BT-Drucksache 17/14612

Zur Lage in den kurdischen Gebieten Syriens

Vom 22. August 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/14612
17. Wahlperiode 22. 08. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sevim Dag˘delen, Ulla Jelpke, Heike Hänsel, Wolfgang Gehrcke,
Annette Groth, Heidrun Dittrich, Andrej Hunko, Harald Koch, Niema Movassat und
der Fraktion DIE LINKE.

Zur Lage in den kurdischen Gebieten Syriens

Die kurdische Bevölkerung Syriens war von Seiten der syrischen Regierung
vielfachen Diskriminierungen und Ausgrenzungen ausgesetzt. So wurde einem
Teil der Kurdinnen und Kurden, deren Vorfahren aus der Türkei stammten, seit
1962 die syrische Staatsbürgerschaft verwehrt. Erst nach Beginn des Aufstandes
gegen die syrische Regierung, gab es in puncto Staatsbürgerschaft und Rechte
von Kurdinnen und Kurden Zugeständnisse des syrischen Präsidenten Baschar
al-Assad (http://de.rian.ru/politics/20110407/258783017.html).

Da der von den Moslembrüdern dominierte und von der Diktatur Katar finan-
ziert Syrische Nationalrat mit Sitz in der Türkei ebenso wie die später in Doha
gegründete Nationale Koordination sich weigerten, die Rechte der kurdischen
Bevölkerung anzuerkennen, blieben die meisten syrisch-kurdischen Parteien
auf Distanz zu diesen vom Ausland unterstützten militärischen Oppositions-
bündnissen, die zudem auch den Einsatz von Terror gegen politisch Anders-
denkende und religiöse wie nationale Minderheiten nicht ächtete, sondern
diesen im Gegenteil geradezu förderte. Gegen die zunehmende Konfessionali-
sierung des Konfliktes, die durch die von Saudi-Arabien und der Türkei unter-
stützen islamistischen Akteure wesentlich vorangetrieben wurde, übernahm im
Juli 2012 eine Bewegung unter der Führung der „Partei der Demokratischen
Union“ (PYD) selbst die Kontrolle in einem großen Teil der mehrheitlich
kurdisch besiedelten Gebiete. Zuvor hatte man für einen Schutz der kurdischen
Gebiete auch auf eine Zusammenarbeit mit der Freien Syrischen Armee (FSA)
gesetzt. Diese Zusammenarbeit ging partiell auch nach dem Juli 2012 weiter.
Der Vorsitzende der PYD berichtete denn auch im Februar 2013 vom Abschluss
eines Abkommens zwischen PYD und FSA: „Das Abkommen hat elf Artikel.
Sie sehen u. a. vor, daß zuerst sämtliche nicht aus der Region stammenden
Kämpfer abgezogen werden. Dann soll ein gemeinsamer Verwaltungsrat für die
Stadt Sere Kaniye und die umliegende Region gewählt werden. Die Straßen der
Region und auch die Grenze zur Türkei werden gemeinsam von FSA und YPG
kontrolliert. Außerdem haben sich beide Seiten darauf geeinigt, an all den Orten
zusammenzuarbeiten, in denen die Herrschaft der Baath-Partei von Präsident
Assad noch nicht überwunden ist.“, so Salih Muslim, in der Zeitung „junge

Welt“ vom 21. Februar 2013 (http://kurdistan.blogsport.de/2013/02/21/wir-
haben-alle-angriffe-auf-uns-abgewehrt/).

Vereinzelt soll es auch wie in Aleppo zu gemeinsamen Offensivaktionen von
FSA und kurdischen Einheiten gegen die syrische Regierung gekommen sein.
Eine dauerhafte militärische Zusammenarbeit wurde bisher aber nicht etabliert
(www.nzz.ch/aktuell/international/uebersicht/kurden-und-rebellen-gemeinsam-
gegen-asad-1.18061180).

