BT-Drucksache 17/1547

zu dem Antrag der Abgeordneten Ulrike Höfken, Cornelia Behm, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -17/1028- Anbau von gentechnisch veränderter Kartoffel Amflora verhindern

Vom 3. Mai 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/1547
17. Wahlperiode 03. 05. 2010

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(10. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Ulrike Höfken, Cornelia Behm, Bärbel Höhn,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/1028 –

Anbau von gentechnisch veränderter Kartoffel Amflora verhindern

A. Problem

Die EU-Kommission hat die gentechnisch veränderte Kartoffel Amflora für den
Anbau sowie zur Verwendung als Futtermittel Anfang März 2010 zugelassen.
Die Antragsteller fordern die Bundesregierung auf, diesen Anbau zu verhindern
sowie die Voraussetzung für ein grundsätzliches Verbot zu schaffen. Außerdem
wird eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die Entscheidung der
EU-Kommission und die verbindliche Einrichtung von gentechnikfreien Regio-
nen in Deutschland gefordert, in denen der Anbau von gentechnisch veränderten
Pflanzen zum Schutz der gentechnikfreien Produkte verboten sein soll.

B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD sowie einer
Stimme aus der Fraktion der CDU/CSU

C. Alternativen

Annahme des Antrags.

D. Kosten

Kosten wurden nicht erörtert.

Drucksache 17/1547 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/1028 abzulehnen.

Berlin, den 21. April 2010

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Hans-Michael Goldmann
Vorsitzender

Dr. Max Lehmer
Berichterstatter

Elvira Drobinski-Weiß
Berichterstatterin

Dr. Christel Happach-Kasan
Berichterstatterin

Dr. Kirsten Tackmann
Berichterstatterin

Ulrike Höfken
Berichterstatterin

Kosten für die Verhinderung von Verunreinigungen mit gen-
technisch veränderten Organismen vom Verursacher und

sung widerspreche dem EU-Recht. Nach der EU-Frei-
setzungsrichtlinie dürften keine Gentechniksorten mit Anti-
nicht von der gentechnikfrei produzierenden Wirtschaft ge-
tragen werden müssen. Die Antragsteller weisen in ihrer
Begründung insbesondere auf bedenkliche Antibiotika-
Resistenzen hin. Amflora trägt ein Gen, das sie gegen die

biotikamarken mehr zugelassen werden. Das Bundesamt für
Naturschutz habe sich in den letzten Jahren mehrmals gegen
Amflora-Freisetzungen ausgesprochen. Zudem sei es unver-
antwortlich, dass Amflora eine Verschmutzungslizenz von
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/1547

Bericht der Abgeordneten Dr. Max Lehmer, Elvira Drobinski-Weiß,
Dr. Christel Happach-Kasan, Dr. Kirsten Tackmann und Ulrike Höfken

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/1028 in seiner 34. Sitzung am 25. März 2010 zur Feder-
führung an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz und zur Mitberatung an den Aus-
schuss für Gesundheit, den Ausschuss für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit sowie den Ausschuss für die
Angelegenheiten der Europäischen Union überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Amflora ist eine von der BASF Plant Science gentechnisch
veränderte Stärkekartoffelsorte, die als nachwachsender
Rohstoff für die Kartoffelstärkeindustrie entwickelt wurde.
Die neu entwickelte Kartoffelsorte bildet aufgrund einer
gentechnischen Veränderung eine Stärke aus, die vollständig
aus Amylopektin besteht und somit eine optimierte stoffliche
Nutzung für die Herstellung von Papier, Textilien oder Kleb-
stoff ermöglicht, für die bei herkömmlicher Stärke eine auf-
wendige Entfernung des zweiten Stärkepolymers, der Amy-
lose, erforderlich ist.

Am 2. März 2010 hat die EU-Kommission den Anbau von
Amflora, die ungiftig und aufgrund ihres hohen Stärkegehal-
tes so mehlig kochend ist, dass sie sich küchentechnisch
kaum verwenden lässt, zu industriellen Zwecken und zum
Verfüttern gestattet.

