BT-Drucksache 17/14429

Transport und Umladung von Walfleisch in deutschen Häfen

Vom 23. Juli 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/14429
17. Wahlperiode 23. 07. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Cornelia Behm, Undine Kurth (Quedlinburg), Harald Ebner,
Hans-Josef Fell, Bettina Herlitzius, Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Friedrich
Ostendorff, Dr. Hermann E. Ott, Dorothea Steiner, Markus Tressel, Daniela Wagner
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Transport und Umladung von Walfleisch in deutschen Häfen

Greenpeace hat Anfang Juli 2013 gegen die Umladung von sechs Containern
Finnwalfleisch aus Island im Hamburger Hafen protestiert, die das 336 Meter
lange Frachtschiff „Cosco Pride“ der Reederei Seaspan Corporation geladen
hatte, welches am 5. Juli 2013 in den Hamburger Hafen eingelaufen war. Das ge-
ladene Walfleisch sollte über den Hamburger Hafen nach Japan geliefert werden.
Die Zollfahndung hat die Container vorläufig beschlagnahmt und den Fall ge-
prüft, die Container aber später wieder freigegeben (www.greenpeace.de).

Finnwale sind eine bedrohte Art. Deutschland hat daher zusammen mit 180 an-
deren Staaten zum Schutz der Finnwale unter dem Washingtoner Artenschutz-
abkommen (CITES) den Handel mit ihrem Fleisch verboten. Lediglich Island
und Japan widersetzen sich diesem Verbot und dem Walfangmoratorium, das
auch für Finnwale gilt. Islands Walfänger jagen trotz internationalen Walfang-
verbots in dieser Saison wieder 180 bedrohte Finnwale.

Greenpeace hat vom Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit, Peter Altmaier, und den zuständigen Behörden sowie dem Land
Hamburg Sofortmaßnahmen gefordert, um die aktuelle Umladung im Ham-
burger Hafen zu verhindern und sie auch in keinem anderen deutschen Hafen
zuzulassen. Langfristig solle die Bundesrepublik Deutschland in einem ersten
Schritt mit einer freiwilligen Verpflichtung Walfleischumladungen in deutschen
Häfen untersagen. Eine derartige Verpflichtung hätten die Niederlande und die
Rotterdamer Hafenbehörde bereits erlassen. In einem zweiten Schritt sei eine
rechtlich bindende Verpflichtung notwendig, da die Schlupflöcher bei einer
freiwilligen Verpflichtung sehr groß sind, wie die aktuellen Entwicklungen in
den Niederlanden zeigen. Zudem sind Kontrollen und vor allem Strafen bei der
Missachtung der Verpflichtung nicht möglich.

Eine aktuelle rechtliche Analyse von Greenpeace legt dar, dass die USA unter
ihrem „Endangered Species Act“ eine rechtliche Möglichkeit gefunden haben,
sowohl Importe aber auch den Transit aller Arten, die unter dem „Endangered
Species Act“ gelistet sind, auszuschließen. Eine ähnliche Möglichkeit sei auch

für die Bundesrepublik Deutschland denkbar.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. a) Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen für deutsche Behörden, Schiffs-
ladungen von Walfleisch, die dem Washingtoner Artenschutzabkommen
(CITES) unterliegen, zu beschlagnahmen und aus dem Verkehr zu ziehen?

Drucksache 17/14429 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
b) Wo verbleibt das Fleisch im Falle einer rechtswirksamen Beschlagnah-
mung?

2. Welche rechtlichen Möglichkeiten und welche rechtlichen Verpflichtungen
bestehen für die Behörden, um gegen das Umladen von Walfleisch in deut-
schen Häfen einzuschreiten und/oder den Weitertransport des Walfleischs zu
verhindern?

3. Welche Maßnahmen haben Bundesbehörden über die vorläufige Beschlag-
nahmung hinaus gegen die „Cosco Pride“ ergriffen, bzw. welche werden sie
noch ergreifen?

4. Zu welchem Prüfergebnis ist der Zoll nach der Beschlagnahmung gekom-
men, und welche Sanktionen wurden gegen den

a) Eigentümer des Walfleisches,

b) Transporteur des Walfleisches

veranlasst?

5. Zu welchem Prüfergebnis ist der Zoll bezüglich einer möglichen Falsch-
deklaration der Container („frozen fish“ anstatt „frozen whale meat“) ge-
kommen, und welche rechtlichen Schritte wurden unternommen?

6. Welche Maßnahmen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Ham-
burger Behörden gegen die „Cosco Pride“ ergriffen?

7. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um in Zukunft
Walfleischtransporte durch deutsche Häfen zu stoppen bzw. stoppen zu kön-
nen?

8. Wird die Bundesregierung sich für ein rechtlich verbindliches Verbot der
Durchfuhr von Walfleisch durch deutsche Häfen einsetzen, und wenn nein,
warum nicht?

Berlin, den 22. Juli 2013

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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