BT-Drucksache 17/1548

Aktualisierte Vorgaben für die Energieszenarien der Bundesregierung

Vom 3. Mai 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/1548
17. Wahlperiode 03. 05. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Bärbel Höhn, Hans-Josef Fell, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver
Krischer, Ingrid Nestle und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Aktualisierte Vorgaben für die Energieszenarien der Bundesregierung

Am 15. Mai 2010 soll von der Prognos AG, dem Energiewirtschaftlichen Institut
an der Universität zu Köln (EWI) und der GWS ein Zwischenbericht zu den
Energieszenarien vorgelegt werden, auf deren Grundlage die Bundesregierung
ihr Energiekonzept erstellen möchte. Auf wiederholte Anfragen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hin konnte die Bundesregierung aber bisher nicht
sagen, welche energiepolitischen Prämissen diesen Szenarien von den Gut-
achtern zugrunde gelegt werden sollen (vgl. Bundestagsdrucksachen 17/1370
und 17/1531). Noch am 28. April 2010 antwortete die Bundesregierung zu den
meisten Fragen, hierzu seien von ihrer Seite „noch keine abschließenden Vor-
gaben oder Annahmen getroffen worden“ (vgl. Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/1531).

Angesichts des nahenden Abgabedatums für den Zwischenbericht müssten diese
Vorgaben inzwischen getroffen worden sein oder doch wenigstens im Rahmen
der Beantwortungsfrist für diese Kleine Anfrage getroffen werden.

Wir fragen die Bundesregierung deshalb erneut:

Annahmen zur Atomkraft

1. Welche Vorgaben zu erforderlichen Sicherheitsnachrüstungen sollen für die
Berechnungen zur Wirtschaftlichkeit des Weiterbetriebs der Atomkraftwerke
zugrunde gelegt werden?

2. Welche Vorgaben zur Besteuerung von Brennelementen sollen für die Be-
rechnungen zur Wirtschaftlichkeit des Weiterbetriebs der Atomkraftwerke
zugrunde gelegt werden?

3. Welche Vorgaben zur Überführung von Gewinnen aus dem Betrieb von
Atomkraftwerken in einen Fonds sollen für die Berechnungen zur Wirtschaft-
lichkeit des Weiterbetriebs der Atomkraftwerke zugrunde gelegt werden?

4. Welche Vorgaben zur Überwälzung der Kosten für die Sanierung der
Schachtanlage Asse auf die Atomkraftwerksbetreiber sollen für die Berech-
nungen zur Wirtschaftlichkeit des Weiterbetriebs der Atomkraftwerke zu-

grunde gelegt werden?

5. Welche Prämissen in Bezug auf eine wettbewerbsneutrale Ausgestaltung
möglicher Laufzeitverlängerungen werden zugrundegelegt?

6. Welche Vorgaben bezüglich der Endlagerung hochradioaktiver Abfälle sollen
zugrunde gelegt werden?

Drucksache 17/1548 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

7. Soweit es zu den Fragen 1 bis 6 noch keine endgültigen Vorgaben der
Bundesregierung gegeben hat: Welche vorläufigen Vorgaben oder Leitlinien
hat die Bundesregierung den Gutachtern zu diesen Fragen gegeben?

8. Soweit es zu den Fragen 1 bis 6 auch noch keine vorläufigen Vorgaben oder
Leitlinien gegeben hat: Auf der Grundlage welcher Annahmen zu diesen
Fragen berechnen die Gutachter die Energieszenarien zurzeit?

Annahmen zum Energieverbrauch

9. Welche Ziele und Annahmen zur Entwicklung des Energieverbrauchs bis
2020, 2030 und 2050 soll der Auftragnehmer den Energieszenarien zu-
grunde legen?

10. Welche Ziele und Annahmen zur Entwicklung des Stromverbrauchs bis
2020, 2030 und 2050 soll der Auftragnehmer den Energieszenarien zu-
grunde legen?

11. Welche zusätzlichen politischen Maßnahmen zur Verringerung des Energie-
verbrauchs und insbesondere des Stromverbrauchs soll der Auftragnehmer
in seinen Energieszenarien berücksichtigen?