In herkömmlichen Kartoffeln besteht Stärke aus zwei Kom-
ponenten – Amylopektin und Amylose. Für die menschliche
Ernährung sind beide Bestandteile gleichwertig. Für die
industrielle Verarbeitung können sie jedoch nicht zusammen
genutzt werden, da sie unterschiedliche Eigenschaften besit-
zen. Meist werden nur die Kleistereigenschaften des Amylo-
pektins benötigt, während die gelierende Amylose in vielen
Produkten unerwünscht und störend ist. Die chemische
Modifikation oder Trennung der beiden Komponenten geht
mit einem erhöhten Verbrauch von Energie und Wasser
einher.

Die Antragsteller fordern die Bundesregierung auf, die Vor-
aussetzung dafür zu schaffen, dass der Anbau grundsätzlich
verboten werden kann und zusätzlich eine Klage vor dem
Europäischen Gerichtshof gegen die Entscheidung der EU-
Kommission erhoben wird. Außerdem wird die Bundes-
regierung aufgefordert, die Voraussetzung für verbindliche
gentechnikfreie Regionen in Deutschland zu schaffen, in de-
nen der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen zum
Schutz der gentechnikfreien Produkte verboten ist.

Darüber hinaus wird mit dem Antrag angestrebt, dass die

zung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der
EU-Arzneimittelbehörde EMEA von großer therapeutischer
Bedeutung sind, Futtermittel aus gentechnisch veränderten
Organismen aber keine nachteiligen Auswirkungen auf die
Gesundheit von Mensch und Tier oder auf die Umwelt haben
dürfen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Ausschuss für Gesundheit sowie der Ausschuss für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit haben in
ihren Sitzungen am 21. April 2010 übereinstimmend mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD
empfohlen, den Antrag auf Drucksache 17/1028 abzulehnen.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat in seiner Sitzung am 21. April 2010 mit den Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stim-
men der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags empfohlen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der federführende Ausschuss Ernährung, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz hat den Antrag in seiner 10. Sit-
zung am 21. April 2010 beraten. Er empfiehlt mit den Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stim-
men der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD sowie
einer Stimme aus der Fraktion der CDU/CSU, den Antrag
abzulehnen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN legte dar, ihr
Antrag ziele darauf ab, den Anbau der Genkartoffel Amflora
zu stoppen, weil die Verschmutzung von Lebens- und Futter-
mitteln nicht wirksam ausgeschlossen werden könne. Ob-
wohl der Anbau von Amflora bereits vor Monaten angemel-
det worden sei, habe die Bundesregierung keine nationalen
Regelungen zum Schutz der gentechnikfreien Produktion
vorgesehen. Damit werde die Zusage gebrochen, welche die
Bundesregierung 2007 über ihre Schutz- und Vorsorge-
pflichten in einer Protokollnotiz bei der Zustimmung zur
Amflora im Ministerrat abgegeben habe.

Über ein nationales Verbot hinaus werde die Bundesregie-
rung aufgefordert, gegen die Zulassung von Amflora vor
dem Europäischen Gerichtshof zu klagen; denn ihre Zulas-
Antibiotika Kanamycin und Neomycin resistent macht. Die
Antragsteller betonen, dass diese Antibiotika laut Einschät-

0,9 Prozent für Lebensmittel erhalte, obwohl für die Verwen-
dung keine Sicherheitsbewertung vorliege. Eine Vermi-

Drucksache 17/1547 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

schung mit gentechnikfreien Kartoffeln bei Anbau, Trans-
port und Verarbeitung sei in der Praxis kaum zu vermeiden.

Die Stärkeindustrie habe nach eigenen Angaben überhaupt
kein Interesse an Amflora, weil sie ebenso zwei konventio-
nelle Alternativen von den Firmen AVEBE und Bioplant/
Emslandgroup verwenden könne. Anders als bei der Amflo-
ra sei bei diesen konventionellen Sorten nicht mit Mehrkos-
ten durch Überwachungsforderungen, getrennter Lagerung
oder erhöhten Transportkosten zu rechnen. Insofern bestehe
kein sachlicher Grund, Amflora zuzulassen.