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In der Folge versuchten aber „Volksverteidigungseinheiten“ (YPG) auch der
Freien Syrischen Armee (FSA) und anderen bewaffneten, zumeist islamistisch
motivierten, aufständischen Gruppen den Zugang zu den kurdischen Landes-
teilen zu verwehren. So gelang es, diese Gebiete und ihre Bevölkerung weit-
gehend aus dem Bürgerkrieg herauszuhalten. Mehrfach jedoch gab es Gefechte
zwischen den YPG und von der Türkei her angreifenden Gruppen der syrischen
Opposition um die Kontrolle wichtiger Grenzübergänge – insbesondere in Ra’s
al-’Ayn (kurdisch: Serekaniye) und Tall Abyad. Nachdem djihadistische
Kämpfer gegen ein Waffenstillstandsabkommen mit den kurdischen Räten ver-
stießen, übernahmen die YPG Mitte Juli 2013 die Kontrolle über Serekaniye.
Die PYD kündigte zudem die Bildung einer Übergangsverwaltung für die kur-
dischen Enklaven an, in der alle ethnischen und religiösen Gruppen vertreten
sein sollten. Dabei machte der PYD-Kovorsitzende Salih Muslim deutlich, dass
keine territoriale Autonomie oder gar Unabhängigkeit geplant sei, sondern es
um die Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung in den kurdischen
Landesteilen ginge.

Kurz darauf begann eine Offensive gegen die kurdischen Landesteile und
kurdisch besiedelten Orte außerhalb der kurdischen Enklaven, an der neben
Einheiten der FSA u. a. mit Al Kaida verbündete Gruppen, Dschabhat al-Nusra,
Ahrar al-Sham, Tawhid al-Asima und der Islamische Staat im Irak und der
Levante (ISIS) beteiligt sind, deren Ziel die Ausrufung eines islamischen Emi-
rats in Nordostsyrien ist.

Als strategisch wichtig wird Nordostsyrien von den Aufständischen erachtet,
weil die Türkei weiterhin als Rückzugsgebiet dieser Gruppen fungiert und sie
von hier aus logistische und militärische Hilfe erhalten sowie ihre Verwundeten
in türkischen Krankenhäusern versorgen lassen können. So haben rund 70 Kom-
mandanten der FSA während einer Tagung am 26. Juli 2013 im türkischen
Gaziantep nicht nur die Assad-Regierung, sondern auch die PYD zum Gegner
erklärt. Der kurdischen Nachrichtenagentur ANHA zufolge, erklärte der Vor-
sitzende des militärischen Rats der FSA von Aleppo, Abdulcabbar el-Akidi, es
sei die Zeit der „Vernichtung“ gekommen (www.civaka-azad.org/index.php/
457-syrien-westkurdistan-angriffe-al-qaida-naher-gruppen-auf-kurdische-
selbstverwaltung.html).

Die FSA-Kommandanten beschlossen demnach, die vom UN-Sicherheitsrat und
den USA auf ihren Terrorlisten geführte Al-Nusra-Front aus ihren Depots mit
Waffen und Munition zu versorgen. Seit Juli 2013 kommt es an vielen Stellen der
kurdischen Siedlungsgebiete zu Gefechten zwischen den aus der Türkei auch mit
schweren Waffen eingedrungenen Djihadisten und kurdischen Verteidigungs-
milizen. Mehrfach wurden Massaker an der kurdischen Zivilbevölkerung ge-
meldet, an denen sich auch FSA-Einheiten beteiligt haben sollen. So wurden in
den Orten Til Hasil und Til Aren im Gebiet Aleppo am 31. Juli und 1. August
2013 mindestens 50 – nach einigen Angaben 70 – kurdische Zivilisten getötet
und Hunderte – vor allem Angehörige von Milizmitgliedern – als Geiseln ge-
nommen. Über die örtlichen Moscheelautsprecher sollen die islamistischen
Gruppen nach Angaben von Flüchtlingen die Bewohner der Orte für vogelfrei er-
klärt haben. So sei es „helal“ (aus islamischer Sicht erlaubt) kurdische Frauen zu
entführen und zu vergewaltigen, erklärten die Islamisten (www.nadir.org/nadir/
initiativ/isku/pressekurdturk/2013/31/05.htm). Gegenüber dem kurdischsprachi-
gen Programm des Senders Voice of America (VOA) verurteilte die Vizespreche-
rin des US-Außenministeriums, Dina Badawy, am 10. August 2013 „die fort-
gesetzten Angriffe von Extremisten auf kurdische Zivilisten“ in Til Hasil und Til
Aren. Zuvor hatte der russische Außenminister Sergei Lawrow den UN-Sicher-
heitsrat wegen eines von iranischen Medien gemeldeten, von kurdischer Seite
allerdings nicht bestätigten Massakers der Al-Nusra-Front an 450 kurdischen

Zivilisten in der Region Raqqa angerufen (www.al-monitor.com/pulse/originals/
2013/08/united-states-condemns-attacks-syrian-kurds.html).

