BT-Drucksache 17/14598

Sicherung der Schiffbarkeit der Bundeswasserstraße Saar durch den Erhalt der Güdinger Schleuse und der Wehranlage in Güdingen

Vom 21. August 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/14598
17. Wahlperiode 21. 08. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Elke Ferner, Gustav Herzog, Sören Bartol, Uwe Beckmeyer,
Martin Burkert, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Ulrike Gottschalck, Michael Groß,
Hans-Joachim Hacker, Johannes Kahrs, Ute Kumpf, Kirsten Lühmann,
Thomas Oppermann, Florian Pronold, Dr. Frank-Walter Steinmeier und
der Fraktion der SPD

Sicherung der Schiffbarkeit der Bundeswasserstraße Saar durch den Erhalt der
Güdinger Schleuse und der Wehranlage in Güdingen

Die 1863 errichtete Güdinger Schleuse in Saarbrücken, die gemeinsam mit dem
1936 erbauten Schleusenwärterhäuschen unter Denkmalschutz steht, ist drin-
gend sanierungsbedürftig.

Die Güdinger Schleuse sichert den Zugang zu den französischen Wasserstraßen
– hier existieren vertragliche Verpflichtungen mit Frankreich – und zum Saar-
Kohle-Kanal. Der Schiffstourismus auf der Saar Richtung Frankreich und um-
gekehrt wird nur durch diese Schleuse ermöglicht. Wichtig sind die Kanäle und
Schleusen aber nicht nur zur Hebung und Senkung von Schiffen. Der Hochwas-
serschutz im Unter- und Oberwasser, die Grundwasserspiegellagen sowie die
Verlandung der Flusslandschaft hängen davon ab.

Bei einer Aufgabe des Wehrs in Güdingen, bedingt durch die im Rahmen der
Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) erfolgte
Kategorisierung des Teilabschnitts der Wasserstraße Saar ab km 87,2 bis Lan-
desgrenze als sonstige Wasserstraße (Restwasserstraße), würde sich der Grund-
wasserspiegel im Oberwasser der Schleuse im Bereich Güdingen, Bübingen,
Kleinblittersdorf dramatisch verändern. Das Wasser- und Schifffahrtsamt
(WSA) Saarbrücken ist aus diesem Grund mit Sanierungsplänen an die vorge-
setzte Stelle, Wasser- und Schifffahrtsverwaltung Südwest in Mainz herange-
treten.

Dabei sollen auch alternative Varianten zur Instandsetzung geprüft werden. Die
Installation einer „festen Schwelle“ hätte voraussichtlich die Stilllegung der
Schleuse und damit die Unterbrechung eines durchgängigen Schiffsverkehrs
zur Folge.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Saar ab Flusskilometer 87,2 bis
km 94,06 als Bundeswassertrasse zu erhalten oder plant sie, sie entsprechend
des 5. Berichts des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwick-
lung an den Deutschen Bundestag zur Reform der WSV als sonstige Wasser-
straße (Restwasserstraße) einzustufen?

Drucksache 17/14598 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

2. Welche konkreten Auswirkungen wird nach Kenntnis der Bundesregierung
die Rückstufung dieses Flussabschnitts auf Erhalt und Ausbau der Wasser-
bauwerke, die Unterhaltung und damit auf den Boots- und Schiffsverkehr,
den Wassertourismus und die wirtschaftliche Entwicklung der Region
haben?

3. Welche konkreten Auswirkungen wird nach Kenntnis der Bundesregierung
die Rückstufung dieses Flussabschnitts auf den Wasserhaushalt und die
Wasserqualität der umliegenden Region der Saar und der sich anschließen-
den Flusslandschaft der Mosel haben?

4. Wie viele Schleusungen erfolgten im Zeitraum 2000 bis 2013 jährlich, und
wie viele davon erfolgten für Fahrgastschiffe, sonstige Schiffe, Boote und
muskelbetriebene Wassertouristen (bitte jeweils gesondert angeben)?

5. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, Wassersport und Was-
sertourismus auf der Saar auch nach einer eventuellen Rückstufung der
Saar ab km 87,2 zur sonstigen Wasserstraße weiterhin in derzeitigem Um-
fang zu ermöglichen, und welche Optionen müssten offengehalten werden,
sollte sich der Wassertourismus, insbesondere die Fahrgastschifffahrt so
gut entwickeln, wie in anderen Regionen Deutschlands?

6. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Schleuse Saarbrücken-Güdingen zu
erhalten und entsprechend den Richtlinien des Bundesministeriums für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und des Denkmalschutzes zu sanieren?

7. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten für eine Sanierung und
den Unterhalt der Schleuse Saarbrücken-Güdingen, und sieht die Bundes-
regierung Möglichkeiten der Kofinanzierung durch europäische Förderpro-
gramme?

8. Welche alternativen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die durch-
gängige Befahrbarkeit der Saar zwischen Deutschland und Frankreich zu
gewährleisten?

9. Welche Auswirkungen auf den motorisierten und muskelbetriebenen
Schiffsverkehr sind nach Kenntnis der Bundesregierung zu erwarten, soll-
ten anstelle der regulierbaren Wehranlage eine „feste Schwelle“ oder sons-
tige Wehranlagen installiert werden?

10. Welche wirtschaftlichen Auswirkungen sind nach Kenntnis der Bundes-
regierung für die Landeshauptstadt Saarbrücken und Gewerbetreibende zu
erwarten, sollte anstelle der regulierbaren Wehranlage eine „feste
Schwelle“ installiert werden?

11. Hat die Bundesregierung das Saarland sowie Frankreich und die betroffe-
nen Kommunen über die möglichen Auswirkungen einer Umsetzung des
5. Berichts des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwick-
lung an den Deutschen Bundestag zur Reform der WSV auf den Fluss Saar
in finanzieller und sachlicher Hinsicht informiert?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, in welcher Form?

12. Hat die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag eine Kostenschätzung
für die bundesweiten Folgen einer Umsetzung des 5. Berichts des Bundes-
ministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung an den Deutschen
Bundestag zur Reform der WSV auf den Wassertourismus und die ihm vor-
und nachgelagerten Wirtschaftsbereiche vorgelegt?

Wenn nein, warum nicht?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/14598

13. Wie vereinbart die Bundesregierung diese Entwicklung an dem Fluss Saar
mit dem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie vertrete-
nen Ziel, den Wassertourismus in Deutschland fördern zu wollen?

14. Wie soll nach Ansicht der Bundesregierung sichergestellt werden, dass die
Sedimentfracht gemäß der Wasserrahmenrichtlinie dem Lauf des Flusses
Saar folgen kann?

15. Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Menge an Sand und sonstigem
Material, die in den letzten zehn Jahren aus der Saar im Bereich der
Schleuse Güdingen ausgebaggert wurden, und wenn ja, welche Mengen
mussten in diesem Zeitraum jährlich entfernt werden?

16. Welche Wassertiefen der Saar wurden in den letzten Jahren durch Bagge-
rungen zwischen der deutschen Bundesgrenze und km 87,2 der Saar sicher-
gestellt, und welche Wassertiefe wird nach der Rückstufung der Saar als
sonstige Wasserstraße vorgegeben?

17. Wie bewertet die Bundesregierung die kulturhistorische Wertigkeit des his-
torischen Schleusenbauwerkes in Güdingen an der Saar?

18. Welche Auswirkungen sieht die Bundesregierung auf den Hochwasserab-
fluss der Saar im Stadtgebiet Saarbrücken nach der Einstellung der an-
schließend nicht mehr für die Schifffahrt erforderlichen Baggerarbeiten im
Staubereich der Wehranlage Güdingen?

Gibt es hierzu Untersuchungsergebnisse?

19. Wie schätzt die Bundesregierung den Einfluss der Rückstufung der Saar
auf die Hochwassergefährdung an anderen Stellen?

Berlin, den 21. August 2013

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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