12. Welche Ziele zur Steigerung der Energieproduktivität sollen den Energie-
szenarien zugrunde gelegt werden?

13. Welche Ziele und Annahmen zur Entwicklung der Kraft-Wärme-Kopplung
soll der Auftragnehmer dem Energiekonzept zugrunde legen?

14. Wird das Ziel der Bundesregierung, den Anteil der Kraft-Wärme-Kopplung
bis 2020 auf 25 Prozent zu verdoppeln, dem Energiekonzept zugrunde ge-
legt?

15. Soweit es zu den Fragen 9 bis 14 noch keine endgültigen Vorgaben der Bun-
desregierung gegeben hat: Welche vorläufigen Vorgaben oder Leitlinien hat
die Bundesregierung den Gutachtern zu diesen Fragen gegeben?

16. Soweit es zu den Fragen 9 bis 14 auch noch keine vorläufigen Vorgaben oder
Leitlinien gegeben hat: Auf der Grundlage welcher Annahmen zu diesen
Fragen berechnen die Gutachter die Energieszenarien zurzeit?

Annahmen zu den erneuerbaren Energien

17. Welche Zielmarken für den Ausbau der erneuerbaren Energien soll der Auf-
tragnehmer den einzelnen Energieszenarien zugrunde legen?

18. Ist ein Ziel für den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung
oder dem Stromverbrauch des Jahres 2030 vorgegeben, und wenn ja,
welches?

19. Welches Ziel für den Ausbau der Offshore-Windkraft soll der Auftragneh-
mer für 2020 zugrunde legen?

20. Soll der Auftragnehmer das Ziel der Bundesregierung, die Offshore-Wind-
kraft bis 2030 auf 25 000 Megawatt installierte Leistung auszubauen, seinen
Energieszenarien zugrunde legen?

21. Soll der Auftragnehmer das Ziel des Bundesministers für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit, Dr. Norbert Röttgen, den Anteil der Photo-
voltaik an der Stromversorgung bis 2020 auf 5 Prozent zu steigern, in den
Energieszenarien berücksichtigen?

22. Welche Ziele für den Ausbau der Photovoltaik bis 2030 und 2050 soll der
Auftragnehmer zugrunde legen?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/1548

23. Soll das von den Eckpunkten des Bundesumweltministeriums zur Photo-
voltaikförderung vorgegebene Ausbauziel von 3 000 Megawatt installierter
Leistung pro Jahr von den Auftraggebern zugrunde gelegt werden?

24. Soll das Ziel aus dem Integrierten Energie- und Klimaprogramm (IEKP) der
Bundesregierung, den Anteil an Biomethan im Erdgasnetz bis 2020 auf
6 Prozent und bis 2030 auf 10 Prozent zu steigern, den Energieszenarien zu-
grunde gelegt werden?

25. Sollen die Ziele der Gasnetzzugangsverordnung vom Auftragnehmer zu-
grunde gelegt werden, 6 Mrd. m3 Biomethananteil am Gasverbrauch in
2020 zu erreichen und 10 Mrd. m3 im Jahr 2030?

26. Welche Annahmen zur Weiterentwicklung des Erneuerbare-Energien-Ge-
setzes (EEG) und insbesondere zur geplanten EEG-Novelle für das Jahr
2012 soll der Auftragnehmer seinen Berechnungen zur Entwicklung der er-
neuerbaren Energien zugrunde legen?

27. Welche Annahmen zur Entwicklung der EEG-Vergütung soll der Auftrag-
nehmer seinen Energieszenarien zugrunde legen?

28. Welche Annahmen zur Realisierung des DESERTEC-Projekts und seinen
Auswirkungen auf die deutsche Stromversorgung soll der Auftragnehmer
seinen Energieszenarien zugrunde legen?

29. Welche Annahmen zur Realisierung des geplanten Verbundnetzes für
erneuerbare Energien in der Nordsee und seinen Auswirkungen auf die
deutsche Stromversorgung soll der Auftragnehmer seinen Energieszenarien
zugrunde legen?

30. Soweit es zu den Fragen 17 bis 29 noch keine endgültigen Vorgaben der
Bundesregierung gegeben hat: Welche vorläufigen Vorgaben oder Leitlinien
hat die Bundesregierung den Gutachtern zu diesen Fragen gegeben?

