BT-Drucksache 17/14441

Einführung der Fiskaltaxameter für den Taxenverkehr zum 1. November 2016

Vom 23. Juli 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/14441
17. Wahlperiode 23. 07. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Markus Tressel, Dr. Thomas Gambke, Cornelia Behm, Harald
Ebner, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Friedrich Ostendorff,
Dr. Hermann E. Ott, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Einführung der Fiskaltaxameter für den Taxenverkehr zum 1. November 2016

Mit der EU-Messgeräte-Richtlinie (Richtlinie 2004/22/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über Messgeräte) werden zum
1. November 2016 die sogenannten Fiskaltaxameter für den Taxenverkehr ver-
pflichtend eingeführt. Mit dieser Maßnahme soll verhindert werden, dass im
Taxi- und Mietwagengewerbe in erheblichem Maße Barumsätze der Versteue-
rung vorenthalten werden. Von dieser Regelung ausgenommen bleibt der Miet-
wagenverkehr nach § 49 Personenbeförderungsgesetz ausgenommen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie hoch schätzt die Bundesregierung das Ausmaß der nicht versteuerten
Umsätze im Taxen- und Mietwagengewerbe für die Jahre 2011 bis 2013?

2. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus der aus der Branche stammenden Schätzung, wonach 20 Prozent der vom
Branchenverband Deutscher Taxi- und Mietwagenverband e. V. bekannt ge-
gebenen über 4 Mrd. Euro Umsätze für 2012, d. h. ca. 800 Mio. Euro, unver-
steuert blieben?

3. Inwiefern sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Schwarzgeld-
bekämpfung beim Mietwagenverkehr, der nach § 49 Personenbeförderungs-
gesetz nicht den Bestimmungen der EU-Messgeräte-Richtlinie und damit der
Einführung des Fiskaltaxameters unterliegt?

4. Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefahr möglicher Ausweicherschei-
nungen der Taxenbranchen hin zum Mietwagengewerbe, um der Regulie-
rung durch die Fiskaltaxameter zu entgehen?

5. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus der nach Information der Fragesteller hohen Anzahl von Ausnahme-
genehmigungen von der Einbaupflicht dieser Geräte über §§ 30, 43 Absatz 1
Satz 1 der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Per-
sonenverkehr (BOKraft)?
Inwiefern plant die Bundesregierung, eine Pflicht zum Einbau von Fiskal-
taxametern auch für Mietwagen einzuführen?

Drucksache 17/14441 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
6. Inwiefern sieht die Bundesregierung die Gefahr der Umgehung der neuen
Fiskaltaxameterpflicht, bei der Zulassung von Taxameteraltgeräten vor dem
31. Oktober 2016, die die unveränderbare Speicherung und maschinelle
Auslesbarkeit nicht bewerkstelligen können, ohne eine zeitliche Begrenzung
für den Weiterbetrieb nach diesem Datum?

7. Inwiefern erwartet die Bundesregierung eine Verlagerung der Umsätze vom
Taxenverkehr zum Mietwagengewerbe aufgrund der unterschiedlichen
Regelungen zum Fiskaltaxameter?

Berlin, den 22. Juli 2013

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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