BT-Drucksache 17/14595

Redispatch-Vereinbarung mit den Kraftwerken Irsching 4 und 5

Vom 21. August 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/14595
17. Wahlperiode 20. 08. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Oliver Krischer, Cornelia Behm, Bettina Herlitzius,
Bärbel Höhn, Stephan Kühn, Undine Kurth (Quedlinburg), Friedrich Ostendorff,
Dorothea Steiner, Markus Tressel, Daniela Wagner, Dr. Valerie Wilms und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Redispatch-Vereinbarung mit den Kraftwerken Irsching 4 und 5

Die von der Stilllegung bedrohten Kraftwerksblöcke Irsching 4 und 5 wurden
Ende April 2013 durch eine Vereinbarung zwischen dem Übertragungsnetz-
betreiber TenneT TSO GmbH und den Betreibern des Gaskraftwerks Irsching in
enger Abstimmung mit der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekom-
munikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) durch eine „Redispatch-Maß-
nahme“ bis Anfang 2016 kontrahiert. Damit haben sich die Kraftwerksbetreiber
verpflichtet, die beiden Kraftwerksblöcke in den nächsten Jahren nicht stillzule-
gen. Im Gegenzug erhalten sie Gelder für den Weiterbetrieb. Die aktuelle Ver-
einbarung basiert auf der Festlegung der BNetzA, dass für Kraftwerke, die mehr
als zehn Prozent auf Anforderung des Übertragungsnetzbetreibers laufen, die
Übernahme der Fixkosten zur Abfederung der wirtschaftlichen Nachteile für
den Kraftwerksbetreiber möglich sind.

Doch es ist weiterhin unklar – auch nach der Antwort der Bundesregierung auf
die Kleine Anfrage „Stromversorgungssicherheit in Süddeutschland“ (Bundes-
tagsdrucksache 17/13840) – aufgrund welcher Auswahlkriterien bzw. Be-
dingungen und zu welchen finanziellen Konditionen die „Redispatch-Verein-
barung“ getroffen wurde.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie hat die Bundesregierung sichergestellt, dass die Kontrahierung der Gas-
kraftwerksblöcke Irsching 4 und 5 diskriminierungsfrei und transparent ge-
schah, und gab es diesbezüglich ein Ausschreibungsverfahren o. Ä., und
falls ja, wie war dieses ausgestaltet?

2. Sind der Bundesregierung Beschwerden/Klagen o. Ä. von Energieversor-
gungsunternehmen bekannt (bitte ggf. einzeln aufschlüsseln), die ebenfalls
für eine solche Vereinbarung in Frage gekommen wären, und falls ja, wie
rechtfertigt die Bundesregierung in diesen einzelnen Fällen ihre Vereinba-
rung mit Irsching 4 und 5?
3. Hat die BNetzA bei den Gesprächen zur „Redispatch-Vereinbarung“ von
Irsching 4 und 5 auch Berechnungen für die jährlichen Gesamtkosten für die
Stromkunden durchgerechnet, und falls ja, von welcher Höhe geht sie dabei
aus, und falls nein, warum hat sie dies nicht getan?

Drucksache 17/14595 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
4. Welche Höhe einer Leistungsvergütung hat der Übertragungsnetzbetreiber
nach Informationen der Bundesregierung den Kraftwerksbetreibern ge-
währt?

5. Wie oft (bitte nach Datum und Dauer aufschlüsseln) wurde nach Informa-
tionen der Bundesregierung bisher von der „Redispatch-Vereinbarung“ mit
Irsching 4 und 5 Gebrauch gemacht, und welche Kosten sind dabei jeweils
für die Stromkunden entstanden?

6. In welchem Verhältnis steht die „Redispatch-Vereinbarung“ auf Grundlage
der Festlegung BK8-12-019 zu den Vorschriften über die Vergütung vor-
läufig stillgelegter Kraftwerke gemäß § 13 Absatz 1b, § 13a und §13b
Absatz 1 Nummer 1 EnWG sowie der Reservekraftwerksverordnung?

7. Ist die „Redispatch-Vereinbarung“ mit Irsching 4 und 5 nach Ansicht der
Bundesregierung ein Verstoß gegen europäisches Beihilferecht (hier insbe-
sondere Artikel 107 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Euro-
päischen Union) vor dem Hintergrund, dass die „Redispatch-Vereinbarung“
ebenfalls über die Netzentgelte umgelegt wird, wie im Fall der Einleitung ei-
nes Beihilfeverfahrens von Seiten der Europäischen Kommission am
6. März 2013 wegen der Netzentgeltbefreiung für stromintensive Unterneh-
men, und wie begründet sie dies konkret?

8. Ist der Bundesregierung bekannt, dass analog zu der „Redispatch-Vereinba-
rung“ mit Irsching 4 und 5, die EnBW Energie Baden-Württemberg Kraft-
werke AG mit dem zuständigen Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW
GmbH Verhandlungen über eine Leistungsvergütung zum Rheinhafen-
Dampfkraftwerk (RDK) führt, und falls ja, wie ist der Verfahrensstand dort?

Berlin, den 20. August 2013

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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