BT-Drucksache 17/14562

Offene Fragen zu Verfahren und Inhalten der Verhandlungen zur Schaffung einer transatlantischen Freihandelszone

Vom 13. August 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/14562
17. Wahlperiode 13. 08. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Johanna Voß, Alexander Ulrich, Dr. Diether Dehm, Werner
Dreibus, Annette Groth, Andrej Hunko, Ulla Lötzer, Michael Schlecht und der
Fraktion DIE LINKE.

Offene Fragen zu Verfahren und Inhalten der Verhandlungen zur Schaffung
einer transatlantischen Freihandelszone

Nachdem die Durchsetzung der globalen Freihandelsagenda in den letzten
Jahren regelmäßig ins Stocken geriet (die (Gesamt-)Amerikanische Frei-
handelszone FTAA, Doha-Runde etc.), soll mit der Transatlantischen Handels-
und Investitionspartnerschaft (TTIP – Transatlantic Trade and Investment
Partnership) nun die größte bilaterale Freihandelszone der Welt errichtet wer-
den. Proklamiertes Ziel ist es, Wachstum und Arbeitsplätze zu schaffen. Dafür
verhandeln die USA und die Europäische Union die Themen Marktzugang, re-
gulatorische Fragen und nichttarifäre Handelshemmnisse sowie weitere Regeln.
Die erste Verhandlungsrunde hat bereits vom 8. bis 12. Juli 2013 stattgefunden.

Indes wächst auf beiden Seiten des Atlantiks der Widerstand gegen die TTIP.
Zivilgesellschaftliche Akteure kritisieren unter anderem die mangelnde Trans-
parenz und demokratische Kontrolle des Verhandlungsprozesses und der Ver-
handlungsinhalte. Mit dem Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse ist ein
erheblicher Abbau von Sozial-, Verbraucherschutz- und Umweltstandards, von
Finanzmarktregulierung sowie die Einschränkung von Arbeitnehmerrechten zu
befürchten. Des Weiteren stehen eine Investor-Staat-Schiedsgerichtbarkeit und
der Zugang zur öffentlichen Beschaffung auf nationaler, regionaler und lokaler
Ebene einschließlich öffentlicher Dienstleistungen zur Debatte.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Personen haben in der High Level Working Group on Jobs and
Growth (HLWG) mitgearbeitet?

a) Welche Institutionen waren dadurch repräsentiert?

b) Welchen Berufsabschluss haben die Mitglieder der HLWG nach Kenntnis
der Bundesregierung?

c) Wer hat die Zusammensetzung der HLWG bestimmt, und nach welchen
Kriterien?

d) Welche externen Expertisen sind in die Arbeit der HLWG eingeflossen?
e) Welche Rolle spielte die Arbeit der HLWG bei der Themensetzung für die
Verhandlungen zur TTIP?

f) Wurden die von der HLWG vorgeschlagenen Themenblöcke noch er-
gänzt?

Wenn ja, von wem?

Wenn nein, warum nicht?

Drucksache 17/14562 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

2. Wie viele Personen haben in der Impact Assessment Steering Group (IASG)
mitgearbeitet?

Welchen Berufsabschluss haben diese nach Kenntnis der Bundesregierung?

Wer hat die Zusammensetzung der IASG bestimmt, und nach welchen
Kriterien?

3. Gibt es personelle Überschneidungen zwischen HLWG-, IASG- und den
TTIP-Verhandlungsführern?

4. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass angesichts der großen Aus-
wirkungen der geplanten TTIP eine breite Meinungsfindung wichtig ist
(bitte begründen), und wenn ja, wie wird diese gewährleistet?

5. Wie ist die „Abfrage bei betroffen Kreisen“ (vgl. Antwort der Bundesregie-
rung auf die Schriftliche Frage 31 auf Bundestagsdrucksache 17/14439)
im Vorfeld der Erarbeitung des Mandatsentwurfs durch die Europäische
Kommission erfolgt?