Es sei auch nicht einzusehen, eine Verteuerung der gesamten
Lebensmittelkette zu riskieren, nur um ein industrielles Inte-
resse zu bedienen. Auftretende Schäden würden nicht von
den Verursachern getragen, sondern letztendlich auf die Ver-
braucher und die betroffene Wirtschaft abgewälzt. Im Be-
reich der Agrogentechnik herrsche eine Betriebsblindheit,
die man eigentlich nur mit einer einseitigen Interessensver-
folgung erklären könne. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN habe im letzten Jahr die Erstellung eines Rechts-
gutachtens veranlasst, dem zu entnehmen sei, dass durch
eine einfache Änderung des Gentechnikgesetzes auch gen-
technikfreie Zonen in Deutschland geschaffen werden
könnten. Till Backhaus als Minister in Mecklenburg-Vor-
pommern habe sich inzwischen ebenfalls gegen den Anbau
dieser Kartoffel in seinem Bundesland ausgesprochen.
Mecklenburg-Vorpommern sollte darin unterstützt werden,
eine solche gentechnikfreie Region zu etablieren.

Die Fraktion der CDU/CSU betonte, dass sie sich immer
dafür ausgesprochen habe, die Entscheidung über den Anbau
von gentechnisch veränderten Pflanzen ausschließlich auf
der Basis wissenschaftlicher Bewertungen durchzuführen.
Nicht nur den Risiken von genveränderten Organismen sei
man sich bewusst, sondern auch den damit verbundenen
Chancen für die Landwirtschaft, die von Einsparungen beim
Pflanzenschutz bis hin zu höheren Erträgen reichen würden.

Die in dem vorliegenden Antrag zum Ausdruck kommenden
Ängste hinsichtlich neuer, unbekannter Pflanzen oder Orga-
nismen seien ernst zu nehmen. Dabei entstehe aber zugleich
der Eindruck, dass man von Seiten der Antragsteller eine
ideologisch geführte Grundsatzdiskussion zum Thema
„Grüner Gentechnik“ anstrebe. Dem Antrag werde nicht zu-
gestimmt, um zu vermeiden, dass Wettbewerbsnachteile
durch Verschärfungen europäischer Regelungen entstehen.
Stattdessen setze man sich für eine Gleichbehandlung aller
europäischen Landwirte ein.

Die Kommission habe aufgrund mehrerer Unbedenklich-
keitsbescheinigungen der Europäischen Lebensmittelbehör-
de EFSA die Amflora-Kartoffel für den Anbau nach den
Maßgaben der 2001 deutlich verschärften Freisetzungsricht-
linie zugelassen. Die Gefahr eines Transfers des antibiotika-
resistenten Markergens von einer gentechnisch veränderten
Pflanze auf Bakterien werde für extrem unwahrscheinlich
gehalten.

Für die diesjährige Anbauperiode sei für Amflora eine
Fläche von 20 Hektar in Mecklenburg-Vorpommern zur Ver-
mehrung von Saatkartoffeln angemeldet worden. Eine wei-
tere Verwertung der Amflora zu industriellen Zwecken
werde in diesem Jahr in Deutschland nicht vorgesehen. Vor

ben, zu entscheiden, ob sie gentechnisch veränderte Produk-
te wünschen oder nicht. Gleiches müsse auch für die Land-
wirte gelten.

Die Einschätzung einer neuen Technologie sollte auf wissen-
schaftlichen Grundlagen erfolgen und nicht auf der Grund-
lage ideologischer Befeuerung oder Verteufelung. Letztend-
lich entscheide über den Erfolg von genveränderten Sorten
wie der Amflora der Markt und damit der Verbraucher. Eine
Ablehnung oder Zustimmung sollte aus sachlichen und wis-
senschaftlichen Gründen und nicht aus ideologischen Grün-
den erfolgen. Sowohl die Europäische Sicherheitsorganisa-
tion EFSA als auch die in Deutschland eingerichtete Zentrale
Kommission für Biologische Sicherheit, von denen alle rele-
vanten Bereiche untersucht worden seien, hätten eine völlige
Unschädlichkeit für die Gesundheit von Mensch, Tier, Pflan-
zen und Umwelt bescheinigt. Damit liege kein fachlicher
oder sachlicher Grund vor, dem Antrag zuzustimmen.

