BT-Drucksache 17/14478

Anträge auf Gewährung der Besonderen Ausgleichsregelungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz für das Jahr 2014

Vom 1. August 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/14478
17. Wahlperiode 01. 08. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Oliver Krischer,
Dr. Valerie Wilms, Dorothea Steiner, Bettina Herlitzius, Stephan Kühn,
Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff, Markus Tressel, Daniela Wagner
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Anträge auf Gewährung der Besonderen Ausgleichsregelung im
Erneuerbare-Energien-Gesetz für das Jahr 2014

Die Besondere Ausgleichsregelung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
begünstigt energieintensive Unternehmen mit einer Teilbefreiung von der Zah-
lung der EEG-Umlage. Durch diese Begünstigung steigt die Umlage für die
nicht privilegierten Letztverbraucher an. In der Novelle des EEG zum 1. Januar
2012 sind vom Gesetzgeber die Eingangsgrenzwerte für den Stromverbrauch
von 10 auf 1 GWh und des Verhältnisses der Stromkosten zur Bruttowertschöp-
fung von 15 auf 14 Prozent gesenkt worden. Dies führte für das Antragsjahr
2013 zu mehr als einer Verdoppelung der privilegierten Letztverbraucher. Zum
1. Juli 2013 endete die Frist für das Antragsjahr 2014.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Anträge (nach Unternehmen und Abnahmestellen und inklusive
postalischem Eingang) sind beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr-
kontrolle (BAFA) in diesem Jahr (bis Fristende zum 1. Juli 2013) und in den
letzten sieben Jahren (bitte nach Jahren aufschlüsseln) nach §§ 40 ff. EEG
eingegangen?

2. Wie viele der Befreiungsanträge wurden in diesem Jahr (bis Eingang der
Kleinen Anfrage) und in den letzten sieben Jahren stattgegeben (bitte nach
Jahren aufschlüsseln)?

3. Auf welche Summe in Gigawattstunden summieren sich dabei die Anträge
für die Befreiung im nächsten Jahr?

Wie sehen ggf. hier die Schätzungen der BAFA aus?

4. Wie viele Gigawattstunden sind dabei auf die EEG-Novelle vom 1. Januar
2012 zurückzuführen?

5. Wie viele Gigawattstunden sind jeweils in den unterschiedlichen Entlas-
tungsstufen für das nächste Jahr beantragt?
6. Welche Entlastungssumme fällt rein rechnerisch durch die bis zum 1. Juli
2013 eingegangenen Anträge für das Jahr 2014 an (bitte nach Gesetzeslage
vor EEG 2012 und nach EEG 2012 differenzieren), wenn die EEG-Umlage
in 2014 bei

a) 7 Cent pro Kilowattstunde (obere Bandbreite der von Bundesminister für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Peter Altmaier im Interview

Drucksache 17/14478 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

mit der Frankfurter Rundschau am 31. Mai 2013 genannten Spannweite,
auf welche die EEG-Umlage in 2014 steigen könnte, vgl. www.fr-
online.de/politik/peter-altmaier-ueber-die-energiewende--es-kann-teurer-
als-eine-billion-werden-,1472596,23075860.html),

b) 6,1 Cent pro Kilowattstunde (Prognose des Öko-Instituts aus einer von
Greenpeace beauftragten Studie; vgl. http://issuu.com/greenpeacede/
docs/oeko-institut__2013__-_greenpeace_p/) liegt?

7. Mit wie viel privilegierter Strommenge (in Gigawattstunden) rechnet die
Bundesregierung für das Jahr 2013 und 2014, und wie hoch schätzt die
Bundesregierung die Entlastungssumme jeweils in Euro ein?

8. Ist zu erwarten, dass aufgrund der Ausweitung des §§ 40 ff. EEG in der
EEG-Novelle vom 1. Januar 2012 Unternehmen aus weiteren Branchen
Anspruch auf Entlastung haben und deshalb vermehrt Anträge gestellt wer-
den?