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/14612

Dabei ist regelrecht von einem arbeitsteiligen Vorgehen von FSA und islamisti-
schen Milizen gegen die kurdischen Gebiete in Syrien zu sprechen. In den syri-
schen Provinzen Idlib und Afrin kämpfen FSA-Einheiten und in der Provinz
Hassake an der Grenze zum Irak sind es die Milizen des „Islamischen Staats im
Irak und der Levante“ gegen die kurdischen Einheiten. Dieses Vorgehen wird
dadurch erleichtert, dass es kein durchgehendes kurdisches Siedlungsgebiet im
Norden Syriens gibt und einzelne Enklaven so von unterschiedlichen Terror-
gruppen leichter angegriffen werden können (www.nzz.ch/aktuell/international/
auslandnachrichten/kampf-um-grenzuebergaenge-und-oelfelder-in-syrien-
1.18119878).

Erschwerend zu den Angriffen der djihadistischen und der FSA-Gruppen
kommt die Blockade der kurdischen Landesteile Syriens hinzu. So haben der-
zeit sowohl die Türkei wie die kurdische Autonomieregion im Nordirak ihre
Grenze nach Syrien für Hilfsgüter geschlossen, während FSA und Djihadisten
Straßen in andere syrische Landesteile blockieren. Der Kurdistan National-
kongress (KNK) warnt daher vor einer humanitären Katastrophe in diesen
Gebieten, deren Bevölkerungsdichte sich aufgrund zahlreicher arabischer, kur-
discher, assyrischer, armenischer, christlicher und ezidischer Flüchtlinge aus
anderen Landesteilen wie Aleppo und Damaskus verdoppelt hat (www.civaka-
azad.org/index.php/468-kurden-in-syrien-werden-zunehmend-von-banden-der-
al-qaida-terrorisiert.html). Abzuwarten bleibt, ob die Türkei ihre Unterstützung
für die Angriffe von FSA und islamistischen Milizen auf die kurdischen Ge-
biete nach den Gesprächen des PYD-Vorsitzenden Salih Muslim in der Türkei
einstellt (www.nzz.ch/aktuell/international/auslandnachrichten/beistand-fuer-
die-syrischen-kurden-1.18131276).

Ein Eingreifen der syrischen Luftwaffe jedenfalls gegen die aus der Türkei ein-
dringenden Djihadisten erscheint dadurch unwahrscheinlich, dass die türki-
schen Regierung infolge des vermeintlichen Abschusses eines türkischen Auf-
klärungsflugzeuges über syrischem Territorium (das bei der Bergung jedoch
keine Zeichen von Beschuss aufwies, www.crisisgroup.org/~/media/Files/
europe/turkey-cyprus/turkey/225-blurring-the-borders-syrian-spillover-risks-for-
turkey.pdf), angekündigt hatte, „jedes militärische Element, das sich von Syrien
aus der türkischen Grenze nähert und ein Sicherheitsrisiko und eine Gefahr
darstellt … als Bedrohung und als militärisches Ziel“ zu betrachten. Hierauf
bezugnehmend beschloss die NATO die „Verstärkung der integrierten Luft-
verteidigung der NATO“ in der Türkei und verlegte die Bundesregierung
Patriot-Luftabwehrsysteme und bis zu 400 Soldaten in die Türkei. Darüber
hinaus trägt die Bundesregierung jedoch noch weitergehende Verantwortung
für die Situation in Syrien und den kurdischen Gebieten. Sie ist Mitglied der
sog. Freunde Syriens, unter denen sich auch Staaten befinden, die radikal-
islamistische Gruppen in Syrien unterstützen. Ihre Partner in der Europäischen
Union, darunter Großbritannien und Frankreich, unterstützen die Aufständi-
schen mit militärischen Gütern, wofür die Nichtverlängerung des EU-Waffen-
embargos eine Voraussetzung war. Mit der Antwort der Bundesregierung auf
die Kleine Anfrage musste sie zudem einräumen, dass sie nicht ausschließen
kann, dass die von ihr finanzierte humanitäre Hilfe den bewaffneten aufständi-
schen Gruppen zugute kommt oder gar für den Ankauf von Waffen genutzt wird
(Bundestagsdrucksache 17/14561).

