BT-Drucksache 17/14538

Kriminelles Geschäft mit illegalen Pflanzenschutzmitteln

Vom 9. August 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/14538
17. Wahlperiode 09. 08. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Wilhelm Priesmeier, Willi Brase, Petra Crone,
Elvira Drobinski-Weiß, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Gabriele Groneberg,
Wolfgang Hellmich, Gustav Herzog, Gabriele Hiller-Ohm, Ulrich Kelber,
Astrid Klug, Dr. Matthias Miersch, Heinz Paula, Thomas Oppermann, Holger Ortel,
Mechthild Rawert, Stefan Schwartze, Kerstin Tack, Dr. Frank-Walter Steinmeier
und der Fraktion der SPD

Kriminelles Geschäft mit illegalen Pflanzenschutzmitteln

Der Handel mit illegalen und gefälschten Pflanzenschutzmitteln und damit
auch deren Anwendung haben in Europa bedrohliche Ausmaße angenommen.
Europol (Europol = Europäisches Polizeiamt) hat bereits im Januar 2012 darauf
hingewiesen, dass dieses kriminelle Geschäft zu einem der am schnellsten
wachsenden Bereiche der organisierten Kriminalität in der Europäischen Union
geworden ist.

Dies liegt unter anderem an dem außergewöhnlich geringen Aufdeckungs-
risiko, einer zu geringen Kontrolldichte verbunden mit hohen Gewinnspannen
und dem Mangel an Harmonisierung in der europäischen Gesetzgebung.

Dringend notwendige Gegenmaßnahmen wurden bisher weder auf der euro-
päischen noch auf der nationalen Ebene wirksam umgesetzt. Immer noch ist der
Marktanteil dieser für Mensch und Umwelt gefährlichen Pestizide enorm hoch
und die in ihnen – meist unerkannt – enthaltenen Substanzen schädigen sowohl
die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Landwirtschaft als auch pri-
vate Anwender. Darüber hinaus belasten sie grenzüberschreitend Umwelt und
Verbraucherinnen und Verbraucher. Der Missbrauch von Marken- und Patent-
rechten gefährdet Arbeitsplätze und untergräbt das Vertrauen in den verantwor-
tungsvollen und nachhaltigen Pflanzenschutz der europäischen Landwirtschaft.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Maßnahmen gegen den Handel mit illegalen und gefälschten Pflan-
zenschutzmitteln und deren Anwendung hat die Bundesregierung seit Januar
2012 unternommen?

2. Welche Wirkungen haben diese Maßnahmen erzielt?
3. Wie viele Fälle mit welchen Mengen von Handel und Anwendung illegaler
Pflanzenschutzmittel sind jeweils in den Jahren von 2008 bis 2012 in
Deutschland registriert worden?

4. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Dunkelziffer bei der Anwendung
illegaler Pflanzenschutzmittel in Deutschland?

Drucksache 17/14538 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

5. Welchen Marktwert repräsentieren die jeweils in den Jahren 2008 bis 2012
in Deutschland registrierten Fälle von Handel und Anwendung illegaler
Pflanzenschutzmittel?

6. In wie vielen Fällen ist von den Zollstellen in Deutschland bei der Einfuhr
von Pflanzenschutzmitteln der Verdacht eines Verstoßes gegen Verbote und
Beschränkungen aus pflanzenschutzmittelrechtlichen Vorschriften an die
zuständigen Pflanzenschutzbehörden gemeldet worden?

7. In wie vielen Fällen hat sich ein solcher Verdacht bestätigt?

8. Wie wurde in den Fällen des bestätigten Verdachts der Einfuhr illegaler
Pflanzenschutzmittel bzw. eines Verstoßes gegen Verbote und Beschrän-
kungen aus pflanzenschutzmittelrechtlichen Vorschriften mit der jeweili-
gen Ware verfahren, und welche Sanktionen wurden dem Importeur, Händ-
ler oder Hersteller gegenüber ausgesprochen?

9. Sofern die illegalen Pflanzenschutzmittel und Substanzen an den Landes-
grenzen zurückgewiesen und nicht eingezogen wurden, ist der Bundes-
regierung bekannt, welchen weiteren Weg diese potentiell hochgefährliche
Ware genommen hat, und kann die Bundesregierung ausschließen, dass sie
anschließend über einen anderen nationalen oder europäischen Grenzüber-
gang eingeführt wurde?

10. Inwieweit hält die Bundesregierung eine Zusammenarbeit zwischen Zoll-
dienststellen und Pflanzenschutzbehörden auch bei der Ausfuhr von nicht
zugelassenen Pflanzenschutzmitteln für erforderlich?

11. Für wie wirksam hält die Bundesregierung die Einführung von Straftat-
beständen bei bestimmten Verstößen gegen das Pflanzenschutzgesetz vom
6. Februar 2012?

12. Für welche Wirkstoffe hat die Bundesregierung die Einfuhr mit einer ent-
sprechenden Strafandrohung verboten (vgl. Begründung zu § 69 Absatz 1
des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechtes,
Bundestagsdrucksache 17/7317, S. 58), in dem die Bundesregierung her-
vorhebt, dass nunmehr auch die Einfuhr von Wirkstoffen „unter Strafe“ ge-
stellt wird, die „in der [in] Anlage 1 der Pflanzenschutz-Anwendungsver-
ordnung aufgeführt“ sind und „wegen ihrer besonderen Schädlichkeit für
die Gesundheit von Mensch und Tier oder für den Naturhaushalt oft bereits
seit Jahren, in den meisten Fällen auch europaweit, verboten sind.“)?

13. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die absichtli-
che Falschdeklaration von Einfuhren im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes
oder die Verschleierung der Handelsbeteiligten – als häufigste Methoden
des illegalen Handels mit Pflanzenschutzmitteln – unter Strafe zu stellen?

14. Schließt die Aufzeichnungspflicht für Hersteller, Einführer und Ausfüh-
rer von Pflanzenschutzmitteln nach Artikel 67 der Verordnung (EG)
Nr. 1107/2009 nach Auffassung der Bundesregierung auch Betriebe ein,
die Pflanzenschutzmittel verpacken, umverpacken oder etikettieren?

15. Ob und inwieweit wird die Erfüllung dieser Aufzeichnungspflicht nach
Kenntnis der Bundesregierung von den zuständigen Pflanzenschutzbehör-
den überwacht?

16. Welche bundeseinheitlichen Leitlinien zur Qualität, Durchführung und
zum Umfang der Kontrollen in den Betrieben der Hersteller, Einführer und
Ausführer bestehen für die kontrollierenden Behörden?

17. Auf welche Weise erlangten die zuständigen Pflanzenschutzbehörden nach
Kenntnis der Bundesregierung in der Vergangenheit Kenntnis vom Trans-

port nicht zugelassener Pflanzenschutzmittel in Deutschland?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/14538

18. Auf welche Weise wird sichergestellt, dass in Deutschland hergestellte,
aber hier nicht zugelassene Pflanzenschutzmittel entsprechend den euro-
päischen Bestimmungen (Artikel 28 Absatz 2 Buchstabe c und d der Ver-
ordnung (EG) Nr. 1107/2009 vom 21. Oktober 2009) in Deutschland nicht
verwendet, sondern ausgeführt werden?

Berlin, den 9. August 2013

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.