Welche weiteren Abfragen bzw. Konsultationen der relevanten Akteure gab
es auf EU-Ebene, und mit welchem Ziel (bitte einzeln aufzählen)?

6. Welche verschiedenen Akteursgruppen (Wirtschaftsverbände, EU-Mit-
gliedstaaten, Gewerkschaften, Nichtregierungsorganisationen etc.) haben
sich an den verschiedenen Abfragen und Konsultationen beteiligt?

a) Wie viele Akteure fielen jeweils auf jede Akteursgruppe?

b) Was waren jeweils deren Hauptanliegen?

c) Welche dieser Anliegen werden wie im weiteren Verhandlungsverlauf
berücksichtigt?

d) Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass gerade kleinere und finanziell
schlechter ausgestattete Akteure beim Einbringen ihrer Position benach-
teiligt sind (Antwort bitte begründen)?

7. Welche betroffenen Kreise wurden im Rahmen der Erarbeitung der deut-
schen Position zum Mandatsentwurf angehört?

Nach welchen Kriterien wurden diese ausgewählt?

a) Welche Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung aus diesen An-
hörungen gezogen?

b) Welche weitere Einbindung relevanter Akteure gab es in Deutschland?

c) Welche Akteure sollen zukünftig auf welche Art eingebunden werden?

8. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass Bund, Länder und Gemeinden
sich, nachdem alle Bestimmungen der TTIP auf allen Regierungsebenen
bindend sein werden, ausreichend über die möglichen Folgen der TTIP im
Klaren sind – etwa angesichts einer fehlenden Positionierung des Deutschen
Städtetages (Süddeutsche Zeitung vom 5. Juli 2013)?

Wenn nein, was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu tun?

Wenn ja, wie kommt die Bundesregierung zu diesem Schluss?

9. Warum wurde nach Kenntnis der Bundesregierung erst am 24. Juli 2013
eine Liste der Verhandlungsführer von der Europäischen Kommission ver-
öffentlicht?

Hält es die Bundesregierung angesichts der zu erwartenden weitreichenden
Folgen der TTIP für vertretbar, dass die Öffentlichkeit erst so spät über die
Verhandlungsführer informiert wurde (Antwort bitte begründen)?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/14562

10. Warum werden die Namen der TTIP-Verhandlungsführer veröffentlicht,
während jene der HLWG-Mitglieder aus „datenschutzrechtlichen Gründen“
nicht bekannt gegeben wurden (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 29 auf Bundestagsdrucksache 17/14439)?

11. Werden die Ergebnisse einer „breiten öffentlichen Debatte“ (vgl. Bundes-
tagsdrucksache 17/13735, Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 der
Kleinen Anfrage) in die Verhandlungen aufgenommen?

Wenn ja, über welchen Weg?

Wenn nein, wozu dient dann nach Ansicht der Bundesregierung die
Debatte?

12. Hält es die Bundesregierung für angemessen, dass unter den 37 genannten
Verhandlungsführern auf EU-Seite (siehe Website der Europäischen Kom-
mission) nur eine einzige Person mit dem Themengebiet „labour and envi-
ronment“ befasst ist (Antwort bitte begründen)?

13. Wie verhält sich die Aufgabenverteilung zwischen dem Handelskommissar
Karel de Gucht (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 30 auf Bundestagsdrucksache 17/14439) und dem Verhandlungsfüh-
rer Ignacio Garcia-Bercero bei den Verhandlungen zur TTIP?

14. Sind die Verhandlungsführer über das Verhandlungsmandat hinaus an
Weisungen gebunden?

Wenn ja, von welcher Seite, und spielt z. B. die Nationalität des Ver-
handlungsführers eine Rolle?

15. Welches Gewicht hat der Handelspolitische Ausschuss des Europäischen
Rates im Vergleich zur Europäischen Kommission bei evtl. konträren An-
sichten bezüglich einzelner Verhandlungspunkte im Rahmen der TTIP?