Die Fraktion der SPD hob hervor, dass diese für die Stär-
keindustrie entwickelte Kartoffel überhaupt nicht benötigt
werde, nicht einmal von der Stärkeindustrie selbst. Die Am-
flora biete keine attraktiven Ertragschancen, die gewünsch-
ten Stärkeerträge und Qualitäten würden auch mit konventio-
nellen Sorten erreicht. Stets werde von den Befürwortern auf
die Bedeutung der Agrogentechnik für die deutsche Wirt-
schaft hingewiesen. Gerade bei dem Produkt der Amflora-
kartoffel treffe diese Aussage jedoch nicht zu. Beispielsweise
sei die Firma Südstärke zu der Erkenntnis gelangt, dass für
diese Kartoffel definitiv kein Bedarf bestehe, weil konventio-
nellen Kartoffeln und die Genkartoffeln im Werk kaum ge-
trennt werden könnten. In gleicher Weise habe sich auch der
größte deutsche Kartoffelstärkeproduzent geäußert, die Ems-
landstärke GmbH.

Interessant sei auch, dass ausgerechnet diese Firma, nämlich
die Emslandstärke GmbH, eine Alternative mit klassischen
Zuchtmethoden entwickelt habe, so dass die entsprechende
Amylopektin-Kartoffel ohne Gentechnik produziert werden
könne. Sogar der Deutsche Kartoffelhandelsverband und der
Deutsche Bauernverband hätten dazu geäußert, dass die Am-
florakartoffel nicht benötigt werde.

Statt an dem Wortlaut des Koalitionsvertrages festzuhalten,
sollten sich die Koalitionsfraktionen besser an die Erklärung
gebunden fühlen, die die deutsche Delegation am 16. Juli
2007 im EU-Rat über die Zulassung der Amflora zu Proto-
koll gegeben habe. Darin sei die Zulassung an einige Bedin-
gungen geknüpft worden, etwa, dass weder die Verwendung
als Futtermittel noch als Lebensmittel vorgesehen werden
sollte. Außerdem müsse das Fernhalten des in der Amflora
enthaltenen Antibiotikaresistenz-Markergens aus der Le-
bensmittel- und Futtermittelkette oberste Priorität haben.

Darüber hinaus sollten auch die Auswirkungen auf die
Bodenökologie genau beobachtet werden, damit keine
Resistenzgene in nachfolgend angebaute Pflanzen und dar-
über in die Nahrungskette gelangen. Diese Bedingungen
würden jedoch nicht erfüllt. Stattdessen sei mit der EU-Zu-
lassung die Verwendung der Abfälle zu Futterzwecken und
sogar ein Toleranzwert von 0,9 Prozent für Lebensmittel vor-
gesehen worden.

Die Fraktion der FDP schloss sich den Ausführungen der

diesem Hintergrund sollte die Diskussion sachlich geführt
werden und es den Bürgerinnen und Bürgern überlassen blei-

CDU/CSU-Fraktion an und unterstreicht, dass die Zulassung
des Anbaus der Stärkekartoffel Amflora durch die neue EU-

Das Gen komme natürlicherweise in verschiedenen Bakte-
rienarten sowohl in der Darmflora als auch im Boden vor.
Der Transfer eines Gens von einer Pflanze in ein Bakterium
sei extrem unwahrscheinlich. Nicht nur die EFSA, auch die
Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit, ZKBS,
habe diese Bewertung abgegeben.

Ob eine Pflanzensorte zugelassen werde, hänge nicht davon
ab, ob sie von vornherein einen Markt habe, sondern davon,
ob sie die Kriterien für eine Zulassung erfülle. Bedenken
hinsichtlich der Kartoffelsorte hätten ausgeräumt werden
können und gerade die Diskussion über den Genmarker habe
eine Menge neuer Erkenntnisse gebracht. Es sei unumstrit-
ten, dass Antibiotikaresistenzen in der Bekämpfung von
Krankheiten eine große Gefahr darstellten. Sie würden bei-
spielsweise hervorgerufen durch die falsche Anwendung der
Antibiotika. Wenn man berücksichtige, in welcher Menge in
Deutschland Antibiotika verschrieben würden, dann ver-
deutliche dies, dass darin die Hauptursache für Antibiotika-
resistenzen bei Bakterien liege.

