksilber kann Mensch und Umwelt in erheb-
lichem Maße schädigen, man kann es aber in Energiesparlampen nicht ohne wei-
teres ersetzen, da es ein elementarer Bestandteil für das Funktionieren der
Lampe ist. Bis zu 5 mg Quecksilber sind zurzeit als zulässige Höchstkonzentra-
tion erlaubt. Darüber hinaus können alte Lampen, die vor dem Inkrafttreten der
europäischen Regelung produziert wurden, neben Quecksilber weitere gefähr-
liche Inhaltsstoffe wie Flammschutzmittel, Blei, Chrom und Cadmium enthal-
ten.

Angesichts der beschrieben Problematik ist es dringend erforderlich, die Rück-
nahmequote für Altenergiesparlampen deutlich zu erhöhen und einer fachge-
rechten Entsorgung und Wiederverwertung zuzuführen. Die bislang vorhande-
nen Rückgabemöglichkeiten sind nicht ausreichend. Bürgerinnen und Bürger
müssen zusätzliche Möglichkeiten und Anreize zur Rückgabe alter Energiespar-
lampen erhalten und sie direkt beim Einkauf im Handel zurückgeben können.

Die Bundesregierung macht in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 17/197) das Engagement des Handels zur
freiwilligen Altlampenrücknahme für das Erfordernis einer gesetzlichen Re-
gulierung der Rücknahme von Altenergiesparlampen zum Gradmesser. Dies ist
aus Sicht der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht ausreichend, um zu
beurteilen, ob ein gesetzlicher Regulierungsbedarf besteht. Entscheidend muss
vielmehr sein, dass den Bürgerinnen und Bürgern ein flächendeckendes und
praktikables Rückgabesystem zur Nutzung zur Verfügung steht. Eine Sammel-
quote von ungefähr 35 Prozent verdeutlicht aber, dass ein solches effizientes
System bisher nicht vorliegt. Die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) veröffent-
lichte im Dezember 2009 eine Stichprobenuntersuchung zur Rückgabe von
Energiesparlampen, die dieses Problem verdeutlicht. Nur elf der 86 besuchten

Unternehmen nahmen problemlos alte Energiesparlampen zurück und hatten

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/1583

entsprechende Sammelbehälter bereit gestellt. 38 weitere Unternehmen waren
auf Nachfrage bereit, die ausgedienten Lampen zurückzunehmen.

Bei dieser Untersuchung wurde ein zweites grundsätzliches Problem bezüglich
des Engagements des Handels zur ordnungsgemäßen Entsorgung der Altenergie-
sparlampen deutlich. Nur zwei der besuchten Unternehmen informierten mit
Hinweisschildern direkt am Verkaufsregal über die Rücknahmemöglichkeiten
gebrauchter Energiesparlampen.

Diese Zahlen verdeutlichen, das es auch ein Jahr nach dem Beschluss der EU-
Mitgliedstaaten zum Verbot von Glühlampen, dem Handel nicht gelungen ist,
ein den Bedürfnissen der Konsumenten und der Umwelt angepasstes praktikables
und flächendeckendes Rücknahmesystem zu entwickeln.

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