Was bedeutet die Formulierung „Die Europäische Kommission führt die
Verhandlungen […] im Benehmen mit dem Handelspolitischen Ausschuss
des Rates“ (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 30
auf Bundestagsdrucksache 17/14439) im Falle divergierender Positionen
zwischen diesen beiden Organen?

16. Werden den Mitgliedstaaten Zwischenergebnisse der Verhandlungen zur
Evaluierung und Einflussnahme vorgelegt werden (bitte begründen)?

Wenn ja, wann ist damit zu rechnen?

17. Wie erklärt die Bundesregierung, dass bei dem Abkommen sowohl die
Europäische Union als auch ihre Mitgliedstaaten Vertragsparteien werden
sollen (siehe Bundestagsdrucksache 17/13735, Antwort der Bundesregie-
rung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage), aber die Mitgliedstaaten nicht direkt
an den Verhandlungen teilnehmen?

18. Würde die Bundesregierung eine Absenkung von Umwelt-, Verbraucher-
und Sozialstandards akzeptieren, um das Freihandelsabkommen insgesamt
nicht zu gefährden, oder wäre das eine „rote Linie“, wie das Memo 13/564
der Europäischen Kommission suggeriert (vgl. S. 2: „Unsere hohen Schutz-
niveaus sind nicht verhandelbar“)?

19. Inwieweit können durch die zu verhandelnden TTIP-Bestimmungen zu-
künftige Beschlüsse zu Umwelt-, Verbraucherschutz- oder Sozialstandards
erschwert werden?

20. Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen der TTIP-Verhandlungen eine
Senkung bzw. Streichung von Zöllen in den Bereichen behandelte Lebens-

mittel und agrarische Produkte zu akzeptieren?

Drucksache 17/14562 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

21. Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen der TTIP-Verhandlungen eine
Abkehr vom in der EU verbreiteten Vorsorgeprinzip etwa im Bereich der
Gentechnik und der Zulassung und Verwendung von Chemikalien zu
akzeptieren?

22. Wie lauten die Belange der Bundesregierung bei den sensiblen Sektoren
und Branchen „Agrarsektor, öffentliche und hoheitliche Dienstleistungen
sowie audiovisuelle und kulturelle Dienstleistungen“ und die „Sicherung der
Qualität öffentlicher Versorger“ (siehe Bundestagsdrucksache 17/13735,
Frage 27 der Kleinen Anfrage) im Einzelnen?

23. An welcher Stelle und wie genau ist die Europäische Kommission gehal-
ten, „auf die Belange der Mitgliedstaaten einzugehen“ (siehe Bundestags-
drucksache 17/13735, Frage 28 der Kleinen Anfrage)?

24. Hat die öffentliche Beschaffung nach Ansicht der Bundesregierung eine
Aufgabe, die über die reine, wirtschaftliche Beschaffung eines Produktes
oder einer Leistung hinausgeht – etwa Innovationsförderung, Berücksichti-
gung von Umweltaspekten, Tariftreue, Mindestsozialstandards oder Förde-
rung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU)?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

25. Gefährdet die geplante weitreichende Liberalisierung die Möglichkeiten,
öffentliche Beschaffungspolitik nach ökologischen und sozialen Kriterien
zu gestalten (Antwort bitte begründen)?

26. Welchen Einfluss hat das TTIP voraussichtlich auf die Art der Gewähr-
leistung der öffentlichen Daseinsvorsorge durch die regionalen Körper-
schaften beim Stromnetzbetrieb, bei der Wasserversorgung oder im öffent-
lichen Personennahverkehr und generell durch öffentliche Unternehmen
(public utilities)?

27. Wie steht die Bunderegierung zur Forderung, die Wasserwirtschaft nicht
in das geplante Freihandelsabkommen aufzunehmen?

28. Welchen Unterschied sieht die Bundesregierung zwischen dem TTIP zur
mittlerweile revidierten Planung von EU-Kommissar Michel Barnier zur
Ausschreibung der Konzessionsvergabe für die Wasserbetriebe in Europa?