Die Fraktion DIE LINKE. stellte ebenfalls klar, dass eine
Kartoffel, die fast nur Amylopektin enthalte, bereits auf kon-
ventionellem Wege gezüchtet worden sei. Damit habe das
Problem auf einem unproblematischen Wege gelöst werden

selbst die EU-Kommission davon ausgehe, dass eine Tren-
nung zwischen konventionellen und gentechnisch veränder-
ten Kartoffeln auf Dauer entweder nicht gesichert oder zu
teuer sei, könne in der Erlaubnis gesehen werden, die Verun-
reinigung von Lebensmittelkartoffeln mit der Amflora bis zu
0,9 Prozent zu erlauben. Ob dies im Sinne der Verbrauche-
rinnen und Verbraucher sei, müsse bezweifelt werden. Es sei
auch bedenklich, dass ein Pflanzenanbau nur noch unter Po-
lizeischutz stattfinden könne. Dies führe zu einem erhebli-
chen Imageschaden für die Landwirtschaft.

Die Bundesregierung könne sich offensichtlich nicht dazu
entschließen, mit dem notwendigen – und gesetzlich vorge-
schriebenen – Erlass von Regelungen wenigstens für ein
Minimum an Schutz für die gentechnikfrei wirtschaftende
Landwirtschaft zu sorgen. Deshalb habe man sich im Wege
einer Parlamentarischen Anfrage noch einmal erkundigt,
warum eigentlich keine Vorsichtsmaßnahmen getroffen wür-
den. Auf diese Anfrage sei geantwortet worden, man halte
dies bei einer Anbaufläche von lediglich 20 Hektar nicht für
erforderlich. Diese Haltung beurteile nicht nur die Fraktion
DIE LINKE. als fahrlässig, denn anders als Deutschland
habe Österreich beispielsweise eine entsprechende Schutz-
klausel eingeführt.

Berlin, den 21. April 2010

Dr. Max Lehmer
Berichterstatter

Elvira Drobinski-Weiß
Berichterstatterin

Dr. Christel Happach-Kasan
Berichterstatterin

Dr. Kirsten Tackmann
Berichterstatterin

Ulrike Höfken
Berichterstatterin
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/1547

Kommission ein wichtiger Meilenstein in der Geschichte des
Umgangs der EU mit gentechnisch veränderten Pflanzen sei.
Diese Zulassung folge auch der Empfehlung der Europäi-
schen Behörde für die Sicherheit der Lebensmittel, EFSA.
Außerhalb Europas steige die Zahl der Landwirte, insbeson-
dere der Kleinbauern, die diese Sorten anbauen würden. Mit
der fundamentalen Ablehnung einer weltweit etablierten
Züchtungsmethode könne man zukünftigen Aufgaben nicht
mehr gerecht werden.

Die Stärkekartoffel gehöre zu den Sorten, die noch vor dem
von der EU erlassenen Moratorium entwickelt worden seien.
Den ersten Zulassungsantrag habe man bereits 1996 gestellt.
Die Kartoffel enthalte einen sogenannten Antibiotikaresis-
tenzmarker. Dieses Antibiotikaresistenzgen vermittle eine
Resistenz gegen die beiden Antibiotika Kanamycin und
Neomycin. Beide hätten wegen ihrer toxischen Wirkung auf
Menschen eine sehr geringe Bedeutung als Antibiotikum.

können; eine agrogentechnisch veränderte Kartoffel sei inso-
weit überhaupt nicht mehr erforderlich.

Zum anderen habe die EU 2004 beschlossen, keine gentech-
nisch veränderten Pflanzen mehr zuzulassen, die gegen An-
tibiotika resistent seien und bei Menschen oder Tieren ange-
wandt würden. Über diesen Beschluss habe sich die EU-
Kommission jetzt mit der Zulassung der Amflora hinwegge-
setzt.

Darüber hinaus werde die Amflora nicht nur für den Anbau
und die industrielle Verarbeitung zugelassen, sondern auch
als Futtermittel. Damit gelange die gentechnisch veränderte
Kartoffel aber indirekt auch in die Nahrungsmittelkette. Der
so genannten Koexistenz, die stets als Argument vorgetragen
werde, dass eigentlich beides parallel angebaut werden kön-
ne, hielten die Händler entgegen, dass diese überhaupt nicht
finanzierbar sei. Ein weiteres untrügliches Zeichen, dass

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