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die humanitäre und
militärische Lage in den kurdischen Gebieten im Norden und Nordosten
Syriens seit Mitte Juli 2013 vor?

Drucksache 17/14612 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

2. Welche bewaffneten Gruppen waren nach Kenntnis der Bundesregierung in
welchem Umfang an den Gefechten in den kurdischen Gebieten im Norden
Syriens seit Mitte Juli 2013 beteiligt?

a) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die politischen Ziele
dieser Gruppen und ihr Verhältnis zum humanitären Kriegsvölkerrecht?

b) Welche dieser Gruppierungen stehen auf einer Terrorliste der Europäi-
schen Union, der USA oder des UN-Sicherheitsrates?

c) Welche Erkenntnisse über eine Beteiligung nichtsyrischer Kämpfer an
diesen Gruppen liegen der Bundesregierung vor?

d) Inwieweit hat die Bundesregierung Hinweise auf eine Beteiligung von
Djihadisten aus Deutschland an den Gefechten?

e) In welchem Verhältnis stehen diese Gruppen nach Kenntnis der Bundes-
regierung zur Nationalen Koordination der syrischen Opposition und zur
FSA?

f) Inwieweit sind der Bundesregierung Pläne islamistischer Gruppen wie
der Al-Nusra-Front und „Islamischer Staat im Irak und der Levante“
bekannt, ein islamisches Emirat um die Provinz Raqqa im Nordosten
Syriens auszurufen?

3. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Entführungen und
Massenhinrichtungen von Zivilistinnen und Zivilisten oder im Zuge dieser
Gefechte entwaffneter Kämpferinnen und Kämpfer vor?

a) Inwieweit liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die Tötung von
dutzenden und die Entführung von hunderten Zivilistinnen und Zivilisten
in den Orten Til Hasil und Til Aren bei Aleppo am 31. Juli und 1. August
2013 vor?

b) Inwieweit liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die von irani-
schen und russischen Medien gemeldete Tötung von 450 Zivilistinnen und
Zivilisten durch Kämpfer der Al-Nusra-Front am 5. August 2013 in Tel
Abyad in der Provinz Raqqa vor (www.presstv.ir/detail/2013/08/05/3173
31/syria-militants-kill-450-kurd-civilians/)?

c) Welche sonstigen Kenntnisse über Massaker, Entführungen und Über-
griffe auf die kurdische Zivilbevölkerung durch Aufständische hat die
Bundesregierung?

4. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis von einem Kommandanten-
treffen der Freien Syrischen Armee am 26. Juli 2013 in Gaziantep?

a) Ist der Bundesregierung bekannt, inwieweit auf diesem Treffen oder bei
anderer Gelegenheit Drohungen gegenüber der FSA oder von Teilen der
FSA gegenüber der PYD, der zum Schutze der kurdischen Bevölkerung
außerhalb der kurdischen Siedlungsgebiete gebildeten El-Ekrad-Front
oder generell der kurdischen Bevölkerung Syriens geäußert wurden?

b) Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über einen Beschluss der FSA-
Kommandanten auf diesem Treffen, die Al-Nusra-Front mit Waffen und
Munition aus FSA-Beständen zu unterstützen, und wenn ja, welche
Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/14612

5. Inwieweit agieren djihadistische Kampfgruppen wie die Al-Nusra-Front
nach Erkenntnissen der Bundesregierung von türkischem Territorium aus?

a) Inwieweit erhalten djihadistische Gruppen wie die Al-Nusra-Front dabei
die Unterstützung türkischer Behörden oder der türkischen Armee?

b) Inwiefern treffen nach Kenntnis der Bundesregierung Meldungen zu,
wonach djihadistische Gruppen ihre im Kampf verwundeten Kämpfer in
türkischen Krankenhäusern versorgen lassen (www.hintergrund.de/
201308062741/politik/welt/syrien-press-tv-meldet-massaker-an-kurden.
html)?

c) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über ein direktes Ein-
greifen der türkischen Armee in die Kampfhandlungen auf syrischer
Seite durch grenzübergreifenden Beschuss oder den Einsatz türkischer
Soldaten in den Reihen der syrischen Aufständischen (www.civaka-
azad.org/index.php/analysen/westkurdistan-und-syrien/449-syrien-
westkurdistan-schwere-kaempfe-zwischen-ypg-und-islamisten.html)?

d) Treffen nach Kenntnis der Bundesregierung Meldungen der Agenturen
Firat und DIHA zu, wonach rund 180 Al-Kaeda-Mitglieder zu meist mit
britischer Staatsangehörigkeit Anfang August 2013 von der Internatio-
nalen Humanitären Hilfsorganisation e. V. in Hotels in Istanbul unter-
gebracht wurden, bevor sie an die türkisch-syrische Grenze weiterreisten
(http://en.firatajans.com/news/news/the-dirty-war-against-kurds-in-
syria.htm)?

6. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die islamistischen Gruppen
bei ihrer Offensive in den kurdischen Gebieten

a) Unterstützung von türkischem Territorium,

b) Unterstützung von türkischen Behörden und Sicherheitskräften

erhalten haben?

7. Welche Aussagen von türkischen Regierungsmitgliedern zum Verhältnis
gegenüber der Al-Nusra-Front sind der Bundesregierung bekannt?

8. Gelten nach Kenntnis der Bundesregierung weiterhin die vom türkischen
Ministerpräsidenten Recep Tayyip Erdogan genannten Einsatzregeln für
das türkische Militär, wonach „Jedes militärische Element, das sich von
Syrien aus der türkischen Grenze nähert und ein Sicherheitsrisiko und eine
Gefahr darstellt, als Bedrohung und als militärisches Ziel betrachtet“ wird
(NATO verurteilt Abschuss von Kampfjet, in die tageszeitung vom 27. Juni
2012)?

9. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Aussage des türkischen
Außenministers Ahmet Davutoglu, das Erstarken der PYD in Grenzstädten
gäbe „ein klares Bild davon, wie sehr uns und unsere Bürger die Krise in
Syrien betrifft. Wir rufen die internationale Gemeinschaft noch einmal zum
Handeln auf“, und welche Konsequenzen zieht sie daraus (http://dtj-online.de/
news/detail/2704/syrien_al_qaida_offensive_gegen_kurden_miliz.html)?

10. Welche Konsequenzen zog die Bundesregierung aus der Aufforderung des
russischen Außenministers Sergei Lawrow, er „hoffe, dass diejenigen, die
über Einfluss auf die Opposition verfügen, diese dazu veranlassen werden,
mehr an ihr Land und das Schicksal der Bevölkerung zu denken, als daran,
nach der Macht zu greifen“ (www.hintergrund.de/201308072744/
kurzmeldungen/aktuell/russland-verlangt-verurteilung-der-verbrechen-an-
syrischen-kurden. html)?

Drucksache 17/14612 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

11. Inwieweit hat die Eskalation in den kurdischen Gebieten im Norden Syriens
zu einem veränderten Lagebild der integrierten Luftverteidigung der NATO
in der Türkei oder des NATINADS-Einsatzes der Bundeswehr geführt?

12. Inwiefern war die Eskalation in den kurdischen Gebieten im Norden
Syriens Gegenstand in den Bewertungen in den Stäben der integrierten
Luftverteidigung der NATO in der Türkei oder des NATINADS-Einsatzes
der Bundeswehr?

13. Inwieweit kann die Bundesregierung ausschließen, dass die an den Ge-
fechten in den kurdischen Gebieten im Norden Syriens seit Mitte Juli 2013
beteiligten bewaffneten Gruppen von humanitären Hilfsleistungen der
Bundesregierung oder der EU profitiert haben?

a) Wie verläuft die Zusammenarbeit mit den an den Gefechten in den
kurdischen Gebieten im Norden Syriens seit Mitte Juli 2013 beteiligten
bewaffneten Gruppen bei der humanitären Hilfe?

b) Wie verlief zuvor die Zusammenarbeit mit den an den Gefechten in den
kurdischen Gebieten im Norden Syriens seit Mitte Juli 2013 beteiligten
bewaffneten Gruppen bei der humanitären Hilfe?

14. Inwiefern hat das Büro der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zu-
sammenarbeit (GIZ) GmbH in Gaziantep „unmittelbare Hilfe“ zur „Verbes-
serung der Lebensbedingungen der Menschen in den nördlichen Gebieten
Syriens“ geleistet, und wenn ja, wann und in welcher Form?

15. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den Ergebnissen der
Gespräche des Vorsitzenden der PYD, Salih Muslim, mit der türkischen
Regierung in der Türkei vor?

Berlin, den 22. August 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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