29. Welche Prognosen über die kurz-, mittel- und langfristigen Wachstums-
effekte der TTIP sind der Bundesregierung bekannt, und welche davon hält
die Bundesregierung für realistisch (bitte begründen)

a) für Deutschland,

b) für die Eurozone,

c) für die Europäische Union (EU) und

d) für die USA?

e) Welche Wachstumseffekte werden über einmalige Niveaueffekte hinaus
erwartet?

f) Welche Prognosen zu Effekten der TTIP auf die Wirtschaftsleistung und
-struktur in anderen Weltregionen, insbesondere in weniger entwickelten
Ländern, sind der Bundesregierung bekannt?

Welche davon hält sie für realistisch (bitte begründen)?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/14562

30. Wird es nach Einschätzung der Bundesregierung durch die TTIP einfacher
für europäische Unternehmen werden, gewerkschaftliche Organisation
durch Standortverlagerung zu verhindern (Antwort bitte begründen)?

a) In welchem Volumen wurden seit dem Jahr 2000 nach Kenntnis der
Bundesregierung Produktionsstätten aus Deutschland und aus der ge-
samten EU in die USA verlagert und andersrum (bitte nach Jahreszahlen
aufgliedern)?

b) Welche weitere Entwicklung erwartet die Bundesregierung diesbezüg-
lich durch die TTIP?

31. Welche Rolle spielt für die Bundesregierung in den TTIP-Verhandlungen,
dass die USA die Konventionen 87 und 98 der Internationalen Arbeitsorga-
nisation nicht ratifiziert haben?

Hält es die Bundesregierung für vertretbar, wenn bei einer Angleichung von
arbeitsrechtlichen Standards im Rahmen der TTIP die Rolle dieser Konven-
tionen möglicherweise auch in der EU geschwächt wird (bitte begründen)?

32. An welche Umweltschäden ist nach Ansicht der Bundesregierung zu
denken, wenn im Folgenabschätzungsbericht (SWD(2013) 68 final) von
„limited negative effects on the environment“ die Rede ist?

33. Ist es nach Ansicht der Bundesregierung realistisch davon auszugehen,
dass eventuelle Wohlfahrtsgewinne für umweltfreundliche Zwecke verwendet
werden (vgl. SWD(2013) 68 final, S. 59: „These global welfare gains, if used
for environmentally friendly purposes, should easily allow for the compen-
sation of limited negative effects on the environment“) (bitte begründen)?

34. Sieht das Verhandlungsmandat der Europäischen Kommission ein Kapitel
zum Investitionsschutz vor?

Welche konkreten Regelungen sind dabei angedacht?

35. Aus welchem Grund soll über die Aufnahme von Investitionsschutzbestim-
mungen erst nach Vorlage eines Verhandlungsergebnisses entschieden
werden (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 32
auf Bundestagsdrucksache 17/14439)?

Gilt das auch für weitere Inhalte des Abkommens?

Wenn ja, für welche?

36. Sieht das Verhandlungsmandat der EU vor, geistige Eigentumsrechte durch
den Investitionsbegriff zu decken und sie so in ein Investitionsschutzkapitel
einzubeziehen?

Wie ist die Position der Bundesregierung hierzu?

37. Welche Klagerechte für US-Unternehmen gegenüber EU-Staaten könnten
gemäß dem Verhandlungsmandat der Europäischen Kommission durch die
TTIP geschaffen werden?

a) Unter welchen Umständen soll laut Verhandlungsmandat eine Klage von
Konzernen gegen Staaten ermöglicht werden (Antwort bitte begrün-
den)?

b) Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der jährlichen
Konzernklagen gegen Staaten im Rahmen von Schiedsgerichten welt-
weit seit 2000 entwickelt (bitte jährliche Angaben, aufgeschlüsselt nach
verschiedenen Schiedsgerichten)?

c) Wie viele dieser Klagen haben Staaten nach Kenntnis der Bundesregie-
rung verloren (bitte nach den verschiedenen Staaten aufschlüsseln)?

d) Welchen Einfluss auf die Zahl derartiger Klagen erwartet die Bundes-

regierung durch eventuelle Klagerechte im Rahmen der TTIP?