31. Soweit es zu den Fragen 17 bis 29 auch noch keine vorläufigen Vorgaben
oder Leitlinien gegeben hat: Auf der Grundlage welcher Annahmen zu die-
sen Fragen berechnen die Gutachter die Energieszenarien zurzeit?

Annahmen zum Klimaschutz

32. Welche deutschen CO2-Einsparziele für das Jahr 2030 soll der Auftragneh-
mer seinen Energieszenarien zugrunde legen?

33. Welche Emissionsobergrenzen (caps) im Rahmen des europäischen Emis-
sionshandels soll der Auftragnehmer für die Jahre 2020, 2030 und 2050 zu-
grunde legen?

34. Welche Annahmen zum Umfang der Versteigerung von Emissionszertifi-
katen im Rahmen des europäischen Emissionshandels soll der Auftragneh-
mer für 2020 und 2030 zugrunde legen?

35. Welche Annahmen für die Entwicklung des CO2-Preises bis 2020, 2030 und
2050 soll der Auftragnehmer seinen Energieszenarien zugrunde legen?

36. Soll die dem Gutachten „Energieszenarien für den Energiegipfel 2007“ zu-
grunde liegende Prämisse, dass eventuelle Laufzeitverlängerungen für
Atomkraftwerke durch eine Absenkung der Emissionsobergrenzen im
Rahmen des Emissionshandels flankiert werden, um einen Einbruch des
CO2-Preises zu vermeiden (vgl. Prognos/EWI, Endbericht Energieszena-
rien, S. 106), auch den neuen Energieszenarien zugrunde gelegt werden?

37. In welchem Umfang soll der Auftraggeber einen Neubau von Kohlekraft-
werken seinen Energieszenarien zugrunde legen?

Drucksache 17/1548 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
38. Welche Annahmen zur Realisierbarkeit und Wirtschaftlichkeit der CO2-Ab-
scheidung und -Speicherung (Carbon Dioxide Capture and Storage – CCS)
soll der Auftraggeber seinen Energieszenarien zugrunde legen?

39. Soweit es zu den Fragen 32 bis 38 noch keine endgültigen Vorgaben der
Bundesregierung gegeben hat: Welche vorläufigen Vorgaben oder Leitlinien
hat die Bundesregierung den Gutachtern zu diesen Fragen gegeben?

40. Soweit es zu den Fragen 32 bis 38 auch noch keine vorläufigen Vorgaben
oder Leitlinien gegeben hat: Auf der Grundlage welcher Annahmen zu die-
sen Fragen berechnen die Gutachter die Energieszenarien zurzeit?

Annahmen zum Energiesystem

41. Welche Prämissen werden zur Integration von immer mehr erneuerbaren
Energien in das Energieversorgungssystem gewählt?

42. Gelten die erneuerbaren Energien im Rahmen der Prämissen als leitendes
System?

43. Enthalten die Prämissen Anreize für die Lasttreue von erneuerbaren Ener-
gien?

44. Sind Aussagen zu Art und Umfang einer Speicherförderung vorgesehen?

45. Welche Annahmen werden in Bezug auf die technische und ökonomische
Eignung von Atomkraftwerken im Lastfolgebetrieb zugrunde gelegt?

Ökonomische Annahmen

46. Welches Wirtschaftswachstum soll der Auftragnehmer seinen Energiesze-
narien zugrunde legen?

47. Welchen Ölpreis soll der Auftragnehmer den Energieszenarien zugrunde le-
gen?

48. Mit welchen spezifischen CO2-Vermeidungskosten rechnen die Auftrag-
nehmer derzeit für Atomkraft, Kohlekraftwerke mit CCS, Kraft-Wärme-
Kopplung, Offshore Windkraft, Onshore Windkraft, Photovoltaik, Bioener-
gie, Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz jeweils für die Jahre
2020 und 2030?

49. Welche Vorgaben zu den spezifischen CO2-Vermeidungskosten der unter-
schiedlichen Technologien hat es bisher seitens der Bundesregierung an die
Auftraggeber gegeben?

50. Hat die Bundesregierung im Rahmen der forschungsbegleitenden Gesprä-
che in irgendeiner Form auf die Annahmen der Gutachter zu den spezifi-
schen CO2-Vermeidungskosten Einfluss genommen?

Berlin, den 3. Mai 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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