Wenn ja, um welche Branchen handelt es sich dabei mit welcher Höhe?

9. Wie hoch lag die finanzielle Belastung der nicht-privilegierten Letztver-
braucher aufgrund der besonderen Ausgleichsregelung nach §§ 40 ff. EEG
in den letzten sieben Jahren pro Kilowattstunde (bitte pro Jahr aufschlüs-
seln)?

10. Wie viele Unternehmen aus jeweils welchen Branchen können eine Zertifi-
zierung nach § 41 Absatz 1 Nummer 2 EEG derzeit nachweisen?

11. Liegen inzwischen die Ergebnisse der Studien von der Ecofys Germany
GmbH mit dem Titel „Überprüfung der aktuellen Ausnahmeregelungen für
die Industrie im Bereich des EEG im Hinblick auf Treffsicherheit und
Konsistenz mit anderen Ausnahmeregelungen im Energiebereich unter
besonderer Berücksichtigung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit
und Strompreissituation“ und vom Institut für ZukunftsEnergieSysteme
gGmbH mit dem Titel „Evaluierung und mögliche Weiterentwicklung der
Besonderen Ausgleichsregelung und der Umlagebefreiung von eigen-
erzeugtem und -genutztem Strom im EEG“, welche das Bundesministe-
rium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit laut Antwort auf die
Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestags-
drucksache 17/12031, Frage 7) in Auftrag gegeben hatte, vor?

Wenn ja, welche Ergebnisse beinhalten diese Studien?

Wenn nein, warum liegen diese Ergebnisse noch nicht vor, und wann wer-
den sie vorliegen?

12. Ist vor dem Hintergrund der Ergebnisse der genannten Studien die Ziel-
genauigkeit des Kriteriums „internationale Wettbewerbsfähigkeit“ durch
die Vorschriften im EEG nach Auffassung der Bundesregierung gegeben?

13. Kann die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Studienergebnisse
ausschließen, dass es Unternehmen oder Unternehmensbranchen gibt, die
von der EEG-Umlage entlastet sind, aber nicht im internationalen Wett-
bewerb stehen?

14. Liegen inzwischen Ergebnisse der Prüfung, die das Bundesministeriums für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit laut Antwort der Bundesregie-
rung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(Bundestagsdrucksache 17/10509, Frage 15) in Auftrag gegeben hat, auf die
Frage, wie das Zielkriterium „Internationale Wettbewerbsfähigkeit“ sachge-
recht und vollzugspraktisch zu definieren ist, vor?

Wenn ja, welche Ergebnisse beinhaltet die Prüfung?
Wenn nein, warum liegen diese Ergebnisse noch nicht vor, und wann wer-
den sie vorliegen?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/14478

15. Beabsichtigt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Ergebnisse der
genannten Prüfung an der Entlastung von der EEG-Umlage für Teile der
Braunkohlewirtschaft festzuhalten, obwohl diese, nach Auffassung der Fra-
gesteller, nicht im internationalen Wettbewerb steht und heute bereits große
Gewinne für die Energieversorger erwirtschaftet, und wenn ja, warum?

16. Liegen inzwischen Ergebnisse der Prüfung, die das Bundesministeriums für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit laut Antwort der Bundesregie-
rung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(Bundestagsdrucksache 17/10509, Frage 20) in Auftrag gegeben hat, um die
Frage der Anforderungen an die Energieeffizienz im Zusammenhang mit
§ 40 ff. EEG, vor?

Wenn ja, welche Ergebnisse liegen vor?

Wenn nein, warum liegen diese Ergebnisse noch nicht vor, und wann wer-
den sie vorliegen?

17. Plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Ergebnisse der ge-
nannten Studie die Ausgleichregelung in Zukunft an schärfere Bedingun-
gen bei der Energieeffizienz zu knüpfen, um die Mitnahmeeffekte einzu-
schränken?

Berlin, den 1. August 2013

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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