Drucksache 17/14562 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

38. Gibt es nach Ansicht der Bundesregierung in Zusammenhang mit dem Ziel,
das „höchste aller Liberalisierungs- und Investitionsschutzniveaus“ (vgl.
MEMO/13/564, S. 3) zu erreichen, auch Risiken?

Wenn ja, welche, und wie geht die Bundesregierung damit um?

39. Wie erklärt sich die Bundesregierung die Bedenken gegenüber der TTIP
von Gewerkschaften, Umweltorganisationen und Sozialverbänden hinsicht-
lich einer Absenkung von Umwelt-, Verbraucher- und Sozialstandards und
einer Aushöhlung demokratischer Entscheidungen durch Schiedsgerichte?

Was ist die Position der Bundesregierung zu diesen Bedenken (bitte be-
gründen)?

40. In welchen Bereichen/Sektoren gibt es nach Einschätzung der Bundes-
regierung die größten Regulierungsunterschiede zwischen der EU und den
USA?

In welchen Bereichen/Sektoren sieht die Bundesregierung den größten
Bedarf zur Beseitigung nichttarifärer Handelshemmnisse?

a) Wo gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung im Bereich der Finanz-
dienstleistungen große Abweichungen zwischen Regulierungen in der
EU und den USA?

Welche Regulierungen in der EU in diesem Bereich könnten durch
Angleichungen im Rahmen der TTIP abgebaut werden?

b) Wo gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung im Bereich der Gesund-
heitsdienstleistungen große Abweichungen zwischen Regulierungen in
der EU und den USA?

Welche Regulierungen in der EU in diesem Bereich könnten durch
Angleichungen im Rahmen der TTIP abgebaut werden?

41. Trifft es zu, dass das EU-Verhandlungsmandat vorsieht, Investoren durch
die TTIP von „direkter und indirekter Enteignung“ zu schützen?

42. Wie ist der Begriff der „indirekten Enteignung“ abgegrenzt, damit nicht
jedes Gesetz, das sich negativ auf Unternehmensprofite auswirkt, als indi-
rekte Enteignung interpretiert werden kann, wie etwa ein Brief vom 7. Mai
2013 von Edward Scott, dem Vizepräsidenten von Chevron, an die US-
Delegation befürchten lässt, in welchem er die Einführung eines Verbots in
der TTIP verlangt, „legitime investitionsgestützte Erwartungen zu unter-
graben“ (Süddeutsche Zeitung, 5. Juli 2013)?

43. Sind die drei explizit genannten Ziele Wachstum, Jobs und Wettbewerbs-
fähigkeit (vgl. SWD(2013) 68 final) nach Ansicht der Bundesregierung
gleichrangig?

Sind Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit ein Selbstzweck, oder welche
Ergebnisse verspricht sich die Bundesregierung von Wachstum und Wett-
bewerbsfähigkeit konkret?

44. Welche inhaltlichen Parallelen bzw. Unterschiede sieht die Bundesregie-
rung zwischen den Verhandlungen zum CETA (Comprehensive Economic
and Trade Agreement) mit Kanada und den TTIP-Verhandlungen mit den
USA?

a) Bei welchen Punkten wird es nach Einschätzung der Bundesregierung
Einigungsschwierigkeiten mit den USA geben, wie innerhalb der
CETA-Verhandlungen?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/14562

b) Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregie-
rung aus der Initiative von über 80 kanadischen Städten und Gemeinden,
sich aus den Bestimmungen des CETA herauszunehmen?

Besteht nach Einschätzung der Bundesregierung eine Aussicht auf Er-
folg für diese Initiative?

Berlin, den 13. August 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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