BT-Drucksache 17/14430

Radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung (Nachfragen zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/14278)

Vom 23. Juli 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/14430
17. Wahlperiode 23. 07. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Dorothea Steiner, Cornelia Behm,
Harald Ebner, Hans-Josef Fell, Bettina Herlitzius, Bärbel Höhn, Undine Kurth
(Quedlinburg), Friedrich Ostendorff, Markus Tressel, Daniela Wagner und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung (Nachfragen zur
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache
17/14278)

Die Vorbemerkung der Fragesteller in der Kleinen Anfrage „Radioaktive
Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung“ auf Bundestagsdrucksache
17/13864 stellt ausführlich dar, weshalb und wozu genau die Anfrage gestellt
wurde. Aus der Antwort auf diese Kleine Anfrage ergeben sich in zweierlei Hin-
sicht Nachfragen.

Erstens führt die Bundesregierung bezüglich Schacht Konrad Gespräche mit
den Abfallverursachern, über die bislang kaum etwas bekannt ist. Zweitens gab
die Bundesregierung in der Antwort auf die Schriftliche Frage 40 auf Bundes-
tagsdrucksache 17/13172 anscheinend nur die für Schacht Konrad bestimmten
Abfälle an, obwohl die betreffende Schriftliche Frage ohne entsprechende Ein-
schränkung, das heißt für alle radioaktiven Abfälle mit vernachlässigbarer Wär-
meentwicklung, gestellt war. Dies führte dazu, dass auch die Kleine Anfrage
ungewollt auf die Konrad-gängigen Abfälle beschränkt war.

Es gibt aber eine Kategorie radioaktiver Abfälle mit vernachlässigbarer Wär-
meentwicklung, die nicht im Schacht Konrad eingelagert werden dürfen. Es
handelt sich laut Bundesregierung „um Abfälle, deren Aktivitätskonzentra-
tionen an einzelnen Nukliden so hoch ist, dass sie die gemäß Planfeststellungs-
beschluss für das Endlager Konrad beschränkten Aktivitäten oder Stoffgehalte
nahezu ausschöpfen oder überschreiten würden“, vgl. hierzu Bundestagsdruck-
sachen 17/3627, Antwort auf die Kleine Anfrage zu Frage 17 und 17/6954,
Antwort auf die Schriftliche Frage 203. Ein Großteil dieser Abfälle ist der in
Deutschland betriebenen Urananreicherung geschuldet, bei der abgereichertes
Uran anfällt, sogenannte „Urantails“. Die hierzulande anfallende Urantails-
Menge wird unterschiedlich abgeschätzt, laut Antwort auf die Schriftliche
Frage 203 auf Bundestagsdrucksache 17/6954 ging die Gesellschaft für Anla-
gen- und Reaktorsicherheit (GRS) mbH im Jahr 2011 von immerhin rund

35 000 m3 aus, das Bundesamt für Strahlenschutz sogar von rund 100 000 m3.

In Bezug auf die Endlagerung dieser Abfälle erscheinen noch diverse Fragen
offen, beispielsweise existieren noch keine Sicherheitsanforderungen für ihre
Endlagerung, vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 89 auf Bundestagsdruck-
sache 17/7279. Dies wirft die grundlegende Frage auf, ob es vertretbar ist, in
der Bundesrepublik Deutschland weiterhin abgereichertes Uran in so erheb-
lichen Mengen anfallen zu lassen.

Drucksache 17/14430 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Diese Anfrage soll der Kategorie nicht Konrad-gängiger Abfälle nachgehen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Von welchen Arten und Mengen radioaktiver Abfälle mit vernachlässigbarer
Wärmeentwicklung, die nicht Konrad-gängig sind, wird derzeit ausgegan-
gen?

Gibt es dabei unterschiedliche Schätzungen, ähnlich wie dies laut Bundes-
tagsdrucksache 17/6954, Antwort auf die Schriftliche Frage 203, im Jahr
2011 der Fall war (ggf. bitte angeben, wer dabei welche Menge schätzt so-
wie bitte die Begründung für die Schätzungsunterschiede angeben)?

2. Aus welchen Gründen hält die Bundesregierung es für vertretbar, in
Deutschland in derzeit noch uneingeschränktem Ausmaß abgereichertes
Uran anfallen zu lassen, wenn sie einerseits offensichtlich nicht ausschließen
kann, dass die jetzt noch offiziell als Wertstoff deklarierten Mengen letztlich
(ggf. umgewandelt in eine andere chemische Form) doch endgelagert wer-
den müssen, wie Bundestagsdrucksache 17/6954, Antwort auf die Schriftli-
che Frage 203, belegt, und es andererseits noch kein Endlagerkonzept für
diese Abfälle und noch keine Sicherheitsanforderungen für ihre Endlage-
rung gibt?

3. Welche Gespräche zum Endlager Konrad hat es in dieser Legislaturperiode
mit den Abfallverursachern gegeben, und jeweils wann fanden diese genau
statt (Kalenderdatum bitte)?

4. Welche anderen Aspekte, neben der Betriebsdauer, waren dabei Gegenstand
der Gespräche, und gab es (ähnlich wie bei den diesjährigen Gesprächen be-
züglich der noch ausstehenden Rückführung verglaster radioaktiver Abfälle
aus der Wiederaufarbeitung in England und Frankreich) dabei unterschied-
liche Arbeitsgruppen (ggf. bitte angeben, welche)?

Berlin, den 22. Juli 2013

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.